M 011/2010 STA 31. März 2010 STA C Motion
0490 Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden (SVP)
Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 18.01.2010
Studien, welche bei Regierungsratsantworten herangezogen werden, müssen für alle Grossrätinnen und Grossräte mit den wichtigsten Daten versehen und im Internet abrufbar sein
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Weisungen für die Abfassung einer Regierungsratsantwort dahingehend zu ergänzen, dass in Zukunft die für die Antwort relevanten Studien mit genauen Angaben wie Verfasser, Jahrgang der Studie, Land, sowie Internetadresse versehen werden.
Begründung
Für die Meinungsbildung der Grossrätinnen und Grossräte sind die Antworten des Regierungsrates zentral, und die in den Antworten erwähnten Studienergebnisse werden wohl aus zeitlichen Gründen kaum hinterfragt. Da oft Studien als Grundlage der Regierungsratsantwort dienen, aber genauere Angaben zum Einsehen der Studien fehlen, braucht ein Ratsmitglied viel Zeit, um an die nötigen Information heranzukommen. Mehrere Telefonate, Mails, Wartezeit auf Rückmeldung der involvierten Amtsstelle, Übersetzerarbeit (oft aus englischen Studien), Auseinandersetzung mit zum Teil sehr umfangreichen Studienberichten erschweren den Zugang zu den erwähnten Studien und damit eine seriöse Beurteilung von Grossratsgeschäften. Zwei Beispiele aus der Novembersession sollen aufzeigen wie manipulierend Studien vom Regierungsrat ausgelegt werden und Abstimmungen beeinflussen können.
1. M132/2009 ERZ, Schulqualität und Klassengrösse: Hier steht in der Regierungs- Antwort: „Empirische Untersuchungen konnten keinen linearen Zusammenhang zwischen Klassengrösse und erreichter Schülerleistung festgestellt werden“. Diese Antwort führte verständlicherweise zu einer Ablehnung der Motion. Denn kleinere Klassen würden wahrscheinlich mehr finanzielle Mittel erfordern, aber nach Regierungsrat keinen grösseren Lernerfolg bringen. Nach Erhalt eines internen Papiers der Erziehungsdirektion vom 7. Januar 2008, konnte ich feststellen, dass dieses auf Untersuchungen basiert, die vor 20 Jahren in den USA gemacht wurden. Die Untersuchungen können somit die geänderten gesellschaftlichen Entwicklungen in dieser Zeitspanne nicht abbilden, enthalten also keine verlässlichen Daten.
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2. M130/2009 GEF, Suchtprävention als wichtiger Teil der Gewaltprävention: Hier wurde in der Antwort des Regierungsrats auf eine interessante Studie hingewiesen, welche den Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Gewalt aufzeigt. Bei meinen Recherchen stellte ich fest, dass sich die Studie auf Befragungen von 5’200 Neuntklässlern bezieht, also auf selbstberichtete Daten. Mein Vorstoss wollte aber eine Antwort auf den Zusammenhang von Gewalttaten und Drogenkonsum bei erwachsenen Gewalt- und Sexualtätern mittels Blutproben des IRM. Auch die Behauptung in der M 130, wonach es für einen Drogentherapieerfolg vor allem Freiwilligkeit des Betroffenen brauche, wurde nach Auskunft der Gesundheits- und Fürsorgedirektion einer Dissertation von J. Meier / A. Uchtenhagen entnommen, die bereits 1994, also zur Zeit des Platzspitzes, geschrieben wurde.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 21.01.2010
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Der Regierungsrat ist bestrebt, dem Grossen Rat in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse alle wesentlichen Grundlagen zur Verfügung zu stellen, damit sich das Parlament in Kenntnis der Zusammenhänge eine Meinung bilden kann. Der Grosse Rat soll alle relevanten Informationen erhalten, die er für die Lagebeurteilung und die Entscheidfindung benötigt. Vorstossantworten sind ein Instrument des politischen Dialogs. Die Beantwortung von Vorstössen soll offen, transparent, adressatengerecht und nachvollziehbar erfolgen.
Das Grossratsgesetz (GRG) und die Geschäftsordnung für den Grossen Rat (GO) enthalten – mit Ausnahme der Behandlungsfristen – keine materiellen oder formellen Regeln, wie der Regierungsrat parlamentarische Vorstösse beantworten soll. Dies ist nach Auffassung des Regierungsrates sachgerecht. Die Motionärin verlangt mit ihrer Motion eine Ergänzung der „Weisungen für die Abfassung einer Regierungsratsantwort“. Die Direktionen haben bei der Vorbereitung von Vorstossantworten einen gewissen Spielraum.
Eigentliche Weisungen des Regierungsrates für die Abfassung von Vorstossantworten bestehen nicht. Sie sind nach Auffassung des Regierungsrates auch nicht erforderlich. Es bestehen allerdings Richtlinien der Staatskanzlei über die verwaltungsinterne Behandlung von Regierungsrats- und Grossratsgeschäften. Diese Richtlinien enthalten auch einige formelle Regeln für die Abfassung von Vorstossantworten. Der Regierungsrat wird der Staatskanzlei den Auftrag erteilen, bei der nächsten Teilrevision dieser Richtlinien auch einige Hinweise über die Zitierweise von Studien aufzunehmen. Dies soll aber mit Augenmass erfolgen. Auf eigentliche Zitierregeln wie bei wissenschaftlichen Arbeiten ist zu verzichten. Eine Verwissenschaftlichung der Vorstossantworten ist abzulehnen.
Antrag: Annahme als Postulat unter gleichzeitiger Abschreibung An den Grossen Rat