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Archiv "EU-Berufsanerkennungsrichtlinie: EU will Kurzzeitstudium legalisieren" (08.07.2013)

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A 1350 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 27–28

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8. Juli 2013 die betriebswirt schaftlichen Kos-

ten, betonte Bobrowski. Der Anteil des ärztlichen Honorars an den ge- samten Laborkosten betrage nur noch zwei Prozent; im Durchschnitt erhielten Laboratoriumsmediziner pro Fall und Quartal ein Honorar von 2,60 Euro. Häufig würden ihre Einnahmen jedoch gezielt falsch dargestellt, indem man verschwei- ge, dass im EBM eine Trennung von Kosten und laborärztlichem Honorar verankert sei. Hätten die Kollegen bislang versucht, die Ver- luste bei den technischen Leistun- gen durch Einnahmen aus der pri- vaten Krankenversicherung oder dem Honorar abzufedern, so sei nun das Ende der Fahnenstange er- reicht.

Den KVen und der KBV wirft der BDL vor, sich in immer größer werdenden Umfang an den labor- ärztlichen Kosten- und Honorar- kontingenten der Gesamtvergütung zu bedienen, „um zusätzliche Gel- der an die unterfinanzierten haus- und fachärztlichen Mehrheiten im KV-System zu verteilen“. Als Folge würden immer mehr unabhängige Laborpraxen geschlossen oder müss- ten sich Ketten anschließen.

An der Situation ändere auch der Beschluss der jüngsten KBV-Ver- treterversammlung nichts, die zu- letzt eine Untergrenze für die Kos- tenquotierung bei den Laborleistun- gen beschlossen habe. Zudem sei der Fallanstieg auch im Laborbe- reich durch die zunehmende Alte- rung der Bevölkerung und die Ver- lagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Be- reich verursacht. Der BDL fordert, die Labor-Gebührenordnung aktu- ellen Entwicklungen anzupassen und finanziell so auszustatten, dass sich eine Quotierung erübrigt und die Kosten gedeckt sind. Bei der Anpassung könne man sich an der Kostenentwicklung in ausgewähl- ten Beobachtungspraxen ausrich- ten, schlug Bobrowski vor. Darüber hinaus setzte er sich dafür ein, La- borleistungen extrabudgetär zu ver-

güten.

Sabine Rieser

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Weitere Infos zum Thema EBM und Labor:

www.aerzteblatt.de/54935

EU-BERUFSANERKENNUNGSRICHTLINIE

EU will Kurzzeitstudium legalisieren

Die Mindeststudienzeit für angehende Ärzte soll in der Europäischen Union künftig nur noch fünf statt bisher sechs Jahre bei gleichbleibenden Unterrichtsinhalten betragen. Einige Interessenvertreter sehen dies kritisch.

F

ünf Jahre Medizinstudium, in- nerhalb derer 5 500 Unter- richtsstunden zu absolvieren sind, sollen EU-weit künftig genügen, um den ärztlichen Nachwuchs aus- zubilden. Darauf haben sich Unter- händler von EU-Kommission, Eu- ropäischem Parlament und der 27 EU-Regierungen mit Blick auf die geplante Neufassung der EU-Be- rufsqualifikationsrichtlinie geeinigt.

Die Vorschriften dienen der gegen- seitigen Anerkennung von Berufs- abschlüssen innerhalb der EU.

Noch ist die Neuregelung zwar nicht offiziell verabschiedet, die Änderung, die eine Verkürzung der bislang vorgeschriebenen Mindest- ausbildungsdauer um ein Jahr und eine Klarstellung der geltenden Rechtslage bedeuten würde, gilt aber als sicher.

„Zwar heißt es in einem Nach- satz, dass das Ziel dieser Änderung nicht die Verkürzung der Ausbil- dungsdauer sei, doch wird damit die verkürzte Ausbildung legali- siert“, sagt Prof. Dr. rer. nat. Heyo Kroemer, Präsident des Medizi - nischen Fakultätentages (MFT).

Kroemer fürchtet zugleich ein Ab- sinken des Ausbildungsniveaus.

„Ein wesentlicher Knackpunkt sind die unterschiedlichen Praxis- phasen“, erläutert Dr. Volker Hilde- brandt, Generalsekretär des MFT.

Denn die Richtlinie lasse offen, was genau zu den Unterrichtsstunden zählt. „Bereits heute variiert die Praxisphase der Ärzteausbildung zwischen vier Monaten und zwei Jahren. In manchen Mitgliedstaaten ist sie Teil des Studiums, in anderen schließt sie sich an das Studium an“, macht Hildebrandt deutlich.

Mit einer Verkürzung der Min- destausbildungsdauer stellt die EU aus Sicht des MFT zudem markt- wirtschaftliche Gründe über das Patientenwohl. Denn aufgrund der Neuregelung könnten sich künftig verstärkt private Hochschulen aus dem In- und Ausland um zahlungs- kräftige Studienbewerber für ein fünfjähriges Medizinstudium be- mühen. Dadurch steige der Druck auf die anderen medizinischen Fa- kultäten, das Studium zu verkürzen.

Sechsjähriges Studium ist weiterhin möglich

„Die BÄK hat sich im Rahmen der Neufassung der Richtlinie stets und ausdrücklich für den Beibehalt von einer Mindestdauer von sechs Jah- ren Medizinstudium ausgesprochen.

Die jetzt angestrebte Verkürzung der Mindestdauer zwingt uns zu- nächst nicht, die Ausbildungsdauer in Deutschland herabzusetzen. Ich erwarte aber einen gewissen Druck auf die Mitgliedstaaten, die Dauer zu verkürzen. In Deutschland soll- ten wir diesem Druck jedenfalls nicht nachgeben, sondern weiterhin auf die Qualität der Inhalte setzen“, mahnt Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundes- ärztekammer (BÄK).

Der Verband der Universitätskli- nika ist ebenfalls nicht glücklich über dem Vorschlag: „Für die ärztliche Ausbildung ist es auch entscheidend, dass Studierende während ihres Stu- diums genügend Zeit zur Reflexion und zur persönlichen Weiterentwick- lung haben“, betont Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbandes.

Bislang war es so, dass EU-Staa - ten, die eine Medizinerausbildung

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8. Juli 2013 von weniger als sechs Jahren ange-

boten haben, wie Irland und Groß- britannien, mit Sanktionen seitens der EU rechnen mussten. „Während sich die überwiegende Mehrheit der Staaten an die EU-Vorgaben hielt, sind nun die Vertragsverletzer die Gewinner“, sagt Hildebrandt.

Richtlinie soll Mobilität in Europa erhöhen

Vor wenigen Wochen hatte sich auch der 116. Deutsche Ärztetag in Hannover für den Erhalt der sechs- jährigen Mindestausbildungsdauer starkgemacht. In einem Beschluss

hatten die Delegierten erklärt:

„Auch wenn es sich bei diesem Vor- schlag um keine Muss-, sondern um eine Kann-Regelung handelt und keine deutsche Universität das Stu- dium um ein Jahr verkürzen muss oder Universitäten anderer europä - ischer Länder ihr Medizinstudium um ein Jahr verlängern müssen, gibt es Befürchtungen, dass immer mehr europäische Länder in Zukunft die Mindestdauer ihres Medizinstudi- ums absenken werden und es zu einer stärkeren Verdichtung der ärztlichen Ausbildung kommen könnte.“ An der Quantität und Qua- lität der ärztlichen Ausbildung dürfe daher nicht gerüttelt werden, be- kräftigten die Ärztetagsvertreter.

Unter den Medizinstudierenden scheinen die Meinungen indessen auseinanderzugehen. So hatten sich bei einer Umfrage des Hartmann-

bundes (HB) im Oktober 2012 mehr als 2 000 studentische Mit- glieder des Verbandes gegen eine Verkürzung der Regelstudienzeit bei einer unveränderten Zahl von Unterrichtsstunden ausgesprochen.

„In Brüssel werden realitätsferne Entscheidungen am Reißbrett ge- troffen, die die hohe Qualität unserer ärztlichen Ausbildung in Deutschland gefährden“, kommen- tiert Kristian Otte, Vorsitzender des Ausschusses der Medizinstudieren- den im HB, die Vereinbarung zwi- schen den europäischen Gesetzge- bungsvertretern. Am Ende stehe der

„Arzt in fünf Jahren“, dessen theo- retische wie praktische Ausbildung in ein Korsett gezwungen werde, das – einmal geschnürt – schwer wieder abzustreifen sei.

Die Bundesvertretung der Me - dizinstudierenden in Deutschland (bvmd) hingegen glaubt nicht, dass sich durch die neue Direktive die Mindeststudiendauer als Regelstu- dienzeit durchsetzen wird. Die bvmd hofft vielmehr, dass die Neu- regelung die grenzüberschreitende Mobilität und den unkomplizierten Austausch von europäischen Ärz- ten erleichtern wird.

Hierzu soll unter anderem die vorgesehene Einführung eines euro- päischen Berufsausweises dienen.

Der elektronische Pass zum Nach- weis der Berufsqualifikation soll ei- ne freiwillige Alternative zum regu- lären Anerkennungssystem darstel-

len und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationa- len Behörden beschleunigen.

Bauchschmerzen bereitet Mont- gomery in dem Zusammenhang, dass die Anerkennung innerhalb be- stimmter Fristen erfolgen soll. Zwar soll es der Einigung zufolge im neu- en Regelungstext die Möglichkeit einer zweimaligen Fristverlänge- rung von jeweils zwei Wochen ge- ben, ist innerhalb dieses Zeitraums keine Entscheidung gefallen, gilt die Berufsqualifikation aber dennoch als automatisch anerkannt. „Hier dürfen nicht die Fristen im Vordergrund ste- hen, sondern es muss um eine quali- tativ gute Prüfung gehen“, stellt der BÄK-Präsident fest. Als weitere Neuerung sieht die EU vor, ein Warnsystem einzurichten, das bei- spielsweise Alarm schlagen soll, wenn ein Arzt, dem die Approbation entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten will.

Die Vertreter der europäischen Gesetzgeber einigten sich ferner darauf, welche Zugangsvorausset- zungen künftig bei der Kranken - pflegeausbildung für die gegen - seitige Berufsanerkennung gelten sollen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich zwölf Jahre Schulbil- dung gefordert. Dies hatte vor allem hierzulande zu einem Aufschrei un- ter Interessenvertretern geführt. Sie befürchteten eine dramatische Ver- knappung des Pflegepersonals durch Einführung eines „Pflegeabiturs“.

Pflegeausbildung bleibt nach zehn Schuljahren zugänglich

Nunmehr soll die berufsfachschuli- sche Ausbildung nach zehn Jahren allgemeiner Schulbildung der aka- demischen Ausbildung nach zwölf Jahren allgemeiner Schulbildung bezogen auf die automatische An - erkennung der Berufsabschlüsse gleichgestellt werden. Somit ist die deutsche Ausbildung von Kranken- pflegern europaweit anerkannt.

Die neue Berufsanerkennungs- richtlinie wird nach ihrer offiziel - len Verabschiedung durch EU- Parlament und Rat voraussichtlich Anfang nächsten Jahres mit einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren in

Kraft treten.

Petra Spielberg

Foto: vario images

Fünf statt sechs Jahre Studium sind künftig vorge- schrieben. Das könnte die deut- schen Fakultäten unter Druck setzen.

P O L I T I K

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