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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten derDeutschen Bundespost und der Bundesdruckerei

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei

BPostErnAnO

Ausfertigungsdatum: 10.02.1954 Vollzitat:

"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-11-6, veröffentlichten bereinigten Fassung"

Fußnote

Überschrift: Gilt auch im Saarland gem. § 13 Abs. 4 G v. 23.12.1956 101-2 I.  

Auf Grund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) ergänzt durch die Anordnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 383) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der planmäßigen Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 10 und der entsprechenden

nichtplanmäßigen Beamten    den Präsidenten

   des Fernmeldetechnischen Zentralamts, des Posttechnischen Zentralamts,

des Sozialamts der Deutschen Bundespost, der Oberpostdirektionen sowie

 dem Präsidenten der Bundesdruckerei

 je für ihren Dienstbereich.

Fußnote

I.: A v. 17.5.1950 2030-11; Bezeichnung d. Besoldungsgruppen geändert und "Präsidenten der Bundesdruckerei"

anstelle von "Direktor der Bundesdruckerei" gem. § 63 Abs. 2 BBesG 2032-1; vergl. jetzt A v. 14.7.1975 I 1915 2030-11-47; Kursivdruck überholt; den nichtplanmäßigen Beamten entsprechen jetzt Beamte auf Widerruf u. auf Probe

II.  

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Ziffer I genannten Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei vor.

III.  

-

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r d a s P o s t - u n d F e r n m e l d e w e s e n

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