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Archiv "Eingesandt" (20.03.1975)

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Spektrum der Woche Aufsätze Notizen

Famulatur in der freien Praxis

e. in einer truppenärztlichen Ein- richtung der Bundeswehr

2. in einer ärztlichen Allgemeinpra- xis oder

3. in einer ärztlichen Gemein- schaftspraxis."

Zunächst scheinen damit dem Stu- denten mehrere Möglichkeiten zur Auswahl angeboten zu sein. Wie die Realität aussieht, wurde erst- mals erwähnt in einem Artikel im

„Forum des Praktischen Arztes"

(6/73), der das tatsächliche Bild eher verdeutlicht: „Die Einrichtun- gen des öffentlichen Gesundheits- dienstes und die Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind zahlenmäßig klein. Nur wenige Studenten werden daher die Pflichtfamulatur in solchen Institu- tionen ableisten können. Für die betriebsärztlichen Einrichtungen kann angenommen werden, daß nur diejenigen zur Pflichtfamulatur zugelassen werden, die einen hauptberuflichen Betriebsarzt (Werksarzt) beschäftigen."

Wie begrenzt die Zahl der unter (2) 1 e aufgeführten Stellen ist, geht aus einer Pressemitteilung des Bundesverteidigungsministeriums vom 12. November 1973 hervor, die veranlaßt worden ist durch eine Meldung im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT (Heft 27/1973). „In den be- nannten Bundeswehrkrankenhäu- sern ist jeweils ein eigener Trup- penarzt zur Behandlung des militä- rischen Krankenhauspersonals tä- tig. Die Famulatur erfolgt in seiner Sprechstunde und nicht, wie irr- tümlich unterstellt, im eigentlichen Krankenhausbereich", teilt das Mi- nisterium mit. Und dann folgt eine Aufstellung von genau 20 zur Ver- fügung stehenden Famulaturstel- len.

Damit wird der Hauptteil der Stu- denten seine Pflichtfamulaturzeit in einer Allgemeinpraxis oder Ge- meinschaftspraxis abzuleisten ha- ben. Wie groß die Zahl der zu er- wartenden Famulanten sein wird, weiß niemand genau zu sagen. Die Angaben schwanken zwischen

2500 und 4000 für das Jahr 1975, wenn die neue Approbationsord- nung für alle Semester gültig ge- worden ist. Die neue Approbations- ordnung wirft damit ein doppeltes Problem auf: Einerseits die Erfas- sung der Studenten, die ihre Pflichtfamulatur ableisten müssen, und andererseits die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Ausbildungspraxen.

Eingesandt

Kollegen haben oft erzählt, / Daß sie gerieten aus der Fas- sung, / Und wie sie sich her- umgequält / Schon bald nach ihrer Niederlassung.

Der Kopfschmerz war ein Malignom, / Ein Husten si- cher Tbc. / Was wir gelernt einst als Symptom, / Schien anfangs stets ein ernstes Weh.

Noch heute weiß die Klinik nicht, / Was in der Praxis wird behandelt. / Und darum ist es uns're Pflicht, / Zu sor- gen, daß sich vieles wandelt.

Drum nehmt Euch einen Fa- mulus, / Ganz jung noch. Das ist meistens besser, / Der, weil er vieles lernen muß, / Uns kritisiert mit scharfem Messer.

Solch' Klinge muß man stän- dig schleifen, / Und mög- lichst dabei Vorbild bleiben. I Der Nachwuchs soll ja doch begreifen, / Was wir in uns'rer Praxis treiben.

Wir müssen jeden früh begei- stern / Für seine Tätigkeit von morgen. / Vielleicht ge- lingt es noch zu meistern / Die hochakuten Nachwuchs- sorgen.

Dr. med. Edgar Passarge Arzt für Allgemeinmedizin 2102 Hamburg (Wilhelmsburg)

Für den Studenten, der zur Ablei- stung seiner Pflichtfamulaturzeit verpflichtet ist, ergibt sich eine wei- tere Schwierigkeit: An wen soll er sich wenden, um überhaupt vermit- telt zu werden? Inwieweit können seine eigenen Wünsche und Vor- stellungen dabei berücksichtigt werden? Diese Fragestellung läßt sich vor allem für den bisher rela- tiv schwer beantworten, der weiter weg von der Heimatuniversität die Famulaturzeit ableisten will (nach der belegten Dokumentation der Vermittlungsstelle in Erlangen wol- len über 85 Prozent aller Studenten nicht in der Nähe der Ausbildungs- universität famulieren, wobei be- sonders der nord- und der süd- deutsche Raum bevorzugt werden).

Es fehlt nämlich heute noch eine zentrale Vermittlungstelle, die die zu erwartenden Studenten aus ganz Deutschland ortsunabhängig ver- mitteln kann.

Wenn auch erfahrungsgemäß die Zahl der Famulaturwilligen in den Frühjahrsferien wegen deren kürze- rer Dauer niedriger ist als in den Sommerferien, so werden doch jetzt (erst recht aber für den Som- mer) dringend Ärzte gesucht, die bereit sind, für vier oder acht Wo- chen einen Famulanten auszubil- den. Jeder interessierte Arzt kann sich bei seiner zuständigen Ärz- tekammer melden. Auch die Studen- tische Famulaturvermittlung (852 Erlangen, Postfach 28 20), der Be- rufsverband der praktischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin so- wie der Verband der niedergelasse- nen Ärzte Deutschlands (NAV) sind in der Famulantenvermittlung aktiv.

Für die Famulaturzeit haben sich folgende Punkte als allgemein üb- lich und sinnvoll erwiesen: Min- destdauer der Famulatur: vier Wo- chen. Teilnahme an den ärztlichen Verrichtungen in dieser Zeit, also auch am Nachtdienst oder Wo- chenenddienst. Unterbringung für die Dauer der Famulatur möglichst im Hause des ausbildenden Arztes (um im Bedarfsfall zur Verfügung zu stehen) und ein Taschengeld von 150 DM bis 200 DM pro Monat.

(DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 34/

1973).

830 Heft 12 vom 20. März 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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