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Professor Dr. Heribert Hirte, LL.M. Sommersemester 2010

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Professor Dr. Heribert Hirte, LL.M. Sommersemester 2010

Konzern- und Umwandlungsrecht Dienstag, 16.00 - 20.00 Uhr - Voraussichtlicher Zeitplan -

6. April 2010 - Einführung Konzernrecht - Begriffsbestimmungen - Konzernbildungskontrolle - Mitteilungspflichten - Übernahmerecht 13. April 2010 - Vertragskonzern

- Faktischer Konzern

20. April 2010 - Qualifizierter faktischer Konzern - Eingliederung

- Konzernrecht der Personengesellschaften - Arbeitsrecht im Konzern

- Konzernrechnungslegung 27. April 2010 - Einführung Umwandlungsrecht

- Umwandlungsarten - Verschmelzung 4. Mai 2010 - Verschmelzung

- Grenzüberschreitende Verschmelzung 11. Mai 2010 - Spaltung

- Vermögensübertragung - Formwechsel

Zu jeder Vorlesungsstunde ist der entsprechende Gesetzestext mitzubringen (immer

auch das BGB/HGB). - Sprechstunde nach Vereinbarung; Rückfragen zum Vorlesungsstoff nach jeder Lehrveranstaltung.

Referenzen

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– wenn (nicht soweit) Leistung durch einen – im Zeitpunkt der Rückgewähr – vollwertigen Rückgewähranspruch gedeckt ist, der (nach Rechtsausschuss) (§ 19 Abs. 5 Satz 2

Hauptversammlung oder Aufsichtsrat (§ 281 Abs.. 2 Satz 1 AktG) und keine Bestellung und Abberufung der persönlich haftenden Gesellschafter (§ 84 AktG). • Keine Mitwirkung

• Abfindungsrecht für alle Abfindungsinhaber, die gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift eingelegt haben, wenn übernehmende/neue Gesellschaft nicht deutschem Recht

- Sprechstunde nach Vereinbarung montags nachmittags oder mitttwochs; Rückfragen zum Vorlesungsstoff nach