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Archiv "Networking: Kontakte knüpfen und Beziehungen pflegen" (17.11.2006)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 46⏐⏐17. November 2006 A3143

S T A T U S

N

etworking lebt davon, mit Menschen in Kontakt zu treten – regelmäßig und zweckfrei. Ein grundsätzliches Interesse des Arztes an anderen Menschen, ihren Schick- salen und Lebensgewohnheiten hilft dabei. Ein Arzt mit Praxis in Düssel- dorf zum Beispiel ließ sein umfang- reiches Beziehungsnetzwerk spielen, als er eine neue Assistentin mit einem bestimmten Qualifikationsprofil such- te. Der Arzt kommunizierte diesen Wunsch per Telefon, in Briefen und per E-Mail. Schließlich erhielt er eine E-Mail, in der ihm ein Netzwerkpart- ner mitteilte, er kenne jemanden, der einen Arzt kenne, dessen Mitarbeite- rin über genau jenes Qualifikations- profil verfüge.

Das Beispiel zeigt: Der Networker ist nicht allein auf die Menschen an- gewiesen, die er persönlich kennt.

Wichtig ist, dass diese Menschen Menschen kennen, mit denen der Arzt selbst gar nicht bekannt ist.

Beim Networking geht es nicht um den funktionalen Beziehungs- aufbau, bei dem Kontakt zu einem Menschen aufgenommen wird, weil man sich von den Rollen und Funk- tionen, die dieser innehat, einen Nut- zen erhofft. Vielmehr geht es um den zweckfreien Beziehungsaufbau – ohne konkrete Zielsetzung und ohne einen direkten Gegennutzen zu er- warten. Das Prinzip lautet: Geben und nehmen! Ein Netzwerk sozialer Beziehungen ist darum so stark, weil sich die Networker dazu bekennen, sich gegenseitig zu unterstützen und Problemlösungen zu vermitteln.

Ärzte, die noch nicht aktiv networ- ken, sollten erwägen, ihr bestehendes Kontaktnetz zu analysieren und auf- zufrischen. In den Gesprächen stehen Themen wie Familie, Beruf und Hob- bys im Mittelpunkt. Dies sind die Le-

bensbereiche, die jeden Menschen beschäftigen. Die Angaben speichert der Arzt im Gedächtnis oder notiert sie. Wenn er später von einem ande- ren Netzwerkpartner erfährt, dass dieser Probleme bei der Formatie- rung eines Textes in Word hat, kann er dann vielleicht Hilfe anbieten.

Der Kontaktaufbau zu neuen Netzwerkpartnern gelingt, wenn der Arzt bereit ist, offen und aufmerksam NETWORKING

Kontakte knüpfen und Beziehungen pflegen

Beim Networking geht es um einen persönlichen und zweck- freien Beziehungsaufbau – ohne konkrete Zielsetzung und ohne einen direkten Gegennutzen zu erwarten.

RECHTSREPORT

Auch Mitglieder der Zulassungs- ausschüsse, die – anders als die- jenigen des Bewertungsaus- schusses – nach § 96 Absatz 2 Satz 5 SGB V nicht an Weisungen gebunden sind, können für ihre Amtshandlungen haftbar ge- macht werden. Das hat der Bun- desgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mediziner geklagt, weil man ihm als approbierten Arzt und Zahnarzt die Doppelzulas- sung verwehrt hatte. Diese Ent-

scheidung war, wie mittlerweile vom Bundessozialgericht ent- schieden, rechtswidrig. Das er- kannte der Berufungsausschuss in einer Vereinbarung in einem sozialgerichtlichen Verfahren an.

Der Bundesgerichtshof ver- weist in seinem Beschluss dar- auf, dass sich im Bereich der Amtshaftung die Frage nach der Verantwortungsübernahme da- nach entscheidet, welche Kör- perschaft dem Amtsträger seine Aufgabe anvertraut hat. Für Mit- glieder des Bewertungsaus-

schusses ist dieser Grundsatz bereits bestätigt worden.

Auch das Verhalten von Mit- gliedern der Zulassungs- und Berufungsausschüsse fällt nach Ansicht des Gerichts unter diese haftungsrechtliche Zuordnung.

Zwar mag die haftungsrechtliche Zuordnung des Verhaltens von Ausschussmitgliedern, die – wie beim Bewertungsausschuss – Weisungen unterliegen, zur ent- sendenden Körperschaft augen- fälliger sein. Demgegenüber wird dem einzelnen Ausschussmit- glied, das von Weisungen unab- hängig ist, eine größere sachli- che Unabhängigkeit und damit

eine stärkere Verantwortlichkeit zugemessen.

Dies ändert aber ebenso wenig wie bei der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Staates für seine Gerichte etwas an der haf- tungsrechtlichen Zuordnung. Hier ist die Tätigkeit in die Selbstver- waltung der im Gesundheitswesen gerichteten Körperschaften einge- bettet, die den Mitgliedern der Ausschüsse diese Aufgabe anver- traut haben und darum der Haf- tung näher stehen als der Staat, der lediglich durch seine Gesetz- gebung den äußeren Rahmen ge- schaffen hat. (Beschluss vom 12.

April 2006, Az.: III ZR 35/05) BBee

Foto:Mauritius

Mitglieder von Zulassungs- und Berufsausschüssen haften im Amt

Das Prinzip lautet:

Geben und nehmen!

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A3144 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 46⏐⏐17.November 2006

S T A T U S

mit dem Gesprächspartner zu kom- munizieren. Bei Gelegenheit stellt er sich vor: auf der Party, auf Reisen, im Urlaub, auf der Messe, auf dem Kon- gress, auf dem Elternabend der Kin- der. Überall dort, wo er auf andere Menschen trifft, sucht er aktiv den Kontakt, nutzt den Small Talk zur Kontaktanbahnung. Das „kleine Ge- spräch“ ist selbst eher schüchternen Zeitgenossen möglich, wenn der Arzt versucht, das Gespräch an Gemein- samkeiten aufzuhängen, die er mit dem Gesprächspartner in spe hat.

Liest der Sitznachbar im Flugzeug ein Buch, das er kennt, ist dies ein

guter Anknüpfungspunkt für den Small Talk, in dessen Verlauf er jene Lebensbereiche thematisiert und so Infos zum Gesprächspartner erhält und etwas über sich erzählen kann.

Auf die „kleinen Gespräche“ kann sich der Arzt auch vorbereiten, indem er eine Liste von Themen zusammen-

stellt, von denen er glaubt, sie könn- ten als Gesprächsaufhänger dienen.

Nachdem zunächst über unverbindli- che und allgemeine Themen gespro- chen wird, stellt er die entscheiden- den Fragen: „Was machen Sie eigent- lich beruflich?“ oder „Und womit be- schäftigen Sie sich in Ihrer Freizeit?“

So schafft er den zwanglosen Ein- stieg in ein Thema, bei dem er prüfen kann, ob er dem Gesprächspartner vielleicht jetzt schon über ein Mit- glied seines Netzwerks eine nutzen- orientierte Problemlösung bieten kann. Umgekehrt sollte der Arzt eine

„Kurzpräsentation“ und pfiffige Selbstdarstellung vorbereiten.

Durch das Internet eröffnen sich neue Möglichkeiten der Kontaktan- bahnung. In jeder Branche gibt es Diskussionsforen. So lohnt es sich, unter www.medizin-forum.de nach- zuschauen, ob ein für den Arzt inter- essantes Forum dabei ist. Dann kann er per privater E-Mail gezielt Teil- nehmer anschreiben, um den direk- ten Kontakt aufzunehmen. Oft erge- ben sich daraus ein E-Mail-Aus- tausch und Möglichkeiten der Zu- sammenarbeit.

Ist das Netzwerk aufgebaut, muss es gepflegt werden. „Bleibe in Kon- takt“, lautet das Motto, unter dem auch bezüglich der Patienten ein Beziehungsmanagement aufgezogen wird. Je umfangreicher das Netz- werk, desto sinnvoller ist es, die Da- ten in einer Datenbank zusammenzu- führen. Wenn der Arzt eine E-Mail an die Netzwerkpartner versenden oder seinen Patienten regelmäßig einen Newsletter mit Prophylaxemethoden zuschicken will, wird dies durch eine Datenbank vereinfacht. Mithilfe der Informationen zur Person kann er die Adressen nach den gewünschten Kri- terien sortieren. So lassen sich etwa an alle Patienten mit Allergien gezielt Informationen versenden. Oder der Arzt schickt an alle Kollegen eine Info, die ihnen weiterhelfen könnte.

Das heißt: Der Arzt stiftet immer wieder unaufgefordert Nutzen, zahlt auf das Beziehungskonto seiner Netzwerkpartner ein – und erhält ir- gendwann das verzinste Kapital zurück, wenn ein Partner ihm einen

Nutzen stiftet. I

Karin und Michael Letter E-Mail: info@5medical-management.de

Für einige moderne operative und/oder endoskopische Verfahren gibt es im Fachbereich Urologie (Abschnitt K) in der Amtlichen Ge- bührenordnung für Ärzte (GOÄ) kei- ne passenden Gebührenpositio- nen. Der Zentrale Konsultations- ausschuss für Gebührenordnungs- fragen bei der Bundesärztekammer hat abschließend elf Beschlüsse zu verschiedenen urologischen Leis- tungen gefasst (Bekanntgaben DÄ, Heft 41/2006).

Zunächst werden die Be- schlüsse zur Endopyelotomie, zur transurethral-endoskopischen in- trakorporalen Harnleitersteinzer- trümmerung und zur perkutan in- trakorporalen Nierensteinzertrüm- merung erläutert:

Mit der A 1861 kann die trans- urethral-endoskopische Litholapa- xie von Harnleitersteinen in Zukunft

auf der Rechnung gekennzeichnet werden. In dem ablaufbezogenen Leistungskomplex sind die Harnlei- terbougierung, die intrakorporale Steinzertrümmerung und die endo- skopische Entfernung der Stein- fragmente enthalten. Fakultativer Bestandteil ist die retrograde Stein- reposition. Berechnungsgrundlage dieses ablaufbezogenen Leistungs- komplexes sind die analoge Nr.

1817 GOÄ zuzüglich der Nr. 1787 GOÄ (insgesamt 2 472 Punkte).

Mit der A 1862 kann die perku- tan-intrakorporale Nierensteinzer- trümmerung beziehungsweise per- kutane Nephrolitholapaxie (PNL oder PCNL) in Zukunft auf der Rechnung gekennzeichnet werden.

Im ablaufbezogenen Leistungs- komplex sind die intrakorporale Steinzertrümmerung, die pyelosko- pische Entfernung der Steinfrag-

mente und die Anlage einer Nie- renfistel enthalten. Berechnungs- grundlage sind hier die analoge Nr. 1838 GOÄ zuzüglich der Nr.

1852 GOÄ (insgesamt 2 900 Punk- te). Die Entfernung von Nierenaus- gusssteinen (wie durch Nephroto- mie) wurde ausdrücklich von diesem Verfahren und der analogen Be- rechnung ausgenommen und muss wie bisher beispielsweise nach der Nr. 1839 GOÄ berechnet werden.

Mit der A 1863 können ab so- fort sowohl die transurethrale als auch die perkutane Endopyeloto- mie gekennzeichnet werden, die vor allem Patienten mit Kontraindi- kationen für eine offene Operation vorbehalten sind. Bei der transure- thralen Pyelotomie sind die Uretero- renoskopie und die Harnleiterbou- gierung im ablaufbezogenen Leis- tungskomplex enthalten. Fakultati- ve Leistungsbestandteile sind die retrograde Darstellung von Ureter

und Nierenbecken mit Kontrastmit- tel inklusive Durchleuchtung (Nr.

5220 GOÄ) sowie die Einlage eines transurethralen Katheters (Nr.

1812 GOÄ). Die Darstellung von Urethra und Harnblase mittels Kon- trastmittel (Nr. 5230 GOÄ) ist, so- fern medizinisch notwendig, neben der transurethralen Pyelotomie be- rechnungsfähig.

Bei der perkutanen Endopyelo- tomie sind die Punktion des Nie- renbeckens sowie fakultativ die Darstellung desselben mittels Kon- trastmittel und Durchleuchtung (Nr. 5220 GOÄ) sowie die Einlage eines Nierenfistelkatheters (Nr.

1851) enthalten. Berechnungs- grundlage beider Verfahren sind die analoge Nr. 1827 GOÄ plus Nr.

1852 GOÄ (insgesamt 2 200 Punkte). Der „Goldstandard“, die offene Nierenbeckenplastik, wird dagegen weiterhin nach Nr. 1840 GOÄ berechnet.Dr. med. Anja Pieritz

Bleibe in Kontakt, lautet das Motto.

Urologie (1) – Endopyelotomie und Steinzertrümmerung

GOÄ-RATGEBER

Referenzen

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