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Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude

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Academic year: 2022

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DORFERNEUERUNG

56

55 LANDTECHNIK 1/2000

Harald Lütkemeier, Bernburg

Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude

D

as Inkrafttreten der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) am 1. Janu- ar 1998 schafft bessere Umsetzungsmög- lichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe.

Mit der Erweiterung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ am 8. August 1997 sind auch die „Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz“ als Förde- rungstatbestand aufgenommen worden.

Was und wie wird konkret gefördert?

Gegenstand der Förderung sind investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz, insbesondere für Wohn-, Handels-, Gewer- be-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke, die dazu dienen, Zusatzeinkommen zu erschließen.

Darin einbezogen sind auch Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Betreuern für diese Maßnahmen.

Für die Maßnahmen können Zuwendun- gen bis zu 40 %, in begründeten, von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu- gelassenen Ausnahmefällen bis zu 50 % der Kosten, jedoch höchstens 100 000 DM je nach Maßnahme gewährt werden.

Wer wird gefördert und

welche Voraussetzungen gibt es?

Zuwendungsempfänger sind land- und forst- wirtschaftliche Betriebe.

Die Maßnahmen nach diesen Grundsätzen werden nur in Gemeinden oder Ortsteilen mit landwirtschaftlicher Siedlungsstruktur, in Weilern und Einzelhöfen gefördert.

Die Summe der positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) des Zuwendungsemp- fängers und seines Ehegatten darf zum Zeit- punkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbeschei- de 150 000 DM je Jahr nicht überschritten haben.

Die Förderung der Umnutzungsmaßnah- men im Rahmen dieser Grundsätze kann nur in enger Verbindung mit der Dorferneuerung erfolgen, auf der Basis eines bestätigten Dorfentwicklungsplanes. Diese grundsätz- liche Verzahnung wird dazu beitragen, öf- fentliche Belange und räumlich-funktionale

Zusammenhänge mit anderen Nutzungen zu beachten und Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Wo ist der Förderantrag zu stellen?

Alle Anträge auf Gewährung einer Zuwen- dung sind bei den durch die Länder be- stimmten zuständigen Stellen über die Ge- meinde zu stellen. Die zuständige Behörde prüft die Förderwürdigkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung der Aussagen der Gemeinde und der Stellungnahme des Be- treuers und entscheidet über den Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel durch schriftlichen Bescheid.

In seiner Stellungnahme hat der Betreuer die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens zu bestätigen.

Nutzungsalternativen

• Landwirtschaft/Gewerbe (Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktung, gastrono- mische Einrichtungen, Handwerk, Dienst- leistungsunternehmen)

• Schaffung von Wohnraum, vor allem für den zunehmenden Anteil an Single- und Alleinerziehendenhaushalten, die sich kaum für ein Eigenheim entscheiden wol- len und können

• kommunaler Bereich (Bauhöfe, Werkstät- ten, Verwaltung, Begegnungsstätten)

• Kultur und Sozialeinrichtungen (Bürger- haus, Jugendclub, Heimatstuben, medizi- nische Einrichtungen, Sportstätten).

Der landwirtschaftlich/gewerbliche Bereich sowie zunehmend Dienstleistungsunterneh- men als wichtiger Träger der ökonomischen Basis der Kommunen bilden dabei die Schwerpunkte der Umnutzung.

Bei der Umnutzung zu standortgerechten gewerblichen Zwecken bieten sich für Exis- tenzgründer, etwa im Gartenbau oder im holzverarbeitenden Handwerk, mit den großen Räumlichkeiten landwirtschaftlicher Gebäude die Chancen zur Inanspruchnahme kostengünstiger – da bereits vorhandener – Betriebsstätten.

Mit der zielgerichteten Verbesserung der Infrastruktur und mit Investitionszuschüssen zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden wichtige Voraussetzungen für die Ansied- lung gewerblicher Betriebe geschaffen.

Der Bestand an ungenutzter ehe- maliger landwirtschaftlicher Ge- bäudesubstanz ist insbesondere in den neuen Bundesländern bereits erheblich. Neben den hohen mate- riellen Werten sind auch Tradition und Kulturwerte zu wahren. Die Revitalisierung nicht mehr be- triebsnotwendiger Gebäude durch neue Funktionen stellt sich daher als wichtigste zu lösende Aufgabe.

Dr. habil. Harald Lütkemeier ist Dezernent am Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Bernburg, Strenzfelder Allee, Haus 3, 06406 Bernburg.

Schlüsselwörter

Verfahrensablauf, Nutzungsalternativen, Beispiele

Keywords

Cours of proceedings, alternative uses, examples

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Handlungsspielraum

Sind die Eigentumsverhältnisse geklärt, er- gibt sich aus der Sicht der Dorfentwicklung ein Handlungsspielraum sowohl für die künftige Eigennutzung, den Verkauf als auch für die Vermietung oder Verpachtung von umnutzungsfähigen Objekten an potentielle Interessenten.

Bevor die Entscheidung für eine Umnut- zung getroffen wird, muss eine Vielzahl von Fragen beantwortet werden:

• Welche Möglichkeiten kommen für land- wirtschaftliche Betriebe in Frage?

• Ist eine hohe landwirtschaftlich-baurecht- liche Beratungskompetenz und eine effek- tive Umnutzungs-Baugenehmigungsstra- tegie gewährleistet?

• Was ist bei der Gestaltung des Gebäudes zu beachten?

• Wie kann eine Umnutzung finanziert wer- den?

• Wie ist bei kostengünstiger Bauweise eine wirtschaftliche Lösung zu erreichen?

• Welche steuerrechtliche Wirkungen und Fördermöglichkeiten sind vorhanden?

• Welche Marketingstrategie ist zu ent- wickeln und sind Synergieeffekte erreich- bar?

• Wo sind konkrete Projektbeispiele zu kon- sultieren?

Bei der Suche nach gangbaren Ansätzen zur Nutzung der vorhandenen Bauten und alter- nativen Antworten ist gleichrangig sowohl der Erhalt der dörflichen Siedlungsstruktur als auch der wirtschaftliche Aspekt der Um- nutzung in Rechnung zu stellen. Dies schließt ein, dass es in den Dörfern keines- falls schematisch um den Erhalt jedes ein- zelnen, noch vorhandenen Wirtschaftsge- bäudes gehen kann. Bereits eingetretene substanzbedrohende Schäden der Baukörper können ebenso für den Entscheid zum Abriss

maßgeblich sein wie die Beseitigung von Zweckbauten, die das Ortsbild erheblich stören.

Im Prozess der weiteren Dorfentwicklung ist es notwendig, dass den privaten Besitzern von funktionslosen bäuerlichen Gehöften gezielte Hinweise und Empfehlungen über mögliche Umnutzungsvarianten, verknüpft mit den vorhandenen Möglichkeiten, zu- gänglich gemacht werden. Diesbezüglich er- gibt sich für Medien, zuständige Behörden und für das Beratungswesen die Aufgabe, den notwendigen Prozess der Vermittlung von Anregungen zum „Was“ und „Wie“ ei- ner Umnutzung aktiv zu unterstützen und so vor allem durch verstärkte Privatinitiativen zum Erhalt und zur Sanierung der Dörfer beizutragen. Die Durchführung von Dorfer- neuerungsmaßnahmen erweist sich zuneh- mend als mobilisierendes Instrument, Im- pulse werden ausgelöst, Gesprächsbereit- schaft geweckt, es kommt etwas in Gang.

Faltblätter, Broschüren, die Einrichtung von Gebäudebörsen können der Vermittlung und Koordinierung von Angebot und Nach- frage an leerstehenden Gebäuden mehr

Nachdruck verleihen. Durch vielfältige Ar- ten der Öffentlichkeitsarbeit wird zum Bei- spiel die Bauernhausbörse des Kreises Min- den-Lübbecke in der Region Ostwestfalen- Lippe und darüber hinaus bekanntgemacht.

Einige Beispiele für Umnutzung

• Gemeindeeigener Vierseithof in Zellewitz Umnutzung und Ausbau als Naturhof mit vielfältigen Förderungs- und Beschäfti- gungsinitiativen im ökologisch-ökonomi- schen, sozio-kulturellen Bereich (Bild 1)

• Gutshof in Mößlitz

Umnutzung und Umbau als Bildungs- und Beschäftigungsstätte, Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, als sozio- kulturelles Zentrum für Kinder- und Jugend- arbeit und Kommunikationszentrum der Verwaltungsgemeinschaft Zörbig (Bild 2).

• Hofanlage in Bobbe

Umnutzung als Ökodomäne mit ökologi- schem Landbau, Umweltzentrum mit Öko- schule, Ferienhotel für Ferien auf dem Bau- ernhof

• Pension „Bauer Heinemann“

Umnutzung als Pension und Heuhotel – Ferien auf dem Bauernhof

Resümierend zu möglichen Nutzungsalter- nativen ist es ratsam, im Vorplanungsstadi- um mehrere Varianten von Einkommens- kombinationen mit Altgebäudenutzung zu untersuchen und mit dem Dorfentwick- lungskonzept der Gemeinde abzustimmen.

Sorgfältige Planung und Durchführung müs- sen nicht unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Werden Umnutzungsvorstel- lungen rechtzeitig in der Gemeinde disku- tiert, können sich ergänzende, ineinander- greifende Lösungen für mehrere Objekte ergeben und eventuell notwendige Aus- gleichsmaßnahmen eingespart werden. Die Bereitschaft, für Umnutzungen auch in schwierigen Situationen zu investieren, ist größer, wenn Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Orts- und Regionalentwick- lung abgebaut werden können.

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Bild 1: Umnutzung eines Vierseithofes als Naturhof Zellewitz Fig. 1: Changed use of a quadrangle farm as Naturhof Zellewitz

Bild 2: Blick auf das Gutshaus in Mößlitz Fig. 2: View on the farm in Mößlitz

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