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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten imGeschäftsbereich des Bundesministers der Justiz

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz

BMJErnAnO

Ausfertigungsdatum: 13.10.1975 Vollzitat:

"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz vom 13. Oktober 1975 (BGBl. I S. 2625)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 23.10.1975 +++) I.  

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)

   dem Präsidenten des Bundesgerichtshofes,

dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs,

dem Präsidenten des Bundespatentgerichts und dem Präsidenten des Deutschen Patentamts

 jeweils für ihren Geschäftsbereich,

dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts auch für das Bundesdisziplinargericht.

II.  

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I bezeichneten Beamten vor.

III.  

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r J u s t i z

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