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Fachtagung Biostoffverordnungf

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Academic year: 2022

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Unfallkasse NRW Sankt-Franziskus-Str. 146 40470 Düsseldorf Tel.: 0211 9024-0 Fax: 0211 9024-355 www.unfallkasse-nrw.de

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an!

Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Veranstaltungsorganisation:

In Nordrhein-Westfalen

Birgit Smentek, Tel.: 0251 2102-3237 Claudia Rohde, Tel.: 0251 2102-3315 Heike Achenbach, Tel.: 0251 2102-3397 Nina Hövelmeyer, Tel: 0251 2102-3168

seminare.westfalen.lippe@unfallkasse-nrw.de Fax: 0251 2102-3429

In Niedersachsen

Sandra China, Tel.: 0511 870 7212 S.China@guvh.de

Hrsg.: Unfallkasse NRW Illustration: Michel Hüter

Foto: Dr. Annette Kolk Institut für Arbeitsschutz

Fachtagung am 4. November 2015

Fachtagung Biostoffverordnung

bei der „Deutschen Bundesstiftung Umwelt“

in Osnabrück

Absender

Vorname, Name

Arbeitgeber

Funktion

Telefon

E-Mail

Straße, Hausnummer

PLZ Ort Unfallkasse NRWVeranstaltungsorganisation Salzmannstraße 15648159 Münster

GUVH/LUKN

Gemeinde-Unfallversicherungs- verband Hannover

Landesunfallkasse Niedersachsen Am Mittelfelde 169

30159 Hannover Tel.: 0511 8707-0 Fax: 0511 8707-202

(2)

Name, Vorname

Anmeldung zur Fachtagung

„Biostoffverordnung“

(für weitere Personen als Kopiervorlage)

Am 4. November 2015 im Zentrum für Umweltkommunikation der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück (Seminarnummer: W 15103)

Anmeldeschluss: 9. Oktober 2015 (Posteingang)

Mit dem Auto 

Von der Autobahn A1 kommend nutzen Sie am besten die Ausfahrt OS-Hafen und fahren dann immer geradeaus Richtung Osnabrück-Zentrum bis zum Parkplatz der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU/des ZUK!).

Wichtig: Da das Parkplatzangebot bei der Deutschen Bun- desstiftung Umwelt äußerst begrenzt ist, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Haltestelle „Um- weltstiftung“).

Mit dem Kooperationsangebot für Veranstaltungen der Deut- schen Bundesstiftung Umwelt (DBU) mit der Deutschen Bahn können Sie sicher zur Veranstaltung anreisen. Nutzen Sie die Sonderkonditionen. Informationen:

https://www.dbu.de/bahn_zuk Anschrift:

DBU – Deutsche Bundesstiftung Umwelt Postfach 1705, 49007 Osnabrück An der Bornau 2, 49090 Osnabrück

Navigationssystem: Berghoffstr. 1 (Parkplatz) Tel. 0541 9633-0

Fax 0541 9633-190

Funktion

PLZ (dienstlich) Ort (dienstlich) Arbeitgeber

Abteilung

Straße (dienstlich)

Telefon

E-Mail

Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Teilnahmegebühren und Verpflegungskosten fallen für Sie nicht an. Reisekosten werden von uns nicht übernommen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Einladung zur Fachtagung

„Biostoffverordnung“

Am 23.7.2013 ist die aktuelle Novelle der Biostoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Biostoffen, das heißt zum Schutz vor Infektionen sowie vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen durch Biostoffe.

In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes findet die Bio- stoffverordnung Anwendung, da Beschäftigte, beispielweise:

in Abfallwirtschaftsbetrieben, in Archiven, in Bildungsein- richtungen, auf Bau- und Betriebshöfen, in Forstbetrieben, in Forschung und Lehre, im Gesundheitswesen und in Laborato- rien, Biostoffen oder Krankheitserregern ausgesetzt sind. Wer mit Biostoffen arbeitet, muss über ihr Gefährdungspotenzial Bescheid wissen.

Das Zentrale Präventionsinstrument in der Biostoffverordnung ist die „Gefährdungsbeurteilung“. Sie ist durch den Arbeit- geber fachkundig zu erstellen. Besitzt der Arbeitgeber nicht selbst eine entsprechende Fachkunde, so muss er sich fach- kundig beraten lassen.

Die Fachtagung „Biostoffverordnung“ der Unfallkasse NRW (UK NRW), des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover (GUVH) und der Landesunfallkasse Niedersachen (LUKN) bietet Ihnen wertvolle Informationen zur Novelle der Biostoffverordnung und zur fachkundigen Anfertigung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Zudem werden Ihnen Hinweise zum Erkennen von Gefährdungen durch Biostoffe und zur Informationsermitt- lung gegeben.

Zielgruppe:

Die Fachtagung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicher- heit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen der Unfall- kasse NRW, des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen, die Ver- antwortung für die Erstellung und Dokumentation der Gefähr- dungsbeurteilung nach §4 Biostoffverordnung tragen.

Programm

am 4. November 2015

9.00 Uhr Anreise und Begrüßungskaffee 9.30 – 10.15 Uhr Begrüßung und Eröffnung

Dipl.-Ing. Manfred Sterzl, Präventionsleiter Unfallkasse NRW Grußwort

Dr. Heinrich Bottermann, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

10.15 – 11.00 Uhr Gesamtüberblick Gefährdungen durch Biostoffe am Arbeitsplatz

Dr. Günter Müller-Heidt, GUVH-LUKN 11.00 – 11.30 Uhr Kaffeepause

11.30 – 12.15 Uhr Was riecht denn da?

Können Gerüche krank machen?

Dr. Kirsten Sucker, IPA 12.15 – 13.00 Uhr GESTIS-Biostoffdatenbank

Kompakte Informationen schnell und einfach Dr. Beatrice Spottke, BGRCI

13.00 – 14.00 Uhr Mittagspause

14.00 – 15.00 Uhr „Fachkundige Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Biostoffen“

Dr. Andreas Albrecht, BGW 15.00 – 15.20 Uhr Kaffeepause

15.20 – 16.20 Uhr „Gefährdungsbeurteilung ohne Schutzstufen- zuordnung – Was tun mit sensibilisierenden und toxischen Biostoffen?“

Dr. Christian Felten, BG Verkehr 16.20 Uhr Resümee

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Moderation:

Dipl.-Ing. Ludger Hohenberger, Unfallkasse NRW Dr. Thomas Klüner, Unfallkasse NRW

Anreiseinformation

Referenzen

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