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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtenund Beamtinnen im Bereich des Direktoriums der DeutschenBundespost

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost

DBPDirErnAnO

Ausfertigungsdatum: 11.06.1990 Vollzitat:

"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost vom 11. Juni 1990 (BGBl. I S. 2050)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 11. 6.1990 +++) I.  

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der

Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -

   den Vorstandsmitgliedern für personelle und soziale Aufgaben der Unternehmen der Deutschen Bundespost, dem Präsidenten des Sozialamts der Deutschen Bundespost.

 

II.  

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.

III.  

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt insoweit die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 6. Juli 1982 (BGBl. I S. 959) außer Kraft.

Schlußformel  

D a s D i r e k t o r i u m d e r D e u t s c h e n B u n d e s p o s t

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