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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnenund Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums desInnern

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

BMIErnAnO 2005

Ausfertigungsdatum: 29.07.2005 Vollzitat:

"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 29. Juli 2005 (BGBl. I S. 2298)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 10. 8.2005 +++)  

I.  

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes

a)   der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15

-   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,

 -   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes und des Bundesausgleichsamtes,

 -   der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie,

 -   der Direktorin oder dem Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft,

 -   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,

 -   der Direktorin oder dem Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern,

 -   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,

 -   der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,

 -   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,

 -   der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung,

 

 b)   der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15, C 1 bis C 2 und W 2

-   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes,

 -   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz,

 -   der Präsidentin oder dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung für die Beamtinnen und Beamten des Zentralbereichs und den Fachbereich Allgemeine innere Verwaltung,

 

 c)   der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)

-   den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundespolizeipräsidien,

 -   der Direktorin oder dem Direktor der Bundespolizeidirektion,

 -   der Direktorin oder dem Direktor der Bundespolizeiakademie,

 jeweils für ihren/seinen Geschäftsbereich.

 

II.  

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.

III.  

Diese Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.

Schlussformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

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