• Keine Ergebnisse gefunden

Bericht der Sachkommission für Siedlungsentwicklung, Verkehr, Versorgung und Umwelt (SVU) zur Vorlage Nr. 06-10.084 betreffend "Erneuerung und Sa- nierung von Strassen, öffentlicher Beleuchtung und Kanalisation; Rahmen- kredite"

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bericht der Sachkommission für Siedlungsentwicklung, Verkehr, Versorgung und Umwelt (SVU) zur Vorlage Nr. 06-10.084 betreffend "Erneuerung und Sa- nierung von Strassen, öffentlicher Beleuchtung und Kanalisation; Rahmen- kredite" "

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Reg. Nr. 01-0202.003 Nr. 06-10.084.1

Bericht der Sachkommission für Siedlungsentwicklung, Verkehr, Versorgung und Umwelt (SVU) zur Vorlage Nr. 06-10.084 betreffend "Erneuerung und Sa- nierung von Strassen, öffentlicher Beleuchtung und Kanalisation; Rahmen- kredite"

Die Sachkommission SVU beantragt dem Einwohnerrat, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Die Sachkommission hat in zwei Sitzungen eingehend über die Vorlage beraten. In einer ersten Lesung am ersten Sitzungstermin hatte die Sachkommission sich dafür entschieden, den Beschlusstext für den Teil Kanalisation und Beleuchtung in der Fassung des Gemeinde- rats zu belassen. Dagegen hat man bei der Verwaltung einen praktikablen Textvorschlag eingeholt, der einerseits den Versuchscharakter unterstreichen und andererseits eine Ab- grenzung zwischen der Erneuerung und der politisch relevanten Veränderung der Strassen ermöglichen sollte. Über diesen Vorschlag wurde in der zweiten Lesung indessen nicht mehr beraten, da die Sachkommission mit 7 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen bei einer Enthal- tung dem Einwohnerrat Nichteintreten auf die Vorlage als Ganzes beantragt.

Für die Sachkommission steht nach einer nochmaligen vertieften Diskussion im Vorder- grund, dass an der Kompetenzverteilung zwischen Einwohnerrat und Gemeinderat in den Bereichen Strassen, Kanalisationen und Beleuchtungsanlagen nichts geändert werden soll.

In einer Gesamtabwägung hat in der Sachkommission insbesondere letztlich den Ausschlag gegeben, dass der Bau von Strassen, Kanalisation und Beleuchtung ein Ganzes bildet.

Deshalb wurde auch eingangs der zweiten Sitzung die erwogene teilweise Annahme der Vorlage (Teile Kanalisation und öffentliche Beleuchtung) nicht weiterverfolgt. Die Trennung der Entscheidungskompetenz für den blossen Erhalt und die innovative Erneuerung der An- lagen könnte auch dazu führen, dass eine baugleiche Erneuerung, die nach Annahme ohne Einbezug des Einwohnerrats möglich wäre, einer möglichen neuen, besseren und innovati- ven Variante vorgezogen wird. Daneben möchte die Sachkommission den Einwohnerrat nicht aus der Verantwortung für einen sparsamen Umgang mit Gemeindefinanzen auch in den Bereichen Strassen, Kanalisation und Beleuchtungsanlagen entlassen.

Die Sachkommission hält fest, dass die Vorlage und die Erörterung der damit zusammen- hängenden Grundfragen dennoch wertvoll waren. Dies wird der künftigen Arbeit der SVU und des Einwohnerrats in den genannten Bereichen zugute kommen.

Riehen, 3. April 2008

Der Co-Präsident der Sachkommission SVU

Heinrich Ueberwasser

www.riehen.ch

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bericht der Sachkommission für Siedlungsentwicklung, Verkehr, Versorgung und Umwelt (SVU) zum Leistungsauftrag für den Poli- tikbereich „Siedlung und Landschaft“ (Produktgruppe

Bericht des Gemeinderats zum Parlamentarischen Auftrag der Sachkommission für Siedlungsentwicklung, Verkehr, Versorgung und Umwelt (SVU) betreffend die Umstellung des

Von der Kommission wird gewünscht, dass die Ver- waltung abklärt, ob es möglich ist, nach den IWB-Bauarbeiten einen einfachen Deckbelag aufzutragen.. Beibehalten der

Die Verwaltung erläutert, dass dieses Ziel eine Richtlinie für die Zukunft darstellen soll und in Gebrauch treten soll, wenn es um die Frage geht, ob eine Strasse gebaut werden soll

- Die Verwaltung arbeitet eine Sammelvorlage für jene Strassen aus, die kurzfristig er- neuert oder saniert werden müssen. Bei der Behandlung dieser Vorlage bleibt aber Zeit für

Damit das Abwasser der Hausanschlüsse aufgefangen werden kann, muss der neue Kanal gleich tief oder tiefer als der bestehende sein.. Zum Teil muss dieser bis auf über 5 m Tiefe

Zudem kann versiegelter Boden (Hauszu- gänge, Zufahrten, Parkplätze) mit einem wasserdurchlässigen Belag versehen oder das auf diesen Flächen anfallende Regenwasser statt in

Die Kommission für Sied- lungsentwicklung, Verkehr, Versorgung und Umwelt (SVU) unterstützt dieses Vorhaben des Gemeinderats.. Ebenso unterstützt die Kommission die Absicht