• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Steuerpolitische Vorstellungen" (10.10.1974)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Steuerpolitische Vorstellungen" (10.10.1974)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

sondere die gründliche Untersu- chung, die Beratung und die Haus- besuche, sind entsprechend ihrer Bedeutung zu bewerten.

..,.. Die deutsche Ärzteschaft warnt davor, sich dieser Verpflichtung zur Schaffung einer dem neuesten Stand der Medizin entsprechenden amtlichen Gebührenordnung da- durch zu entziehen, daß lediglich einzelne Gebührenpositionen an- gehoben werden und das übrige

Gebührengefüge von der erforder- lichen linearen und strukturellen Anpassung an die medizinische Entwicklung und die eingetretene Teuerung ausgeschlossen wird.

Durch Teilmaßnahmen dieser Art, die einer sorgfältig ausgewogenen Neuordnung des ärztlichen Gebüh- renwesens vorbehalten bleiben müssen, können gesundheitspoli- tisch unerwünschte und gefährli- che Entwicklungen eingeleitet wer- den.

Steuerpolitische Vorstellungen

Abschnitt C 7 der "Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft"

Aus Gründen der Steuergerechtig- keit fordert der Deutsche Ärztetag die Beachtung der Eigenart ärztli- cher Berufsausübung, insbesonde- re in freier Praxis, durch die Steu- ergesetzgebung. Qualifizierte Lei- stung, Selbständigkeit in der Be- rufsausübung und Eigenvorsorge für die Lebensrisiken dürfen steu- errechtlich nicht diskriminiert werden. Der Grundsatz der Be- steuerung nach der Leistungsfähig- keit darf auch nach einer Steuerre- form nicht durch Regelungen in Frage gestellt werden, die einer- seits zwar eine progressive steuer- liche Belastung beibehalten, ande- rerseits aber keine entsprechende steuerliche Entlastung der Einkünf- te mehr zulassen.

Seit eh und je beinhalten nicht nur die Amtlichen Gebührenordnungen, sondern auch die Vertragsgebüh- renordnungen für ärztliche Leistun- gen in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen höhere Gebühren. Dies ist zweifellos eine Folge davon, daß der Arzt als Mitglied eines Heilberufes in nicht wenigen Fällen verpflichtet bzw. gezwungen ist,

seine freiberuflichen Leistungen auch zu diesen Zeiten zu erbrin- gen. Es ist daher unverständlich, daß diese Tatsache bisher in der Steuergesetzgebung nicht dahinge- hend Berücksichtigung gefunden hat, auch die Zuschläge für die ärztlichen Leistungen bei Nacht, an Sonn- und Feiertagen von der Steuerpflicht zu befreien, wie dies für andere Steuerzahler längst ge- schehen ist.

I.

Berücksichtigung der qualifizierten Berufsausbildung

..,.. Die Kosten der qualifizierten Be- rufsausbildung der akademischen Heilberufe sollten steuerrechtlich berücksichtigt werden. Im wesentli- chen handelt es sich dabei um

I> Unterhalts- und Ausbildungsko-

sten, die von den Eltern bzw. Sor- geberechtigten der in Ausbildung stehenden Personen aufgebracht werden,

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen DAS BLAUE PAPIER

I> Verzicht der in der Ausbildung

stehenden Personen auf eigenes Einkommen für die Jahre des Stu- diums und der Berufsausbildung. Der jahrelange, oft sogar jahrzehn- telange Verzicht der in qualifizier- ter Berufsausbildung stehenden Personen auf eigenes leistungsge- rechtes Arbeitseinkommen wird vielfach im späteren Berufsleben durch vergleichsweise höhere Entgelte für qualifizierte Berufstä- tigkeit ausgeglichen. Die Tarifpro- gression in der Einkommensbe- steuerung wirkt diesem Ausgleich jedoch entgegen. Eine gerechte Besteuerung der beruflichen Ar- beitseinkommen der akademischen Heilberufe muß bestrebt sein, die wirtschaftliche Lebensleistung - lebenszeitliches Einkommen - zur Bemessungsgrundlage der Lohn- und Einkommenbesteuerung zu machen.

Hinsichtlich der steuerlichen Be- rücksichtigung der Unterhalts- und Ausbildungskosten, die von den El- tern bzw. Sorgeberechtigten der in Ausbildung stehenden Personen aufgebracht werden, sollte nach den Vorschlägen des Wissen- schaftlichen Beirates beim Bundes- finanzministerium in seinem Gut- achten vom 11. Februar 1967 das Splittingverfahren auf die Kinder ausgedehnt werden.

Die Tarifprogression in der Ein- kommensbesteuerung kann die le- benszeitlichen Einkommen steuer- lich berücksichtigen, wenn der spätere Eintritt in das Berufsleben - bzw. der spätere Beginn der Be- rufseinkommen - durch entspre- chende, nach Jahren gestaffelte Tarifabschläge bei der Einkom- mensteuer-Veranlagung berück- sichtigt und dadurch anerkannt und gefördert wird.

II.

Berücksichtigung der freien Berufstätigkeit

Soweit die Angehörigen der Heil- berufe wirtschaftlich selbständig

DEUTSCHES .ARZTE BLATT Heft 41 vom 10. Oktober 1974 2963

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen DAS BLAUE PAPIER

tätig sind, ist bei ihrer Besteuerung die Eigenart der freien Berufstätig- keit zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für

I> die Bildung von steuerfreien

Rücklagen (Berufsvermögen),

I> die besonderen Kosten freier

Berufstätigkeit,

I> die Aufwendungen für die beruf-

liche Fortbildung.

Auch bei der Ausübung der freien Berufstätigkeit der Arzte spielt das zur Verfügung stehende Berufsver- mögen für Anschaffung, Instand- haltung und Ergänzung der sachli- chen Hilfsmittel sowie zur Sicher- stellung der laufenden Sach- und Personalausgaben eine immer grö- ßere Rolle. Es muß daher den frei- beruflich tätigen Angehörigen der Arzteschaft ermöglicht werden, Be- rufsvermögen durch steuerfreie Rücklagen zu bilden und anzurei- chern. Die Begrenzung in den Möglichkeiten, Berufsvermögen durch steuerfreie Rücklagen zu bil- den, und die Bestimmung über spätere Auflösung des Berufsver- mögens bzw. der steuerfrei gebil- deten Rücklagen könnten in Anleh- nung an Regelungen für die steuer- liche Behandlung des nicht ent- nommenen Gewinns gestaltet wer- den.

Mit der sozialen Funktion und den beruflichen Aufgaben der freiprak- tizierenden Arzte sind neben den betriebswirtschaftlich erfaßbaren Kosten besondere Ausgaben ver- bunden, die nur im Hinblick auf die Erhaltung und Entfaltung der B'e- rufstätigkeit gemacht werden. Die einkommensteuerrechtliche Aner- kennung einer Pauschale nach § 18 Abs. 4 EStG wird diesem Son- dertatbestand gerecht. Der seit vie- len Jahren eingefrorene Höchst- satz dieser Pauschale muß minde- stens verdoppelt und zeitgemäß dynamisiert werden.

Da unmittelbare staatliche Maß- nahmen zur Fortbildung den be- sonderen Bedürfnissen der Arzte-

schaft nicht gerecht werden kön- nan, ist für sie eine umfassende steuerliche Berücksichtigung der Fortbildungskosten von erheblicher Bedeutung. Die in der Rechtspre- chung des Bundesfinanzhofes noch immer zu beobachtende Tendenz, die Fortbildungskosten zu einem Teil der privaten Lebens- führung zuzurechnen und damit ihre steuerliche Absetzbarkeit zu verneinen, ist leistungsfeindlich und stellt eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung der freien Berufe gegenüber der gewerblichen Wirt- schaft dar.

..,_. Der Gesetzgeber sollte daher durch Änderung der in Frage kom- menden Bestimmungen des Ein- kommensteuergesetzes den Fort- bildungsbemühungen der Arzte- schaft endlich auch die dringend notwendige steuerliche Anerken- nung verschaffen.

111.

Berücksichtigung

selbstverantwortlicher Vorsorge Die derzeitige Steuergesetzgebung diskriminiert die selbstverantwortli- che Vorsorge gegenüber der ge- setzlichen Sozialversicherungs- pflicht und gegenüber beamten- rechtlichen Versorgungsansprü- chen.

Ungleiche Behandlung erfolgt so- wohl auf dem Gebiet der Einkom- menbesteuerung als auch auf dem G'ebiet der Vermögensbesteuerung.

Diese Diskriminierungen müssen abgebaut werden.

Dazu bedarf es insbesondere fol- gender Maßnahmen:

..,_. Verbesserung bei den Sonder- ausgaben;

..,_. Eröffnung der Möglichkeit, Vor- sorgevermögen steuerlich begün- stigt anzusammeln;

..,_. steuerliche Gleichbehandlung berufsständischer Eigeneinrichtun- gen.

2964 Heft 41 vom 10. Oktober 1974 DEUTSCHES ARZTEBL.ATr

Im jetzigen System der einkom- mensteuerrechtlich anerkannten Sonderausgaben findet sich noch nicht einmal ein Ansatz zur Beseiti- gung der Diskriminierung selbst- verantwortlicher Vorsorge bei den freien Berufen, da die Sonderaus-

gabenmöglichkeiten allen Einkom- men- und Lohnsteuerpflichtigen of- fenstehen. Die besonderen Not- wendigkeiten der selbstverantwort- lichen Altersvorsorge in den freien Berufen müssen durch Sonderre- gelungen berücksichtigt werden.

Eine Möglichkeit zur Beseitigung der derzeitigen steuerrechtliehen Diskriminierung aller nicht Pensi- ons- oder Sozialversicherungsren- ten-Berechtigten liegt in der steu- errechtliehen Anerkennung von

"Vorsorgevermögen". Den An-

Das Blaue Papier: (die "Ge- sundheits- und sozialpoliti- schen Vorstellungen der deut- schen Arzteschaft") kann beim Deutschen Arzte-Verlag, 5023 Lövenich, Kreis Köln, Postfach 14 30, Dieselstraße 2, bezogen werden.

spruch auf die steuerfreie Bildung und vermögensteuerfreie Belas- sung eines Vorsorgevermögens müßten alle diejenigen Personen haben, die keine Versorgungsan- sprüche gegen die öffentliche Hand oder von der öffentlichen Hand subventionierte Versorgungs- institutionen haben.

..,_. Die immer noch bestehende steuerliche Diskriminierung berufs- ständischer Eigeneinrichtungen der Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsvorsorge bei den Heilbe- rufen muß beseitigt werden.

e

Wird fortgesetzt

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Polycarbonat entsteht auch durch Polykondensation nur im Unterschied zu den Estern durch Abspaltung von HCl und nicht von Wasser. Bei der Estersynthese würde statt

Indeed, using the 10 Be-based accumulation rate reconstruction and the saturation vapour relationship between accumulation rate and surface temper- ature leads to an underestimation

Frage eindeutig: obwohl Tumorzel- len durch eine Biopsie (Probeexzi- sion oder Feinnadelpunktion) in Lymphe und/oder Blut gelangen können, steigert dies nicht das Risi- ko

Allerdings wird diese Theorie zunehmend in Frage gestellt, da sich eine Glome- rulosklerose auch bei unver- ändertem renalen Fluß ent- wickeln kann und auch eine deutliche

Im Gegen- teil: Aufgrund der besonde- ren Pharmakodynamik der Substanzen muß laut Allolio davon ausgegangen werden, daß 4 x 10 Milligramm Pred- nisolon-Äquivalent „drama-

man hat keine Zeit Woechentlich essentiel etwas zu schaffen, dann bringt es auch nichts sich woechtentlich zu treffen und ueber nichts zu sprechen. Mich wuerde es freuen wenn

Da nach einer Allgemein- anästhesie mit 35% fast doppelt so viele Patienten von CPSP betroffen waren als nach einer Regionalanästhesie (17,9%), scheint das Anästhesieverfahren bei

Wir haben zur Gruppenzuteilung die re- trospektive Bewertung der durchschnitt- lichen Schmerzstärke herangezogen. Dieser Wert reflektiert das individuelle Schmerzerleben