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Archiv "Seehofer erklärt Gesundheitsvorsorge zum politischen Ziel" (01.10.1993)

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ie Weisheit „Vorbeugen ist besser als Heilen" ist zwar allgemein anerkannt, wird aber weder von den Bürgern noch von den Mitarbeitern im Ge- sundheitswesen ausreichend umge- setzt, erklärte Seehofer in Bonn. Auf seine Einladung trafen sich 200 Wis- senschaftler, um Vorschläge zu erar- beiten, wie Prävention in Zukunft ge- staltet und welche Maßnahmen prio- risiert werden sollten.

Nach Ansicht von Seehofer muß die private Entscheidungskompetenz in Fragen der Gesundheit gefördert werden: „Jeder von uns muß lernen, Verantwortung für die eigene Ge- sundheit und für die Gesundheit an- derer zu übernehmen, gesundheits- gefährdende Lebensumstände zu er- kennen und sie im eigenen Bereich zu verändern." Der Staat könne letzt- lich nur die Rahmenbedingungen für Krankheitsvermeidung und Gesund- heitserhaltung schaffen.

„Denn derzeit bestimmen kura- tive Leistungen ausschlaggebend den Lebensunterhalt der meisten Berufs- angehörigen im Gesundheitswesen.

Daher bestimmt Kuratives auch Lehrinhalte, das Selbstverständnis und die Struktur von Institutionen und damit insgesamt das Bild des Gesundheitswesens", so Seehofer.

Eine Stärkung der Prävention ist nach Ansicht des CSU-Politikers auch kompatibel zum Bild des „mo- dernen Hausarztes", der mit seinen Patienten ausgiebig spricht, sie berät und sich ihnen intensiv zuwendet.

Ausdrücklich begrüßte Seehofer eine Veränderung der ärztlichen Hono-

KURZBERICHTE

rarstrukturen, damit die „sprechen- den" Leistungen endlich angemessen vergütet würden.

„Es gibt eine Fülle von Instru- menten, mit denen die Prävention gefördert werden kann. Es beginnt mit Erziehung und Vorbildfunktion und hört gegebenenfalls bei Bonus- Malus-Regelungen aur, bekräftigte Seehofer, der grundsätzlich Bonus- Regelungen nach dem Beispiel der Verknüpfung von zahnärztlicher Vorsorge und prothetischer Behand- lung bevorzugt. „Wenn aber die Kraft von Erziehung und Aufklärung nicht ausreicht, dann werde ich mich auf für Malus-Regelungen ausspre- chen, wenn diese in sich schlüssig, ge- recht und praktikabel sind."

Seehofer befürwortet das „Ver- ursacherprinzip" innerhalb der Soli- dargemeinschaft der Versicherten, wenn Bürger bewußt ein Gesund-

Rauchen ist die häufigste Ein- zelursache für Krankheit und früh- zeitigen Tod. Jährlich sterben in Deutschland fast 150 000 Menschen an Nikotinmißbrauch. Auch das Pas- sivrauchen stellt ein Krebsrisiko dar, das um ein Vielfaches bedrohlicher ist als die Gefahren, die von Umwelt- giften wie Asbest, Dioxin und For- maldehyd ausgehen. Über 85 Prozent aller Todesfälle durch Lungenkrebs

Auf dem Kongreß „Gesund- heitsvorsorge" behandelten sieben Arbeitsgruppen folgende Themen:

0 Gesundheitsförderung all- gemein (gesunde Ernährung, Streßbewältigung, Vermeiden von Mißbrauch)

0 Krankheitsfrüherkennung und Prävention durch den Arzt

® Schwangerschaft, Kindheit, Jugend

® Prävention und Gesund- heitsförderung aus Sicht der Ge- rontologie und Geriatrie

® Allergien

© Prävention in der Fort- und Weiterbildung

QQ Internationale Zusammen- arbeit

heitsrisiko zum persönlichen Ver- gnügen eingehen. Eine flächendek- kende Gesundheitsabgabe werde es daher in Zukunft mit Sicherheit nicht geben. Auch der erzieherische Wert von gezielten Steuererhöhungen sei fraglich, wie man am Beispiel des ge- stiegenen Zigarettenkonsums seit 1991 beobachten könne.

„Prävention ist für mich in erster Linie ein menschliches Anliegen", erklärte der Minister, der sich von gelungenen Vorsorgemaßnahmen als angenehmen Begleiteffekt auch eine Kostenersparnis im Gesundheitssy- stem erhofft. Denn zusätzliches Geld wird es angesichts leerer Staatskas- sen für die Förderung der Prävention nicht geben — allenfalls Umschich- tungen im Budget des Ministeriums.

Dr. med. Zylka-Menhorn

werden auf die mit dem Zigaretten- rauch aufgenommenen Gifte zurück- geführt. Diese Daten gehen aus einer Informationsbroschüre des Ärztli- chen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit e. V. hervor. Der Verein wurde 1971 in Mannheim von Prof.

Dr. med. Ferdinand Schmidt gegrün- det. Heute zählt die Arbeitsgemein- schaft mehr als 100 Mitglieder. Aus rechtlichen Gründen werden medizi-

Seehofer erklärt

Gesundheitsvorsorge zum politischen Ziel

Die Reform des Gesundheitswesens hält an: Als weiteres Ziel hat sich das Bundesgesundheitsministerium die Förderung der Prävention auf die Fahne geschrieben. Wie Minister Horst Seehofer jetzt in Bonn auf dem — von seinem Ressort veranstalteten — Kongreß „Zukunfts- aufgabe Gesundheitsvorsorge" erläuterte, stehen im deutschen Medi- zinsystem Kuratives und Präventives nicht im richtigen Verhältnis zu- einander. Dieses Ungleichgewicht soll in Zukunft aufgehoben werden.

Unermüdlich im Kampf gegen das Rauchen

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 39, 1. Oktober 1993 (17) A1-2517

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POLI

nische und andere Berufe unter ei- nem gemeinsamen Vorstand in zwei verschiedenen Vereinen erfaßt: dem Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V. und dessen Förderverein Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V. Im Kampf ge- gen das Rauchen setzt sich die Ar- beitsgemeinschaft für eine gesell- schaftliche Ächtung der Zigarette ein. Dazu leisten die Mitglieder Auf- klärungsarbeit über die gesundheits- schädlichen Folgen des Rauchens, bieten Hilfen für entwöhnungswillige Raucher an und möchten Tabakwer- bung und Zigarettenautomaten zu- rückdrängen. Zu ihren vorrangigen

Fu

"r den Umgang mit offenen oder umschlossenen radioak- tiven Stoffen im medizini- schen Bereich wird eine Ge- nehmigung nach den Paragraphen 3, 15 oder 16 der Strahlenschutzverord- nung (BGBl. I 1989, S. 1321 ff.) be- nötigt. Sie wird von den zuständigen Ministerien oder dem Gewerbeauf- sichtsamt erteilt. Eine Voraussetzung für eine entsprechende Umgangsge- nehmigung ist die Fachkundebe- scheinigung „der nach Landesrecht zuständigen Stelle". In der Bundes- republik Deutschland sind die Ärzte- kammern vielfach als zuständige Stelle benannt worden.

Die Fachkunde im Strahlen- schutz nach der Strahlenschutzver- ordnung gliedert sich in die beiden Kenntnis- und Erfahrungsbereiche Sachkunde und Kurse im Strahlen- schutz. Die Sachkunde wird unter

KURZBERICHTE

Zielen gehört das Rauchverbot in Krankenhäusern und in öffentlichen Bereichen. Außerdem werden eine unentgeltliche Rechtsberatung sowie Rechtshilfe in Sachen Nichtraucher- schutz angeboten.

Der Mindest-Jahresbeitrag für Angehörige medizinischer Berufe liegt bei 50 DM, der für andere Beru- fe bei 30 DM. Studenten, Rentner und Mitglieder ohne eigenes Einkom- men können die Höhe ihrer Beitrags- zahlungen selbst festlegen. (Auskünf- te: Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V., Postfach 1244, 85379 Eching, Telefon: 0 88 41/98 64, Fax: 0 88 41/4 78 36.) PGA

Leitung eines fachkundigen Arztes und unter der speziellen Berücksich- tigung des Strahlenschutzes vermit- telt. Die Anforderungen für den Er- werb der Sachkunde wurden in der neuen Richtlinie verschärft. Wäh- rend die Sachkunde früher „meist ar- beitstäglich" über einen längeren Zeitraum erworben wurde, muß sie nunmehr ganztägig über einen länge- ren Zeitraum erworben werden.

Eine Sachkunde im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen allein für die Therapie gibt es nicht mehr.

Für die Fachkunde im Gesamtgebiet, also für die Untersuchung und Be- handlung mit offenen radioaktiven Stoffen, müssen wie bisher minde- stens 36 Monate Sachkunde erwor- ben werden. Die Anforderungen an die Diagnostik mit offenen radioakti- ven Stoffen sind um sechs Monate von 24 auf 30 Monate Sachkunde ver-

schärft worden. Für die organbezoge- ne Diagnostik müssen sogar 18 Mo- nate Sachkunde anstelle von bislang 12 Monaten erworben werden.

Neu eingeführt wurde die Fach- kunde für die Untersuchung mit um- schlossenen radioaktiven Stoffen.

Hier werden eine Unterweisung am Untersuchungsgerät und die Erstel- lung von Befunden sowie der Grund- kurs im Strahlenschutz gefordert.

Ebenfalls erhöht wurden die An- forderungen an die Fachkunde für umschlossene radioaktive Stoffe zur Brachytherapie. Für alle Anwen- dungsgebiete wurde die Ausbildungs- zeit von 18 auf 24 Monate, für die Teilgebiete von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Sachkundezeiten für die Beschleuniger und die Gamma- bestrahlungseinrichtungen sind mit 24 Monaten gleich geblieben.

Hinzugefügt wurde eine Rege- lung, nach der die Fachkunde durch eine Bescheinigung nachzuweisen ist:

„Diese Bescheinigung ist als Ergeb- nis eines erfolgreich abgelegten Fachgesprächs, das die für den Strah- lenschutz erforderliche Fachkunde zum Gegenstand hat, von der nach Landesrecht zuständigen Stelle aus- zustellen."

Weil die neue Forderung nach einem Fachgespräch unter dem Oberbegriff „Fachkunde" geregelt wurde, müssen die Ärztekammern oder die anderen zuständigen Behör- den zunächst weiterhin überprüfen, ob der Erwerb der Sachkunde ord- nungsgemäß absolviert wurde und die entsprechenden Kursbescheini- gungen vorhanden sind. Danach muß der Antragsteller zum Fachgespräch zugelassen werden. Wird das Fachge- spräch nicht bestanden, muß die Ärz- tekammer den Antrag auf Bescheini- gung der Fachkunde nach der Strah- lenschutzverordnung ablehnen. Hier- gegen kann der Arzt Widerspruch einlegen.

Uber das Fachgespräch enthält die Richtlinie keine spezielle Rege- lung. Die Ärztekammern haben da- her einen großen Ermessensspiel- raum. Wenn wie im Bereich der Wei- terbildung mit einer Frist von 14 Ta- gen zum Fachgespräch geladen wird, ist dagegen nichts einzuwenden.

Auch kann das Fachgespräch durch einen Vorsitzenden und zwei Beisit-

Strahlenschutz

Neue Richtlinie

erfordert Fachgespräch

Am 1. Juni 1993 ist die neue „Richtlinie Strahlenschutz in der Medi- zin" in Kraft getreten. Dadurch erhöhen sich die Anforderungen an den Erwerb von Sachkunde im Strahlenschutz im Umgang mit offe- nen und umschlossenen radioaktiven Stoffen. Ärzten, die schon einige Monate Sachkunde erworben haben, stellt sich jetzt die Frage, ob sie die Fachkunde nach den alten Richtlinien noch ohne Fachgespräch erhalten oder bereits die erhöhten Anforderungen erfüllen müssen.

A1-2518 (18) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 39, 1. Oktober 1993

Referenzen

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