Unfallkasse NRW Sankt-Franziskus-Str. 146 40470 Düsseldorf Tel.: 0211 9024-0 Fax: 0211 9024-355 www.unfallkasse-nrw.de
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an!
Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Veranstaltungsorganisation:
In Nordrhein-Westfalen
Birgit Smentek, Tel.: 0251 2102-3237 Claudia Rohde, Tel.: 0251 2102-3315 Heike Achenbach, Tel.: 0251 2102-3397 Nina Hövelmeyer, Tel: 0251 2102-3168
seminare.westfalen.lippe@unfallkasse-nrw.de Fax: 0251 2102-3429
In Niedersachsen
Sandra China, Tel.: 0511 870 7212 S.China@guvh.de
Hrsg.: Unfallkasse NRW Illustration: Michel Hüter
Foto: Dr. Annette Kolk Institut für Arbeitsschutz
Fachtagung am 4. November 2015
Fachtagung Biostoffverordnung
bei der „Deutschen Bundesstiftung Umwelt“
in Osnabrück
Absender
Vorname, Name
Arbeitgeber
Funktion
Telefon
Straße, Hausnummer
PLZ Ort Unfallkasse NRWVeranstaltungsorganisation Salzmannstraße 15648159 Münster
GUVH/LUKN
Gemeinde-Unfallversicherungs- verband Hannover
Landesunfallkasse Niedersachsen Am Mittelfelde 169
30159 Hannover Tel.: 0511 8707-0 Fax: 0511 8707-202
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Name, Vorname
Anmeldung zur Fachtagung
„Biostoffverordnung“
(für weitere Personen als Kopiervorlage)
Am 4. November 2015 im Zentrum für Umweltkommunikation der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück (Seminarnummer: W 15103)
Anmeldeschluss: 9. Oktober 2015 (Posteingang)
Mit dem Auto
Von der Autobahn A1 kommend nutzen Sie am besten die Ausfahrt OS-Hafen und fahren dann immer geradeaus Richtung Osnabrück-Zentrum bis zum Parkplatz der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU/des ZUK!).
Wichtig: Da das Parkplatzangebot bei der Deutschen Bun- desstiftung Umwelt äußerst begrenzt ist, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Haltestelle „Um- weltstiftung“).
Mit dem Kooperationsangebot für Veranstaltungen der Deut- schen Bundesstiftung Umwelt (DBU) mit der Deutschen Bahn können Sie sicher zur Veranstaltung anreisen. Nutzen Sie die Sonderkonditionen. Informationen:
https://www.dbu.de/bahn_zuk Anschrift:
DBU – Deutsche Bundesstiftung Umwelt Postfach 1705, 49007 Osnabrück An der Bornau 2, 49090 Osnabrück
Navigationssystem: Berghoffstr. 1 (Parkplatz) Tel. 0541 9633-0
Fax 0541 9633-190
Funktion
PLZ (dienstlich) Ort (dienstlich) Arbeitgeber
Abteilung
Straße (dienstlich)
Telefon
Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Teilnahmegebühren und Verpflegungskosten fallen für Sie nicht an. Reisekosten werden von uns nicht übernommen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Einladung zur Fachtagung
„Biostoffverordnung“
Am 23.7.2013 ist die aktuelle Novelle der Biostoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Biostoffen, das heißt zum Schutz vor Infektionen sowie vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen durch Biostoffe.
In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes findet die Bio- stoffverordnung Anwendung, da Beschäftigte, beispielweise:
in Abfallwirtschaftsbetrieben, in Archiven, in Bildungsein- richtungen, auf Bau- und Betriebshöfen, in Forstbetrieben, in Forschung und Lehre, im Gesundheitswesen und in Laborato- rien, Biostoffen oder Krankheitserregern ausgesetzt sind. Wer mit Biostoffen arbeitet, muss über ihr Gefährdungspotenzial Bescheid wissen.
Das Zentrale Präventionsinstrument in der Biostoffverordnung ist die „Gefährdungsbeurteilung“. Sie ist durch den Arbeit- geber fachkundig zu erstellen. Besitzt der Arbeitgeber nicht selbst eine entsprechende Fachkunde, so muss er sich fach- kundig beraten lassen.
Die Fachtagung „Biostoffverordnung“ der Unfallkasse NRW (UK NRW), des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover (GUVH) und der Landesunfallkasse Niedersachen (LUKN) bietet Ihnen wertvolle Informationen zur Novelle der Biostoffverordnung und zur fachkundigen Anfertigung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Zudem werden Ihnen Hinweise zum Erkennen von Gefährdungen durch Biostoffe und zur Informationsermitt- lung gegeben.
Zielgruppe:
Die Fachtagung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicher- heit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen der Unfall- kasse NRW, des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen, die Ver- antwortung für die Erstellung und Dokumentation der Gefähr- dungsbeurteilung nach §4 Biostoffverordnung tragen.
Programm
am 4. November 2015
9.00 Uhr Anreise und Begrüßungskaffee 9.30 – 10.15 Uhr Begrüßung und Eröffnung
Dipl.-Ing. Manfred Sterzl, Präventionsleiter Unfallkasse NRW Grußwort
Dr. Heinrich Bottermann, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
10.15 – 11.00 Uhr Gesamtüberblick Gefährdungen durch Biostoffe am Arbeitsplatz
Dr. Günter Müller-Heidt, GUVH-LUKN 11.00 – 11.30 Uhr Kaffeepause
11.30 – 12.15 Uhr Was riecht denn da?
Können Gerüche krank machen?
Dr. Kirsten Sucker, IPA 12.15 – 13.00 Uhr GESTIS-Biostoffdatenbank
Kompakte Informationen schnell und einfach Dr. Beatrice Spottke, BGRCI
13.00 – 14.00 Uhr Mittagspause
14.00 – 15.00 Uhr „Fachkundige Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Biostoffen“
Dr. Andreas Albrecht, BGW 15.00 – 15.20 Uhr Kaffeepause
15.20 – 16.20 Uhr „Gefährdungsbeurteilung ohne Schutzstufen- zuordnung – Was tun mit sensibilisierenden und toxischen Biostoffen?“
Dr. Christian Felten, BG Verkehr 16.20 Uhr Resümee
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Moderation:
Dipl.-Ing. Ludger Hohenberger, Unfallkasse NRW Dr. Thomas Klüner, Unfallkasse NRW