Die Information:
Bericht und Meinung
PRESSESTIMMEN
Der Status des Studenten während des klinischen Praktikums ist als der eines „Pflichtassistenten" definiert.
Der Pflichtassistent ist berechtigt, die ihm übertragenen ärztlichen Tä- tigkeiten unter fachärztlicher Anlei- tung, Aufsicht und Kontrolle aus- zuüben. Die Rechtsstellung des Pflichtassistenten soll im übrigen noch gesondert geregelt werden.
Zum anderen erhalten Absolventen medizinischer Hochschulen mit
„medizinisch-biologischem Ausbil- dungsprofil" nach Abschluß des Studiums die Approbation als Arzt,
„die zur Ausübung ärztlicher Tätig- keiten in einem medizinisch-theore- tischen Fachgebiet berechtigt".
In einem Paragraphen „Grundsätze für die Berufsausübung" ist eine Fortbildungspflicht der Ärzte nieder- gelegt, wofür allerdings merkwürdi- gerweise der Ausdruck „Weiterbil- dung" benutzt wird. Es heißt wört- lich: „Der Arzt bildet sich ständig weiter, vervollkommnet seine Kennt- nisse und wendet sie in der Praxis an."
Weitere Paragraphen der neuen Ap- probationsordnung regeln unter an- derem Zurücknahme, Ruhen, Versa- gung und Einschränkung der Ap- probation. Aus Fußnoten zu der Ver- öffentlichung der neuen Approba- tionsordnung im Gesetzblatt der DDR geht hervor, daß entsprechend der bisher geltenden Regelung er- teilte Erlaubnisse zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker bestehen- bleiben, daß aber neue Erlaubnisse weiterhin nicht erteilt werden. gb
— BLÜTENLESE
Haltlos
Ein überaus beliebtes Wort bei Politikern und anderen Sprechern ist: untermauern.
Wenn sie wüßten, was sie sagen:
Nur was keinen Halt hat, was in der Luft hängt, muß unter- mauert werden. Durrak
Den Staat
„transparenter" machen!
Da Demokratie vom Recht auf Wissen abhängig ist, hängt ihre Qualität auch von ihrer Durchsich- tigkeit - ihrer ‚Transparenz' - ab.
Davon ist jedoch die Bundesrepu- blik, wie die ,Kommission zum Schutz des Bürgers gegen Daten- mißbrauch' belegt, noch ein erhebli- ches Stück entfernt. Die im Vereins- register mit Sitz in München einge- tragene Kommission fordert aus der Sicht des Bürgers umgekehrt mehr Durchsicht durch das behördliche Dickicht. Weniger Geheimniskräme- rei bei Behörden und Regierungen sei keine Frage der politischen Ge-
STUTTGARTER ZEITUNG
sinnung, sondern des reinen Gewis- sens, heißt es in der Begründung, die den Bundestag zu einem Gesetz drängt, das dem Bürger ein Informa- tionsrecht garantiert.
Die Kommission, die aus einer Initia- tive zur Reformierung der Polizei hervorging und der anerkannte Juri- sten angehören, beklagt die wach- sende Zahl von Beschwerden der Bundesbürger über ihre Behörden.
Nach der Statistik erreichen jährlich etwa 20 000 Eingaben den Petitions- ausschuß des Bundestages. Doch nur 2,72 Prozent der Beschwerden konnte entsprochen werden. In der Legislaturperiode von 1972 bis 1976 wurden von insgesamt 39 323 bear- beiteten Petitionen lediglich 1070 positiv beurteilt. Dem gegenüber stehen - laut Aufstellung der Kom- mission - im gleichen Zeitraum rund 400 000 Beschwerden von Bundes- bürgern an Behördenstellen.
Die Kommission argumentiert: Eine Beschwerde könne nur jemand füh- ren, der ausreichend Kenntnis und Wissen von und über die Fakten be- sitze; ohne Akten-Einsicht und un- eingeschränktes Informationsrecht könne er sich kein Bild verschaffen
und müsse befürchten, als Queru- lant abgestempelt zu werden. Dies, so heißt es weiter, führe schließlich zur Verdrossenheit. Durch ein prin- zipielles Auskunftsrecht ließe sich neben der Computer-Kontrolle - also dem Datenschutz - die demo- kratische Vertrauensbasis erheblich erweitern. Ohne Kontrolle der Akten durch den Bürger - so befürchten die Kritiker - könne das Daten- schutzgesetz jederzeit umgangen werden." Klaus Hofmann
Gesundbeter
„. . Ehrenberg betätigt sich, wie ein Jahr zuvor Arendt, als Schönfärber und Gesundbeter. Die Krankenkas- sen wissen, daß sie 1978 die Bei- tragssätze erhöhen müssen, weil ih- nen mit Ehrenbergs Gesetz eine zu- sätzliche Last von vielen Milliarden aus der Rentnerkrankenversiche- rung aufgebürdet worden ist. Aber Ehrenberg meint dazu, daß die Kas- sen ihre Beiträge nicht zu erhöhen brauchten, wenn sie nur „exakt und gut" wirtschafteten. Tatsächlich müßten die Kassen ihre Beitragszah- ler schon früher belasten, wenn sie nicht in der letzten Beitragserhö-
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ZEITUNG FUR DEUTSCHLAND
hungsrunde 1975/76 zu kräftig zu- gelangt hätten. Die Kassen rechne- ten damals mit einem anhaltend starken Kostenanstieg. Dieser hat sich jedoch schon vor Ehrenbergs Kostendämpfungsgesetz annähernd halbiert. Davon profitiert Ehrenberg nun. Statt dies erleichtert zu regi- strieren, versucht der Minister auch noch den Kassen die Verantwortung für die voraussehbaren Beitragser- höhungen zuzuschieben. Dabei ist es mehr als ein schlechter Witz, daß der Minister indirekt jenen Kassen besondere Wirtschaftlichkeit atte- stiert, die sich mit einer überzoge- nen Beitragserhöhung - vor seiner Amtszeit - ein besonders gutes Pol- ster verschafft haben und die nun mit der nächsten Beitragserhöhung länger warten können." kg