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Archiv "Hygienische Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Virushepatitis" (30.07.1981)

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Hygienische Maßnahmen

zur Verhütung und Bekämpfung der Virushepatitis

Franz Daschner, Friedrich Deinhardt, Gerd Frösner, Hans Joachim Weise und Gustav Adolf Martini

Aus dem Klinikum der Universität Freiburg, dem Max-von-Pettenkofer-lnstitut München, dem Bundesgesundheitsamt Berlin

und der Medizinischen Klinik der Universität Marburg

1. Allgemein-, Infektions- und Dialysestationen

Neben den als BegleiterkrankunQ anderer Infektionen auftretenden Hepatitiden werden heute die For- men der Virushepatitis im engeren Sinne unterschieden:

..,. Hepatitis A,

..,. Hepatitis B und bei Ausschluß ..,. die Nicht-A-nicht-B-Hepatitis.

Die Hepatitis A wird fast ausschließ- lich fäkal-oral übertragen, da die in der ganz frühen akuten Phase oder bereits davor auftretende Virämie nur von kurzer Dauer ist und fürdie Übertragung der Hepatitis A keine Rolle spielt. Hepatitis-A-Virus wird 1 bis 2 Wochen vor Erkrankungsbe- ginn und maximal bis 4 Wochen da- nach im Stuhl ausgeschieden (50 Prozent der Patienten haben Virus- positiven Stuhl in der ersten Erkran- kungswoche, etwa 25 Prozent in der zweiten, 10 Prozent in der dritten und nur noch vereinzelte Fälle in der vierten Woche nach Erkrankungsbe- ginn). Die Menge des ausgeschiede- nen Virus ist am höchsten vor Er- krankungsbeginn und nimmt dann relativ schnell ab. Hepatitis-A-Virus- Träger oder Dauerausscheider sind bisher nicht beobachtet worden.

Hepatitis B wird in der Bundesrepu- blik Deutschland vorwiegend durch Inokulation durch die Haut oder auf

Schleimhäute von Blut oder Blutpro- dukten von Hepatitis-B-Virus-positi- ven Personen übertragen. Infektion kann aber auch durch engen körper- lichen Kontakt erfolgen. Hepatitis-B- Kranke haben während der akuten Phase fast immer Hepatitis-B-Virus im Blut, und ein monate-oder jahre- langer Trägerstatus mit bestehen- bleibender Virämie kann sich an die Erkrankung anschließen. Ein Trä- gerstatus kann sich aber auch nach einer unbemerkten subklinischen Erkrankung ausbilden. Mit Blut ver- unreinigte Körpersekrete können ebenfalls infektiös sein, Hepatitis-B- Virus ist aber auch in geringer Kon- zentration in nicht nachweisbar mit Blut verunreinigtem Speichel und in der Samenflüssigkeit nachgewiesen worden.

Hepatitis-B-Virus-Oberflächenanti- gen (HBsAg) ist außerdem in Trä- nenflüssigkeit, Schweiß, Liquor und Gelenkpunktaten gefunden worden, doch ist eine Infektiosität dieser Flüssigkeiten bisher nicht bewiesen.

Infektionen durch Stuhl sind bisher nicht bekannt geworden.

Der oder die Erreger der Nicht-A- nicht-B-Hepatitis sind bis heute nicht eindeutig identifiziert worden, doch scheint der Übertragungsmo- dus dieser Hepatitisform sehr ähn- lich dem der Hepatitis B zu sein, obwohl andere Übertragungsweisen nicht auszuschließen sind.

Zur Fortbildung Aktuelle Medizin

ÜBERSICHTSAUFSATZ

Diese Zusammenstellung ist ein Kamprarniß aus Erfahrun- gen, die sich aus kranken- haushygienischer, virologi- scher und klinischer Sicht so- wie aus der Sicht des Bundes- gesundheitsamtes ergeben ha- ben. Hinzu kommt, daß dabei die neuesten krankenhaushy- gienischen Ergebnisse, vor al- lem aus den USA, berücksich- tigt wurden. Sie weichen in einigen Punkten von dem ab, was bisher in der Bundesrepu- blik Deutschland gelehrt wur- de oderwas bisherRoutinewar.

Im folgenden möchten wir die wich- tigsten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Hepatitis A, Hepatitis B und der Nicht-A-nicht-B- Hepatitis zusammenfassen, soweit sie uns heute bekannt sind und als absolut notwendig erscheinen. Die Ausführungen berücksichtigen im wesentlichen die Empfehlungen ei- nes Hepatitis-Symposiums des Bun- desgesundheitsamtes (1)*), des Cen- ter for Disease Control, US Public Health Service (2, 3), einer Experten- kommission der WHO (4) und die Richtlinien des Bundesgesundheits- amtes (5).

1.1. Absonderung: Für die drei ge- nannten Formen der Hepatitis gilt:

..,. Hepatitis A: Hepatitis-A-Kranke können -wenn immer möglich -zu Hause und brauchen nicht im Kran- kenhaus behandelt zu werden. Bei Einweisung ins Krankenhaus ist grundsätzlich eine Isolierung wäh- rend der ersten 2 bis 3 Wochen der Erkrankung, oder bis der Stuhl HA- Ag-negativ wird, wünschenswert, aber dann entbehrlich, wenn die Einhaltung der unten angeführten allgemeinen hygienischen Maßnah- men sichergestellt ist. Kleinkinder oder Stuhl-inkontinente Patienten sollen aber auf alle Fälle isoliert wer-

den. ~

*) Die in Klammern stehenden Ziffern bezie- hen sich auf das Literaturverzeichnis.

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 31 vom 30. Juli 1981 1493

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Virushepatitis

..". Hepatitis B: Isolierung grund- sätzlich nicht notwendig, solange die Einhaltung der unten angeführ- ten allgemeinen hygienischen Maß- nahmen sichergestellt ist.

..". Nicht-A-nicht-B-Hepatitis: Bis zu einerweiteren Charakterisierung des oder der Erreger dieser Erkrankung, der Pathogenese und des Übertra- gungsmodus gelten die gleichen Empfehlungen wie für Hepatitis B.

1.2. Handschuhe: Alle Personen mit direktem Kontakt mit Stuhl, Blut oder Gegenständen, die mit Blut oder Stuhl kontaminiert sind, müs- sen Einmalhandschuhe tragen. Das gleiche gilt für Injektionen, Blutenl- nahmen oder andere Eingriffe, bei denen mit Blutungen gerechnet wer- den muß. Personen mit Dermatitis sollten bei jedem direkten Kontakt mit dem Patienten Handschuhe tragen.

1.3. Hände: Hände müssen vor und nach jedem direkten Kontakt mit den Patienten oder bei direktem bzw. indirektem Kontakt mit Blut oder Fäzes des Patienten, kontami- nierten Instrumenten oder kontami- nierter Wäsche gewaschen bezie- hungsweise desinfiziert werden.

1.4. Schutzkittel: Schutzkittel müs- sen von allen Personen, die mit Blut oder Fäzes des Patienten Kontakt haben, oder die Eingriffe ausführen, bei denen mit Blutverspritzen oder Kontamination mit Stuhl gerechnet werden muß, getragen werden.

1.5. Mundschutz: Bei allen Eingrif- fen, bei denen mit Verspritzen von Blut oder fäkalem Material gerech- net werden muß, müssen Schutz- masken getragen werden. Mund- schutz bei normaler Venenpunktion ist nicht notwendig.

1.6. Bücher, Spielzeug: Hepatitis- kranke sollten nur ihre eigenen Bü- cher lesen; unter diesen Umständen sind spezielle Maßnahmen nicht not- wendig, es sei denn, die Gegenstän- de und Bücher wurden sichtbar mit Blut oder Stuhl kontaminiert. Kinder mit Hepatitis sollten nicht Spielzeug mit anderen Kindern teilen; blut- bzw. stuhlkontaminierte Gegenstän- de müssen unmittelbar nach Konta- mination desinfiziert werden.

1.7. Blutdruckmanschetten und Ste- thoskope: Desinfektion notwendig unmittelbar nach Kontamination mit Blut, Stuhl oder anderen Körperflüs- sigkeiten, die Blut enthalten.

1.8. Thermometer: Jeder Patient er- hält ein nur für ihn bestimmtes Ther- mometer. Temperaturmessen stets mit Einmalhandschuhen. Die Ther- mometer werden unmittelbar nach Benutzung, wenn notwendig mit ei- nem Einmaltuch von grober Konta- mination befreit und desinfiziert.

1.9. Nadeln und Spritzen: Nur Ein- malnadeln und Einmalspritzen ver- wenden. Gebrauchte Nadeln sollten nicht mehr in die Plastikhülle zu- rückgesteckt werden, da dabei Ver- letzungen passieren können. Ent- sorgung von Nadeln, Spritzen, Infu- sionsbestecken usw. in speziell ge- kennzeichneten, wasserdichten und vor allem punktionssicheren Behäl- tern. Diese Behälter werden mit dem infektiösen Müll {speziell gekenn- zeichnete Säcke!) zur Verbrennung transportiert. Ist Verbrennung nicht möglich, müssen Behälter, die bluti- ge Nadeln, Spritzen usw. enthalten, vor Transport auf eine Mülldeponie autoklaviert werden.

1.10. Verbände und anderer Abfall:

Entsorgung in reißfesten Plastik- oder Papiersäcken im Zimmer des Patienten. Weitertransport zur Ver- brennung in speziell gekennzeich- neten Säcken {infektiöser Müll).

1.11. Urin und Stuhl: Jeder Patient erhält ein nur für ihn bestimmtes Steckbecken und Urinflasche. Nach Entlassung des Patienten werden diese desinfiziert oder besser auto- klaviert. Kinder und inkontinente Pa- tienten dürfen nicht die gleiche Toi- lette wie andere Patienten benutzen.

Dasselbe gilt für Patienten, bei de- nen aus körperlichen oder psychi- schen Gründen die Gefahr einer Ver- schmutzung der Toilette mit Stuhl oder Urin besteht. Jeder Patient muß sich nach Benutzung der Toilette die Hände waschen. Stuhl und Urin von Erkrankten werden am besten mit einer Steckbecken-Spülanlage ent- sorgt. Steckbecken und Urinflasche müssen dabei thermisch oder che- misch desinfiziert werden.

1496 Heft 31 vom 30. Juli 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

1.12. Endoskope, Zytoskope, Prok- toskope, Bronchoskope, Vernebler- systeme, Beatmungsmaschinen usw.: Nach Verwendung Desinfek- tion beziehungsweise Sterilisation mit Verfahren, die gegen Hepatitisvi- ren als wirksam angesehen werden. Beachte bei der Dusinfektion vor al- lem die benötigten Konzentrationen und Einwirkungszeiten, und daß de- finitive Beweise für eine 1 OOprozen- tige Inaktivierung der verschiedenen Hepatitisviren, vor allem der Erreger der Nicht-A-nicht-B-Hepatitis, durch die üblichen Desinfektionsmittel bis- her nicht vorliegen.

1.13. Bettwäsche: Bettwäsche wird generell als infektiöse Wäsche ent- sorgt, wobei die Wäschestücke noch im Patientenzimmer in die entspre- chenden Säcke gebracht werden.

Bei inkontinenten Patienten erhal- ten die Matratzen und Kopfkissen Plastiküberzüge. Wenn in der Wä- scherei kontaminierte Wäsche be- rührt werden muß, erfolgt dies mit Einmalhandschuhen.

1.14. Trinkgläser, Geschirr, Be- steck: Trink- oder Zahnputzgläser, Geschirr, Bestecke, Zahnbürsten, Nagelscheren usw. sollten auf kei- nen Fall von mehreren Patienten be- nutzt werden. Benutzung von Ein- malgeschirr ist wünschenswert, aber nicht absolut notwendig, wenn eine entsprechende Reinigung und Desinfektion der Eßutensilien durch den Waschvorgang {Geschirr- spülmaschine) gewährleistet ist.

1.15. Krankengeschichten: Keine speziellen Maßnahmen notwendig, aber Kennzeichnung der Kranken- geschichte mit der Aufschrift "Hepa- titis".

1.16. Kleidung des Patienten und persönliche Gegenstände: Keine be- sonderen Maßnahmen erforderlich, mit Ausnahme nach Kontamination mit Blut oder Stuhl. Dann ist eine Desinfektion notwendig.

1.17. Laborproben: Es ist ganz be- sonders darauf zu achten, daß La- borproben und Behältnisse für Urin, Sputum, Stuhl und vor allem Blut außen nicht kontaminiert werden.

Dasselbe gilt auch für den Begleit- schein. Laborproben müssen fest-

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verschlossen, bruchsicher und dop- pelt verpackt transportiert werden.

Sowohl der Begleitschein wie auch die entsprechende Probe werden mit der Aufschrift .,Hepatitis" ver- sehen.

1.18. Besucher: Besucher meiden jeden engen körperlichen Kontakt mit dem Patienten oder Kontakt mit Stuhl oder Blut des Patienten. Hän- dewaschen bei Verlassen des Zim- mers.

1.19. Flächen, Fußböden: Eine rou- tinemäßige Fußboden- und Flächen- desinfektion, das heißt Zusatz von Desinfektionsmitteln zu jedem Putz- wasser, ist nicht notwendig. Nach jeder Kontamination von Flächen durch Stuhl, Blut, Urin und andere Körpersekrete, ist jedoch sofort eine Desinfektion der kontaminierten Flä- che erforderlich. Das Personal trägt dazu Einmalhandschuhe. Die tägli- che routinemäßige Reinigung des Raums erfolgt mit frisch gewasche- nen Putzlappen beziehungsweise Einmallappen und Einmalhandschu- hen. Putzlappen sollten nicht für mehrere Zimmer hintereinander ver- wendet werden. Als Schlußdesinfek- tion genügt eine Scheuer-Wisch- Desinfektion, doch sollten örtlich bestehende Richtlinien beachtet werden. Ein Besprühen der Flächen allein ist nicht ausreichend.

2. ln Dialysestationen auftretende Hepatitiden

Die Hepatitis B und die Nicht-A- nicht-B-Hepatitis gehören zu den häufigsten und für Patienten und Personal wichtigsten Virusinfektio- nen in Dialysestationen, während die Hepatitis A auch in Dialysestatio- nen keine Rolle als nosokomiale In- fektion spielt. Jede Dialysestation muß daher Maßnahmen zur Verhü- tung und Bekämpfung der Hepatitis B und Nicht-A-nicht-B-Hepatitis er- greifen. Im folgenden sind die wich- tigsten Maßnahmen zusammenge- stellt.

2.1. Überwachung von Patienten und Personal: Alle Patienten und das gesamte Personal (einschließ- lich Personal des Reinigungsdien- stes) müssen regelmäßig auf das Auftreten frischer Infektionen bezie-

hungsweise auf das Vorliegen einer Immunität untersucht werden, um ..,.. Personen, welche möglicher- weise die Erkrankung übertragen können,

..,.. infektionsgefährdete Personen und

..,.. immune Personen zu erkennen.

ln Anlehnung an das bei der Jahres- tagung der Arbeitsgemeinschaft für

~1inische Nephrologie 1979 erarbei- tete serologische Untersuchungs- schema (Mitteilungen der Arbeitsge- meinschaft für Klinische Nephrolo- gie, Band IX, 1980) wird folgendes Vorgehen empfohlen:

..,.. Patienten sollten vor Aufnahme in das Dialyseprogramm, Personal vor Beginn ihrer Tätigkeit in Dia- lyseeinheiten untersucht werden.

HBsAg-positives Personal sollte möglichst anderweitig oder in Dialy- seeinheiten für HBsAg-positive Pa- tienten eingesetzt werden.

2.1.1. Erstuntersuchung (Patienten und Personal): HBsAg, anti-HBs, anti-HBc

..,.. Zusatzuntersuchungen je nach serologischem Befund der Erstun- tersuchung.

2.1.1.1. HBsAg-positiv: Bestimmung von Anti-HBc-lgM, HBeAg, anti-HBe und gastroenterologisches Konsil zur Entscheidung, ob eine Infektion oder Trägerstatus mit chronischer Hepatitis vorliegt.

2.1.1.2. anti-HBc-positiv (HBsAg- und anti-HBs-negativ): Bestimmung von Anti-HBc-lgM und wenn mög- lich anti-HBe zur Differenzierung zwischen einer Rekonvaleszenzpha- se (anti-HBc-lgM-positiv) oder einem Zustand nach Infektion vor vielen Jahren (anti-HBc-lgM-negativ). Anti- HBe tritt im allgemeinen in der spä- ten Rekonvaleszenzphase auf und persistiert für mehrere Jahre, ist aber nach längerer Zeit (mehr als 3 bis 5 Jahren) meist nicht mehr nach- weisbar.

2.1.1.3. anti-HBs-positiv und anti- HBc-negativ: Untersuchung wieder- holen, wenn gleiches Resultat.

Nachuntersuchungen alle 6 Monate wie 2.1.2.4.

Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Virushepatitis

2.1.1.4. anti-HBs- und anti-HBc-po- sitiv: Person ist immun.

2.1.2. Regelmäßige Überwachungs- untersuchungen (je nach Ausfall der Erstuntersuchung).

2.1.2.1. Kein HBV-Marker nach- weisbar1.2)

..,.. Personal: alle 3 Monate HBsAg, anti-HBc.

..,.. Patienten: alle 4 Wochen HBsAg, anti-HBc.

2.1.2.2. HBsAg-positiv (chronische Träger) Patienten und Personal: Alle 6 Monate HBsAg, anti-HBc lgM, HBeAg, anti-HBe und gastroentero- logische Untersuchung.

2.1.2.3. anti-HBc-positiv2) (HBsAg und anti-HBs negativ) Patienten und Personal: Alle 6 Monate HBsAg, anti- HBs, anti-HBc, Anti-HBc-lgM. Eine Immunität wird bei Personen, die nur anti-HBc-positiv sind, zwar ver- mutet, doch dies ist bisher nicht er- wiesen, und halbjährliche Kontroll- untersuchungen erscheinen des- halb indiziert.

2.1.2.4. anti-HBs-positiv und anti- HBc-negativ, Patienten und Perso- nal: Seltene Konstellation, alle 6 Mo- nate anti-HBs und anti-HBc zur Kon- trolle der lmmunitätslage.

2.1.2.5. anti-HBs- und anti-HBc-po- sitiv, Patienten und Personal: Alle 12 Monate anti-HBs zur Kontrolle der lmmunitätslage.

Die allgemeinen Maßnahmen bezie- hen sich gleichermaßen auf die He- patits B und die Nicht-A-nicht-B-He- patitis, während spezifische serolo- gische Untersuchungen bis heute nur für die Hepatitis B möglich sind. (Serologische Teste existieren auch für die Hepatitis A, doch spielt diese Erkrankung in diesem Zusammen- hang kaum eine Rolle).

2.2. Registrierung von Befunden

r:>

1) Bei besonderer vorheriger Exposition (zum Beispiel auswärtige Dialyse, direkter Kon- takt mit infektiösem Material) Kontrolle in kürzeren Abständen.

2j Bei Auftreten von HBsAg, Serokonversion zu anti-HBc oder Auftreten von Anti-HBc- lgM sofortige Kontrolle des Befundes sowie zusätzliche Untersuchungen (wie unter 2.1.1.1.

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 31 vom 30. Juli 1981 1497

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Virushepatitis

2.2.1. ln die Patientenkurve müssen folgende Daten eingetragen werden: ..,. Chargennummer aller Transfu- sionen und anderer Blutprodukte ..,. Typ, Nummer und Lokalisierung des Dialyseapparates

..,. Name der Pflegeperson, die die Maschine angeschlossen und wie- der abgehängt hat.

2.2.2. Jede Station muß ein Buch führen, in dem alle serologischen Untersuchungen von Patienten und Pflegepersonen chronologisch ein- getragen werden.

2.2.3. Ein weiteres Buch sollte über alle Zwischenfälle (Verletzungen mit Nadeln, mögliche Kontamination mit virushaitigern Blut, Schnittverletzun- gen usw.) bei Patienten und Perso- nal, einschließlich Zeitpunkt, Ort, betroffene Personen usw., sowie über die entsprechenden prophy- laktischen Maßnahmen geführt werden.

2.3. Fortbildung: Jede Dialyseein- heit muß eine Fortbildung für Pa- tienten und Personal durchführen, die im wesentlichen folgende Punk- te betrifft: Wie wird Hepatitis über- tragen, wie wird die Übertragung von Hepatitis verhindert, wie müs- sen sich HBsAg-positive Patienten und Pflegepersonen in der Klinik und zu Hause (keine gemeinsamen Zahnbürsten, keine gemeinsamen Rasierapparate, Vorsichtsmaßnah- men bei Schnittverletzungen usw.) verhalten?

2.4. Verhütung und Bekämpfung 2.4.1. ln jeder Dialyseeinheit soll ei- ne räumliche Trennung von HBsAg- positiven und -negativen Patienten erfolgen. Anti-HBs-positive Patien- ten können unter Umständen im sel- ben Raum wie HBsAg-positive Pa- tienten dialysiert werden. Nur Per- sonal mit großer Dialyseerfahrung und sehr guter Technik sollte HBsAg-positive Patienten versor- gen. Diese Personen sollten in der- selben Arbeitsschicht nicht gleich- zeitig HBsAg-positive und HBsAg- negative Patienten versorgen. Wenn Pflegepersonen während derselben Schicht HBsAg-positive und sero- negative Patienten versorgen müs-

sen, sollten sie wenigstens Hand- schuhe und Kittel wechseln sowie zwischen den Patienten die Hände waschen beziehungsweise desinfi- zieren. Prinzipiell sollten Einmal- handschuhe getragen und zwischen der Versorgung mehrerer Patienten gewechselt werden (siehe auch 2.4.6.).

2.4.2. Dasselbe Dialysegerät darf nicht gleichzeitig für HBsAg-positive und HBsAg- sowie anti-HBs-negati- ve Patienten verwendet werden.

2.4.3. Nach jeder Dialyse wird das Bettgestell des Patienten desinfiziert und das Bett frisch bezogen.

2.4.4. Jeder Patient hat möglichst seine individuelle Blutdruckman- schette, Stauschlauch usw. Empfoh- len wird die Verwendung von mög- lichst viel Einmalmaterial, anderen- falls müssen alle verwendeten In- strumente und Gerätschaften (Klem- men, Scheren usw.) vor Wiederver- wendung bei anderen Patienten ste- ri!isiert bzw. desinfiziert werden.

2.4.5. Vor allem wichtig ist die Ver- wendung von Einmalhandschuhen, die nur für die Versorgung eines Pa- tienten und niemals für mehrere ge- tragen werden. Einmalhandschuhe werden sogar für die Messung des Blutdrucks empfohlen, weiterhin na- türlich für Injektionen sowie zur Be- dienung von Dialysemaschinen und selbstverständlich zu Blutentnah- men. Bei Eingriffen, bei denen mit Verspritzen von Blut gerechnet wer- den muß, wird das Tragen von Au- genschutz, Mundschutz und zusätz- lichem Schutzkittel empfohlen.

2.4.6. Täglicher Kittelwechsel ist Vorschrift. Betritt Dialysepersonal andere Abteilungen und Stationen der Klinik, so sind die Schutzkittel zu wechseln.

2.4.7. Blut, andere Laborproben und Laborbegleitscheine von HBsAg-positiven Personen müssen speziell gekennzeichnet werden, dasselbe gilt für die Krankenge- schichte dieser Personen. Blutpro- ben und andere Laborproben müs- sen doppelt verpackt werden.

2.5. Hausreinigung

2.5.1. Alle oben genannten Punkte gelten auch für das PutzpersonaL 1498 Heft 31 vom 30. Juli 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

2.5.2. Jeder Abfallkorb enthält einen möglichst reißdichten Plastikbeutel, der niemals so überfüllt werden darf, daß der Abfall mit den Händen zu- sammengedrückt werden muß . 2.5.3. Jeder Abfall einer Dialysesta- tion gilt als infektiös und wird vor- zugsweise verbrannt.

2.5.4. Spritzen, Nadeln, Infusions- bestacke und andere Einmalinstru- mente, die mit Blut in Berührung kamen, müssen in wasser- sowie perforationsdichten Behältnissen entsorgt werden.

2.5.5. Da die Außenseite von Abfall- säcken, Behältnissen von Nadeln usw. kontaminiert sein kann, werden diese vor Entsorgung nochmals in einen sauberen Plastiksack verpackt.

2.5.6. Bettwäsche aus Dialyseeinhei- ten wird als "lnfektionswäsche" be- trachtet und entsprechend entsorgt (speziell gekennzeichnete Säcke).

2.5.7. Personal der Wäscherei trägt Einmalhandschuhe, wenn es diese Wäsche berühren muß.

2.5.8. Putzpersonal trägt während der Arbeit Einmalhandschuhe und speziellen SchutzkitteL

2.5.9. Der Zusatz von Desinfektions- mittel zum Putzwasser in Räumen, in denen HBsAg-positive Patienten dia- lysiertwerden, wirdempfoh len. Gene- rell wird für jedes Zimmer ein frisch gewaschener Putzlappen oder ein Einmallappen verwendet.

Literatur

(1) Virushepatitiden. Bundesgesundheitsbl. 22 473-487 (1979)- (2) I. Guidelines for the Man- agement of Patients Hospitalized with Viral Hepatitis, Hepatitis Surveillance Report No 44, Center for Disaase Control, 1-3 (1979) - (3) Guidelines for the Gare of Patients Hos- pitalized with Viral Hepatitis, Favero, M. S., Maynard, J. E., Leger, R. T., Graham, D. R., Dixon, R. E., Annals of Interna! Medicine 91 (1979) 872-876 - (4) Advances in Viral Hepatitis, Report of the WHO Expert Commit- tee on Viral Hepatitis, Technical Report, Series 602 (1977) und Technical Report Series (1980) im Druck- (5) Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Kranken- hausinfektionen, Herausgegeben vom Bun- desgesundheitsamt, Bundesgesundheitsbl. 19 (1976) 1-7, Loseblattsammlung, Gustav Fi- scher Verlag, Stuttgart

Anschrift für die Verfasser:

Professor Dr. med. Franz Daschner Klinikum der Universität Freiburg Hugstetter Straße 55

7800 Freiburg im Breisgau

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