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Donnerstag, 11.4.2019

15

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Popkonzert der Musikschule

Der Groove war drin Mit „Pick up the Groove“

war das Konzert des Fach- bereichs Popularmusik, also der Bereich Pop und Jazz überschrieben. Aber diesen Groove haben die Akteure, die das viel- fältige Programm am Sonntagabend bestritten, schon längst aufgesaugt.

In verschiedenen Forma- tionen, von der Big Band bis zum Solo zeigten die Schüler, oft in Begleitung ihrer Musiklehrer, Beispie- le ihres Könnens. Die Latte lag dabei recht hoch, es waren meist international bekannte Stücke, die vor- getragen wurden, aber das sicher positiv gestimmte Publikum applaudierte begeistert, wenn der Vor-

trag besonders gut gelun- gen war.

Erstaunlich hoch war der Anteil an Sängerinnen, die sich an Stücke von Leonard Cohen (Lorena Schädel), Alanis Morisette (Lea Thun), Adele (Aylin Wettlaufer), Emeli Sandé (Pia Zartmann), Elle King (Sofia Pentsiou) und James Arthur (Antonia Reznicek) wagten und diese mit viel Selbstbewusstsein und glänzend ausgebildeten Stimmen bewältigten. Mit professioneller Begleitung oder ganz alleine zeigten die jungen Damen, dass ihr Gesang bühnentaug- lich ist.

Lesen Sie unseren ausführ- lichen Bericht auf Seite 20.

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2 | NECKARSULM JOURNAL · XX. Monat 2018 · Nr. XX NECKARSULM JOURNAL · XX. Monat 2018 · Nr. XX | 3

2 | NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 | 3

B-27-Anschluss in neuem Licht

Auf dem Bürgerforum am Montagabend in der Ballei diskutierten Stadt und Bürgerinitiative den B-27-Anschluss an der Binswanger Straße vor dem Hintergrund des vierspurigen Ausbaus

Die Vorüberlegungen des Regierungsprä- sidiums für den vierspurigen Ausbau der B 27 im Stadtgebiet Neckarsulm werfen ein neues Licht auf den geplanten Anschluss der B 27 an die Binswanger Straße. Auch für den Bürgerentscheid am 22. Septem- ber ändern sich hierdurch die Vorzeichen.

Stadt und Bürgerinitiative diskutierten deshalb in der Ballei vor großem Publikum die möglichen Konsequenzen.

Was passiert, wenn der Halbanschluss an die Neuenstädter Straße/

Spitalstraße entfällt?

Bislang gingen alle Planungen davon aus, dass der sogenannte „Halbanschluss Neuenstädter Straße/Spitalstraße“ beim B-27-Ausbau erhalten bleibt. Ein Halban- schluss ist eine Anbindung, die in einer Richtung nur bestimmte Abfahr- oder Auffahrmöglichkeiten erlaubt. Wie das Regierungspräsidium Stuttgart in einem Projektsteckbrief im Herbst mitteilte, gibt es im Zuge des vierspurigen Ausbaus der B 27 zwei Ansätze für die Engstelle vor Ort: Entweder die bisherigen Abfahr- und Auffahrmöglichkeiten entfallen, oder es müsste im Bereich des Halbanschlusses eine Häuserzeile abgebrochen werden.

Denn an dieser Stelle fehlt der Platz für die vorgeschriebenen 150 Meter langen Aus- bzw. Einfädelungsstreifen. An dem Bürgerforum nahm deshalb auch der Leiter des Referats Straßenplanung beim Regierungspräsidium Stuttgart, Jürgen Holzwarth, teil. Der vierspurige Ausbau der B 27 wird durch das RP Stuttgart in Auftragsverwaltung des Bundes geplant und gebaut.

„Aus städtebaulicher Sicht können wir uns nicht vorstellen, den Halbanschluss zu erhalten, wenn hierzu Häuser abgerissen werden müssen“, betonte Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel in ihrer Stellungnahme aus Sicht der Stadt. Sie verwies außerdem in der Diskussion auf rechtliche Probleme, die eine solche Variante mit sich bringen würde. Ihrer Einschätzung nach ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Anschluss an der Neuenstädter Straße/

Spitalstraße entfallen wird.

Ergebnisse des erweiterten Verkehrsgutachtens vorgestellt

„Vor dem Bürgerentscheid muss klar sein, was passieren wird, wenn es weder ei- nen Halbanschluss Neuenstädter Straße noch den Anschluss Binswanger Straße gibt“, unterstrich Oberbürgermeister Stef- fen Hertwig in seiner Rede. Zu diesem Zweck hatte die Stadt das Straßen- und Verkehrsplanungsbüro BS Ingenieure aus Ludwigsburg beauftragt, die verkehr-

lichen Auswirkungen zu untersuchen.

BS-Geschäftsführer Frank P. Schäfer und Projektingenieur Thomas Glock stellten die Ergebnisse dieses erweiterten Ver- kehrsgutachtens beim Bürgerforum vor.

Demnach wird durch den Anschluss in der Binswanger Straße der Verkehr im Stadt- gebiet an der Binswanger Straße selbst und an der Hohenloher Straße nahezu halbiert.

Im Bereich Saarstraße/Gymnasiumstraße verringert sich das Verkehrsaufkommen ebenfalls um etwa 3000 bis 4000 Fahrzeu- ge. Es kommt also trotz des wegfallenden Halbanschlusses zu einer deutlichen Ver- kehrsentlastung. Die Verlagerung des Ver- kehrs auf den Amorbachknoten im Nor- den, die es sicher geben wird, wenn der Halbanschluss der Neuenstädter Straße/

Spitalstraße wegfällt, wird ebenfalls deut- lich abgemildert, so die Gutachter. Gute Nachrichten gab es auch für die Südtan- gente, die weniger stauanfällig wird, wenn der Anschluss an die Binswanger Straße kommt.

OB Hertwig: „Wir benötigen B-27-Anschluss Binswanger Straße mehr denn je“

Vor diesem Hintergrund appellierte OB Hertwig an alle Wählerinnen und Wähler:

„Die Rahmenbedingungen für die Ent- scheidung über den B-27-Anschluss Bins- wanger Straße haben sich grundlegend geändert. Mit dem Bürgerentscheid über- nehmen wir alle gemeinsam eine sehr große Verantwortung. Eine ablehnende Entscheidung wird weitreichende Auswir- kungen auf unsere Stadt haben. Bitte den- ken Sie daran, wenn Sie am 22. September ihr Kreuz machen.“

Im Namen der Bürgerinitiative nahmen die Vertrauenspersonen Volker Raith und Werner Krepp zum B 27-Anschluss Stel- lung. OB Steffen Hertwig kritisierte den erneuten Meinungsumschwung der BI- Sprecher. Noch im Februar hatten die Vertrauenspersonen den Anschluss ange- sichts der neuen Zahlen unter bestimm- ten Umständen als sinnvoll bezeichnet.

Sogar einen Verzicht auf den Bürgerent- scheid hielten die Sprecher gegenüber der Presse für möglich. Jetzt bezeichnete Volker Raith den Anschluss als „kontra- produktiv“. Daher forderte OB Hertwig die gesetzlichen Vertreter der BI auf, sich klar zu positionieren: „Können Sie es an- gesichts der neuen Entwicklung wirklich verantworten, an dem Bürgerentscheid festzuhalten?“

Er betonte zugleich, dass Stadt, Kreis und Land alles tun müssen, um die Verkehre besser zu bündeln, die Innenstadt zu ent-

lasten und zugleich möglichst viel Verkehr von der Straße zu bringen.

Wie bringen wir den Verkehr von der Straße?

Im zweiten Teil des Bürgerforums wur- den deshalb die Themen des öffentli- chen Personen Nahverkehrs (ÖPNV), der Rad- und Fußverkehre, des betrieblichen Mobilitätsmanagements und das Thema Parken und Shuttlebusse an interaktiven Planungsständen aufgegriffen. Bereits im ersten Bürgerforum im letzten Frühjahr wurden hierzu Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufgenom- men. Über den Sommer wurden diese Ideen in Aktionen auf dem Marktplatz, im Café Zukunft mit Seniorinnen und Senio- ren, im Eltern-Kind-Café und mit Migran- tinnen und Migranten, mit Schülerinnen und Schülern sowie mit Auszubildenden der Audi AG diskutiert und ergänzt. Die Stadt zeigte nun, was genau aus diesen Ideen geworden ist. Starkes Signal wa- ren auch die Konzepte zum betrieblichen Mobilitätsmanagement von Audi und der Schwarz-Gruppe.

„Es hat sich eine Menge getan seit dem ersten Bürgerforum“, erläuterte Steffen Hertwig und verwies auf den regionalen Mobilitätspakt, der viele Aktivitäten bün- delt, die nicht allein in der Verantwortung der Stadt liegen. „Wir müssen alle Verkehrs- träger hier mit einbeziehen und brauchen eine gute Zusammenarbeit aller Akteure“, so Hertwig. Hierfür gab es auch Zustim- mung von Seiten der Vertrauensleute der Bürgerinitiative. Stadt und Bürgerinitiative wollen gemeinsam die Aktivitäten fortset- zen, den Verkehr hier zukünftig nachhalti- ger zu gestalten und haben einen Fachdi- alog ins Leben gerufen, der weitergeführt werden soll. (snp)

Osterspielaktion

Das Kinder- und Jugendreferat der Stadt Neckarsulm lädt Kinder am Donnerstag, 18. April, zu einer Oster- spielaktion mit Osterüberraschung in den Stadtteilpark „Grüne Mitte“

Amorbach ein. Die Teilnehmer tref- fen sich um 14.00 Uhr vor dem klei- nen Teich in der Grünen Mitte. Die Aktion richtet sich an Kinder von vier bis zwölf Jahren und dauert bis 17.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Geplant ist eine Schnitzeljagd mit abenteuerlichen Rätseln und tollen Preisen. Auch das Spielmobil ist vor Ort im Einsatz und lädt zum Mitspie- len ein. (snp)

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NECKARSULM JOURNAL · XX. Monat 2018 · Nr. XX | 3

NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 | 3

Handels- und Gewerbeausstellung des Gewerbevereins in der Ballei Neckarsulm

Internationales Gremium veranstaltet begleitete Führungen zu Ausbildungsständen Zahlreiche Aussteller aus den Bereichen

Handwerk, Handel und Dienstleistung präsentieren ihre Angebote bei der Han- dels- und Gewerbeausstellung des Ge- werbevereins Neckarsulm am Samstag;

13. und Sonntag, 14. April, in der Ballei.

In diesem Jahr stellen sich auch Neckar- sulmer Ausbildungsbetriebe mit ihren Ausbildungsberufen vor. Um Berufsan- fängern die Orientierung zu erleichtern, bietet das internationale Gremium für Neckarsulmer begleitete Führungen zu den Messeständen der Ausbildungsbe- triebe an.

Diese finden am Samstag, 13. April, um 14 und um 16 Uhr statt. Die Teilnehmer treffen sich im Eingangsbereich der Bal- lei an der Garderobe. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Führungen richten sich an junge Menschen, die

einen Ausbildungsplatz suchen oder sich frühzeitig über Ausbildungsmög- lichkeiten in Neckarsulmer Betrieben in- formieren möchten. Diese Aktion wurde von Mitgliedern des internationalen Gremiums im Handlungsfeld „Berufliche Qualifikation und Arbeitsmarkt“ initiiert.

Die Integrationsbeauftragte der Stadt Neckarsulm, Julia Bruns, und Mitglieder aus dem Handlungsfeld begleiten die Interessierten zu den Infoständen der Ausbildungsbetriebe und helfen bei der Kontaktaufnahme. Die Teilnahme ist ebenso wie der Besuch der Handels- und Gewerbeausstellung kostenfrei.

Die HG ist an beiden Tagen jeweils von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In der ge- samten Ballei und im Außenbereich bie- ten die Aussteller Präsentationen, Vor- führungen und persönliche Beratung.

Die Ausbildungsbetriebe beantworten Fragen zu den Ausbildungsberufen und stellen ihr Unternehmen vor. Für die klei- nen Besucher gibt es ein Unterhaltungs- programm mit Hüpfburg, Farbschleuder, Kinder-Schreinerei und Kinder-Bäckerei.

Die Handels- und Gewerbeausstellung wird alle drei Jahre vom Gewerbeverein Neckarsulm e.V. veranstaltet.

Besucher können am Messe-Wochen- ende das ÖPNV-Angebot in Neckarsulm kostenlos nutzen, um zur HG zu gelan- gen. Die Mitfahrt in den Neckarsulmer Stadtbussen und den Regionalbussen ist am 13. und 14. April frei.

Dieses Gratisangebot gilt für Fahrten in Neckarsulm und Fahrten zu beziehungs- weise in allen Stadtteilen.

(snp)

Lapidarium auf dem Friedhof Obereisesheim eingeweiht

Bürgermeisterin Dr. Mösel lobt tolle Leistungen des städtischen Bauhofs Der städtische Bauhof hat in Eigenregie

ein Lapidarium in der ehemaligen Ausseg- nungshalle auf dem Friedhof Obereises- heim realisiert. Bürgermeisterin Dr. Suzan- ne Mösel weihte die kleine Sammlung von steinernen Skulpturen und Grabsteinen am 3. April, dem 74. Jahrestag der Zer- störung von Obereisesheim im Zweiten Weltkrieg, ein. Im Rahmen der kleinen Feierstunde, an der etwa 30 Besucher teil- nahmen, gedachten Bürgermeisterin Dr.

Mösel, Ortsvorsteher Andreas Gastgeb und Pfarrer Dr. Christoph Weimer der zi- vilen Weltkriegsopfer aus Obereisesheim.

Die Idee, auf dem Friedhof Obereisesheim ein Lapidarium einzurichten, stammte von Dr. Suzanne Mösel. Die Arbeiten be- gannen in der zweiten Jahreshälfte 2017.

Viele Abteilungen des Bauhofs waren an dem Gesamtbauwerk beteiligt, darunter

die Installateure, die Maurer, die Maler und die Schlosser. „Unser Bauhof hat ge- zeigt, zu welchen tollen handwerklichen Leistungen er fähig ist“, lobte die Bürger- meisterin die Arbeit der Bauhofkollegen.

„Wir hatten keinen Zeitdruck, sodass die Kollegen immer wieder dann an der klei- nen Ausstellungsfläche arbeiten konn- ten, wenn sich Gelegenheit dazu bot.“

Namentlich hob Suzanne Mösel den Bauhof-Schlosser Alexander Kuhn hervor und dankte ihm für seine Arbeit: „Das von Ihnen selbst entworfene und angefertigte

eiserne Tor alleine ist es Wert, sich dieses kleine Schmuckstück einmal anzusehen.

Ihre Arbeit zeugt von hohem handwerkli- chem Geschick.“

Im Anschluss überreichte die Bürgermeis- terin den Schlüssel für das Gebäude sym- bolisch an Werner Weybrecht. Der umtrie- bige Stadt- und Ortschaftsrat hatte sich bereit erklärt, das Lapidarium in Schuss zu halten und vor allem von Laub und Ge- äst zu befreien, das bei Wind und Wetter durch die Gittertür weht. (Text: Andreas Gastgeb/Fotos: Sylke Bauer)

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde das vom Bauhof realisierte Lapidarium auf dem Friedhof Obereisesheim eingeweiht.

Das Lapidarium ist eine Sammlung von Skulptu- ren, Grabsteinen und weiteren Steinwerken.

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4 | NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 | 5

Öffentliche

Bekanntmachungen

Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Anschlussunterbrinungsunterkünfte der Stadt Neckarsulm

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung BaWü und §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm am 28.3.2019 folgende Satzung beschlossen:

Rechtsform und Anwendungsbereich§ 1

(1) Die Stadt Neckarsulm betreibt die Obdachlosen- und Anschlussunterbringungsunterkünfte als öffentliche Einrichtun- gen in der Form unselbständiger Anstalten des öffentlichen Rechts.

(2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Stadt Neckarsulm bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. Die Unterkünfte dienen der Aufnah- me und der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Woh- nungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Woh- nung zu erhalten.

(3) Anschlussunterbringungsunterkünfte sind die zur Unterbrin- gung von in die asylrechtliche Anschlussunterbringung zugewie- senen Personen bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume.

Benutzungsverhältnis§ 2 (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich.

(2) Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimm- ten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art oder Lage besteht nicht. Umsetzungen sind bei Vorliegen sach- licher Gründe jederzeit und ohne Zustimmung des Benutzers möglich.

(3) Unterkünfte und Räume können zur gemeinsamen Nutzung zugewiesen werden.

(4) Auf Haushaltsgemeinschaften ist Rücksicht zu nehmen. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaften zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern besteht nicht.

Beginn und Ende der Nutzung§ 3

(1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem im Einweisungs- bescheid benannten Zeitpunkt.

(2) Das Benutzungsverhältnis endet

1. wenn der Eingewiesene die ihm zugeteilte Unterkunft nicht innerhalb von 7 Tagen bezieht oder seit 4 Wochen nicht mehr bewohnt,

2. wenn der Eingewiesene über eine andere Unterkunft verfügt oder eine solche nutzen kann,

3. mit dem Eintritt einer verfügten auflösenden Bedingung, 4. wenn bei angemieteter Unterkunft das Mietverhältnis zwi-

schen der Stadt und dem Dritten beendet wird,

5. wenn der Eingewiesene die Unterkunft nicht mehr bewohnt, sie ohne schriftliche Zustimmung nicht mehr ausschließlich als Wohnung benutzt oder sie nur zur Aufbewahrung des Hausrates verwendet.

Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfü- gung angegebenen Zeitraum hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung.

Benutzung der überlassenen Unterkünfte§ 4

(1) Die als Unterkunft überlassenen Unterkünfte dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Andere Personen dürfen sich nur zu Besuchszwecken aufhalten. Nicht vom Besuchszweck abgedeckt sind Aufenthalte nach 21 Uhr, insbesondere die Übernachtung in der Unterkunft, tägliche und/oder mehr als 3 Stunden andauernde Aufenthalte sowie die Nutzung sämtlicher Versorgungseinrichtungen wie Dusche und Herd, mit Ausnahme der Toiletten.

(2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zuge- wiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, sie instand zu halten und sie in dem Zustand heraus- zugeben, in dem sie, ausgenommen der üblichen Abnutzung, übernommen worden sind. Zu diesem Zwecke ist ein Überga- beprotokoll zu erstellen und vom Eingewiesenen zu unterschrei- ben. Mit Strom, Wasser und Heizung ist sparsam umzugehen.

(3) Der Benutzer bedarf der schriftlichen Zustimmung der Stadt, wenn er

1. in der Unterkunft weitere Personen über den Besuchszweck (Abs.1) hinaus aufnehmen will

2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen 3. ein Tier in der Unterkunft halten willwill

4. Um-, An-, und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will

5. Satelliten-Anlagen am Gebäude anbringen will.

(4) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er für alle Schäden, die durch die besondere Benutzung entstehen, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Stadt von Schadener- satzansprüchen Dritter freistellt.

(5) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen erteilt wer- den.

(6) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden, oder wenn Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden.

(7) Nimmt der Benutzer bauliche oder sonstige Veränderungen ohne Zustimmung vor, so kann die Stadt auf seine Kosten wieder den ursprünglichen Zustand herstellen lassen.

(8) Zur Überwachung der sich aus dieser Satzung ergebenden Verpflichtungen sind die Beauftragten der Stadt berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen werktags in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr ohne Ankündigung zu betreten und zu besichtigen. Bei Gefahr in Verzug kann die Unterkunft jederzeit betreten werden.

Instandhaltung der Unterkünfte§ 5

(1) Der Benutzer ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Rei- nigung, ausreichende Lüftung und Beheizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen.

(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel an der Unterkunft, so hat der Benutzer dies der Stadt unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen, besonders wenn technische Einrichtungen und Anlagen, sowie andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Der Benutzer haftet insoweit auch für seine Haus- haltshaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Stadt auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.

(5)

NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 | 5 (4) Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf

Kosten der Stadt zu beseitigen.

Räum- und Streupflicht§ 6

Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der ört- lichen Satzung über das Räumen und Streuen. Die Satzung wird mit der Einweisungsverfügung ausgehändigt.

Benutzungsordnung§ 7

(1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

(2) Die Benutzer haben Anordnungen der Stadt und ihrer Beauf- tragten Folge zu leisten. Vernachlässigen Benutzer ihnen oblie- gende Pflichten, kann die Stadt diese von einem Dritten auf Kosten des Benutzers ausführen lassen.

(3) In der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ist jede Tätigkeit zu unterlas- sen, die geeignet ist, die Nachtruhe anderer zu stören.

(4) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der jeweiligen Unter- kunft kann die Verwaltung Hausordnungen mit weitergehenden Regelungen erlassen.

Rückgabe der Unterkunft§ 8

(1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benut- zer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzuge- ben. Alle zur Unterkunft gehörenden Schlüssel sind unverzüglich der Stadt bzw. deren Beauftragten zu übergeben.

Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbeachtung der Pflicht ent- stehen.

(2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft verse- hen hat, darf er wegnehmen, wenn der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.

(3) Die Stadt kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung nehmen.

Werden die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens einen Monat nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird vermutet, dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat.

Haftung und Haftungsausschluss§ 9

(1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden.

(2) Die Haftung der Stadt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern wird auf Vorsatz und grobe Fahrläs- sigkeit beschränkt.

Verwaltungszwang§ 10

Räumt ein Besitzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungs- verfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelba- ren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstre- ckungsgesetz vollzogen werden.

Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses (§ 3).

Gebührenpflicht, Gebührenhöhe und Gebührenschuldner§ 11 (1) Für die Benutzung der Unterkünfte wird eine Gebühr (Nut- zungsentschädigung) erhoben.

Die Höhe der Gebühr wird nach dem Prinzip des Kostende- ckungsgrundsatzes und des Äquivalenzprinzips festgesetzt und ist bei Bedarf nach diesem Grundsatz anzupassen.

Danach werden folgende monatliche Gebühren festgelegt:

1. Obdachlosenunterkunft Im Klauenfuß 29

Zimmer 1-12 und 14-23: 290,00 Euro/Wohneinheit

Zimmer 13: 580,00 Euro

Bei Mehrfachbelegung einer Wohneinheit berechnet sich die Gebühr anteilig für jeden Bewohner.

2. Unterkunft Steinachstraße 71 (Haus der Vereine)

212,00 Euro/Bewohner 3. Wohngemeinschaften

148,00 Euro/Bewohner 4. Wohnungen (Eigentümer Stadt)

- Der dem Ordnungsamt vom Amt für Stadtentwicklung in Rechnung gestellte Betrag, einschließlich Nebenkosten, ohne Kosten für Strom und ggf. Gasetagenheizung, die vom Bewohner selbst zu zahlen sind

- zzgl. 14 Euro/Bewohner Kostenanteil Personal-/Sachkosten - zzgl. 2 Euro/Bewohner Kostenanteil für die Wohnungserst-

ausstattung

5. Wohnungen (sonstige Eigentümer)

- Der dem Ordnungsamt vom Eigentümer in Rechnung gestell- te Betrag, einschließlich Nebenkosten, ohne Kosten für Strom, und ggfl. Gasetageheizung, die vom Bewohner selbst zu zah- len sind

- zzgl. 19 Euro/Bewohner Kostenanteil Personal-/Sachkosten - zzgl. 2 Euro/Bewohner Kostenanteil für die Wohnungserst-

ausstattung

(2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind.

§ 12

Personenmehrheit als Benutzer

(1) Wurde das Nutzungsverhältnis für mehrere Familienangehö- rige oder im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft gemein- sam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus dem Nutzungsverhältnis als Gesamtschuldner, soweit eine Gesamt- schuldnerschaft nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz- buches besteht.

(2) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder dem Ver- halten eines zugehörigen Familienangehörigen für und gegen sich gelten lassen, sofern das Benutzungsverhältnis berührt ist oder ein Ersatzanspruch begründet wird.

Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der § 13 Gebührenpflicht

(1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Beginn des Benut- zungsverhältnisses (§ 3 Abs.1) und endet mit der Rückgabe der Unterkunft (§ 8 Abs.1).

(2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Gebüh- renpflicht. Bei der Berechnung der Gebühr nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zu Grunde gelegt.

Festsetzung und Fälligkeit, vorübergehende § 14 Nichtbenutzung

(1) Die Benutzungsgebühr wird durch schriftliche Gebührenent- scheidung festgesetzt. Sie ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats fällig.

(2) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft ent- bindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren vollständig zu entrichten.

§ 15

Ordnungswidrigkeiten

Mit Geldbuße kann nach § 142 Abs.1 und 2 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 17 des Geset-

(6)

6 | NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 | 7 zes über Ordnungswidrigkeiten belegt werden, wer vorsätzlich

oder fahrlässig

1. entgegen § 4 Abs.2 die zugewiesenen Räumlichkeiten samt dem überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt und instand hält

2. entgegen § 4 Abs. 3 Nr. 1 ohne Zustimmung der Stadt eine Unterkunft anderen zur Nutzung überlässt

3. entgegen § 4 Abs. 3 Nr. 2 ohne Zustimmung der Stadt die überlassenen Räume zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt

4. entgegen § 4 Abs. 3 Nr. 3 ohne Zustimmung der Stadt Haustiere in der Unterkunft hält

5. entgegen § 4 Abs. 3 Nr. 4 ohne Zustimmung der Stadt Ver- änderungen in der Unterkunft vornimmt

6. entgegen § 4 Abs. 3 Nr. 5 ohne Zustimmung der Stadt Satelliten-Anlagen am Gebäude anbringt

7. entgegen § 4 Abs. 8 Beauftragten der Stadtverwaltung den Zutritt verwehrt

8. gegen § 5 Abs. 1 verstößt und damit erhebliche hygieni- sche Mängel verursacht

9. entgegen § 5 Abs. 2 seiner Mitwirkungspflicht nicht nach- kommt

10. entgegen § 7 Abs. 1 gröblich den Hausfrieden verletzt 11. entgegen § 7 Abs. 2 Anordnungen der Stadt und ihrer

Beauftragten wiederholt nicht Folge leistet 12. entgegen § 7 Abs. 3 die Nachtruhe anderer stört 13. einer Hausordnung gem. § 7 Abs. 4 zuwider handelt 14. entgegen § 8 Abs. 1 die Unterkunft nicht ordnungsgemäß

räumt oder den Schlüssel nicht unverzüglich übergibt.

Inkrafttreten§ 16

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntma- chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benut- zung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Neckarsulm vom 15.2.1999 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.

Neckarsulm, 8.4.2019

gez. Steffen Hertwig, Oberbürgermeister Hinweis gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der GO erlassener Rechts- vorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung bei der Stadt Neckarsulm geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf der Jahresfrist kann eine Verletzung geltend gemacht werden, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die

Bekanntmachung verletzt worden sind, oder

- der Oberbürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat, oder

- die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Die Stadtverwaltung informiert

Öffentliche Grillplätze in Neckarsulm nur nach telefonischer Anmeldung nutzbar

Regelung gilt für größere Gruppen

Die Grillplätze der Stadt Neckarsulm am „Dahenfelder Bahnhof“

unterhalb der Freizeitanlage Schweinshag und an der Obereises- heimer Hölzles-Hütte dürfen von größeren Gruppen nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung benutzt werden. Da Feiern- de die Plätze zuletzt immer häufiger verschmutzt und vermüllt zurückgelassen haben, hat das Ordnungsamt diese Regelung verfügt. An den Grillplätzen wurden entsprechende Hinweis- schilder aufgestellt.

Die Regelung gilt nicht für Spaziergänger oder Wan- derer, die an den Plätzen eine Rast einlegen. Größe- re Gruppen jedoch, die sich auf einem der genannten Grillplätze treffen wollen, müssen zuvor rechtzeitig beim städtischen Weinberg- hüter unter der Rufnummer 07132/4523253 angemeldet werden. Nicht angemelde- ten Gruppen wird im Falle einer Kontrolle die Nutzung des Grillplatzes untersagt.

(Text: snp/Foto: Stadt Neckarsulm)

Neue Ansprechpartnerinnen im Bauverwaltungsamt Neue Mitarbeiterinnen im

Sekretariat und für Bau- rechtsfragen

Im Bauverwaltungsamt der Stadt Neckarsulm kümmern sich zwei neue Mitarbeiterin- nen um die Anliegen der Bür- ger. Neue Ansprechpartnerin im Sekretariat, Dienstzimmer B 2.1, ist die Verwaltungsfa- changestellte Asya Dogan, Tel. 07132/35-311, E-Mail:

asya.dogan@neckarsulm.de.

Allgemeine baurechtliche Fra- gen sowie Fragen zum Bei- tragsrecht beantwortet Senja Spitzer, Bachelor of Arts, unter

Tel. 07132/35-463, per E-Mail: senja.spitzer@neckarsulm.de oder persönlich im Dienstzimmer B 2.7 im Mittelbau des Rathauses (Gebäude B). (Text/Foto: snp)

Städtische Einrichtungen

Mediathek

Monatsthema April: Auf zur BUGA!

Am 17.4. startet die Bundesgartenschau in Heilbronn. Auf unserem Ausstellungs- tisch im ersten Stock finden Sie Medien

rund um die Themen Garten, Gartenbauten, Unternehmungen in der Natur, Ausflüge in die Region und Romane regionaler Autoren. Stimmen Sie sich mit uns ein auf die BUGA. Übrigens, am 18. Mai ist Neckarsulm-Tag auf der BUGA, die Mediathek ist auch vertreten.

Veranstaltung für Erwachsene

Freitag, 12.4.2019, 18.00 - 19.30 Uhr, Mediathek Neckarsulm eBooks lesen leicht gemacht

An diesem Abend stellen wir Ihnen die Onleihe Heilbronn-Fran- ken vor und zeigen Ihnen, wie Sie eBooks und andere digitale Medien bequem von zu Hause aus entleihen und nutzen können.

Die „Onleihe“ ist ein Angebot der öffentlichen Bibliotheken in der Region Heilbronn-Franken.

Auch die Mediathek Neckarsulm ist hieran beteiligt und ermög- licht ihren Kunden die kostenlose Ausleihe von mehr als 30.000 eBooks (Romane und Sachbücher) sowie zahlreichen elektroni- schen Zeitschriften, Zeitungen und Hörbüchern. Damit auch Sie dieses spannende Angebot nutzen können, geben wir Ihnen eine grundlegende Einführung in die Onleihe. Navigation, Recherche, Auswahl, Ausleihe, Download, Übertragung auf den eBook-Rea- der - an diesem Abend erfahren Sie, wie es geht. Grundkenntnis- se im Umgang mit dem PC sind erforderlich.

Senja Spitzer (li.) und Asya Dogan sind neue Mitarbeiterinnen im Bauverwaltungsamt.

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NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 | 7 Vorhandene mobile Geräte (E-Book-Reader, Smartphone oder

Tablet) können gerne mitgebracht werden, sollten allerdings vorher bei der Anmeldung angegeben werden. Der „Kindle“ ist mit der Onleihe nicht kompatibel.

Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht!

Medientipp

Der Fitnessprofessor - Gesunder Rücken: Akuthilfe und prä- ventive Übungen für zu Hause

Nie wieder Rückenschmerzen! Über 80 % aller Erwachsenen leiden an Rückenschmerzen. Zu langes und falsches Sitzen am Schreibtisch, zu wenig Bewegung und falsche Hebe- bewegungen führen zu Verspannun- gen und Beschwerden, die schnell chronisch werden können. Prof. Dr.

Stephan Geisler, präsentiert 35 effizi- ente Übungen, die die Beschwerden lindern und Schmerzen vorbeugen.

Er gibt eine fundierte und leicht ver-

ständliche Einführung in die Anatomie und zeigt auf, woher die Rückenschmerzen an den unterschiedliche Körperstellen stam- men. Das praxisbezogene Buch gegen die Volkskrankheit Num- mer 1.

Städtische Musikschule

50 Jahre Städtische Musikschule Neckarsulm

Das Folkensemble „Die Welthölzer“

stellt sich vor

Jeannette Kaupa: „Der Gedanke, ein Fol- kensemble an unserer Musikschule zu

gründen, reifte während meiner Zeit als Fiddlerin und Bodhran- spielerin in der Irish Folkband „The Molly Malones“. Da die Tradi- tionals aller Länder eigentlich nur aus Melodien bestehen, die bestenfalls noch mit Akkordsymbolen bezeichnet sind, ist man in der Ausgestaltung innerhalb gewisser Regeln weitestgehend frei. Diese Regeln muss man sich allerdings erarbeiten und ich hoffte, dass es Schüler gibt, die Freude am Lernen der „Vokabeln“, am Experimentieren, Erspüren und Improvisieren haben.

Im September 2016 trafen wir uns zur ersten Probe. Mit viel Fantasie, Mut und Freude treffen wir uns seither einmal pro Woche und studierten bis jetzt Stücke aus Irland, Schottland, England, Skandinavien, Russland, Griechenland, Deutschland und Frankreich ein. Jeder bringt seine Ideen ein, man probiert sie aus, transformiert, verwirft oder übernimmt sie und findet so gemeinsam in einem demokratischen Prozess zu einer fast eigenständigen Komposition. Derzeit musizieren wir mit Geige, Blockflöte, Akkordeon, Bassklarinette, Bodhran und anderen Per- kussionsinstrumenten zu neunt. Da alle Instrumente aus Holz sind und wir Melodien aus aller Welt spielen, gaben wir uns den Namen „Die Welthölzer“. Wo wir auftreten? Wir bereichern Musik- schulveranstaltungen, umrahmen Autorenlesungen und private Feierlichkeiten, eröffneten die interkulturelle Woche 2018 im Garten „Bunte Flora“ (dies werden wir in diesem Jahr wieder tun) und spielen auf der Buga.

Das Folkensemble „Die Welthölzer“ spielt Melodien aus aller Welt.

Die Begeisterung, die Freude, die Spontanität, das liebevolle Mit- einander, der Zusammenhalt der Gruppe und dass bei den Auf- tritten der Funke überspringt: das begeistert mich und bestärkt mich in meinem festen Glauben daran, dass Solidarität, gemein- sames Ringen um eine Sache und das Feiern des Erfolgs (das tun wir nämlich auch) Sinn stiftet, verbindet, stärkt und glücklich macht.“ (Text: Jeannette Kaupa/Foto: MS)

Volkshochschule

Der Mord an der Philosophin Hypatia

Nachdem das Christentum zur

alleinigen Staatsreligion im röm. Reich erklärt wurde, setzte eine Welle von Heidenverfolgungen ein, als deren vielleicht promi- nentestes Opfer Hypatia betrachtet werden kann. Von Zeitgenos- sen als bedeutendste Mathematikerin um 400 n. Chr. anerkannt, war ihr Verhängnis nicht nur ihr Festhalten am Heidentum, son- dern auch, dass sie sich überhaupt traute, als Frau in Alexandria Philosophie zu lehren, weshalb sie oft auch als Gallionsfigur der Frauenbewegung fungiert. Neben den Umständen, die zum Mord an Hypatia durch einen aufgebrachten christlichen Mob auf offener Straße in der ägyptischen Metropole führten, sollen auch die Erkenntnisse und Kontroversen in der antiken Ast- ronomie, einem Forschungsgebiet der bedeutendsten Frau im Wissenschaftsbetrieb der Antike, im Ansatz beleuchtet werden.

Donnerstag, 11.4.2019, 19.00 - 21.00 Uhr, 10 Euro eBooks lesen leicht gemacht

Die „Onleihe“ ist ein Angebot der öffentlichen Bibliotheken in der Region Heilbronn-Franken. Auch die Mediathek Neckarsulm ist hieran beteiligt und ermöglicht ihren Kunden die kostenlose Ausleihe von mehr als 30.000 eBooks (Romane und Sachbücher) sowie zahlreichen elektronischen Zeitschriften, Zeitungen und Hörbüchern. Um dieses spannende Angebot nutzen können, geben wir eine grundlegende Einführung in die Onleihe. Naviga- tion, Recherche, Auswahl, Ausleihe, Download und Übertragung auf den eBook-Reader. Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC sind erforderlich. Vorhandene mobile Geräte (eBook-Reader, Smartphone oder Tablet) können gerne mitgebracht werden, sollten allerdings vorher bei der Anmeldung angegeben werden.

Der „Kindle“ ist mit der Onleihe nicht kompatibel.

In Kooperation mit der Mediathek und dem Bürgertreff.

Freitag, 12.4.2019, 18.00 - 19.30 Uhr, Eintritt frei, Treffpunkt:

Mediathek, Urbanstraße 12, Anmeldung erforderlich Meditatives Malen - Kreativitätstraining und Flow

Meditatives Malen ist Meditation in Bewegung - in kreativer Aktion. Beim meditativen Malen oder der kreativen Meditation geht es vor allem darum, die Kontrolle durch den Verstand zu umgehen und der Seele und dem Unterbewusstsein Freiraum zur Entfaltung zu schaffen.

Meditatives Malen nutzt dabei Techniken aus dem Kreativitäts- training, um neue Wege der Wahrnehmung zu entwickeln. Das sind zum Teil ganz einfache Methoden, die jeder auch ohne Erfahrungen nachmachen und individuell weiterentwickeln kann. Die Materialkosten von ca. 2 Euro bis 5 Euro werden mit der Dozentin im Kurs abgerechnet. Bitte mitbringen: Bleistifte, Buntstifte, Pinsel, feine und dicke Filzstifte, Wasserglas, Wischlap- pen, 1-2 Bögen Aquarellpapier DIN A4 oder A3.

Freitag, 12.4.2019, 18.00 - 21.00 Uhr, 17 Euro zzgl. Materialkosten Ostergeschenke

Schon wieder Ostern? Noch keine Geschenke für die Lieben? In diesem Kurs nähen wir süße Ostermitbringsel wie kleine Oster- körbchen, Säckchen oder Osterhäschen etc. Der Kurs ist für Anfänger und Fortgeschrittene, sowie für Jung und Alt geeignet (auch für Kinder ab 10 Jahren in Begleitung). Material kann mit- gebracht oder im Kurs erworben werden.

Samstag, 13.4.2019, 9.00 - 12.00 Uhr, 20 Euro

Druckwerkstatt „Monotypie und Drucken im Handabzug“

An diesem kurzweiligen „Drucktag“ wollen wir die Monotypie (auch „Einmaldruck“ genannt) mit dem „Drucken im Handabzug“

verbinden. Hier verwenden wir als „Druckstock“ eine Linoleum-

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8 | NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 | 9

Achtet auf die Umwelt

platte. Die Farbe wird mittels Walze aufgetragen. Anstatt die Linoleumplatte zu beschneiden, arbeiten wir mit der Technik des

„Papiereinlegens“. Das Papier wird vorher in Form geschnitten:

Der Effekt ist ähnlich wie beim Beschneiden der Platte, jedoch ist das Arbeiten viel freier und es kommt hierbei immer wieder zu überraschenden Ergebnissen.

Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, jedoch die Bereitschaft zum freien Arbeiten. Die Materialkosten für Druckfarben, China- papier, Papier, Benutzung Walzen, Linoleumplatte werden direkt mit der Dozentin im Kurs abgerechnet (12 Euro).

Bitte mitbringen: Malkittel oder altes T-Shirt/Bluse oder unemp- findliche Kleidung, die Farbe abbekommen darf; Mäppchen (mit Bleistift HB und Schere), falls vorhanden: Zeichenblock, DIN A3 oder DIN A4, 2 Stück flache Kartonage ca. DIN A3 (zum Transpor- tieren der feuchten Arbeiten zum Kursende).

Samstag, 27.4.19, 10.00 - 16.00 Uhr, 36 Euro zzgl. Materialkosten Information und Anmeldung bei der Volkshochschule Neckarsulm, Telefon 07132/353-70 oder im Internet www.

vhs-neckarsulm.de

AQUAtoll

Zum Thema Atemtechnik gilt es Stress abzubauen, zum Beispiel durch Atmung bei den Saunagängen, sodass man noch mehr genießen und sich mit der Atmung von innen kühlen kann.

Ebenso wichtig ist die richtige Atmung im Kältebecken. Hier wird aufgezeigt, wie der Körper durch den Wechsel der Temperaturen das Immunsystem stärkt und mit der richtigen Atmung beide Extreme vereinbaren kann. Beim Block Wissensvermittlung geht es um die Reinigung von innen durch Ernährung.

Weitere Infos zu unserer Expertin finden Sie unter:

www.patricia-fernandez.de

Des Weiteren bietet unsere Massageabteilung MMKS eine 5-minütige Schnuppermassage (Nacken oder Hand) für nur 2 € an. Natürlich sind trotzdem alle anderen Massageangebote für Sie buchbar.

Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen erholsamen Wellnesstag in unserer Saunawelt.

Hier spielt die Musik

Filmkunstreihe

Blanka - Die bewegende Geschichte eines Straßenkindes in Manila

Die 11-jährige Waise Blanka lebt in den Stra- ßen Manilas und hält sich mit Betteln und Diebstählen über Wasser. Eines Tages sieht sie

in den TV-Nachrichten, dass eine berühmte Schauspielerin ein Kind adoptiert hat, um ihm ein sorgenfreies Leben zu ermögli- chen. Fortan ist Blanka von dem Gedanken besessen, sich eine Mutter zu kaufen, um auch in die Schule gehen zu können, in einem schönen Haus zu wohnen und ein glückliches Leben zu führen. Doch woher das Geld nehmen, wenn nicht stehlen?

Eine Gelegenheit eröffnet sich ihr, als sie den blinden Stra- ßenmusiker Peter kennenlernt. Blanka und er unterstützen sich gegenseitig dabei, das Leben auf der Straße zu meistern. Wäh- rend das kleine Mädchen Peter hilft, Geld von seinem Publikum einzusammeln, gibt er ihr Gesangsunterricht. Blanka, die eine wunderschöne Stimme hat, erfährt zum ersten Mal in ihrem Leben, dass sie mehr kann als stehlen. Indes sorgt sich Peter um Blankas Zukunft und denkt darüber nach, sie in einem Waisen- haus unterzubringen.

Der Debutfilm des japanischen Regisseurs Kohki Hasei ist eine mitreißende, jedoch niemals ins Sentimentale umschlagende Geschichte über das harte Leben der philippinischen Straßen- kinder, die versuchen, mit den Widrigkeiten ihres Alltags zurecht- zukommen. Das Scala-Kino zeigt diesen bezaubernden Film am Mittwoch, 17. und 24.4.2019. Reservierungen sind möglich unter Telefon 07132/2410 oder online unter www.kinostar.com

Foto: Der Filmverleih

F E R N A N D EZ A L V A R E Z

– Anzeige –

Nehmen Sie sich Zeit für sich und entspannen Sie in der AQUAtoll Saunawelt

Am Samstag, 27.April 2019 findet von 10.00 bis 18.00 Uhr unser Wellness-Tag in der Saunawelt statt. Unser Team verwöhnt Sie an diesem Tag mit Relax-Aufgüssen und Peelings. Lassen Sie sich überraschen und genießen Sie die Entspannung.

Als Highlight dürfen wir Ihnen schon jetzt unsere Expertin Frau Patricia Fernandez Alvarez nennen. Sie wird den ganzen Tag vor Ort sein und Ihnen 3 Themenbereiche näher erklären.

In unserem Yoga-Teil bieten wir Ihnen hauptsächlich Entspan- nung der Rücken- und Nackenmuskulatur an. Hierbei geht es primär darum dem Alltag zu entfliehen und was für sich selbst zu tun.

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NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15 | 9

IAV-Beratungsstelle

Die IAV-Stellen und der Pflegestützpunkt im Landkreis Heilbronn bieten auch in diesem Jahr wieder eine Veranstaltungsreihe unter dem Thema „ Mitten im Leben - pflegen und gepflegt werden“ an.

Mittwoch, 24. April, 18.00 - 20.00 Uhr, Brackenheim, Rat- haus, Marktplatz 1

Thema: Beschäftigung von Betreuungspersonen in Privathaus- halten - immer am Rande der Legalität?

Referentin: Heidrun Schinz, Rechtsanwältin, Sandhausen

Montag, 6. Mai, 18.30 - 20.00 Uhr, Bad Rappenau, Median Vesalius-Klinik, Salinenstr. 12

Thema: Pflegebedürftigkeit - was nun?

Referentin: Suse Schiefer, Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn Kostenbeitrag: 5 Euro

Anmeldung erbeten: VHS Unterland, Außenstelle Bad Rappenau, Tel. 07264/4807

Montag, 18. September, 18.00 - 20.00 Uhr, Neckarsulm, Mediathek, Urbanstr. 12

Thema: Vorsorge und Selbstbestimmung

Referentin: Heidrun Schinz, Rechtsanwältin, Sandhausen

Mittwoch, 25. September, 19.00 Uhr, Eppingen, Stadtbüche- rei, Wilhelmstr. 9

Lesung aus Martin Suters Buch „Small World“

Referentin: Dr. med. Hanna Schnaiter, GSP Weinsberg

Die Broschüren mit weiteren Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen liegen im Landratsamt, in den Rathäusern oder bei den verschiedenen IAV-Stellen, aus.

IAV- Stelle Neckarsulm, Erlenbach, Untereisesheim Petra Nagel, Spitalstraße 5, 74172 Neckarsulm Tel. 07132/35- 378, Mail: petra.nagel@neckarsulm.de

Begegnungsstätte Stadt Neckarsulm Donnerstag, 11.4.

9.45 Uhr geselliger Tanz mit Josef Fath Freitag, 12.4.

8.30 Uhr Stuhlgymnastik mit Luzia Buchert auch um 9.30 Uhr und um 10.30 Uhr Montag, 15.4.

keine Veranstaltung Dienstag, 16.4.

15.00 Uhr Fit-und Aktivstunde mit Elfriede Werner Mittwoch, 17.4.

9.00 Uhr Lebens-und Friedenstänze mit Barbara Schlicher Donnerstag, 18.4.

9.45 Uhr geselliger Tanz mit Josef Fath

Sozialstation

Sozialstation lädt Demenzkranke zum Aktionsnachmittag ein

Gespräche zum Thema Kaffeekränz- chenDie Betreuungsgruppe der Sozialstation

Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim gestaltet am Donnerstag, 11. April, von 14.00 bis 17.00 Uhr einen Nachmittag für Menschen mit Demenz beziehungsweise psychischen und körperlichen Einschränkungen. Die Teilnehmer treffen sich im Neckarsulmer Gebäude der Sozialstation, Spitalstraße 5. Die Gespräche drehen sich um das Thema Kaffeekränzchen.

Wer einen an Demenz erkrankten Angehörigen zur Teilnahme anmelden möchte, wendet sich bitte an die Pflegedienstleite- rin der Sozialstation, Constance Haner, Tel. 07132/35-268. Auch ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind herzlich willkommen. Die Teilnahmegebühr pro Nachmittag einschließ-

lich Verpflegung beträgt 21,50 Euro. Diese Kosten werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sofern für den jewei- ligen Patienten eine Pflegestufe festgelegt wurde. Nach vorhe- riger telefonischer Anmeldung können Interessenten mit ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern das Angebot im Rahmen eines kostenlosen Schnuppernachmittags testen.

Mit dem wöchentlichen Angebot für demenzkranke und pflege- bedürftige Menschen ermöglicht die Sozialstation den pflegen- den Angehörigen eine „Verschnaufpause“. Die Betreuungsgrup- pe wird unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Das nächste Treffen findet am Donnerstag, 18. April, statt. (snp)

Standesamtliche Nachrichten

In der Zeit vom 1.4. bis zum 7.4.2019 wurde im Standesamt Neckarsulm der Sterbefall folgender Personen beurkundet.

Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor:

- Ella Helm geb. Albach, Neckarstr. 11, 74172 Neckarsulm In der Zeit vom 1.4. bis zum 7.4.2019 haben auf dem Standesamt Neckarsulm die folgenden Paare die Ehe geschlossen.

Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor:

- Petra Elisabeth Di Nardo geb. Thumm, Ulmer Str. 3, 74172 Neckarsulm und Jürgen Rolf Ring, Hofgarten 1, 86747 Mai- hingen

- Judith Ott und Jochen Röslen, Klingelwegle 3, 74211 Lein- garten

In der Zeit vom 1.4. bis zum 5.4.2019 wurde im Standesamt Neckarsulm-Obereisesheim der Sterbefall folgender Person beurkundet.

Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor:

- Hermann Jakob Leitz, Blumenstr. 11, Neckarsulm

Stadtbus

Neckarsulmer Messe HG 2019 Am Wochenende 13./14.4.2019 veranstaltet der Handels- und Gewerbeverein Neckarsulm in der Ballei die beliebte Neckar-

sulmer Messe. Diese Handels- und Gewerbeausstellung findet alle drei Jahre in der gesamten Stadthalle Ballei einschließlich des Außengeländes statt. An diesem Wochenende fahren die Neckar- sulmer Stadtbuslinien sowie die Regionalbusse in Neckarsulm für Sie kostenlos. So kommen Sie umweltfreundlich und ohne Park- platzsuche zur Messe und wieder zurück. Besuchen Sie auch den HNV-Messestand in der großen Sporthalle. Dort informieren wir Sie gerne über das aktuelle ÖPNV-Angebot in Neckarsulm und beantworten gerne alle Ihre Fragen dazu. Am Messe-Wochen- ende steht Ihnen das komplette Neckarsulmer Stadtbusangebot kostenlos zur Verfügung. Für alle, die dieses attraktive Mobili- tätsangebot noch nicht kennengelernt haben, gibt es nun die Möglichkeit kostenfrei in die Neckarsulmer Stadtbusse sowie in die dort verkehrenden Regionalbusse einzusteigen um diese zu

„erfahren“. Das Gratisangebot gilt für Fahrten in Neckarsulm und zu bzw. in allen Neckarsulmer Stadtteilen. Sie können einsteigen, wo sie wollen, und aussteigen, wo sie wollen. Sie können so oft fahren wie sie wollen, ob zum Einkaufen, zum Stadtbummel, zum AQUAtoll oder natürlich zur Neckarsulmer Messe HG 2019.

Unser Angebot:

• Wann? Samstag, 13.4./Sonntag, 14.4.2019, jeweils den gan- zen Tag*

• Was? Alle Linienbusse (außer Rufauto-Fahrten) dürfen kos- tenlos benutzt werden: Stadtbusse (Linien 91, 92, 93, 94) ebenso wie Regionalbusse (624, 691, 692, 694, 695)

• Wo? Das Angebot gilt in Neckarsulm mit allen Stadtteilen

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10 | NECKARSULM JOURNAL · 11. APRIL 2019 · Nr. 15

* Die Angaben beziehen sich auf den Betriebstag (jeweils ca. 4.00 Uhr bis ca. 1.00 Uhr)

Fahrpläne und Stadtpläne mit Linienführung der Buslinien und Lage der Haltestellen finden Sie auf www.neckarsulmer-stadtbus.de.

Außerdem hängen die jeweiligen Fahrpläne an den Haltestellen aus.

Osterferien

Von Samstag, 13.4. bis Sonntag, 28.4.2019 sind in Neckarsulm Osterferien. Bitte beachten Sie, dass in dieser Zeit alle in den Fahr- plänen mit dem Hinweis „S“ markierten Fahrten entfallen. Mit „F“

markierte Fahrten verkehren hingegen in den Ferien zusätzlich.

Am Karfreitag (19.4.) und am Ostermontag (22.4.) gilt der Sonn- tagsfahrplan.

An den Osterfeiertagen bietet der HNV wieder das Osterticket an. Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie rechtzeitig im Internet auf www.h3nv.de

Fahrspaß x 4 mit dem Oster-Ticket

Das HNV-Ostergeschenk für Bus- und Bahnfahrer. Über die Fei- ertage werden die Gesamtnetz-Tageskarten wieder automatisch zum Oster-Ticket. Wer das Ticket am Karfreitag (19.4.) löst, kann bis einschließlich Ostermontag damit fahren.

So gehts: Wer das Oster-Ticket nutzen möchte, braucht nichts wei- ter zu tun, als sich eine Gesamtnetz-Tageskarte (SOLO oder PLUS) zu kaufen. Erhältlich sind die Tageskarten beim Busfahrer, am Automaten, an der DB-Fahrkartenausgabe, im DB Online-Shop und als Handyticket (App: DB Navigator). Im HNV-KundenCenter (Olgastr. 2, Heilbronn) werden die Gesamtnetztickets auch im Vorverkauf angeboten. Sie müssen am Karfreitag dann nur noch entwertet werden und schon steht das Verbundgebiet über die Feiertage netzweit offen.

Für gerade einmal 19,80 € heißt es mit der TageskartePLUS für Familien oder Gruppen bis zu fünf Personen von Karfreitag bis Ostermontag freie Fahrt im ganzen HNV-Land. Wer alleine auf Tour geht, fährt für 13,00 € mit der TageskarteSOLO.

Übrigens: Auch Gesamtnetz-Tageskarten, die erst am Sams- tag oder Ostersonntag gelöst werden, gelten bis einschließlich Ostermontag. Ausgedehnten Osterausflügen mit Bus, Bahn und Stadtbahn steht so nichts mehr im Wege. Tolle Ziele gibt es im HNV-Land in Hülle und Fülle. Und geht der Ausflug mit dem Oster- Ticket zu einem der HNV-Kooperationspartner, gibt es dort gegen Vorlage des Fahrscheins sogar noch Eintrittsermäßigungen.

Feiertag 1. Mai

Am Mittwoch, 1.5.19, gilt der Sonntagsfahrplan.

Ende des amtlichen Teils

Behördliche Einrichtungen

Stadtverwaltung

Tel. 07132/35-0 Internet: www.neckarsulm.de

E-Mail: info-stadt@neckarsulm.de Sprechstunden aller städtischen Ämter:

Montag bis Donnerstag 8.00 - 11.45 Uhr

Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwochnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag 8.00 - 12.15 Uhr

Bürgerbüro Tel. 35 223

Öffnungszeiten:

Montag, Donnerstag 7.30 - 17.00 Uhr

Dienstag 7.30 - 12.15 Uhr

Mittwoch 7.30 - 18.00 Uhr

Freitag 7.30 - 14.00 Uhr

einmal im Monat, jeweils am zweiten Samstag 9.00 -12.00 Uhr

Rathaus

(Marktstraße 18)

Bürgermeisteramt Tel. 35-200

Oberbürgermeister Steffen Hertwig E-Mail: steffen.hertwig@neckarsulm.de

Haupt- und Personalamt Tel. 35-207

Leiter: Stadtverwaltungsdirektor Andreas Eschbach E-Mail: andreas.eschbach@neckarsulm.de

Stadtkämmerei Tel. 35-225

Leiter: Stadtverwaltungsdirektor Jürgen Kaufmann E-Mail: juergen.kaufmann@neckarsulm.de

Friedhofsverwaltung Tel. 35-286

Leiterin: Elke Ranger

E-Mail: elke.ranger@neckarsulm.de

Ordnungsamt Tel. 35-213

Leiter: Stadtoberverwaltungsrat Bernd Pfitzenmaier E-Mail: bernd.pfitzenmaier@neckarsulm.de

Rechnungsprüfungsamt Tel. 35-360

Leiter: Stadtverwaltungsrat Wolfgang Münch E-Mail: wolfgang.muench@neckarsulm.de

Schul-, Kultur- und Sportamt Tel. 35-366 Leiter: Stadtoberverwaltungsrat Ralph-Arno Klumbach

E-Mail: ralph-arno.klumbach@neckarsulm.de

Technische Ämter

(Rathaus, Marktstraße 18)

Bürgermeisteramt (techn. Bereich) Tel. 35-203 Bürgermeisterin Dr. Ing. Suzanne Mösel

E-Mail: suzanne.moesel@neckarsulm.de

Bauverwaltungsamt Tel. 35-310

Leiter: Stadtoberverwaltungsrat Jürgen Gimber E-Mail: juergen.gimber@neckarsulm.de

Amt für Stadtentwicklung Tel. 35-235

Leiter: Stadtoberverwaltungsrat Werner Zimmermann E-Mail: werner.zimmermann@neckarsulm.de

Hochbauamt Tel. 35-322

Leiter: Dipl.-Ing. Patrick Rickenbrot E-Mail: patrick.rickenbrot@neckarsulm.de

Tiefbauamt Tel. 35-327

Leiter: Dipl.-Ing. (FH) Tanja Blattmann E-Mail: tanja.blattmann@neckarsulm.de

Gebäude

(Am Hungerberg 1)

Bauhof Tel. 35-314

Leiter: Andreas Pfeifer

E-Mail: andreas.pfeifer@neckarsulm.de

Stadtwerke Tel. 35-293

(Gas-, Wasser-, Fernwärmeversorgung) Werkleiter: Thomas Haag

E-Mail: thomas.haag@neckarsulm.de

An alle Vereine und Institutionen

Bilder und pdf-Dateien in Ihrem Mitteilungsblatt

Bei der Gestaltung der Vorankündigungen für Ihre Veranstaltun- gen sollen Bilder (jpg) eine Mindestauflösung von 300 dpi haben und die pdf-Dateien mit der Einstellung „qualitativ hochwertiger Druck“ erstellt werden.

Das optimale Dateiformat für ein Plakat/Flyer ist das PDF!

Im PDF sind alle Schriften, Bilder und grafische Elemente einge- bettet. Der Druck erfolgt problemlos, alles wird hochauflösend angezeigt.

Bei einem JPG-Format wird die Datei gerastert, es bilden sich Pixel, die das Endergebnis unscharf erscheinen lassen.

Ihr Verlag

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Neckarsulmer Messe HG‘19 13. + 14. April 2019

Neckarsulmer Messe HG‘19 April 2019

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Foto: Gewerbeverein Neckarsulm e. V.

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Die neue Polsterwelt Obereisesheim

Im vergangenen Jahr hat die Polsterwelt Obereisesheim ihre Verkaufsfläche auf über 2000 m2 erweitert. Ab sofort gibt’s mehr Auswahl, mehr Vielfalt und mehr Markenmöbel. Neue Brands wie »Raumfreunde«,

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Polsterwelt Obereisesheim GmbH Silcherstraße 21-23

74172 Neckarsulm-Obereisesheim Telefon 07132-3406929

www.polsterwelt-obereisesheim.de Geöffnet:

Mo. - Fr. 10 - 19 Uhr, Sa. 10 - 16 Uhr

Premium-Massagesessel

698,- Euro 698,- Euro

Messe-Sonderpreis

Silcherstr.21-23 ·74172Neckarsulm-Obereisesheim·Tel.071323406929 www.polsterwelt-obereisesheim.de · Mo. – Fr. 10 – 19 Uhr · Sa. 10 – 16 Uhr

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Ausstattung:

3 verschiedene Massageprogramme im Rückenbereich individuell einstellbare Massage-Intensität

Vibrationsmassage im Rücken-, Sitz- und Fußbereich Manuell verstellbare Rückenlehne und Fußteil Heizfunktion mit Timer

Sessel ist drehbar und teilmontiert

in Stoff braun und grau erhältlich

Entspannung pur!

Gute Beratung ist unsere Stärke. Und Ihr Vorteil!

Noch bis Ende 2019 sind wir Ihre Adresse für gute Beratung und Mode für die ganze Familie.

Danach werden die neuen Eigentümer das Haus komplett umbauen, im EG 3 Geschäfte und im gesamten Haus ca. 20 Mietwohnungen. Danke für Ihre Verbundenheit mit unserem Haus! … noch das ganze Jahr!

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Herrenmode Herren-Wäsche -Strumpfmode -Bademode ...im EG:

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der HG‘19 freuen sich auf Ihren Besuch!

Foto: Gewerbeverein Neckarsulm e. V.

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