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150 Jahre Eisenbahnstrecke Mainz-Alzey

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Academic year: 2022

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Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm

Nr. 48 Donnerstag, den 2. Dezember 2021 28. Jahrgang

Offene Sprechstunde

für Wiedereinsteigende ins Berufsleben

Kann ich nach einer langen Erzie- hungs- oder Pflegezeit wieder in meine gelernte Tätigkeit zurück?

Welche Möglichkeiten bietet der aktuelle Arbeitsmarkt? Welche Ar- beitszeitmodelle kommen für mich in Frage? Welche Weiterbildung ist sinnvoll? Ist dabei meine persönli- che Familiensituation mit meinem beruflichen Wiedereinstieg verein- bar? Für alle, die zu diesen oder ähnlichen Fragen eine Antwort suchen, bieten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeits- markt im Jobcenter Mainz-Bingen, Nurgün Çakmak sowie Kata Wer- ning von der Agentur für Arbeit Mainz, am Montag, 6. Dezember von 10-12 Uhr eine offene Sprech- stunde im Mehrgenerationenhaus in der Matthias-Grünewald-Straße 15 an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos erhal- ten Sie vorab von Nurgün Çakmak unter Tel. 06132 787-6315 oder Katja Werning unter Tel. 06131 248-814. J.Hn.

Viele Bürger unserer Gemeinden be- nutzen oft täglich die Eisenbahn. Für alle ist sie zur Selbstverständlichkeit geworden. Sie gehört zu unserem All- tag.

Doch zur Inbetriebnahme am 18.12.1871 war sie ein außergewöhn- liches Ereignis. Die vorangegangenen aufwendigen Bauarbeiten hatten schon die Neugier, Freude und auch Skepsis der Anwohner geweckt. Am 17. De- zember 1871 erklang zum letzten Mal das Posthorn der Postkutsche derer von Thurn und Taxis auf der Fahrt von Mainz nach Alzey. Der erste Teil der neuen Eisenbahnstrecke führte von Mainz nach Armsheim. Ab jetzt wurden die Post, die Güter und Personen mit dem Zug befördert. Auf der Bahnstre- cke verkehrten zunächst täglich nur 5 Personenzüge und 1 Güterzug. Die Fahrgeschwindigkeit betrug 25 km/h.

Wilhelm Holzamer beschreibt in sei- nem Roman „Vor Jahr und Tag“ wie folgt: „Plötzlich gab‘s einen dumpfen rollenden Ton – fern und gedämpft, ohne dass etwas zu sehen gewesen wäre – dann einen Pfiff, der seltsam übers Tal hinrollte und hart in den Oh- ren gellte – der Zug wendete und bog über den hohen Damm. Alle schrien auf. Wie er die Biegung machte,

schien‘s, er schwanke und müsse die steile hohe Böschung hinunterstürzen.

Aber er fuhr den Bogen schön aus – die Fenster klirrten und der Boden zit- terte, die Maschine fauchte – weißer, fetter Rauch zog übers Land hin – die Räder ratterten – dann sah man den letzten Wagen zwischen den ausge-

tragenen Böschungen verschwinden.“

Dieses Ereignis veränderte das Leben der Menschen in Rheinhessen. Die Technik des 19. Jahrhunderts hielt Ein- zug und das bedeutete Veränderung im ländlichen Raum. Personen konn- ten befördert werden, Transporte grö- ßerer Dimensionen waren möglich und erreichten ihr Ziel schneller. Es gab viel Freude, aber auch Ängste. Wie sich diese Entwicklung vollzog, welche Möglichkeiten der Beförderung es gab und wie die Postkutsche, erste Wag- gons und Bahnhöfe aussahen, welche Ereignisse damit verbunden waren, wollen wir in einer Ausstellung veran- schaulichen. Der Heimatkreis Ober- Olm erwartet Ihren Besuch ab dem 8. Mai 2022. Wir freuen uns über viele Interessierte und Eisenbahnliebhaber.

Nähere Informationen zur Ausstellung und zu den Öffnungszeiten werden noch rechtzeitig bekanntgegeben.

Text: Si.G./Foto: Archiv Ober-Olm/

Wilfried Metzler

150 Jahre Eisenbahnstrecke Mainz-Alzey

Bahnwärterhaus in der Gemarkung Ober-Olm

Jugenheimer Online- Adventskalender

Lesen Sie auf Seite 10 Das Wetter wird ungemütlicher und dann ist es be-

sonders toll, wenn man einen gemütlichen Treffpunkt hat: Das Jugendhaus Nieder-Olm (unten in der Lud- wig-Eckes-Halle) hat am Montag, Dienstag, Don- nerstag und Freitag von 16-19 Uhr geöffnet. Unser Breakdance-Training findet montags und freitags von 17-18.30 Uhr statt, bei Interesse einfach vorbei- kommen. Im November und Dezember werden wir nach Lust und Laune backen, basteln und kleine Überraschungen vorbereiten, welche dann in Nieder- Olm per Zufall an Bürger/innen verteilt werden. Am Freitag, 10.12. findet ein Switch-Turnier statt. Wenn das Wetter mitspielt, besteht nach Absprache auch nochmal die Möglichkeit zum Bogenschießen. Am 20.12. und 21.12. lassen wir das Jahr gemeinsam ausklingen.

Die aktuellen Infos sind dem Aushang am Jugend- haus zu entnehmen oder auf Instagram: juz_no vorbeischauen, da gibt es noch mehr zu entdecken.

Im Jugendhaus gelten die bekannten Hygienemaß- nahmen. Von Mittwoch, 22.12, bis Freitag, 31.12.

bleibt das Haus geschlossen.

Bis dahin freuen wir uns auf euch!

Andrea Braun, Stadtjugendpflegerin Nieder-Olm (Text/Foto)

Winter im Jugendhaus Nieder-Olm

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AWO Rheinland e.V. / Migrationsberatung

für erwachsene ZuwanderInnen

Migration-Mainz@AWO-Rheinland.de 06131 670091

Angebot in Nieder-Olm, Rathaus der VG, Raum 234 Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr

Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V.

Kurt-Schumacher-Str. 41 B, Mz-Gonsenheim 06131 337008 btv@btv-lebenshilfe.de;

www.btv-lebenshilfe.de

Betreuungsverein des DRK KV Mainz-Bingen e.V.

Patientenverfügungen & Vorsorgevollmachten 06131 269-37 u. -76

Bürgerbüro der VG Nieder-Olm

Mo - Fr 8.30-12.30 Uhr, Mo + Do 14-16 Uhr, Di 14-19 Uhr, Sa geschlossen.

Vorsprache nur nach vorh. Terminvereinbarung 06136 69-12222

Caritas-Schwangerenberatung Nieder-Olm

Beratungsstelle f. Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen

caritas-zentrum St. Elisabeth, Burgstr. 5 06136 7520288

Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm / Oppenheim

Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Postplatz 1, Oppenheim 06136 1314

Entsorgungszentrum Budenheim

Schwarzenbergweg, Budenheim;

gႇQXQJV]HLWHQ0R6D8KU

EUTB – Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung und Angehörige

Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.V.

Kostenlose unabhängige Beratung in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe am sozialen Leben

Gerlinde Busch 06151 14674-450

g.busch@zsl-mainz.de

Fluglärmbeauftragter

Bernd-Olaf Hagedorn 0160 2062706

ÀXJODHUPEHDXIWUDJWHU#YJQLHGHUROPGH

Sprechzeiten nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 119

Gemeindebüchereien: gႇQXQJV]HLWHQ

Essenheim: Kirchstr. 2: Di 18-19 Uhr, Do + Fr 16-18.15 Uhr Klein-Winternheim, Mediathek, Hauptstr. 6:

Di 16-18 Uhr, Do 16-18 Uhr

Nieder-Olm: Stadtbücherei, Ludwig-Eckes-Halle, Pariser Str. 151:

Mo 17-19 Uhr, Mi 15-18 Uhr, Do 10-11 + 16-19 Uhr, Tel. 760243.

,QGHQ6RPPHUIHULHQQXU0RJH|ႇQHWVRQVW6FKXOIHULHQJHVFKORVVHQ .DWK|ႇHQWO%FKHUHL6W*HRUJ, Camarahaus, Alte Landstr. 30:

Mi 16-18 Uhr, Fr 17-18 Uhr (mit Ausnahme der Ferienzeit) Ober-Olm: Schulstr. 2: Mo 16-18 Uhr, Di 10-12 Uhr + Fr 15-18.30 Uhr Sörgenloch: Place de Ludes 10: Di 16-18 Uhr, Do 17-19 Uhr Stadecken-Elsheim: Auf der Langweid 10:

Mo 17-18.30 Uhr + Do 16-17.30 Uhr Zornheim: Kirschgartenstr. 2:

Di 18-19 Uhr, Mi 17-18 Uhr, Do 16-18 Uhr u. So 14-tägig 10.30-12 Uhr (ungerade Wochen)

Gleichstellungsbeauftragte der VG Nieder-Olm

Claudia Korn

claudia.korn@vg-nieder-olm.de

Termine nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 119

GPS - Gem. Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Psychosoziale Ambulanz Mainz-Bingen

Mühlweg 27, Nieder-Olm, www.gps-rps.de 06136 752201

Humuswerk Essenheim

Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa 8-12 Uhr (nur Grünschnitt)

Jugendamt der Kreisverwaltung MZ-Bingen

Nieder-Olm I: Frau Esswein 06132 7873-1440 Nieder-Olm II, Klein-Winternheim, Sörgenloch, Zornheim:

Franziska Preis 06132 7873-1890

preis.franziska@mainz-bingen.de

Essenheim, Jugenheim, Ober-Olm, Stadecken-Elsheim:

Franziska Spies 06132 7873-1630

spies.franziska@mainz-bingen.de

Jugendhaus Nieder-Olm Ludwig-Eckes-Halle

gႇQXQJV]HLWHQ2ႇHQHU7UHႇ0R'L)U8KU'R8KU Einzelgespräche Do 16-18 Uhr,

bitte Aushänge am Haus beachten

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„Leben teilen“ (mittwochs im Camarahaus Nieder-Olm) Kleiderkammer: vormittags von 9-12 Uhr nur für Abholer, nachmittags von 15-17 Uhr für Abgabe der Kleiderspenden.

Brotkorb: 10-11.30 Uhr. Schreibstube: 8.30-11.30 Uhr

Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.V.

Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Mobile Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind oder Jugendlichen kinderhospiz@mainzer-hospiz.de

Beratungsstelle: Weißliliengasse 10, Mainz 06131 235531 SAPV von Kindern und Jugendlichen

Medizin. Versorgung v. Familien mit nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankungen im eigenen Zuhause

kinderpalliativteam@mainzer-hospiz.de 06131 6362568

Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Mo-Do 9-12 Uhr, Di 14.30-18.30 Uhr 06136 69-12190 oder 69-12191

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Kostenlose, trägerübergreifende Beratung und Unterstützung rund XPGLH7KHPHQ3ÀHJH.UDQNKHLW'HPHQ]%HKLQGHUXQJ

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Kompetenzzentrum 06136 7664670

Pariser Str. 104, Nieder-Olm

Psychosoziale und Sucht-Beratung Reling

Pariser Str. 110, Nieder-Olm 06136 922280

gႇQXQJV]HLWHQ0R'R8KU)U8KU

Rheinhessen-Bad Nieder-Olm – :LQWHU|ႇQXQJV]HLWHQ Freibad: geschlossen

Hallenbad: Mo geschlossen; Di, Mi + Fr 7-8 Uhr und 10.15-22 Uhr;

Do 7-8 Uhr und 14-22 Uhr; Sa, So + Feiertag 9-20 Uhr Sauna: Mo 14-22 Uhr; Di, Mi + Fr 7-8 Uhr und 10.15-22 Uhr;

Do 7-8 Uhr und 14-22 Uhr; Sa, So + Feiertag 9-20 Uhr Weitere Infos unter www.rheinhessen-bad.de

Schiedsamt der VG Nieder-Olm Schiedsmann: olaf.claus@vg-nieder-olm.de

Stv. Schiedsfrau: birgit.dany-pietschmann@vg-nieder-olm.de Dienstags ist das Büro von 17-18.30 Uhr auch telefonisch erreichbar (06136 69-19008); Zimmer 119.

Seniorenbeirat Landkreis Mainz-Bingen

Ansprechpartner: Ute Poßmann 06132 787-3303 possmann.ute@mainz-bingen.de

Beruf: Rente – Seniorenjobs in Mainz-Bingen

Kontakt: Ute Poßmann, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, Ingelheim am Rhein,

seniorenjobs@mainz-bingen.de 06132 787-3303 www.seniorenjobs-mainz-bingen.de

Seniorenbüro der VG Nieder-Olm

Ansprechpartnerin: Margot Michele 06136 69-12183 Beratung / Information für Senior/innen, Rentenbeantragung Rathaus, Pariser Str. 110, Nieder-Olm

margot.michele@vg-nieder-olm.de

Seniorenverband BRH

Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen, Kreisverband Mainz-Alzey

Vorsitzender Gerd Kröller 06131 8902394

Kreisverband Bingen

Vorsitzender Egbert Albien 06130 940666

Sozialpsychiatrischer Dienst

der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Anna Pitthan 06132 7874355

pitthan.anna@mainz-bingen.de

Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie

Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung

Aufnahme und Beratung 06131 3042914077

www.nrd.de, info@nrd.de

VdK Beratungsangebot

Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten, insb. Arbeitslosen-, Renten- und Behindertenrecht

Kreisgeschäftsstelle, Erthalstr. 1, Mainz, 06131 60472-30 kv-mainz-bingen@rlp.vdk.de (vorrangig),

www.vdk.de/rheinland-pfalz

Sprechstunden Mo-Do 9-12 Uhr, Termine n.V.

OV Ober-Olm: Vorsitzender H. Schmitt, Tel. 06136 87953 ov-ober-olm@vdk.de

Weißer Ring e.V.

Hilfe für Kriminalitätsopfer, bundesweite Notruf-Nr. 116006

:HUWVWRႇKRI1LHGHU2OP

gႇQXQJV]HLWHQ:LQWHU]HLW Mi + Fr 12-16 Uhr, Sa 9-16 Uhr

SELBSTHILFEGRUPPEN:

____________________________________________________________

Deutsche ILCO e.V.

Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte;

Haus der Vereine, Maria-Montessori-Straße 7UHႇHQMHGHQ'RLP0RQDWDE8KU

Info: Reuter 06136 2035

Fibromyalgie-SHG Alzey und Umgebung

7UHႇHQMHGHQ'L0RQDW vor Erstbesuch bitte anmelden

in der Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey,

Daniela Destradi 06241 594675

Marlene Rothenmeyer 06734 961177

Freundeskreis Nieder-Olm

Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.V.

Camarahaus: Mo 19 Uhr,

Angehörigengruppe jeden 1. + 3. Mo/Monat

www.suchtkrankenhilfe-nieder-olm.de 06130 945483

Pro Retina Deutschland e.V.

Selbsthilfevereinigung von Menschen

mit Netzhautdegenerationen 06136 850579

Rückenwind

Selbsthilfegruppe für Suchterkrankungen Ev. Gemeindehaus Jugenheim, Hintergasse 19,

Mi ab 19 Uhr 0176 98630649

paul-rueckenwind@t-online.de, www.shg-rueckenwind.de

Schlafapnoe Selbsthilfe Mainz und Umgebung

schlafapnoe-mainz@gmx.de 0611 88027271

www.schlafapnoe-mainz.de

Bürgerservice Notdienste

Polizei...110 Notruf / Feuer...112 Rettungsdienst / Notarzt / Krankentransport...

Ärztlicher Bereitschaftsdienst...

Zahnärztlicher Notdienst... ...

(gebührenpflichtig)

Telefonseelsorge...

rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich und

Apothekennotdienst...

www.lak-rlp.de plus Postleitzahl des Standortes (gebührenpflichtig)

Abwasser / Kläranlage

Rufbereitschaft...

Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen

wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen.

Stromversorgung

EWR Netz GmbH, Alzey

Entstörungsdienst...

Erdgasversorgung

RWE Energie Regionalversorgung, RNK

für die Gemeinden Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim, Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt bei Störfällen...

EWR Netz GmbH, Alzey für die Gemeinde Partenheim

Entstörungsdienst...

Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH

Außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung

Entstörungsdienst...

(3)

Donnerstag, den 2. Dezember 2021 Amtlicher Teil Seite 3

VG Nieder-Olm

Pariser Straße 110 55268 Nieder-Olm

Telefon: 06136 69-0

Fax: 06136 69-161-1994

rathaus@vg-nieder-olm.de www.vg-nieder-olm.de

Bürgermeister: Ralph Spiegler

Telefon 06136 69-11000

%HLJHRUGQHWH 'RULV/HLQLQJHU5LOO

Telefon 06136 69-13000

Beigeordneter: Klaus Knoblich Beigeordneter: Rainer Malkewitz Sprechzeiten: Verwaltung

Mo – Do 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:30 Uhr

Sa geschlossen

Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Beirat für Menschen mit Behinderungen:

Vorsitzende Anna-Gracia Schade

Telefon 0151 18355089

Stellvertr. Vorsitzend. Markus Oberländer

Telefon 0171 6890521

Seniorenbeirat

Vorsitzender Eberhard Rathgeb

Telefon 06130 6041

eberhard.rathgeb@gmx.de Stellvertreterin Karin Schneider

Telefon 06136 44893

karin.e.schneider@t-online.de Stellvertreterin Hildegund Heucher

Telefon 06130 1682 Schiedspersonen

Schiedsmann Olaf Claus

E-Mail: olaf.claus@vg-nieder-olm.de Stv. Schiedsfrau Birgit Dany-Pietschmann E-Mail: birgit.dany-pietschmann@vg-nieder-olm.de Sprechstunden: Di 17:00 – 18:30 Uhr

In dieser Zeit auch telefonisch unter 06136 69-19008.

Bitte setzen Sie sich wegen eines Termins per E-Mail in Verbindung; Zimmer 119.

Bankverbindungen:

Sparkasse Mainz

Konto 152 002 002 BLZ 550 501 20 IBAN DE12 5505 0120 0152 0020 02 SWIFT/BIC MALADE51MNZ Sparkasse Rhein-Nahe

Konto 170 437 53 BLZ 560 501 80 IBAN DE67 5605 0180 0017 0437 53 SWIFT/BIC MALADE51KRE Mainzer Volksbank

Konto 480 480 11 BLZ 551 900 00 IBAN DE26 5519 0000 0048 0480 11

SWIFT/BIC MVBMDE55XXX

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss

der Verbandsgemeinde

Nieder-Olm

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1LHGHU2OP

Raum: Ratssaal Nieder-Olm Hinweis:

Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer*innen begrenzt ist.

Tagesordnung:

Öffentlich:

1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 110 GemO i. V. m. § 114 GemO 2. Beschlussfassung über den Jahresabschluss

der Verbandsgemeinde Nieder-Olm für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Franz Josef Schatz Vorsitzender

Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB/A

Bauvorhaben: Ausbau der Goethestraße in Ober-Olm 2. BA in Ober-Olm

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2UWVJHPHLQGH2EHU2OP.LUFKJDVVH2EHU2OP

Kanalbau Los 2:

$EZDVVHU]ZHFNYHUEDQG8QWHUH6HO]$P*ROGHQHQ/DPP,QJHOKHLP Vergabestelle: Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Zentrale Vergabestelle,

3DULVHU6WUD‰H1LHGHU2OP7HO

)D[(0DLOYHUJDEHVWHOOH#YJQLHGHUROPGH

Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm schreibt im Namen der Ortsgemeinde Ober-Olm und des Abwasserzweckverbands Untere Selz zur Durchführung oben genannter Maßnahme Folgendes öffentlich aus:

Gewerk: Straßen- und Kanalbauarbeiten

(/9L6,' (

/RV6WUD‰HQEDXDUEHLWHQ2*2EHU2OP

ca. 16 Stück Straßenabläufe einbauen und anschließen

ca. 1600 qm Wasserdurchlässige Asphalttragschicht in der Fahrbahn und Gehweg ca. 1600 qm Betonstein-Pflaster in der Fahrbahn und Gehweg

ca. 215 m Entwässerungsrinne aus Natursteinpflaster Los 2: Kanalbauarbeiten (AVUS)

ca. 24 Stück Sanierungsstutzen an vorh. Hauptkanal DN 400 und DN 500

ca. 24 Stück Hausanschlüsse vom vorh. Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze erneuern ca. 8 Stück Schachtsanierung

Ausführungszeiten: Los 1 Straßenbau: Mai 2022 - Nov. 2022 Los 2 Kanalbau: März 2022 - April 2022 Zuschlags- und Bindefrist: 28.02.2022

Sicherheitsleistungen: 5 % der Bruttoauftragssumme Zahlungsbedingungen: gem. § 16 VOB/B

Nebenangebote: sind nur zulässig für Los 1 Straßenbauarbeiten

Lose: Es ist für beide Lose ein Angebot abzugeben. Der Zuschlag erfolgt für beide Lose gemeinsam an einen Bieter oder eine Bietergemein- schaft.

Die Ausschreibungen werden über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport (/9L6 DEJHZLFNHOW 'LH 9HUJDEHXQWHUODJHQ VLQG DE GHP XQWHU ZZZVXEUHSRUWGH herunterladbar. Hierfür ist eine kostenfreie Anmeldung erforderlich, die Mitarbeiter sind über GLH+RWOLQHEHL)UDJHQXQG3UREOHPHQJHUQHEHKLOIOLFK

Die Submission findet am XP8KU im Rathaus der VG Nieder-Olm, Pariser Str. 110, Sitzungszimmer, 55268 Nieder-Olm statt. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte unserem Anschrei- ben. Teilnehmen dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten. Eine Teilnahme ist auch in der durch das Corona-Virus ausgelösten besonderen Situation möglich. Jedoch bitten wir vorher um telefonische Mitteilung, ob Sie an dem Submissionstermin teilnehmen werden, um Ihnen den Zugang zu unseren Räumlichkeiten zu ermöglichen. Der Zugang ist derzeit nur über den Hintereingang des Rathauses nach Voranmeldung möglich.

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein und können schriftlich im verschlosse- nen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag bei der Vergabestelle eingereicht werden. Eine elektronische Abgabe ist nur über Subreport möglich.

Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesonder- tes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eigenerklärung zur Tariftreue/Mindestentgelt nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG)

Nachweis über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Referenzen).

Darüber hinaus hat der Bieter für Los 2 zum Nachweis seiner Eignung folgende Angaben JHPl‰D92%$EHL]XIJHQ

Lesen Sie weiter im Rahmen auf der kommenden Seite

(4)

Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Dezember 2021

Essenheim

Hauptstraße 2 55270 Essenheim

Telefon: 06136 88225

Fax: 06136 88804

gemeinde@essenheim.de www.essenheim.de

Ortsbürgermeister: Winfried Schnurbus E-Mail: rathaus@essenheim.de Bürozeiten: Carmen Heinze Mo und Mi 08:00 – 10:00 Uhr Di und Do 16:30 – 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Di und Do 17:00 – 19:00 Uhr

%HLJHRUGQHWH 'RULV6FKPDKO Beigeordneter: Franz-Josef Mohr Beigeordneter: Alexander Schott Behindertenbeauftragter:

Markus Oberländer 0171 6890521 behindertenbeauftragter@essenheim.de Seniorenvertretung:

Ursula Senftleben 06136 89468

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Ausschuss für Bauen und Ortsentwicklung Essenheim

Ortsgemeinde Essenheim

6LW]XQJVWHUPLQ 'LHQVWDJ8KU

Ort: Hauptstraße 2,

(VVHQKHLP

Raum: Ratssaal Essenheim Hinweis:

Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet 24-Std.) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zugang für nichtim- munisierte Zuhörer*innen begrenzt ist. Während der Sitzung ist der vorgeschriebene Abstand einzuhalten.

Tagesordnung:

Öffentlich:

1. Bauantrag, Errichtung 4 DHH, Finther Weg 2. Bauantrag, Sanierung Dachlandschaft, Münch-

hofpforte

3. Bauvoranfrage, Nutzungsänderung Scheune in WE mit Befreiung vom Bebauungsplan

4. Sanierung der Kita Pfiffikus

Fortführung der Planungsleistungen LPH 5-9 durch das Geographische Planungsbüro Fran- zen

5. Informationen/Verschiedenes In Vertretung

Doris Schmahl, 1. Beigeordnete

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Essenheim

Ortsgemeinde Essenheim

6LW]XQJVWHUPLQ 'LHQVWDJ8KU

Ort: Hauptstraße 2,

(VVHQKHLP

Raum: Ratssaal Essenheim Hinweis:

Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet 24-Std.) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zugang für nichtim- munisierte Zuhörer*innen begrenzt ist. Während der Sitzung ist der vorgeschriebene Abstand einzuhalten.

Tagesordnung:

Öffentlich:

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Essenheim für das Haushaltsjahr 2022

a) Vorstellung

b) Anträge/Änderungen zum Haushalt

c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 2. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd-

gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

3. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

4. Sanierung der Kita Pfiffikus

Fortführung der Planungsleistungen LPH 5-9 durch das Geographische Planungsbüro Fran- zen

5. Entscheidung zur Annahme von Spenden gem.

§ 94 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz In Vertretung

Doris Schmahl 1. Beigeordnete

Jugenheim

Schulstraße 3 55270 Jugenheim

Telefon: 06130 1488

Fax: 06130 7853

rathaus@jugenheim-rheinhessen.de www.jugenheim-rheinhessen.de Ortsbürgermeister: Herbert Petri

%HLJHRUGQHWH 7DQMD6FKlIHU Beigeordneter: Tobias Süssenberger Beigeordneter: Jan Ulrich Glup Bürozeiten: Hildegund Heucher

Margot Maslowski Mo und Do 10:00 – 12:00 Uhr

Sprechzeiten: Ortsbürgermeister

Do 18:00 – 19:30 Uhr

Nach vorheriger telefonischer Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail

Seniorenvertretung:

Hildegund Heucher 06130 1682 Margot Maslowski 06130 6242

Einladung

Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffent- lichen Ratssitzung ein:

Gremium: Gemeinderat der

Ortsgemeinde Jugenheim

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Ort: Jugenheim, Sport- und *HPHLQGHKDOOH6FKXOVWU

Raum: Halle Sport- und Gemeindehalle Hinweis:

Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörerinnen und Zuhörer begrenzt ist.

Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen für die Beurteilungsgruppe/n: AK3

Nachweis:

1. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Güte- sicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Güte- zeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist.

2. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der An- forderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Ab- schnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.

Es werden nur Bieter berücksichtigt, die den Nachweis erbringen, dass sie vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben und über qualifizierte Fachkräfte sowie über die technische Ausrüstung für die Durchführung der Arbeiten verfügen. Mit Abgabe des Angebotes sind Referenzen vorzulegen.

Das wirtschaftlichste Angebot bekommt den Zuschlag. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.

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Los 1: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim Los 2: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brand-Platz 3, 54290 Trier

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz – Vergabeprüfstelle – Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

Sonstiges:

Die gesamte Kommunikation (auch Bieteranfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschl. der Beantwortung von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs-/Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.

Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Registrierte Bewerber werden über das System „subreport.de“ automatisch informiert.

Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob beispiels- weise Vergabeunterlagen geändert wurden oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.

Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabe- unterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bieter.

Nieder-Olm, 29.11.2021 Doris Leininger-Rill 1. Beigeordnete

(5)

Donnerstag, den 2. Dezember 2021 Amtlicher Teil Seite 5 Tagesordnung:

Öffentlich:

Beratung / Beschlussfassung / Information 1. Sachstand Bebauungsplan und Offenlage „Im

Weidling“ – Info Fa. isu / Herr Haaß 2. Information gemäß § 33 Abs. 2 GemO 3. Haushalt 2022 – Schwerpunktsetzung und Zeit-

plan

4. BV Grundsatzentscheidung zum Kooperations- partner für den Glasfaserausbau

5. BV Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erdgas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 – 2025

6. BV Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 – 2025

7. BV Kommunale Kita „Rathausstrolche“ Jugen- heim

Beschluss überplanmäßiger Ausgabe

8. BV 1. Änderung der Hauptsatzung der Ortsge- meinde Jugenheim vom 27.06.2019

9. BV 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 10. BV Übertragung eines Ehrenamtes mit Auf-

wandsentschädigung

11. BV Bauvoranfrage: Errichtung Hundeplatz 12. BV TV Fahrradleasing

13. Nachbesetzung Ausschüsse – Information der Fraktionsvorsitzenden

14. FWG-Antrag 15. Verschiedenes Nichtöffentlich:

Beratung und Beschlussfassung

16. Bau- und Grundstücksangelegenheiten – Ankauf Grundstück

Öffentlich:

17. Information über die im nichtöffentlichen Teil ge- fassten Beschlüsse.

Herbert Petri Ortsbürgermeister

Klein-Winternheim

Hauptstraße 6

55270 Klein-Winternheim

Telefon: 06136 9942-0

Fax: 06136 9942-24

rathaus@klein-winternheim.de www.klein-winternheim.de

Ortsbürgermeisterin: Ute Granold ute.granold@klein-winternheim.de

Sprechzeiten: Di 17:30 - 19:00 Uhr Do 17:30 - 19:00 Uhr und nach Vereinbarung Bürozeiten: Karin Holzhauser

Nina Adrian

Mo 09:30 - 11:30 Uhr

Di 17:30 - 19:00 Uhr

Do 17:30 - 19:00 Uhr

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Telefon: 06136 9262202

Beigeordneter: Christian Pierzina

Telefon: 06136 7665739

Seniorenvertretung:

Roswitha Fischer 06136 88087 Renate Edelmann 06136 87890

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Ortsgemeinderat Klein-Winternheim

Ortsgemeinde Klein-Winternheim

6LW]XQJVWHUPLQ 0RQWDJ8KU 2UW $P%DQGZHLGHQZHJ .OHLQ:LQWHUQKHLP Raum: Haybachhalle (Hallenbereich) Hinweis:

Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer*innen begrenzt ist.

Tagesordnung:

Öffentlich:

1. Erschließung des Gewerbegebietes „Am Berg V“

hier: Einleitung des Ausschreibungs- und Ver- gabeverfahrens für die Tiefbauarbeiten 2. Friedhöfe, neue Werkverträge Grabaushub, not-

wendige Änderungen der Friedhofsgebührensat- zungen zum 01.01.2022

3. Verschiedenes Ute Granold Ortsbürgermeisterin

Nieder-Olm

Pariser Straße 110 55268 Nieder-Olm

Telefon: 06136 69-24001 u. 69-24002

Fax: 06136 69-162-4999

stadt@nieder-olm.de www.nieder-olm.de

Stadtbürgermeister: Dirk Hasenfuss Bürozeiten: Caroline Wagner,

Tatjana Preuß

Mo, Do und Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Di 09:00 – 12.00 Uhr und

16:00 – 18:00 Uhr Sprechzeiten: Stadtbürgermeister

Di 16:00 – 18:00 Uhr

nach telefon. Vereinbarung

%HLJHRUGQHWHU +DQV-UJHQ6WUDXE Geschäftsbereich: Umwelt, Landwirtschaft,

Klimaschutz, Heimatfeste

und Gebäudemanagement

Sprechzeiten: Mo 18:00 – 19:00 Uhr nach telefon. Vereinbarung im Alten Rathaus,

Pariser Straße 101, 1. Stock Beigeordneter: Thomas Blechschmidt Geschäftsbereich: Wirtschaftsförderung,

Stadtmarketing, Gewerbe

und Verkehr

Sprechzeiten: Di 18:00 – 19:00 Uhr nach telefon. Vereinbarung im Alten Rathaus, Pariser Str. 101, 1. Stock Beigeordnete: Beate Berschneider Geschäftsbereich: Familie, Jugend, Soziales,

Kindergärten, Senioren,

Integration und Inklusion Sprechzeiten: Mo 18:00 – 19:00 Uhr

nach telefon. Vereinbarung im Alten Rathaus,

Pariser Str. 101, 1. Stock.

Seniorenvertretung:

Horst Scheel 06136 762513 Konrad Louis 06136 46192

Einladung

Hiermit lade ich zu einer nichtöffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nieder-Olm

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1LHGHU2OP

Raum: Ratssaal Nieder-Olm Tagesordnung:

Nichtöffentlich:

1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 110 GemO i. V. m. § 114 GemO Reinhard Küchenmeister

Vorsitzender

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Stadtrat Nieder-Olm

Stadt Nieder-Olm

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8KU

2UW 3DULVHU6WU

1LHGHU2OP

Raum: Ludwig-Eckes-Festhalle, Nieder-Olm

Hinweis:

Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer*innen begrenzt ist.

Tagesordnung:

Öffentlich – Beratung, Beschlussfassung und In- formation:

1. Vollzug der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz;

hier: Nachwahl von Ausschussmitgliedern 2. Straßenunterhaltung in der Stadt Nieder-Olm hier: Teilsanierung „Alte Landstraße“ im Bereich

Sparkasse/Metzgerei

3. Sanierung Ludwig-Eckes-Festhalle, Auftragsver- gaben

4. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd- gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

5. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

6. Anträge:

a) Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und CDU: Beauftragung eines Fachanwalts (2/2021)

b) Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und CDU: Änderung Hauptsatzung (3/2021) c) Antrag der SPD-Fraktion: Nieder-Olm ist fair

(3/2021)

d) Antrag der SPD-Fraktion: Unser Herz schlägt im Lohwald (+ Konzept Lohwald) (4/2021) 7. Sanierung Radwegeteilstück Ingelheimer Stra-

ße/Mühlweg

8. Entscheidung zur Annahme von Spenden gem.

§ 94 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz

9. Information über Verträge nach § 33 Abs. 2 Ge- meindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) 10. Verschiedenes öffentlich

Nichtöffentlich – Beratung, Beschlussfassung:

11. Grundstücksangelegenheiten

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wein- berg Zwei

hier: Anträge gemäß § 163 Abs. 1 Satz 2 BauGB – Abgeschlossenheitserklärung

12. Vertragsangelegenheiten

hier: Antrag auf Nutzung von öffentlichen Grund- stücksflächen und Umbau von Stellplatz- flächen – Gestattung und Eintragung einer Dienstbarkeit

13. Verschiedenes nichtöffentlich Öffentlich:

14. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöf- fentlichen Teil der Sitzung

Dirk Hasenfuss Stadtbürgermeister

Einladung

Hiermit lade ich zu einer nichtöffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nieder-Olm

6LW]XQJVWHUPLQ 0LWWZRFK8KU 2UW 3DULVHU6WU

1LHGHU2OP

Raum: Ratssaal Nieder-Olm Tagesordnung:

Nichtöffentlich:

1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 110 GemO i. V. m. § 114 GemO Reinhard Küchenmeister

Vorsitzender

Bebauungsplan „Gewerbepark Süd – 2. Änderung einschließlich

Gewerbepark Ingelheimer Straße – 19. Änderung“

der Stadt Nieder-Olm

hier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und § 88 LBauO

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom

(6)

Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Dezember 2021 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungen

wird Folgendes bekannt gemacht:

Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sit- zung am 28.10.2021 den Bebauungsplan „Gewerbe- park Süd – 2. Änderung einschließlich Gewerbepark Ingelheimer Straße – 19. Änderung“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Olm, Flur 18, Parzellen 1/23, 1/24, 1/25, 1/28, 1/30, 1/31, 1/32, 1/34, 1/35, 1/36, 1/37, 1/38, 1/39, 1/40, 1/41, 1/42, 1/43, 1/44, 1/45, 1/46, 1/47, 1/48, 1/49, 1/51, 1/52, 1/53, 1/54, 1/55, 1/56, 123/11, 135/4, 135/6, 135/7 und 137/4.

Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:

§ 44 BauGB

Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflich- tet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Ge- meinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigen- tümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.

(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Min- derung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Ent- schädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Aus- wirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen er- spart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemein- de soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festset- zungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können.

(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädi- gung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach

§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu ver- zinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung

§ 99 Abs. 3 Anwendung.

(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender- jahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.

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Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor- schriften

(1) Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 be- achtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- chennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung des Flächennutzungsplans oder der Sat- zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a be- achtlich sind.

(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften so- wie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

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(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever- waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel- tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Sat- zung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Nieder-Olm, 29.11.2021 Dirk Hasenfuss Stadtbürgermeister

Bebauungsplan „Weinberg V – 1. Änderung vom 08.04.2021“

der Stadt Nieder-Olm

hier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und § 88 LBauO

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht:

Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sit- zung am 28.10.2021 den Bebauungsplan „Wein- berg V – 1. Änderung vom 08.04.2021“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Olm, Flur 5, Parzelle 101/1 tlw., Flur 7, Parzellen 252/26, 471/1, 471/2, 471/3, 471/4, 471/5, 471/6, 471/7, 471/8, 471/9, 471/10, 471/11, 471/12, 471/13, 471/14, 471/15, 471/16, 471/17, 471/18, 471/19, 471/20, 471/21, 471/22, 471/23, 471/24, 471/25, 471/26, 471/27, 471/28, 471/29, 471/30, 471/31, 471/32, 471/33, 471/34, 471/35, 471/36, 471/37, 471/38, 471/39, 471/40, 471/41, 471/42, 471/43, 471/44, 471/45, 471/46, 471/47, 471/48, 471/49, 471/50, 471/51, 471/52, 471/53, 471/54, 471/55, 471/56, 471/57, 471/58, 471/59, 471/60, 471/61, 471/62, 471/63, 471/64, 471/65, 471/66, 471/67, 471/68, 471/69, 471/70, 471/71, 471/72, 471/73, 471/74, 471/75, 471/76, 471/77, 471/78, 471/79, 471/80, 471/81, 471/82, 471/83, 471/84, 471/85, 471/86, 471/87, 471/88, 471/89, 471/90, 471/91, 471/92, 471/93, 471/94, 471/95, 471/96, 471/97, 471/98, 471/99, 471/100, 471/101, 471/102, 471/103, 471/104, 471/105, 471/106, 471/107, 471/108, 471/109, 471/110, 471/111, 471/112, 471/113, 471/114, 471/115, 471/116, 471/117, 471/118, 471/119, 471/120, 471/121, 471/122, 471/123, 471/124, 471/125, 471/126, 471/127, 471/129, 471/130, 471/132, 471/133, 471/134, 471/136, 471/137, 471/138, Flur 24, Par- zellen 110 tlw., 113/3, 113/5, 113/6, 113/7 und 113/8.

Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:

§ 44 BauGB

Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflich- tet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Ge- meinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigen- tümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.

(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Min- derung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Ent- schädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Aus- wirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen er- spart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemein- de soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festset- zungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können.

(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädi- gung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach

§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu ver- zinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung

§ 99 Abs. 3 Anwendung.

(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender- jahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.

†%DX*%

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor- schriften

(1) Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 be- achtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- chennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung des Flächennutzungsplans oder der Sat- zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a be- achtlich sind.

(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften so- wie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

†$EV*HP2

(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever- waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat.

(7)

Donnerstag, den 2. Dezember 2021 Amtlicher Teil Seite 7 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel-

tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Sat- zung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Nieder-Olm, 29.11.2021 Dirk Hasenfuss Stadtbürgermeister

Ober-Olm

Kirchgasse 7 55270 Ober-Olm

Telefon: 06136 8040

Fax: 06136 89050

Rathaus@Ober-Olm.de www.Ober-Olm.de Bürozeiten:

Jeannette Richter / Petra Hartmann

Mo 08:00 – 12:00 Uhr und 17:00 – 18:00 Uhr

Di 08:00 – 12:00 Uhr

Do 08:00 – 12:00 Uhr

Fr 08:00 – 12:00 Uhr

Ortsbürgermeister: Matthias Becker Telefon: 06136 8040 (Rathaus)

oder 0171 7712187

matthias.becker@ober-olm.de

Sprechzeiten: nach telefon. Vereinbarung

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Telefon: 0172 6105483

Geschäftsbereich: Soziales und Kultur yvonne.wassermann@ober-olm.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung Beigeordnete: Britta Pajonk-Werner Geschäftsbereich: Umwelt und Verkehr britta.pajonk-werner@ober-olm.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung Beigeordneter: Dr. Peter Dienst

Telefon: 06136 7562990

oder 0170 5613764

Geschäftsbereich: Bauen peter.dienst@ober-olm.de

Sprechzeiten: nach Vereinbarung Sozialbeauftragte:

Birgit Briem 06136 8040

Sprechzeiten: Di 15:00 – 17:00 Uhr sozialeintegration@ober-olm.de

Seniorenvertretung:

Wendelin Schultheis 06136 88185 seniorenvertretung@ober-olm.de Seniorenbeirat VG:

Wendelin Schultheis 06136 88185 Ingrid König 06136 88515 Jugendvertretung:

Maurice Hopfengart Felix Kinner Adrian Mann

Tristan Peschel jugendvertretung@ober-olm.de Jugendtreff

Daniel Harer 06136 923752

jugendtreff@Ober-Olm.de

Sörgenloch

Place de Ludes 10 55270 Sörgenloch

Telefon: 06136 2234

Fax: 06136 7623855

rathaus@gemeinde-soergenloch.de www.soergenloch.de

Ortsbürgermeister: Bernd Simon

Telefon: 06136 3186

buergermeister@gemeinde-soergenloch.de

%HLJHRUGQHWHU +DQV0LFKDHO6HLGHO

Telefon: 06136 924781

Mobil: 0176 22830059

michael.seidel@gemeinde-soergenloch.de Geschäftsbereich: Bauen, Planen

und Liegenschaften

Beigeordneter: Michael Wald

Telefon: 06136 5558

michael.wald@gemeinde-soergenloch.de Geschäftsbereich: Jugend, Senioren, Kultur

und Soziales

Bürozeiten: Sandra Weitzel

Mo 17:00 – 19:00 Uhr

Di bis Do 09:30 – 11:30 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister

Mo 17:00 – 19:00 Uhr

Seniorenbeirat VG:

Maria Metz 06136 7262

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.

Gremien: Bau-, Umwelt- und

Landwirtschaftsausschuss Sörgenloch

Ortsgemeinde Sörgenloch Haupt- und Finanzausschuss Sörgenloch

Ortsgemeinde Sörgenloch 6LW]XQJVWHUPLQ 'LHQVWDJ8KU 2UW 3ODFHGH/XGHV

6|UJHQORFK

Raum: Vereinsheim Sörgenloch Hinweis:

Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetz- licher Bestimmungen der Zugang für nichtimmuni- sierte Zuhörer*innen begrenzt ist.

Tagesordnung:

Öffentlich:

1. Kosten der Reinigung im Haushaltsjahr 2021 im Bereich der Kindertagesstätte (nur Haupt- und Finanzausschuss)

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Sörgenloch für das Haushaltsjahr 2022

a) Vorstellung

b) Anträge/Änderungen zum Haushalt

c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 (nur Haupt-und Finanzausschuss) 3. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd-

gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025 (nur Haupt- und Finanzausschuss)

4. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025 (nur Haupt- und Finanzausschuss) 5. Rathauskeller Akustik

6. Widmung von Gemeindestraßen für den öffent- lichen Verkehr nach den Vorschriften des Lan- desstraßengesetzes (LStrG) (nur Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss)

7. Errichtung einer Photovoltaikanlage Rathaus/Ki- Ta/Horst-Schlager-Halle

8. Friedhofssatzung, Änderung der Friedhofs- gebührensatzung (nur Haupt- und Finanzaus- schuss)

9. Bauanträge (nur Bau-, Umwelt- und Landwirt- schaftsausschuss)

10. Verschiedenes Bernd Simon Ortsbürgermeister

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Ortsgemeinderat Sörgenloch Ortsgemeinde Sörgenloch 6LW]XQJVWHUPLQ )UHLWDJ8KU 2UW 3ODFHGH/XGHV

6|UJHQORFK

Raum: Vereinsheim Sörgenloch Hinweis:

Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer*innen begrenzt ist.

Tagesordnung:

Öffentlich:

1. Einwohnerfragestunde

2. Errichtung einer Photovoltaikanlage Rathaus/Ki- Ta/Horst-Schlager-Halle

3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Sörgenloch für das Haushaltsjahr 2022

a) Vorstellung

b) Anträge/Änderungen zum Haushalt

c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 4. Vollzug der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz,

hier: Nachwahl von Ausschussmitgliedern 5. Kosten der Reinigung im Haushaltsjahr 2021 im

Bereich der Kindertagesstätte

6. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd- gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

7. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

8. Widmung von Gemeindestraßen für den öffent- lichen Verkehr nach den Vorschriften des Lan- desstraßengesetzes (LStrG)

9. Friedhofssatzung, Änderung der Friedhofsge- bührensatzung

10. Rathauskeller Akustik 11. Bauanträge

12. Verschiedenes Bernd Simon Ortsbürgermeister

Stadecken-Elsheim

Auf der Langweid 10 55271 Stadecken-Elsheim

Telefon: 06136 2248

Fax: 06136 6701

gemeinde@stadecken-elsheim.de www.stadecken-elsheim.de

Ortsbürgermeister: Thomas Barth

%HLJHRUGQHWHU 6|QNH.UW]IHOG Geschäftsbereich: Generationen, Ehrenamt,

Kultur, Sport und Tourismus Beigeordnete: Erika Doll

Beigeordneter: Heiko Horst

Geschäftsbereich: Umwelt und Liegenschaften Bürozeiten: Petra Wehrland-Döß Mo und Fr 08:30 – 12:00 Uhr

Mi 15:00 – 18:00 Uhr

Sprechzeiten: Ortsbürgermeister

Di 17:00 – 19:00 Uhr

Fr 10:00 – 12:00 Uhr

Seniorenvertretung:

Eberhard Rathgeb 06130 6041 Elvira Gloos 06136 7632624

Einladung

Hiermit lade ich Sie herzlich zu einer Sitzung des Ge- meinderats Stadecken-Elsheim ein:

Gremium: Gemeinderat

6LW]XQJVWHUPLQ 0RQWDJ'H]HPEHU Sitzungsort: Selztalhalle,

$XIGHU/DQJZHLG 6WDGHFNHQ(OVKHLP 6LW]XQJVEHJLQQ 8KU

Hinweis:

Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer/innen begrenzt ist.

Tagesordnung:

Öffentlich:

Information:

1. Einwohnerfragestunde

Beratung und Beschlussfassung:

2. Vorstellung ÖPNV-Konzept des Landkreises Mainz-Bingen ab Oktober 2022

(8)

Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Dezember 2021 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts-

gemeinde Stadecken-Elsheim für das Haus- haltsjahr 2022

4. Neubaugebiet „Friedhofstraße“ der Ortsgemein- de Stadecken-Elsheim

hier: Abschluss einer Grabungsvereinbarung zur Sicherung archäologischer Funde

5. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

6. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd- gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

7. Baugebiet „Schwalbenruh“:

a) Vergabekriterien f. gemeindeeigene Grund- stücke mit MFH (Mehrfamilienhausbebauung) b) Beschluss Grundstückspreise

8. Widmung von Gemeindestraßen für den öffent- lichen Verkehr nach den Vorschriften des Lan- desstraßengesetzes (LstrG)

9. Selztalhalle:

Einleitung des Vergabeverfahrens für die Her- stellung einer Brandschutz-Türanlage

10. Neubau Vereinsheim:

Geräteausstattung 11. TV-Fahrradleasing 12. Unterstützung KiStE

13. Erneuerung der Dirtbike-Strecke 14. Annahme von Spenden 15. Bauanträge:

a) Errichtung MFH Im Selztal, Befreiung Verän- derungssperre

b) Austausch Garagentore, Mühlstraße 16. Antrag CDU-Fraktion:

Plakatständer zur gemeinsamen Nutzung aller Parteien und Wählergemeinschaften

Informationen:

17. Information über Verträge der Gemeinde gem.

§ 33 Abs. (2) GemO 18. Verschiedenes Nichtöffentlich:

Beratung und Beschlussfassung:

19. Personalangelegenheiten:

a) Anstellung stellv. Leitung Kita HdK b) Festlegung von Stufenlaufzeiten 20. Verschiedenes

Öffentlich:

Information:

21. Information über die im nichtöffentlichen Teil ge- fassten Beschlüsse

Thomas Barth Ortsbürgermeister

Zornheim

Kirschgartenstraße 2 55270 Zornheim

Telefon: 06136 952940

Fax: 06136 9529413

gemeinde@zornheim.de www.zornheim.de

Ortsbürgermeister: Dennis Diehl Sprechzeiten: Mo 17:00 – 18:30 Uhr

Mi 17:00 – 18:30 Uhr Bürozeiten: Manuela Dreger

Mo 10:00 – 12:00 Uhr und

17:00 – 18:30 Uhr

Di 10:00 – 12:00 Uhr

Mi 10:00 – 12:00 Uhr und

17:00 – 18:30 Uhr

Do 10:00 – 12:00 Uhr

%HLJHRUGQHWH Elke Tautenhahn Geschäftsbereich Tourismus und Kultur Sprechzeiten: Mi 18:00 – 19:00 Uhr Beigeordneter: Reinhold Kneib Geschäftsbereich Bauen

Sprechzeiten: nach telefon. Vereinbarung Beigeordnete: Christine Jaeger

Netzwerkbeauftragter für Pflege und Betreuung:

Torsten Schmidt 0151 72043638

Sprechzeiten: tel. Mo 13:00 – 17:00 Uhr netzwerk@zornheim.de

Seniorenvertretung:

Hans-Joachim Palmen 06136 44597 Karin Schneider 06136 44893 Jugendhaus:

Elisabeth Landua e.landua@gmx.de

Einladung

Ich lade Sie zur öffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Zornheim 6LW]XQJVWHUPLQ 0RQWDJGHQ

XP8KU

Ort: Obere Pfortenstraße 4, Zornheim

Raum: Lindenplatzhalle Bitte um Beachtung:

Die Sitzungen dürfen derzeit nur nach 3G-Regel ab- gehalten werden, d. h. alle Teilnehmer müssen zwei- fach geimpft sein, genesen oder getestet. Wir sind verpflichtet, dies durch Nachweis zu kontrollieren.

Bitte beachten Sie die Vorgaben, wenn Sie an der Sitzung teilnehmen möchten.

Tagesordnung:

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Zornheim für das Haushaltsjahr 2022 a) Vorstellung

b) Anträge/Änderungen zum Haushalt

c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 3. Verschiedenes

Dennis Diehl Ortsbürgermeister

Einladung

Ich lade Sie zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.

Gremium: Gemeinderat der

Ortsgemeinde Zornheim

6LW]XQJVWHUPLQ 0LWWZRFKGHQ

XP8KU

Ort: Obere Pfortenstraße 4,

=RUQKHLP

Raum: Lindenplatzhalle

Bitte um Beachtung:

Die Sitzungen dürfen derzeit nur nach 3G-Regel ab- gehalten werden, d. h. alle Teilnehmer müssen zwei- fach geimpft sein, genesen oder getestet. Wir sind verpflichtet, dies durch Nachweis zu kontrollieren.

Bitte beachten Sie die Vorgaben, wenn Sie an der Sitzung teilnehmen möchten.

Tagesordnung:

A) Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Zornheim für das Haushaltsjahr 2022 a) Vorstellung

b) Anträge/Änderungen zum Haushalt

c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 3. Vollzug der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

3.1 Nachwahl von Ausschussmitgliedern 3.2 Nachwahl Vorsitz Umlegungsausschuss 4. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd-

gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

5. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025

6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 7. Vertragliche Vereinbarung Ökokontofläche

„Kohlborn II“ mit Stiftung Wald zum Leben 8. Dritte Änderung Flächennutzungsplan 2025 hier: Änderung landwirtschaftliche Fläche zu

Sonderfläche Solar 9. Bauhof

9.1 Anschaffung Frontmulcher für Multicar 9.2 Anschaffung Frontbesen für Multicar 9.3 Anschaffung Wasserpumpe

10. Mietkauf einer Reinigungsmaschine für die Hans-Steib-Halle

11. TV-Fahrradleasing 12. Bauangelegenheiten

12.1 Bauantrag, Obere Pfortenstraße, An- und Umbau eines Wohngebäudes

13. Entscheidung zur Annahme von Spenden gem.

§ 94 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz 14. Anfrage SPD-Fraktion

hier: Buslinie 640 und Haltestellen

15. Information über Verträge nach § 33 Abs. 2 Ge- meindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) 16. Information

17. Verschiedenes B) Nichtöffentlicher Teil 18. Vertragsangelegenheiten

hier: Verpachtung alte Kläranlage 19. Information

20. Verschiedenes C) Öffentlicher Teil

21. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöf- fentlichen Teil der Sitzung

Dennis Diehl Ortsbürgermeister

Ende amtlicher Teil

Das Nachrichtenblatt online lesen unter: www.oppenheimer-druckhaus.de

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