Fachtagung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zur neuen EG-GHS- bzw. CLP-Verordnung
16. November 2009 in der BAUA, Dortmund
Das neue europäische System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und deren Mischungen basiert auf der seit dem 20. Januar 2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Ziel dieser Verordnung auch CLP-Verordnung (abgeleitet von
"Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures") bzw. GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Global Harmonisation Systems der Vereinten Nationen in der EU) genannt, ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.
Durch die Einführung dieses neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems für Chemikalien und Mischungen von Chemikalien (Zubereitungen) werden sich Änderungen im nationalen Chemikalien- und Gefahrstoffrecht ergeben, die sich auf die betriebliche Praxis auswirken. Im Rahmen der Fachtagung zur neuen EG-GHS- bzw. CLP-Verordnung der Unfallkasse NRW soll über die wesentlichen Inhalte der Verordnung und ihre absehbaren Auswirkungen informiert werden.
Die Veranstaltung findet am Montag, den 16. November 2009 in der Stahlhalle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, Dortmund (Anfahrtskitze) statt. Teilnehmen können Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die für Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW tätig sind, sowie Unternehmer, Führungskräfte und Beauftragte der Unternehmer zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung der Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW.
Tagesordnung:
09:30 Begrüßung durch die Unfallkasse NRW 09:45 Rechtsgrundlagen CLP-Verordnung
Thomas Peters, Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW 10:45 Pause
11:00 Die neue Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung
Dr. Thomas Smola, BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
12:00 Mittagspause
13:30 Einstufung von Reinstoffen und Gemischen
Dr. Thomas Smola, BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
14:30 Pause
14:45 Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem) und der „GHS-Konverter“
Dr. Thomas Martin, Berufsgenossenschaft Chemie 15:45 Abschluss
(Ende der Veranstaltung ca. 16:00 Uhr)
Moderation: Uta Köhler und Dr. Thomas Klüner, Unfallkasse NRW
Organisatorisches:
Teilnahmegebühren und Verpflegungskosten fallen nicht an. Reisekosten sowie Parkplatzgebühren werden nicht erstattet.
Organisatorische Fragen beantwortet die Fachtagungsorganisation:
• Birgit Smentek, Tel. 0251 2102-237, E-Mail b.smentek@unfallkasse-nrw.de
• Nina Wederhoff, Tel. 0251 2102-315, E-Mail n.wedderhoff@unfallkasse-nrw.de
• Heike Achenbach, Tel. 0251 2102-397, E-Mail h.achenbach@unfallkasse-nrw.de Fax-Nr. 0251 2102-264
Inhaltliche Fragen beantworten:
• Uta Köhler, Tel. 0211 2808-283, E-Mail u.koehler@unfallkasse-nrw.de
• Dr. Thomas Klüner, Tel. 05241 90900-22, E-Mail t.kluener@unfallkasse-nrw.de