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Anordnung über die Ernennung und Entlassung vonBundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers fürErnährung, Landwirtschaft und Forsten

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von

Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

BMLErnAnO 1990

Ausfertigungsdatum: 14.02.1990 Vollzitat:

"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Februar 1990 (BGBl. I S. 286)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1. 3.1990 +++) I.  

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der

Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) den Präsidenten und Leitern der Bundesforschungsanstalten meines Geschäftsbereichs sowie dem Leiter der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information für ihren jeweiligen Geschäftsbereich.

II.  

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Nr. I genannten Bundesbeamten vor.

III.  

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d F o r s t e n

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