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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigender Grenzschutzreserve

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigen der Grenzschutzreserve

BGSResErnAnO

Ausfertigungsdatum: 15.07.1976 Vollzitat:

"Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigen der Grenzschutzreserve vom 15. Juli 1976 (BGBl. I S. 2054)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 8. 8.1976 +++) I.  

Auf Grund des § 55 Abs. 1 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz vom 18. August 1972 (Bundesgesetzbl. I S.

1834) und des Artikels 1 Abs. 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve vom 27. September 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1465) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung von Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz, die

1.   Dienstbezeichnungen von Polizeivollzugsbeamten der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes,

 2.   Dienstbezeichnungen von Polizeivollzugsbeamten der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes bis zur Dienstbezeichnung eines Polizeioberkommissars im BGS der Reserve

 führen,

den Kommandeuren der Grenzschutzkommandos, dem Kommandeur der Grenzschutzschule,

jeweils für ihren Geschäftsbereich.

II.  

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

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