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Mittwoch (Vormittag), 19. März 2014

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Sitzungstitel7 2013.1202 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 19. März 2014

26 2013.1142 Interpellation 210-2013 Siegenthaler (Rüti b. Büren, BDP) Ist Stromproduktion eine zwingende Staataufgabe?

Vorstoss-Nr.: 210-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1142 Eingereicht am: 01.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Siegenthaler (Rüti b.Büren, BDP)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 156/2014 vom 17. März 2014 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ist Stromproduktion eine zwingende Staatsaufgabe?

Im Rahmen der ASP hat der Regierungsrat die Aufgaben und Strukturen des Kantons Bern über- prüft. Dabei hat er gemäss ASP-Bericht vor allem ein Augenmerk auf die kostengünstige Erbringung von staatlichen Leistungen im interkantonalen Vergleich gerichtet (92-Prozent-Regelung).

Eine grundsätzliche Überprüfung bzw. ein kritisches Hinterfragen, welche Aufgaben zwingend der Staat erbringen muss, kann man im ASP-Bericht kaum erkennen. Eine solche Überprüfung, mit dem Ziel auf die Erbringung nicht zwingend durch den Staat zu erbringenden Leistungen zu verzich- ten, könnte zur Entlastung der angespannten finanziellen Lage des Kantons Bern beitragen.

Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Notwendigkeit der Produktion elektrischer Energie durch den Kanton?

2. Welche Vorteile ergeben sich für den bernischen Staat durch den Besitz einer Stromproduktions- firma? (BKW)

3. Welche Nachteile würden sich für den Kanton Bern ergeben, wenn er auf den Besitz der Aktien- mehrheit der Stromproduktionsfirma verzichten würde?

4. Wie stark würde die dezentrale Versorgung im ganzen Kantonsgebiet gefährdet, wenn der Kan- ton auf die Produktion von eigenem Strom verzichten würde?

Antwort des Regierungsrats

1. Der Regierungsrat sieht keine zwingende Notwendigkeit, dass der Kanton Bern selbst elektrische Energie produziert. Deshalb betreibt der Kanton auch keine eigenen Kraftwerke. Allerdings kön- nen künftig dezentrale Anlagen auf kantonseigenen Gebäuden zum Eigenbedarf sinnvoll sein,

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Märzsession 2014 2013.1142 2

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zumal das kantonale Energiegesetz solche bei geeigneten Gebäuden und ausgewiesener Wirt- schaftlichkeit vorschreibt. Als Alternative dazu können die Anlagen durch Dritte erstellt und be- trieben werden, so wie dies zur Zeit bei praktisch allen Solarstromanlagen des Kantons der Fall ist.

2. Als Mehrheitsaktionär der grössten Stromproduktionsfirma im Kanton kann der Staat bei Bedarf strategischen Einfluss nehmen, insbesondere wenn es um die Aufrechterhaltung der Versor- gungssicherheit geht. Durch die Vertretung im Verwaltungsrat ist der Informationsaustausch über die Entwicklungen im Strombereich sichergestellt. Gleichzeitig resultieren aus der Beteiligung namhafte Einnahmen, die den Staatshaushalt entlasten.

3. Die unter 2. genannten Vorteile würden entfallen und die fehlenden Einnahmen müssten durch andere Einnahmequellen oder Einsparungen kompensiert werden.

4. Der Kanton betreibt keine eigenen Kraftwerke für den Stromhandel. Dezentrale Einzelanlagen dienen dem Eigenbedarf. Als Vorbildfunktion ist dies für private Investoren und Gebäudebesitzer ein positives Signal. Einen wesentlichen Einfluss auf die Versorgungslage im Kantonsgebiet hat die kantonale Stromproduktion jedoch nicht.

Präsident. Herr Siegenthaler ist krank. Er lässt mitteilen, dass er von der Antwort nicht befriedigt ist.

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