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Archiv "Aus den Stasi-Akten" (29.10.1999)

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ie Angst und die Unsicherheit vor dem Staatssicherheits- dienst (Stasi) war im Arbeits- leben allgegenwärtig. Man kannte offizielle Mitarbeiter der Stasi, aber nicht die inoffiziellen Mitarbeiter (IM). Sie waren derart gut getarnt, daß man oft fälschlicherweise über- zeugte Kommunisten für IM hielt und

„guten Freunden“ vorbehaltlos ver- traute – was ein Fehler war.

Ziel einer von den Autoren un- ternommenen Untersuchung war, ei- nen Einblick in den Umfang der Kon- trolle der Stasi im Gesundheitswesen Frankfurt/Oder zu erhalten. Das ge- schah mit Hilfe der noch vorhandenen Unterlagen des Staatssicherheitsdien- stes der DDR, die in der Außenstelle Frankfurt/Oder des Bundesbeauf- tragten für die Stasiunterlagen aufbe- wahrt werden.

Nach dem Zufallsprinzip wurden Namenslisten von Ärzten, Schwe- stern, Verwaltungsangestellten und medizinischen Mitarbeitern des Rates des Bezirks Frankfurt/Oder und den Räten der Kreise sowie Krankenhäu- sern, Polikliniken und Landambula- torien aufgestellt. Vollständige Perso- nallisten von „Kaderabteilungen“ la- gen nicht vor, so daß die Ergebnisse nur stellvertretend für alle Mitarbei- ter des Gesundheitswesens im Raum Frankfurt/Oder gewertet werden kön- nen. Es erfolgte die numerische und inhaltliche Auswertung nach IM-Tä- terakten, IM-Vorlaufakten und abge- schlossenen Vorlaufakten. Vorlaufak- ten wurden angelegt, wenn eine Per- son als IM geworben werden sollte. Sie

wurden abgeschlossen, wenn sich die Betreffenden weigerten, für die Stasi zu arbeiten. Der Inhalt von Opferak- ten wurde nur in Einzelfällen mit Ein- verständnis der Betrofffenen benutzt.

Zahlreiche Ärzte auf den Gehaltslisten

307 Mitarbeiter des Gesundheits- wesens aus dem Raum Frankfurt/

Oder wurden so überprüft. Es fanden sich bei 60 Personen Hinweise auf ei- ne aktive Stasi-Tätigkeit (Täterakten, Gehaltslisten der Stasi, Suchkartei).

37 der 60 Personen waren Ärzte: acht Chirurgen, acht Allgemeinmediziner, drei Anästhesisten, je zwei Zahnärzte,

Gynäkologen, Internisten, Neurolo- gen, Kinderärzte, Urologen und Haut- ärzte. Betroffen waren auch ein Or- thopäde, ein Augenarzt, ein HNO- Arzt sowie ein Röntgenarzt. Aufge- schlüsselt nach Positionen waren es 13 Chefärzte, vier Ärztliche Direkto- ren, 11 Oberärzte, vier Kreisärzte, drei Gutachter und neun sonstige an- gestellte Ärzte (Doppelfunktion mög- lich).

Beim sogenannten mittleren me- dizinischen Personal fanden sich vier Stationsschwestern, zwei Oberschwe- stern, eine Krankenschwester, ein Krankenpfleger, zwei Zahntechniker und eine Sekretärin. Gleichzeitig fan- den die Autoren zehn abgeschlossene Vorlaufakten. Als IM arbeiteten aus

A-2727 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 43, 29. Oktober 1999 (31)

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE

Staatssicherheitsdienst der DDR

Beispiel: Das Gesundheitswesen im Raum Frankfurt/Oder 1962–1989

Doris und Erhard Scholz

Wie verstrickt waren Mitarbeiter des Gesundheitswesens in Stasi-Machen- schaften? Dieser Frage sind die Autoren des folgenden Beitrages am Beispiel einer Region nachgegangen. Sie lebten von 1962 bis 1987 in Frankfurt an der Oder, als Krankenschwester beziehungsweise Chirurg.

D

Aus den Stasi-Akten

Beispiel 1: Beim 40. Geburts- tag eines leitenden Mitarbeiters er- stellte IM Nr. 1 eine Zeichnung der Wohnung des Jubilars. IM Nr. 4 gab eine schriftliche Beschreibung der Wohnung. Der Führungsoffizier wußte nun, daß beide wahrheits- gemäß berichtet hatten und wo in der Wohnung des Opfers die Wan- zen anzubringen waren.

Beispiel 2: Schon erheblich pervers mutet die in der Akte „IM Biber“ Nr. 28 gefundene „Operati- ve Kombination zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der inoffiziel- len Mitarbeiter des Bezirkskran- kenhauses“ an. „IM Lieselotte“,

„IM Karabiner“ und „IM Biber“

erhielten den Auftrag, die Nacht- bar „Leipziger Garten“ zu besu- chen. „Biber“ hatte den Auftrag,

„Karabiner“ zu verführen. „Kara- biner“ und „Lieselotte“ sollten un- abhängig „Biber“ überwachen.

„Karabiner“ erhielt 100 Mark Spe- sen und ein Hotelzimmer. „Biber“

bekam 50 Mark Spesen, „Lieselot- te“ 30 Mark. „Biber“ und „Karabi- ner“ schliefen im Hotelzimmer. Al- le drei berichteten wahrheitsgemäß ihrem Führungssoffizier. In Aus- wertung dieser „operativen Kom- bination“ stand im Abschlußbe- richt: „Alle äußerst ehrlich und zuverlässig, weiterhin wertvolle Mitarbeiter.“ N

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dem Bereich der Verwaltung Verwal- tungsdirektoren, ein Repräsentant des Deutschen Roten Kreuzes, ein SED-Parteisekretär, ein Sachbearbei- ter und der Direktor einer Schwe- sternschule. Angeleitet, geschult und überprüft wurden sie von zahlreichen Führungsoffizieren auf Kreis- und Bezirksebene.

Die Motivation zur IM-Tätigkeit

Die Stasi warb und verpflichtete Menschen unter Ausnutzung ihrer Schwächen, die sie zuweilen auch ma- nipulierte. Einige Beispiele: IM Nr. 59 wurde im Gefängnis geworben. IM Nr. 8 hatte sich als Arzt beim Hausbe- such einen tätlichen Angriff gegen einen Asthmapatienten zuschulden kommen lassen. Gleichzeitig litt er an einem pathologischen Sexualtrieb.

Der Erhalt der Approbation wurde mit der IM-Tätigkeit ertauscht. Es wurde dem Arzt geraten, seinen Le- benswandel nicht zu ändern. „Haupt- einsatzgebiete“ waren mit Erfolg Frauen, die Ausreisegedanken hegten – allein das war strafbar.

Der Ehemann von IM Nr. 29 war wegen Hochstapelei vorbestraft (falscher Kreisarzttitel nach 1945).

Der Ehemann von IM Nr. 39 gehörte vor 1945 zur motorisierten SS im Raum Frankfurt/Oder. IM Nrn. 41 und 46 erhielten für ihre Mitarbeit ei- nen Studienplatz für Medizin. IM Nrn. 56 und 58 wollten als Jäger unbe- dingt eine eigene Jagdwaffe besitzen.

Als Nr. 58 diese nicht bekam, stellte er seine Spitzeldienste ein. Seine Woh- nung blieb jedoch als konspirative Wohnung (KW) der Stasi erhalten.

IM Nr. 52 fühlte sich von allen Kollegen schlecht behandelt; sein Mo- tiv war Rache. Nur wenige, wie Nr. 51 und Nr. 49, leisteten ihre Spitzeldien- ste aus Überzeugung oder Kadaver- gehorsam oder Dummheit. Der Rest der IM arbeitete bei der Stasi aus Geldgier, Karrieresucht, wegen Aus- landsreisen und anderer materieller Vorteile (Häuser, Autos).

Die gebräuchlichsten Verfah- rensweisen, jemanden als IM zu ver- pflichten, bestanden in einer hand- schriftlichen Erklärung oder in der

„Handschlagmethode“. Orte waren in

der Regel konspirative Wohnungen (Privatwohnungen, Hotelzimmer, Fe- rienobjekte). Eine große Rolle spielte bei der Verpflichtung, daß Verstöße gegen Konspiration strafrechtlich ver- folgt werden konnten. Den IM-Na- men konnten sich die Kandidaten selbst geben. Mit ihm mußten sie dann auch schriftliche Berichte, Tonband- aufnahmen und Telefonanrufe signie- ren.

IM Nr. 5 und Nr. 13, beide Chef- ärzte an Kliniken, lehnten die Unter- schrift und auch schriftliche Berichte ab. OibE (Offiziere im besonderen Einsatz) – die höchsten IM – brauch- ten weder Decknamen noch schriftli- che Verpflichtungen oder die Hand- schlagmethode. Ihre Namen erschie- nen auf den Gehaltslisten der Stasi.

Von der Spitzeltätigkeit durften Freunde, Ehepartner, Kollegen nichts erfahren. Um das zu garantieren, wur- den die IM besonders geschult. Bei IM Nr. 1 und Nr. 13 waren die Ehe- frauen mit „Abschöpfdiensten“ ein- bezogen. Bei IM Nr. 49 kam es vor- übergehend zu einer Pause der IM- Tätigkeit, da seine eifersüchtige Part- nerin ihm nachspionierte. Sein Auf- trag lautete daraufhin: Lösen der Ver- bindung und erneute Aktivierung als IM!

Hartnäckiges Leugnen vor den Opfern

Chefarzt IM Nr. 5 verstieg sich beim Werbungsgespräch sogar zu der Äußerung, daß er als an seine Schwei- gepflicht als Arzt Gebundener auch über seine Stasitätigkeit schweigen werde. Zu seinen Verstößen gegen die Schweigepflicht seinen Patienten ge- genüber steht Näheres im Abschnitt

„Schweigepflicht“. IM Nr. 1 bezichtig- te regelmäßig Kollegen und Nachbarn der Stasi-Tätigkeit, durfte auf Anwei- sung seines Führungsoffiziers nicht in die SED eintreten und bezeichnete sich als „Christenmensch“.

IM Nr. 4 schloß seine IM-Berich- te immer mit einem Hinweis auf die Wichtigkeit der Konspiration. 1993 von einem seiner Opfer zur Rede ge- stellt, behauptete er, ein Schreiben von der Stasi zu besitzen, wonach er nie für diese gearbeitet habe. Ge- schult, auf Biegen und Brechen die

Spitzeltätigkeit zu leugnen, äußerte sich auch IM Nr. 3 in einem Brief an eines seiner Opfer. Er schrieb am 4. Mai 1996: „Auf Ihren Wunsch hin er- kläre ich Ihnen, daß ich niemals einen Bericht über Sie angefertigt habe, we- der für die Staatssicherheit der ehe- maligen DDR noch für irgendein an- deres Organ der DDR.“ Die Geheim- haltung ging soweit, daß auch IM in einer Klinik, Abteilung oder Station nicht von der Stasi-Tätigkeit eines an- deren wußten. Es gab sogar erbitterte Machtkämpfe zwischen einzelnen IM.

Zielpersonen im Gesundheitswesen

Zielpersonen von IM waren Mit- arbeiter in allen Krankenhäusern, Landambulatorien, Polikliniken und anderen Einrichtungen. Westver- wandte, Westkontakte, Westfernse- hen-Zuschauer, abtrünnige Gedan- ken vom Einheitsdenken im SED-Re- gime – danach wurde gesucht. Der Klassenfeind wurde überall vermutet.

Im Auftrag oder auch auftrags- gemäß wurden selbst Ehepartner, Ge- schwister, Freunde bespitzelt. Zur Leipziger Messe wurden regelmäßig IM gesandt. „Reisekader“ wurden mit Aufträgen zu Verwandtenbesuchen und Kongressen in die Bundesrepu- blik Deutschland geschickt. IM Nr. 1 besuchte regelmäßig die Leipziger Messe. Ausführliche Berichte, wer bei „Schering“ oder „Orthopedia“ Pro- spekte mitgenommen habe und wer an einem Weststand Kaffee getrunken habe, wurden erstellt. IM Nr. 1 fuhr auch regelmäßig nach Westdeutsch- land zu seinem „kranken“ Bruder.

Auftragsgemäß suchte er in Hanno- ver die ehemaligen Arztkollegen aus Frankfurt/Oder auf, ließ sich noch be- wirten, fragte sie aus und berichtete alles detailliert der Stasi.

IM Nr. 10, ein Kreisarzt, lieferte seine eigene Frau der Stasi aus. Sie hatte ihre Westkontakte nicht abge- brochen. IM Nr. 56 gab zahlreiche Be- richte über einen eigenen Bruder in der Bundesrepublik und andere Ver- wandte ab.

Schwere Verstöße gegen die ärzt- liche Schweigepflicht wurden bei fünf IM gefunden. Nr. 21, Chefarzt ei- ner neurologischen Klinik, verlangte

A-2728 (32) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 43, 29. Oktober 1999

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE

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beim Ausfüllen von konsiliarischen EEG-Scheinen die Personenkennzahl der Patienten. Damit war die Stasi mit einem Knopfdruck in der Lage, alle Patienten mit pathologischen EEG- Befunden zu erfassen und für ihre Ak- tivitäten zu nutzen (Werbung von In- offiziellen Mitarbeitern et cetera).

IM Nr. 5 hatte als Chefarzt einer chirurgischen Abteilung folgende Ab- machung mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS): Patienten, die für die Stasi interessant waren, wur- den isoliert, ihre Behandlung zur Chefsache erklärt. Besondere Schwe- stern und Pfleger konnten aus Berlin angefordert werden. Mitte 1976 wur- de ein Erzieher eines kirchlichen Kin- derheims mit einer akuten Blind- darmentzündung in seiner Abteilung behandelt. Mündliche und schriftliche Berichte an das MfS erfolgten auf- tragsgemäß.

IM Nr. 57 führte unter anderem als Allgemeinarzt gezielt Hausbesu- che durch und berichtete der Stasi über Alkoholprobleme seiner Patien- ten, Tätowierungen, Kontakte zu Zeugen Jehovas und private Kontak- te. IM Nr. 54 wurde gezielt aufgebaut, um über das Vertrauensverhältnis Hausarzt–Patient in eine Gruppe von regimekritischen Schriftstellern ein- zudringen. Von dort bestanden Ver- bindungen zu Liedermachern wie

Wolf Biermann und Robert Have- mann, sie wurden nach unseren Er- kenntnissen so durchleuchtet. Nr. 54 verpflichtete sich zur Mitarbeit als IM handschriftlich am 23. November 1976. Seine Täterakte enthält Berich- te bis Januar 1989. Er fungiert unseres Wissens nach heute noch als Hausarzt der Schriftsteller.

IM Nr. 34 berichtete der Stasi re- gelmäßig vor allem über Patienten, die vorzeitig invalidisiert werden sollten.

Mit diesem Status konnten sie in den Westen reisen. Oft handelte es sich um junge Karzinompatienten, die vor ihrem Tod noch einmal ihre Verwand- ten besuchen konnten. Es kam vor, daß Nr. 34 in Zusammenarbeit mit der Stasi Tumorpatienten die Invalidität verweigerte. Bei einer 40jährigen Pati- entin mit einem Mamma-Karzinom, Brustamputation und einer kirsch- großen Lungenmetastase lautete seine Begründung: „Mit einer kirschgroßen Metastase in der Lunge bekommt sie noch genug Luft; der Sozialismus braucht jede Arbeitskraft“ (persönli- ches Erlebnis). Bei einem jungen Schornsteinfeger mit einem Rektum- Karzinom erfolgte die Invalidisierung erst im Endstadium. Die ersehnte Rei- se in den Westen endete mit einer Massivblutung aus dem Bauchafter auf dem Bahnhof Berlin-Friedrich- straße vor dem Interzonenzug.

An erster Stelle der Entlohnung standen die oberen Sprossen der Kar- riereleiter, am Anfang auch einmal ein Studienplatz für Medizin. Selbst mit mäßigen fachlichen Leistungen waren mit Hilfe des MfS Leitungspo- sitionen zu erklimmen, die die ent- sprechende Auflistung am Anfang be- reits zeigte.

An zweiter Stelle standen Rei- semöglichkeiten in das kapitalistische Ausland. Die rein materiellen Entloh- nungen reichten von Geschenken im Wert von 20 Mark bis zu Einfamilien- häusern. IM Nr. 48 ließ sich jeden Be- richt sofort mit 100 bis 150 Mark ver- güten. Der „Intensivspitzel“ Nr. 49 ließ sich hauptsächlich mit Medaillen entlohnen. Nr. 1 erhielt die „Eh- renspange des MfS“ in Bronze, ver- bunden mit 150 Mark. Das Geld durf- te er behalten, die Spange behielt der Führungsoffizier, da ja alles geheim bleiben sollte. Nur wenige IM arbeite- ten ohne persönliche Vorteile.

Die meisten IM blieben nach 1989 in ihren Positionen. Die freiwer- denden Posten wurden oft von dem IM aus der zweiten Reihe besetzt. Ein Teil der belasteten Ärzte ließ sich in eigener Praxis nieder und betreibt diese heute, bestens ausgestattet, oh- ne Schulden bei den Banken. Von den 13 Chefärzten arbeiteten nach 1989 in den alten Funktionen die IM Nr. 9, 5, 25, 11, 12, 13 und 45. Von den 11 Oberärzten blieben fünf unangetastet in ihren Positionen. Einer stieg zum Ärztlichen Direktor auf. Nr. 51 war Kreisarzt und arbeitet heute noch als Amtsarzt. Bei einer telefonischen An- frage 1997 bei einem amtierenden Ärztlichen Direktor eines der größten Krankenhäuser im Gebiet, auf das sich dieser Bericht erstreckte, erhiel- ten die Autoren die Auskunft, die Überprüfung der Leitenden Ärzte auf Stasi-Mitarbeit laufe noch. Chefarzt- funktionen hatten in diesem Haus sie- ben Jahre nach der Wiedervereini- gung Nr. 9, 11, 12, 13 und 44 sowie 25.

Überprüfung unzureichend

Viele für das Thema relevante Unterlagen wurden zielgerichtet ver- nichtet. Auffallend ist, daß die höch- ste Charge der IM, die OibE, bis auf einen über die Gehaltslisten im dun- keln blieben. Die Überprüfung der Leitenden Ärzte im öffentlichen Dienst nach 1989 war völlig unzurei- chend, bedingt durch Aktenvernich- tung und vorsätzliches Verdunkeln.

Das Netz der Stasi war im übrigen perfekt geknüpft. Das Gesundheits- wesen in Frankfurt/Oder war ihr, auch in seinen Mängeln, bekannt.

Erhebliche Teile der Ärzte haben wie in der Nazizeit auch im Honecker- Staat den Eid des Hippokrates gebro- chen. Es bleibt nur zu hoffen, daß die Ärztegeneration nach uns die morali- schen Regeln der alten Griechen bes- ser beherrscht.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1999; 96: A-2727–2729 [Heft 43]

Anschrift der Verfasser

Doris Scholz, Dr. med. Erhard Scholz Selhofer Weg 111 a, 49324 Melle

A-2729 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 43, 29. Oktober 1999 (33)

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE

Der Mitverfasser hat sich auch in einem Buch zu dem in seinem Artikel behandelten Thema geäußert. Hier dessen Titelbild

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