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Aktiv zu werden in der Frage der Betreuungsmöglichkeiten der Kleinkinder der Grossrätinnen und Grossräte während der Sessionen 2

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M 045/2004 Büro des Grossen Rates 17. Mai 2004

Motion

Schnyder Zysset, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 51 Eingereicht am: 10.02.2004

Kinderbetreuung während der Grossratssession

Der Regierungsrat wird beauftragt:

1. Aktiv zu werden in der Frage der Betreuungsmöglichkeiten der Kleinkinder der Grossrätinnen und Grossräte während der Sessionen

2. Er soll in bestehenden Krippen Betreuungsmöglichkeiten zur Entlastung der Mütter und Väter während der Sessionen schaffen

Begründung

Viele Politikerinnen und Politiker, vor allem Frauen, verzichten auf ein politisches Amt, weil es sehr schwierig ist, die Betreuung der Kinder mit der politischen Tätigkeit zu vereinbaren.

Für die wenigen amtierenden Grossrätinnen und Grossräte welche kleine Kinder zu betreuen haben, bedeutet die Organisation der Betreuung der Kinder während der Sessionen einen grossen persönlichen, zeitlichen und finanziellen Aufwand. Einige verfügen zwar über einen familienexternen Betreuungsplatz, doch ist es nicht immer möglich, diesen während der Sessionen zeitlich aufzustocken.

„Wer hütet die Polit - Kinderlein“ war während der Novembersession 2003 in der Presse zu lesen. Diese Frage ist effektiv bedeutsam, denn es ist wichtig, dass gerade auch junge Frauen und Männer mit Kindern unser politisches Leben und damit unsere Zukunft mitgestalten. Damit dies aber nicht nur in Ausnahmefällen möglich ist, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche eine aktive Mitarbeit erleichtern. In der neu aufgelegten Broschüre des Grossen Rates „Rat & Tat“ wird die Frage nach einer grossrätlichen Kinderkrippe aufgeworfen. Nun müssen auch hier den Worten Taten folgen!

Sicher muss der Kanton nicht für zehn Wochen im Jahr eine eigene Krippe aufbauen.

Es könnten beispielsweise in bestehenden Krippen jeweils während der Sessionen zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden.

Ich ersuche den Regierungsrat, mit den bestehenden Krippen Kontakt aufzunehmen; so zum Beispiel mit der Anfang Januar eröffneten Krippe von EDA, Bundeskanzlei und EJPD.

Antwort des Büros des Grossen Rates

Die Motion fordert den Regierungsrat auf, in der Frage der Betreuungsmöglichkeiten der Kleinkinder der Grossrätinnen und Grossräte während den Sessionen aktiv zu werden und in bestehenden Krippen Betreuungsmöglichkeiten zur Entlastung der Mütter und Väter zu schaffen. Die Motion beschlägt gemäss ständiger Praxis des Büros ein ratseigenes

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Geschäft. Deshalb wird sie gestützt auf Artikel 62 der Geschäftsordnung für den Grossen Rat vom zuständigen Parlamentsorgan (Büro des Grossen Rates) beantwortet.

Das Büro des Grossen Rates ist sich bewusst, dass die Ausübung eines Grossratsmandates mit einem grossen erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Zusatzaufwand verbunden ist. Dies gilt insbesondere auch für Mütter und Väter von Kindern, speziell von Kleinkindern, die Familie, Beruf und politisches Mandat miteinander vereinbaren müssen.

Das Büro nimmt zur Kenntnis, dass die Staatskanzlei als Stabsstelle von Grossem Rat und Regierungsrat über Adressen von Kindertagesstätten verfügt, die bereit sind, während den Sessionen Kleinkinder zu betreuen. Es ist damit einverstanden, falls ein entsprechender Auftrag durch den Grossen Rat erteilt wird, weitere Möglichkeiten zu prüfen.

Das Büro des Grossen Rates beantragt, den Vorstoss während der Junisession zu beraten.

Falls der Vorstoss überwiesen wird, erlaubt dieses Vorgehen, die Umsetzung mit den Folgearbeiten zum Bericht des Büros vom 17. Mai 2004 im Zusammenhang mit den Entschädigungen des Grossen Rates zu verbinden.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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