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Interpellation Peter A. Vogt betreffend Stadtgärtnerei holzt 16 Bäume ab beim Friedhof Hörnli

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Sitzung des Einwohnerrats vom 31. Oktober 2018

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 A: 2132 Nr. 18-22.531.02

Interpellation Peter A. Vogt betreffend Stadtgärtnerei holzt 16 Bäume ab beim Friedhof Hörnli

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die besagten Bäume vis-à-vis des Friedhofs Hörnli standen auf einer Kantons- Parzelle und waren deshalb in der Pflegeverantwortung der Stadtgärtnerei. Die Bäume mussten gemäss Stadtgärtnerei gefällt werden, weil sie krank waren und ein Sicher- heitsrisiko wurden.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Warum kann die Stadtgärtnerei ohne Rücksprache mit den Riehener Behörden und ohne öffentliche Publikation Bäume auf Riehener Boden abholzen?

Gemäss kantonalem Baumschutzgesetz werden Baumfällungen in der Baumschutz- zone publiziert. Auf dem Stadtgebiet gilt die Baumschutzzone flächendeckend. In der Gemeinde Riehen besteht kein flächendeckender Baumschutz, sondern nur ein parti- eller. Das Gebiet bei der Hörnli-Allee ist nicht im Baumschutzgebiet. Baumfällungen ausserhalb dieser Zone werden deshalb von der Stadtgärtnerei nicht publiziert.

Falls Bäume im Baumschutzgebiet die Sicherheit gefährden, können sie gemäss Baumschutzgesetzgebung auch ohne Publikation gefällt werden.

2. Beabsichtigt die Stadtgärtnerei weitere Baumfällungen auf Riehener Boden? Wo?

Wann? Ebenfalls ohne öffentliche Publikation?

Welche Massnahmen ergreift der Gemeinderat, damit die Stadtgärtnerei zumin- dest auf Riehener Boden keine Bäume mehr abholzen kann, ohne Einwilligung und Verantwortlichkeit des Gemeinderats?

Weitere Baumfällungen sind gemäss Stadtgärtnerei aus heutiger Sicht nicht geplant.

Der Gesundheitszustand der Bäume wird aber laufend überprüft. Es wird insbesonde- re beobachtet, wie sich der aussergewöhnlich trockene und heisse Sommer mittelfris- tig auf die Bäume auswirkt.

Der Gemeinderat hat mit der Stadtgärtnerei Kontakt aufgenommen. Zukünftig wird die Gemeinde vorgängig über Baumfällungen informiert. Die Verantwortung, ob ein Baum aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss, bleibt aber bei der Stadtgärtnerei.

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Seite 2 3. Warum hat der Gemeinderat keine Massnahmen ergriffen, damit von unabhängi- ger Stelle der wirkliche Krankheitszustand der Bäume hätte festgestellt werden können?

Es gibt keinen Grund, an der fachlichen Qualität und am Vorgehen der Stadtgärtnerei zu zweifeln. Die Stadtgärtnerei und die Gemeindegärtnerei fällen Bäume erst nach länger dauernder Beobachtung und nach kritischer Beurteilung durch verschiedene Fachinstanzen.

4. Was gedenkt der Gemeinderat zu unternehmen, damit diese Abholzmentalität nicht umgesetzt wird?

Von einer Abholzmentalität kann sowohl bei der Stadtgärtnerei wie auch bei der Ge- meindegärtnerei keine Rede sein. Im Gegenteil werden Baumfällungen nur vorge- nommen, wenn dies der Gesundheitszustand der Bäume und das Sicherheitsrisiko erfordern. Im öffentlich begehbaren Raum wie Strassen, Plätze oder Parkanlagen be- stehen bezüglich Sicherheit erhöhte Anforderungen.

5. Welche Pilzkrankheit hatten die Lindenbäume?

Primäre Ursache des schlechten gesundheitlichen Zustands dieser Bäume ist die Sonnenbrandnekrose, welche bereits vor mehreren Jahren festgestellt wurde. Da die Nekrose stark zunahm, reduzierte sich die Standfestigkeit der Bäume. Durch die Schwächung kam es auch zu sekundärem Pilzbefall durch den gemeinen Spaltblätt- ling.

6. Ist es ein Pilz, der spezifisch Lindenbäume befällt?

Wie unter 5. erwähnt, war die Hauptursache die Sonnenbrandnekrose. Diese kann auch andere Baumsorten befallen.

7. Laut Stadtgärtnerei sollen wieder Lindenbäume gepflanzt werden. Somit wären auch diese Bäume wieder durch Pilzkrankheiten gefährdet?

Die neugepflanzten Krimlinden sind bezüglich Hitze und Trockenheit wesentlich resis- tenter, was insbesondere bei Strassenbäumen immer wichtiger wird. Krankheitsausfäl- le können aber bei keiner Baumsorte ausgeschlossen werden.

Riehen, 30. Oktober 2018 Gemeinderat Riehen

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