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Archiv "Kassenarztsitze" (29.08.1984)

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(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Bekanntgaben

Bundesärztekammer

Vereinbarung über die Vergü- tung ärztlicher Leistungen bei der medizinischen Begutach- tung für die gesetzliche Renten- versicherung

Der Verband Deutscher Rentenversiche- rungsträger, Frankfurt am Main, und die Bundesärztekammer Köln, empfehlen ihren Mitgliedern folgende Regelung:

§1

(1) Die Rentenversicherungsträger ver- güten den frei praktizierenden Ärzten und den Ärzten in Kliniken und Kranken- anstalten ärztliche Begutachtungen wie folgt:

1. Die Vergütung beträgt pro Formular- gutachten

1.1 zu Anträgen auf medizi- nische Rehabilitations-

maßnahmen 47,50 DM 1.2 zu Anträgen auf berufs-

fördernde Maßnah-

men 71,- DM

1.3 im Rentenverfahren . 71,- DM 2. Bei formfreien ärztlichen Begutach-

tungen beträgt die Vergütung 2.1 für fachärztliche Gut-

achten zu Anträgen auf medizinische Rehabili-

tationsmaßnahmen . . 71,- DM 2.2 für fachärztliche Gut-

achten zu Anträgen auf berufsfördernde Maß-

nahmen 71,- DM 2.3 für fachärztliche Gut-

achten zu Anträgen auf Rehabilitationsmaßnah- men, sofern sie in Form und Inhalt einem fach- ärztlichen Gutachten im Rentenverfahren ent-

sprechen 89,- DM

2.4 für fachärztliche Gut- achten im Rentenver-

fahren 89,- DM 2.5 für fachärztliche Gut-

achten aufgrund mehr- tägiger stationärer Be-

obachtung 178,- DM 2.6 für neurologisch-psych-

iatrische Fachgutach- ten zu Anträgen auf Re- habilitationsmaßnah-

men 141,50 DM

2.7 für neurologisch-psych- iatrische Fachgutach- ten zu Anträgen auf Re- habilitationsmaßnah- men, sofern sie in Form und Inhalt einem neuro- logisch-psychiatrischen Fachgutachten im Ren- tenverfahren entspre-

chen 163,50 DM 2.8 für neurologisch-psych-

iatrische Fachgutach- ten im Rentenverfah-

ren 163,50 DM 2.9 für neurologisch-psych-

iatrische Fachgutach- ten aufgrund mehrtägi- ger stationärer Beob- achtung

3. Gutachten nach 2.3 und

mit dem zugeordneten Betrag nur dann vergütet, wenn der Rentenversiche- rungsträger ausdrücklich ein Gutachten in dem dort beschriebenen Umfang an- gefordert hat.

(2) Mit der Vergütung nach Abs. 1 sind die ärztlichen Leistungen und Aufwen- dungen nach Abschn. B I und B II GOÄ - Stand: 1. 1. 1983 - und die Sonderlei- stungen nach Abschn. B III Nr. 65, Abschn. G Nr. 800 und 801 in der jeweils geltenden Fassung der GOA abgegolten.

Dabei sind die Anmerkungen zu diesen Ziffern zu berücksichtigen. Auch die Lei- stungen nach den Ziffern 410, 3520, 3530 und 3625 GOA - Stand: 1. 1. 1983 - sind nicht berechnungsfähig. Die Nummern 250 und 400 GOÄ - Stand: 1. 1. 1983 - sind nur dann nebeneinander berech- nungsfähig, wenn die Blutentnahme für eine bakteriologische Blutuntersuchung oder zu Zwecken der Eisenbestimmung erfolgt.

§2

(1) Ärztliche Sonderleistungen, die über den in § 1 genannten Rahmen hinausge- hen und für die Begutachtung erforder- lich sind, werden nach den Bestimmun- gen der GOÄ - Stand: 1. 1. 1983 - unter Zugrundelegung eines Punktwertes von 0,11 DM abgerechnet.

(2) Die in Abschnitt „M" GOÄ - Stand 1. 1. 1983 - aufgeführten Höchstwertbe- grenzungen gelten.

(3) Die in Abschnitt „0" GOÄ - Stand:

1. 1. 1983 - aufgeführten allgemeinen Bestimmungen geiten.

§3

(1) Die aus Anlaß der Begutachtung ent- standenen Portokosten werden erstat-

tet. Als Schreibgebühr werden für jede DIN-A4-Seite mit mindestens 28 Zeilen von jeweils ca. 50 Anschlägen sowie für die angefangene Schlußseite des form- freien Teils und die formularmäßige Schlußbeurteilung 3,50 DM vergütet.

Die Schreibgebühr für jede vom Renten- versicherungsträger verlangte Durch- schlagseite beträgt 0,35 DM.

(2) Schreibkosten bei Formulargutach- ten werden nicht erstattet.

(3) Die begutachtenden Ärzte werden dafür Sorge tragen, daß Gutachtenfor- mulare sorgfältig und vollständig ausge- füllt und Begutachtungsaufträge mög- lichst kurzfristig erledigt werden.

§4

Diese Vereinbarung tritt am 1. Septem- ber 1984 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 1985. Die Geltungsdauer dieser Verein- barung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Mo- nate vor Ablauf des letzten Jahres der Geltungsdauer gekündigt wird.

Frankfurt am Main, den 1. August 1984 Verband Deutscher

Rentenversicherungsträger Köln, den 6. August 1984 Bundesärztekammer

Protokollnotiz zu § 2 Abs. 1: Die Vergü- tung der ärztlichen Sonderleistungen wird solange nicht angehoben, bis die Durchschnittsvergütung der RVO-Kas- sen den hier genannten Wert erreicht hat.

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundesverei- nigung, K. d. ö. R., Köln, einerseits und der Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V., Siegburg, so- wie der Verband der Arbeiter-Er- satzkassen e. V., Siegburg, ande- rerseits treffen folgende Vereinba- rung:

1. Unter Bezugnahme auf Abschnitt 2 ih- rer Vereinbarung vom 1. November 1982 erklären die Vertragspartner den Mo- 211,50 DM

2.7 werden

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 35 vom 29. August 1984 (71) 2503

(2)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BEKANNTMACHUNGEN PREISE

deliversuch für die Gebührenfindung ei- ner Zuschlagsregelung zu den Nrn. 65 und 65a zum 30. Juni 1984 als beendet.

Ab 1. Juli 1984 erhält die Zuschlagsrege- lung zu den Nrn. 65 und 65a, welche un- ter der Abrechnungs-Nr. 65b vertrag- licher Bestandteil der E-GO ist, den Ge- bührenwert DM 6,00.

2. Die in der Zeit vom 1. Juli 1983 bis 30.

Juni 1984 nicht verteilten Gelder der ge- zahlten Pauschalen für Leistungen nach Nr. 65b gemäß Vereinbarung vom 1. No- vember 1982 werden an die Ersatzkas- sen zurückgezahlt.

3. Das nach Abschnitt 2 Absatz 1 ihrer Vereinbarung vom 2. August 1983 er- rechnete Fallpauschale für Laborleistun- gen nach Abschnitt M II E-GO wird ab 1.

Juli 1984 um 5 v. H. gesenkt.

Köln/Siegburg, den 20. Juni 1984 Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Köln

Verband der Angestellten-Krankenkas- sen e. V., Siegburg

Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V., Siegburg

Kassenarztsitze

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung Niedersachsen wird folgender Kassenarztsitz als vordringlich zu beset- zen ausgeschrieben:

Alfeld, Landkreis Hildesheim, Hautarzt.

In Alfeld (24 000 Einwohner) ist die durch Praxisaufgabe freigewordene Kassen- arztstelle für einen Hautarzt dringend wieder zu besetzen. Der Einzugsbereich umfaßt ca. 70 000 Einwohner. Alle wei- terführenden Schulen sind in Alfeld vor- handen. Die nächsten Hautärzte prakti- zieren im 30 km entfernten Hildesheim.

Einem der zugelassenen Bewerber kön- nen Förderungsmittel nach den Richtli- nien der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen für Maßnahmen zur Si- cherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung gewährt werden.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Hildesheim, Kaiserstraße 25, Postfach 205, 3200 Hildesheim, Telefon 0 51 21/16 01 11.

Ausschreibungen

Gerhard-Domagk-Preis — Die

„Stiftung Krebsforschung Prof.

Dr. Gerhard Domagk" bei der Ge- sellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universi- tät zu Münster schreibt erneut diesen Preis für klinische oder ex- perimentelle Krebsforschung aus.

Einsendeschluß für die Arbeiten ist der 31. Dezember 1984. Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. W. H.

Hauss, em. Direktor der Medizini- schen Universitäts-Klinik und Po- liklinik, Domagkstraße 3, 4400 Münster. EB Preis der Deutschen Liga zur Be- kämpfung der Atemwegserkran- kungen — Dieser Preis (Dotation:

10 000 DM) der Deutschen Liga zur Bekämpfung der Atemwegser- krankungen e. V., Gladbeck, wird erneut ausgeschrieben. Einsen- deschluß der Arbeiten bis 31. De- zember 1984 an: Prof. Dr. L. S.

Geisler, Deutsche Liga zur Be- kämpfung der Atemwegserkran- kungen e. V., Postfach 269, 4390 Gladbeck. EB Hugo-Schottmüller-Preis 1984

—Die Deutsche Gesellschaft für In- fektiologie e. V. schreibt für 1984 wiederum diesen von der Firma MSD Sharp & Dohme gestifteten Preis (Dotation: 20 000 DM) für deutschsprachige Arbeiten auf dem Gebiet der bakteriellen Infek- tionskrankheiten aus. Einrei- chungstermin ist der 1. Dezember 1984 bei: Deutsche Gesellschaft für lnfektiologie e. V., Geschäfts- stelle, Städt. Krankenhaus Schwa- bing, 4. Medizinische Abteilung (Chefarzt Dr. E. Holzer), Kölner Platz 1, 8000 München 40. EB Ergänzungsstipendium in der Kli- nischen Medizin — Die Stiftung Volkswagenwerk in Hannover be- absichtigt, mit diesem Förde- rungsprogramm gezielt zur Stär- kung der klinischen Forschung in Deutschland beizutragen. Da- durch soll (zunächst) zehn jünge- ren Medizinern, die sich für eine

Verbindung von klinischer und na- turwissenschaftlicher Forschung

interessieren, ermöglicht werden, eine zusätzliche Ausbildung in ex- perimenteller Medizin zu erwer- ben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 1984. Informa- tionsmaterial kann bei der Stif- tung Volkswagenwerk, Kastanien- allee 35, 3000 Hannover 81, ange- fordert werden. EB Martin-Wassmund-Preis 1984

—Dieser Preis (Dotation: 3000 DM) der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschir- urgie wird erneut für die beste wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Mund-, Kiefer- und Ge- sichtschirurgie ausgeschrieben.

Die Arbeiten sind bis zum 31. Ok- tober 1984 dem Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschir- urgie, Prof. Dr. med. Dr. H.-H.

Horch, Abteilung für Mund-Kiefer- Gesichts-Chirurgie, Joseph-Stelz- mann-Straße 9, 5000 Köln 41, ein- zureichen. EB

Verleihung

Silver award — Der von der Firma Merz + Co. für die Ärztefortbil- dung produzierte Film „Etofibrat — Neue Perspektiven der Athero- sklerose-Behandlung" ist auf dem International Film + TV Festival of New York mit dem Silver award ausgezeichnet worden. Zu diesem Festival waren 4417 Beiträge ein- gereicht worden. Der preisge- krönte Film beschäftigt sich mit dem Risikofaktor Hyperlipoprote- inämie, mit dessen Pathogenese und mit der modernen Therapie.

Der Film schildert die auslösen-

den Faktoren, zeigt die Stadien

der Gefäßverengungen sowie das

subjektive und objektive Be-

schwerdebild. Es wird Einblick ge-

geben in wichtige diagnostische

Maßnahmen, und schließlich wer-

den die aktuellen therapeutischen

Möglichkeiten diskutiert. EB

2504 (72) Heft 35 vom 29. August 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

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