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Mittwoch (Nachmittag), 27. November 2013 Erziehungsdirektion 43 2013.0953 Interpellation 191-2013 Müller (Bowil, SVP) Warum investiert der Kanton in Ruinen?

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Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 27. November 2013

Erziehungsdirektion

43 2013.0953 Interpellation 191-2013 Müller (Bowil, SVP) Warum investiert der Kanton in Ruinen?

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 191-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.0953 Eingereicht am: 01.08.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Müller (Bowil, SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2013

RRB-Nr.: 1423/2013 vom 18. November 2013 Direktion: Erziehungsdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Warum investiert der Kanton in Ruinen?

Die Aufgaben- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) ist da. Es müssen mehrere 100 Millionen Franken wiederkehrend eingespart werden. Schmerzhafte Schnitte werden gemacht, es trifft unzählige Bereiche.

Seit Jahren ist von ausgepressten Budgets und Spardruck zu lesen. Nun ist aber im Bund vom 13. Juni 2013 zu lesen, dass die Ruinen des ehemaligen Bad Weissenburg «gesichert werden, um die Erinnerung an das Bad wachzuhalten und dem Wanderer einen Eindruck der Dimension der Anlage zu vermitteln».

Das in mehreren Etappen seit 1849 errichtete Vordere Weissenburgbad wurde 1963 ge- schlossen und brannte ab. Die Ruine wurde abgerissen, scheint mit Wald überwachsen wor- den zu sein.

Ein 1987 gegründeter Verein mit 150 Mitgliedern bezweckt, das Areal Bad Weissenburg zu bewahren und das Andenken an die Geschichte des Bades zu fördern.

Dazu sollen Bäume gefällt, Mauern ausgegraben und um zwei Steinlagen aufgemauert sowie Infotafeln aufgestellt werden.

Dazu folgende Fragen:

1. Wie viel Geld bzw. Arbeitsstunden hat der Kanton bisher in die Inspektion und Vermessung der Ruine gesteckt?

2. Wie viel Geld will der Kanton noch für diese Aufmauerung bzw. Sicherung des Ganzen ausgeben?

3. Wie erklärt und begründet der Regierungsrat solche Investitionen in einer Zeit, in der teils

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Kanton Bern

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muss?

4. Ist es richtig, dass vor kurzem auch für die Renovation der Ausgrabungen in Studen meh- rere 100 000 Franken ausgegeben wurden?

5. Wieso verbraucht der Regierungsrat Geld für solche Objekte wie Bad Weissenburg oder in Studen, die sowieso irgendwann vollständig zerfallen/verschwinden?

6 .Wieso investiert der Regierungsrat in Ruinen einerseits, spart dann aber andererseits di- rekt bei den Menschen?

7. Ist der Regierungsrat bereit, diese angesichts des Spardrucks kaum nachvollziehbare

«Sichtbarmachung von Ruinen im Gelände» sofort abzubrechen?

8. Wie hoch waren die Ausgaben des Kantons 1993 für Kultur, wie hoch sind sie heute?

9. Ist es richtig, dass sich der Personalbestand beim Amt für Kultur in weniger als 10 Jahren von 80 auf 150 erhöht hat, aber hier keine ASP-Massnahmen ins Auge gefasst wurden?

10. Und wieso nicht?

Antwort des Regierungsrats

Der Interpellant will wissen, aus welchen Gründen der Kanton Bern die Konservierung von Ruinen, im Besonderen die der Ruine Bad Weissenburg im Simmental, unterstützt.

Gemäss Art. 78 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Bundesverfassung, BV; SR 101) sind die Kantone für den Natur- und Heimatschutz zuständig. Der Bund erstellt Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung (Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz [NHG; SR 451]). Die Kantone sind gemäss Art. 25 Abs. 2 NHG verpflichtet, Fachstellen für den Naturschutz, den Heimatschutz und die Denkmalpflege zu bezeichnen. Diese Fachstellen müssen Amtsstellen sein (Art. 26 Abs. 1 der Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz [NHV; SR 451.1]). Zudem müssen sie fachlich kompetent und auch personell und finanziell in der Lage sein, die ihnen gemäss Verfassung, Gesetz und Verordnungen obliegenden Aufga- ben wahrzunehmen (Leimbacher, Kommentar NHG, Zürich 1997, Rz. 12 zu Art. 25).

Kanton und Gemeinden treffen in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen Massnahmen für die Erhaltung schützenswerter Landschafts- und Ortsbilder sowie der Naturdenkmäler und Kulturgüter (Art. 32 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 [KV; BSG 101.1]). Der Kanton Bern ist somit auf Grund von Verfassungsrecht und übergeordnetem Bundesrecht dazu verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern zu treffen und die dazu erforderlichen Fachstellen einzurichten sowie diese in personeller und finanzieller Hinsicht ausreichend auszustatten. Der Kanton Bern ist Standort von zwei Weltkulturerbe- denkmälern der UNESCO (Altstadt von Bern, Pfahlbauten um die Alpen) sowie einer grossen Anzahl von Kulturgütern von nationaler Bedeutung, darunter beispielsweise der Tempelbezirk in Studen/Petinesca. Falls der Kanton Bern die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Kulturgüter nicht trifft, kann der Bund geschichtliche Stätten oder Kulturdenkmäler von natio- naler Bedeutung vertraglich oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dem Weg der Enteignung erwerben oder sichern (Art. 15 Abs. 1 NHG). Droht einer geschichtlichen Stätte oder einem Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung unmittelbare Gefahr, können die zuständigen Stellen des Bundes ein solches Objekt durch befristete Massnahmen unter den Schutz des Bundes stellen und die nötigen Sicherungen zu seiner Erhaltung anordnen (Art. 16 NHG).

Der Anstoss zur Konservierung der Ruine und somit zur Erhaltung eines Kulturguts von regio- naler Bedeutung geht auf eine Initiative des privat-rechtlichen Vereins «Bad und Thermalquel- le Weissenburg» aus der Region Simmental zurück. Der Verein rechnet mit Kosten für das Gesamtprojekt in der Höhe von rund 360 000 Franken. Der Verein hat beim Lotteriefonds und beim Bund ein Gesuch um finanzielle Unterstützung eingereicht. Gemäss Finanzplan werden rund 100 000 Franken von privater Seite aus der Region an das Projekt beigesteuert. Ein Spendenaufruf unter der lokalen Bevölkerung hat bereits 62 000 Franken eingebracht. Der Archäologische Dienst des Kantons Bern hat die Konservierungsarbeiten 2012 und 2013 fach- lich begleitet.

Mit seinem finanziellen und fachlichen Engagement trägt der Kanton dazu bei, damit lokal

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breit abgestützte und gut verankerte Projekte realisiert werden können, die nicht nur eine Be- deutung für die lokale Bevölkerung, sondern auch eine Ausstrahlung über die Region hinaus haben.

Frage 1:

Der Gesamtaufwand des Archäologischen Dienstes betrug 152 Stunden verteilt auf die Rech- nungsjahre 2012 und 2013. Dies entspricht einem Aufwand von 12 181 Franken.

Frage 2:

Der Archäologische Dienst begleitet und dokumentiert die Konservierung. Diese Arbeiten (Baudokumentation, Baubegleitung) werden nach Abzug aller zu erwartenden Beitragszah- lungen zusätzlich zu den bisher aufgewendeten Mitteln Kosten von ca. 20 000 Franken verur- sachen.

Frage 3:

Der Regierungsrat hat in einem strukturierten Prozess und auf der Basis eines klar definierten, methodischen Vorgehens in einem mehrere Monate dauernden Verfahren die am 28. Juni 2013 veröffentlichten Entlastungsmassnahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014 erarbeitet. Die ASP 2014 hat ergeben, dass sich die kantonalen Ausgaben des Jahres 2010 im Aufgabenfeld «Kultur» auf 74 Prozent des Schweizer Durchschnitts belaufen. Der Regierungsrat hat Entlastungsmassnahmen primär in jenen Aufgabenfeldern ausgearbeitet, welche über dem durch den Regierungsrat in Aussicht genommenen Kostenniveau von 92 Prozent des schweizerischen Durchschnitts liegen. Der Regierungsrat will von diesem Konzept nicht weiter abweichen. Aus seiner Sicht sind die Entlastungsmassnahmen der ASP 2014 zwar teilweise hart und für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit Einschnitten ver- bunden, unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Situation aber vertretbar. Zum konkreten Fall: Die Ruine Bad Weissenburg ist ein wichtiger Zeitzeuge der Bäderkultur des 17. Jahrhun- derts im Kanton Bern mit seinen Ausläufern bis Mitte des 20. Jahrhunderts. Als ältestes Heil- bad des Kantons ist es Identifikationsobjekt, Wahrzeichen sowie künftige Tourismusattraktion und hat einen hohen Stellenwert für die regionale Bevölkerung.

Die Ruine Bad Weissenburg liegt an einem historischen Verkehrsweg und heutigen Wander- weg (bekannt als «Bäderweg»), der die Bäder Weissenburg und Schwefelberg mit dem regio- nalen Naturpark Gantrisch verbindet. Der überregionale Wanderweg wurde 2013 wieder in Stand gestellt, unter anderem wurden die Leitern ersetzt sowie eine wesentlich durch die Bur- gergemeinde Bern finanzierte neue Hängebrücke gebaut. Zudem kreuzt der ebenfalls stark begangene Simmentaler Hausweg, der die an Heimatkunde interessierten Wanderer entlang der beeindruckenden Simmentaler Bauernhäuser leitet, beim ehemaligen Bad Weissenburg und beim noch in Betrieb stehenden Heilwasserbrunnen den «Bäderweg». Die Konservierung der Ruine Bad Weissenburg ist in diesem Gesamtzusammenhang zu bewerten. Durch die Ruine und die Hängebrücke wird das touristische Angebot erweitert und für das Tal und den Kanton Bern wichtiges historisches Wissen vermittelt. Der Wanderweg wird aufgewertet und das Areal sowie das Wegnetz gewinnen an Attraktivität. Dies wirkt sich auf den für die Region wichtigen sanften Tourismus – und damit verbunden – auf die Achtung überkommener Werte positiv aus.

Frage 4:

In die Renovation des römischen Tempelbezirks in Studen-Petinesca hat der Kanton Bern zwischen 2004 und 2012 rund 363 000 Franken investiert. Die Arbeiten wurden an die lokale Bauwirtschaft vergeben. Die Anlage war das letzte Mal zwischen 1937 und 1939 saniert wor- den.

Frage 5:

Die Tempelanlage von Studen-Petinesca steht als Objekt nationaler Bedeutung unter dem Schutz der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Kanton ist im Fall von Studen zum Un- terhalt verpflichtet.

Von den rund 350 im Inventar des Kantons Bern erfassten Burganlagen und Ruinen wurden in den letzten 20 Jahren alle zwei bis vier Jahre eine Anlage konserviert. Ein Verschwinden die- ser wichtigen Zeitzeugen und Geschichtsträger wäre nicht nur ein grosser Verlust für die Lo- kalhistorie und die regionale Bevölkerung, sondern würde auch die touristische Attraktivität

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Kanton Bern

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der Regionen einschränken. Eine Studie des Bundesamts für Statistik von 2008 zum Kultur- verhalten zeigt, dass bei Schweizerinnen und Schweizern der Besuch von Denkmälern und historischen oder archäologischen Stätten sehr beliebt ist; er folgt nach dem Besuch von Kon- zerten an zweiter Stelle. Oftmals kann Geschichte am Schauplatz viel einprägsamer und le- bendiger vermittelt werden als ausschliesslich durch Bücher und digitale Medien. Vorausset- zung dazu ist aber, dass man im Gelände noch Spuren der vergangenen Epochen wahrneh- men kann.

Frage 6:

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass Baudenkmäler und archäologische Stätten zu Wohl- befinden und Lebensqualität beitragen. Für die Bevölkerung sind sie identitätsstiftend und schaffen Vertrautheit sowie Orientierung in einer globalisierten Welt. Dies unterstützt das posi- tive Image des Kantons Bern und erleichtert die Positionierung als attraktiver Wohn-, Stand- ort- oder Tourismuskanton und als traditionsreiche, historisch bedeutende Landschaft.

Der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern ist deshalb aus Sicht des Regierungsrats auch eine «Investition» in die Menschen. Durch die Vergabe der Arbeiten an das lokale Gewerbe profitiert auch die Wirtschaft davon. Jede Ruinenkonservierung setzt zudem ein starkes En- gagement der Regionen voraus.

Frage 7:

Nein. Der Regierungsrat unterstützt mit solchen breit abgestützten und lokal getragenen Pro- jekten vernetzte Tourismusinitiativen aus den Regionen.

Frage 8:

Die Nettoausgaben des Amts für Kultur beliefen sich 1993 auf rund 55 Mio. Franken; 2012 waren es 66 Mio. Franken.

Frage 9:

Wie in der Antwort auf die Interpellation 211-2012 Schmidhauser (Bremgarten, FDP) be- schrieben, betrug der Personalbestand des Amts für Kultur 2005 82,3 Vollzeitstellen. Ende Juli 2013 betrug der Personalbestand 134 Vollzeitstellen. Der Personalanstieg ist zum gröss- ten Teil auf die auf Grund der hohen Bautätigkeit nötigen Rettungsgrabungen des Archäologi- schen Dienstes zurückzuführen. Mit einem allfälligen Rückgang der Bautätigkeit wird sich auch der Personalbestand des Amts für Kultur reduzieren.

Frage 10:

Die Angebots- und Strukturüberprüfung hat ergeben, dass sich die Ausgaben in der Kultur auf 74 Prozent des Schweizer Durchschnitts belaufen und damit exakt der Wirtschaftskraft des Kantons entsprechen. Im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung wurden Sparmass- nahmen primär in jenen Aufgabenfeldern ausgearbeitet, welche über dem durch den Regie- rungsrat in Aussicht genommenen Kostenniveau von 92 Prozent des schweizerischen Durch- schnitts liegen (vgl. dazu zu Frage 3).

Präsident. Wir haben heute viel über bleibende Schäden geredet. Das Stadttheater ist auch nicht unbedingt im besten Zustand und weist grosse bauliche Mängel auf. Um den Tag auch thematisch abzurunden, schlage ich vor, noch die Interpellation Moritz Müller «Warum investiert der Kanton in Ruinen?» zu behandeln. Der Interpellant ist von der Antwort nicht befriedigt.

Moritz Müller, Bowil (SVP). Ich möchte allgemein auf die Beantwortung meiner Interpellation zu- rückkommen. Mehrere 10 000 Franken werden in Waldrodungen und die Verletzung eines diffizilen Organismus im Waldboden bei der Sanierung der Ruine Bad Weissenburg gesteckt. Ich frage mich, wo die Grünen und die Naturschützer bleiben. Normalerweise laufen sie bei solchen Projekten Amok. Weitere Zahlen: Für die Sanierung der Jagdburg Höfen wurden 256 000 Franken des Ar- chäologischen Dienstes des Kantons Bern und 540 000 Franken vom Lotteriefonds ausgegeben.

Das Auffinden eines ominösen Metallzylinders im Breitacker in Kehrsatz soll nach Aussagen aus

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Freundschaftsdiensten nichts gekostet haben, was ich jedoch bezweifle, da die CT-Untersuchung des Rechtsmedizinischen Instituts der Uni Bern ganz sicher Kosten verursacht hat. Später wurde der Nachweis erbracht, dass es sich um ein Kosmetikprodukt aus der heutigen Zeit handelt!

Im Bielersee wird die Fundstelle der römischen Siedlung mit Kies überschüttet, wohlverstanden auf Kosten des Kantons. Der Kanton schützt mit Kies durch Aufschüttungen im Bielersee eine Fundstel- le. Zur Frage 9: Wir haben in den letzten fünf Tagen riesige Sparmassnahmen beschlossen. Das Amt für Kultur ist von 2005 bis 2013 von 82,3 auf 134 Stellen aufdotiert worden, geschaffen wurden sagenhafte 51,7 Vollzeitstellen! Hier will der Regierungsrat nichts sparen. Auch wenn die Kultur nur mit 74 Prozent im Benchmark steht, hätte man dort sparen können.

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung um 16.55 Die RedaktorInnen:

Gertrud Lutz (d) Catherine Graf (f)

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