Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm
Nr. 48 Donnerstag, den 2. Dezember 2021 28. Jahrgang
Offene Sprechstunde
für Wiedereinsteigende ins Berufsleben
Kann ich nach einer langen Erzie- hungs- oder Pflegezeit wieder in meine gelernte Tätigkeit zurück?
Welche Möglichkeiten bietet der aktuelle Arbeitsmarkt? Welche Ar- beitszeitmodelle kommen für mich in Frage? Welche Weiterbildung ist sinnvoll? Ist dabei meine persönli- che Familiensituation mit meinem beruflichen Wiedereinstieg verein- bar? Für alle, die zu diesen oder ähnlichen Fragen eine Antwort suchen, bieten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeits- markt im Jobcenter Mainz-Bingen, Nurgün Çakmak sowie Kata Wer- ning von der Agentur für Arbeit Mainz, am Montag, 6. Dezember von 10-12 Uhr eine offene Sprech- stunde im Mehrgenerationenhaus in der Matthias-Grünewald-Straße 15 an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos erhal- ten Sie vorab von Nurgün Çakmak unter Tel. 06132 787-6315 oder Katja Werning unter Tel. 06131 248-814. J.Hn.
Viele Bürger unserer Gemeinden be- nutzen oft täglich die Eisenbahn. Für alle ist sie zur Selbstverständlichkeit geworden. Sie gehört zu unserem All- tag.
Doch zur Inbetriebnahme am 18.12.1871 war sie ein außergewöhn- liches Ereignis. Die vorangegangenen aufwendigen Bauarbeiten hatten schon die Neugier, Freude und auch Skepsis der Anwohner geweckt. Am 17. De- zember 1871 erklang zum letzten Mal das Posthorn der Postkutsche derer von Thurn und Taxis auf der Fahrt von Mainz nach Alzey. Der erste Teil der neuen Eisenbahnstrecke führte von Mainz nach Armsheim. Ab jetzt wurden die Post, die Güter und Personen mit dem Zug befördert. Auf der Bahnstre- cke verkehrten zunächst täglich nur 5 Personenzüge und 1 Güterzug. Die Fahrgeschwindigkeit betrug 25 km/h.
Wilhelm Holzamer beschreibt in sei- nem Roman „Vor Jahr und Tag“ wie folgt: „Plötzlich gab‘s einen dumpfen rollenden Ton – fern und gedämpft, ohne dass etwas zu sehen gewesen wäre – dann einen Pfiff, der seltsam übers Tal hinrollte und hart in den Oh- ren gellte – der Zug wendete und bog über den hohen Damm. Alle schrien auf. Wie er die Biegung machte,
schien‘s, er schwanke und müsse die steile hohe Böschung hinunterstürzen.
Aber er fuhr den Bogen schön aus – die Fenster klirrten und der Boden zit- terte, die Maschine fauchte – weißer, fetter Rauch zog übers Land hin – die Räder ratterten – dann sah man den letzten Wagen zwischen den ausge-
tragenen Böschungen verschwinden.“
Dieses Ereignis veränderte das Leben der Menschen in Rheinhessen. Die Technik des 19. Jahrhunderts hielt Ein- zug und das bedeutete Veränderung im ländlichen Raum. Personen konn- ten befördert werden, Transporte grö- ßerer Dimensionen waren möglich und erreichten ihr Ziel schneller. Es gab viel Freude, aber auch Ängste. Wie sich diese Entwicklung vollzog, welche Möglichkeiten der Beförderung es gab und wie die Postkutsche, erste Wag- gons und Bahnhöfe aussahen, welche Ereignisse damit verbunden waren, wollen wir in einer Ausstellung veran- schaulichen. Der Heimatkreis Ober- Olm erwartet Ihren Besuch ab dem 8. Mai 2022. Wir freuen uns über viele Interessierte und Eisenbahnliebhaber.
Nähere Informationen zur Ausstellung und zu den Öffnungszeiten werden noch rechtzeitig bekanntgegeben.
Text: Si.G./Foto: Archiv Ober-Olm/
Wilfried Metzler
150 Jahre Eisenbahnstrecke Mainz-Alzey
Bahnwärterhaus in der Gemarkung Ober-Olm
Jugenheimer Online- Adventskalender
Lesen Sie auf Seite 10 Das Wetter wird ungemütlicher und dann ist es be-
sonders toll, wenn man einen gemütlichen Treffpunkt hat: Das Jugendhaus Nieder-Olm (unten in der Lud- wig-Eckes-Halle) hat am Montag, Dienstag, Don- nerstag und Freitag von 16-19 Uhr geöffnet. Unser Breakdance-Training findet montags und freitags von 17-18.30 Uhr statt, bei Interesse einfach vorbei- kommen. Im November und Dezember werden wir nach Lust und Laune backen, basteln und kleine Überraschungen vorbereiten, welche dann in Nieder- Olm per Zufall an Bürger/innen verteilt werden. Am Freitag, 10.12. findet ein Switch-Turnier statt. Wenn das Wetter mitspielt, besteht nach Absprache auch nochmal die Möglichkeit zum Bogenschießen. Am 20.12. und 21.12. lassen wir das Jahr gemeinsam ausklingen.
Die aktuellen Infos sind dem Aushang am Jugend- haus zu entnehmen oder auf Instagram: juz_no vorbeischauen, da gibt es noch mehr zu entdecken.
Im Jugendhaus gelten die bekannten Hygienemaß- nahmen. Von Mittwoch, 22.12, bis Freitag, 31.12.
bleibt das Haus geschlossen.
Bis dahin freuen wir uns auf euch!
Andrea Braun, Stadtjugendpflegerin Nieder-Olm (Text/Foto)
Winter im Jugendhaus Nieder-Olm
AWO Rheinland e.V. / Migrationsberatung
für erwachsene ZuwanderInnen
Migration-Mainz@AWO-Rheinland.de 06131 670091
Angebot in Nieder-Olm, Rathaus der VG, Raum 234 Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr
Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V.
Kurt-Schumacher-Str. 41 B, Mz-Gonsenheim 06131 337008 btv@btv-lebenshilfe.de;
www.btv-lebenshilfe.de
Betreuungsverein des DRK KV Mainz-Bingen e.V.
Patientenverfügungen & Vorsorgevollmachten 06131 269-37 u. -76
Bürgerbüro der VG Nieder-Olm
Mo - Fr 8.30-12.30 Uhr, Mo + Do 14-16 Uhr, Di 14-19 Uhr, Sa geschlossen.
Vorsprache nur nach vorh. Terminvereinbarung 06136 69-12222
Caritas-Schwangerenberatung Nieder-Olm
Beratungsstelle f. Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen
caritas-zentrum St. Elisabeth, Burgstr. 5 06136 7520288
Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm / Oppenheim
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Postplatz 1, Oppenheim 06136 1314
Entsorgungszentrum Budenheim
Schwarzenbergweg, Budenheim;
gႇQXQJV]HLWHQ0R6D8KU
EUTB – Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung und Angehörige
Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.V.
Kostenlose unabhängige Beratung in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe am sozialen Leben
Gerlinde Busch 06151 14674-450
g.busch@zsl-mainz.de
Fluglärmbeauftragter
Bernd-Olaf Hagedorn 0160 2062706
ÀXJODHUPEHDXIWUDJWHU#YJQLHGHUROPGH
Sprechzeiten nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 119
Gemeindebüchereien: gႇQXQJV]HLWHQ
Essenheim: Kirchstr. 2: Di 18-19 Uhr, Do + Fr 16-18.15 Uhr Klein-Winternheim, Mediathek, Hauptstr. 6:
Di 16-18 Uhr, Do 16-18 Uhr
Nieder-Olm: Stadtbücherei, Ludwig-Eckes-Halle, Pariser Str. 151:
Mo 17-19 Uhr, Mi 15-18 Uhr, Do 10-11 + 16-19 Uhr, Tel. 760243.
,QGHQ6RPPHUIHULHQQXU0RJH|ႇQHWVRQVW6FKXOIHULHQJHVFKORVVHQ .DWK|ႇHQWO%FKHUHL6W*HRUJ, Camarahaus, Alte Landstr. 30:
Mi 16-18 Uhr, Fr 17-18 Uhr (mit Ausnahme der Ferienzeit) Ober-Olm: Schulstr. 2: Mo 16-18 Uhr, Di 10-12 Uhr + Fr 15-18.30 Uhr Sörgenloch: Place de Ludes 10: Di 16-18 Uhr, Do 17-19 Uhr Stadecken-Elsheim: Auf der Langweid 10:
Mo 17-18.30 Uhr + Do 16-17.30 Uhr Zornheim: Kirschgartenstr. 2:
Di 18-19 Uhr, Mi 17-18 Uhr, Do 16-18 Uhr u. So 14-tägig 10.30-12 Uhr (ungerade Wochen)
Gleichstellungsbeauftragte der VG Nieder-Olm
Claudia Korn
claudia.korn@vg-nieder-olm.de
Termine nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 119
GPS - Gem. Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Psychosoziale Ambulanz Mainz-Bingen
Mühlweg 27, Nieder-Olm, www.gps-rps.de 06136 752201
Humuswerk Essenheim
Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa 8-12 Uhr (nur Grünschnitt)
Jugendamt der Kreisverwaltung MZ-Bingen
Nieder-Olm I: Frau Esswein 06132 7873-1440 Nieder-Olm II, Klein-Winternheim, Sörgenloch, Zornheim:
Franziska Preis 06132 7873-1890
preis.franziska@mainz-bingen.de
Essenheim, Jugenheim, Ober-Olm, Stadecken-Elsheim:
Franziska Spies 06132 7873-1630
spies.franziska@mainz-bingen.de
Jugendhaus Nieder-Olm Ludwig-Eckes-Halle
gႇQXQJV]HLWHQ2ႇHQHU7UHႇ0R'L)U8KU'R8KU Einzelgespräche Do 16-18 Uhr,
bitte Aushänge am Haus beachten
6WDGWMXJHQGSÀHJH$QGUHD%UDXQ
„Leben teilen“ (mittwochs im Camarahaus Nieder-Olm) Kleiderkammer: vormittags von 9-12 Uhr nur für Abholer, nachmittags von 15-17 Uhr für Abgabe der Kleiderspenden.
Brotkorb: 10-11.30 Uhr. Schreibstube: 8.30-11.30 Uhr
Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.V.
Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Mobile Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind oder Jugendlichen kinderhospiz@mainzer-hospiz.de
Beratungsstelle: Weißliliengasse 10, Mainz 06131 235531 SAPV von Kindern und Jugendlichen
Medizin. Versorgung v. Familien mit nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankungen im eigenen Zuhause
kinderpalliativteam@mainzer-hospiz.de 06131 6362568
Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Mo-Do 9-12 Uhr, Di 14.30-18.30 Uhr 06136 69-12190 oder 69-12191
3ÀHJHVWW]SXQNW.RPSHWHQ]]HQWUXP
Kostenlose, trägerübergreifende Beratung und Unterstützung rund XPGLH7KHPHQ3ÀHJH.UDQNKHLW'HPHQ]%HKLQGHUXQJ
3ÀHJHEHUDWXQJ R
Kompetenzzentrum 06136 7664670
Pariser Str. 104, Nieder-Olm
Psychosoziale und Sucht-Beratung Reling
Pariser Str. 110, Nieder-Olm 06136 922280
gႇQXQJV]HLWHQ0R'R8KU)U8KU
Rheinhessen-Bad Nieder-Olm – :LQWHU|ႇQXQJV]HLWHQ Freibad: geschlossen
Hallenbad: Mo geschlossen; Di, Mi + Fr 7-8 Uhr und 10.15-22 Uhr;
Do 7-8 Uhr und 14-22 Uhr; Sa, So + Feiertag 9-20 Uhr Sauna: Mo 14-22 Uhr; Di, Mi + Fr 7-8 Uhr und 10.15-22 Uhr;
Do 7-8 Uhr und 14-22 Uhr; Sa, So + Feiertag 9-20 Uhr Weitere Infos unter www.rheinhessen-bad.de
Schiedsamt der VG Nieder-Olm Schiedsmann: olaf.claus@vg-nieder-olm.de
Stv. Schiedsfrau: birgit.dany-pietschmann@vg-nieder-olm.de Dienstags ist das Büro von 17-18.30 Uhr auch telefonisch erreichbar (06136 69-19008); Zimmer 119.
Seniorenbeirat Landkreis Mainz-Bingen
Ansprechpartner: Ute Poßmann 06132 787-3303 possmann.ute@mainz-bingen.de
Beruf: Rente – Seniorenjobs in Mainz-Bingen
Kontakt: Ute Poßmann, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, Ingelheim am Rhein,
seniorenjobs@mainz-bingen.de 06132 787-3303 www.seniorenjobs-mainz-bingen.de
Seniorenbüro der VG Nieder-Olm
Ansprechpartnerin: Margot Michele 06136 69-12183 Beratung / Information für Senior/innen, Rentenbeantragung Rathaus, Pariser Str. 110, Nieder-Olm
margot.michele@vg-nieder-olm.de
Seniorenverband BRH
Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen, Kreisverband Mainz-Alzey
Vorsitzender Gerd Kröller 06131 8902394
Kreisverband Bingen
Vorsitzender Egbert Albien 06130 940666
Sozialpsychiatrischer Dienst
der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Anna Pitthan 06132 7874355
pitthan.anna@mainz-bingen.de
Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
Aufnahme und Beratung 06131 3042914077
www.nrd.de, info@nrd.de
VdK Beratungsangebot
Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten, insb. Arbeitslosen-, Renten- und Behindertenrecht
Kreisgeschäftsstelle, Erthalstr. 1, Mainz, 06131 60472-30 kv-mainz-bingen@rlp.vdk.de (vorrangig),
www.vdk.de/rheinland-pfalz
Sprechstunden Mo-Do 9-12 Uhr, Termine n.V.
OV Ober-Olm: Vorsitzender H. Schmitt, Tel. 06136 87953 ov-ober-olm@vdk.de
Weißer Ring e.V.
Hilfe für Kriminalitätsopfer, bundesweite Notruf-Nr. 116006
:HUWVWRႇKRI1LHGHU2OP
gႇQXQJV]HLWHQ:LQWHU]HLW Mi + Fr 12-16 Uhr, Sa 9-16 Uhr
SELBSTHILFEGRUPPEN:
____________________________________________________________
Deutsche ILCO e.V.
Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte;
Haus der Vereine, Maria-Montessori-Straße 7UHႇHQMHGHQ'RLP0RQDWDE8KU
Info: Reuter 06136 2035
Fibromyalgie-SHG Alzey und Umgebung
7UHႇHQMHGHQ'L0RQDW vor Erstbesuch bitte anmelden
in der Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey,
Daniela Destradi 06241 594675
Marlene Rothenmeyer 06734 961177
Freundeskreis Nieder-Olm
Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.V.
Camarahaus: Mo 19 Uhr,
Angehörigengruppe jeden 1. + 3. Mo/Monat
www.suchtkrankenhilfe-nieder-olm.de 06130 945483
Pro Retina Deutschland e.V.
Selbsthilfevereinigung von Menschen
mit Netzhautdegenerationen 06136 850579
Rückenwind
Selbsthilfegruppe für Suchterkrankungen Ev. Gemeindehaus Jugenheim, Hintergasse 19,
Mi ab 19 Uhr 0176 98630649
paul-rueckenwind@t-online.de, www.shg-rueckenwind.de
Schlafapnoe Selbsthilfe Mainz und Umgebung
schlafapnoe-mainz@gmx.de 0611 88027271
www.schlafapnoe-mainz.de
Bürgerservice Notdienste
Polizei...110 Notruf / Feuer...112 Rettungsdienst / Notarzt / Krankentransport...
Ärztlicher Bereitschaftsdienst...
Zahnärztlicher Notdienst... ...
(gebührenpflichtig)
Telefonseelsorge...
rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich und
Apothekennotdienst...
www.lak-rlp.de plus Postleitzahl des Standortes (gebührenpflichtig)
Abwasser / Kläranlage
Rufbereitschaft...
Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen
wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen.
Stromversorgung
EWR Netz GmbH, Alzey
Entstörungsdienst...
Erdgasversorgung
RWE Energie Regionalversorgung, RNK
für die Gemeinden Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim, Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt bei Störfällen...
EWR Netz GmbH, Alzey für die Gemeinde Partenheim
Entstörungsdienst...
Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH
Außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung
Entstörungsdienst...
Donnerstag, den 2. Dezember 2021 Amtlicher Teil Seite 3
VG Nieder-Olm
Pariser Straße 110 55268 Nieder-Olm
Telefon: 06136 69-0
Fax: 06136 69-161-1994
rathaus@vg-nieder-olm.de www.vg-nieder-olm.de
Bürgermeister: Ralph Spiegler
Telefon 06136 69-11000
%HLJHRUGQHWH 'RULV/HLQLQJHU5LOO
Telefon 06136 69-13000
Beigeordneter: Klaus Knoblich Beigeordneter: Rainer Malkewitz Sprechzeiten: Verwaltung
Mo – Do 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:30 Uhr
Sa geschlossen
Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Beirat für Menschen mit Behinderungen:
Vorsitzende Anna-Gracia Schade
Telefon 0151 18355089
Stellvertr. Vorsitzend. Markus Oberländer
Telefon 0171 6890521
Seniorenbeirat
Vorsitzender Eberhard Rathgeb
Telefon 06130 6041
eberhard.rathgeb@gmx.de Stellvertreterin Karin Schneider
Telefon 06136 44893
karin.e.schneider@t-online.de Stellvertreterin Hildegund Heucher
Telefon 06130 1682 Schiedspersonen
Schiedsmann Olaf Claus
E-Mail: olaf.claus@vg-nieder-olm.de Stv. Schiedsfrau Birgit Dany-Pietschmann E-Mail: birgit.dany-pietschmann@vg-nieder-olm.de Sprechstunden: Di 17:00 – 18:30 Uhr
In dieser Zeit auch telefonisch unter 06136 69-19008.
Bitte setzen Sie sich wegen eines Termins per E-Mail in Verbindung; Zimmer 119.
Bankverbindungen:
Sparkasse Mainz
Konto 152 002 002 BLZ 550 501 20 IBAN DE12 5505 0120 0152 0020 02 SWIFT/BIC MALADE51MNZ Sparkasse Rhein-Nahe
Konto 170 437 53 BLZ 560 501 80 IBAN DE67 5605 0180 0017 0437 53 SWIFT/BIC MALADE51KRE Mainzer Volksbank
Konto 480 480 11 BLZ 551 900 00 IBAN DE26 5519 0000 0048 0480 11
SWIFT/BIC MVBMDE55XXX
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss
der Verbandsgemeinde
Nieder-Olm
6LW]XQJVWHUPLQ 'LHQVWDJ8KU 2UW 3DULVHU6WU
1LHGHU2OP
Raum: Ratssaal Nieder-Olm Hinweis:
Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer*innen begrenzt ist.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 110 GemO i. V. m. § 114 GemO 2. Beschlussfassung über den Jahresabschluss
der Verbandsgemeinde Nieder-Olm für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Franz Josef Schatz Vorsitzender
Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB/A
Bauvorhaben: Ausbau der Goethestraße in Ober-Olm 2. BA in Ober-Olm
%DXKHUU 6WUDHQEDX/RV
2UWVJHPHLQGH2EHU2OP.LUFKJDVVH2EHU2OP
Kanalbau Los 2:
$EZDVVHU]ZHFNYHUEDQG8QWHUH6HO]$P*ROGHQHQ/DPP,QJHOKHLP Vergabestelle: Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Zentrale Vergabestelle,
3DULVHU6WUDH1LHGHU2OP7HO
)D[(0DLOYHUJDEHVWHOOH#YJQLHGHUROPGH
Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm schreibt im Namen der Ortsgemeinde Ober-Olm und des Abwasserzweckverbands Untere Selz zur Durchführung oben genannter Maßnahme Folgendes öffentlich aus:
Gewerk: Straßen- und Kanalbauarbeiten
(/9L6,' (
/RV6WUDHQEDXDUEHLWHQ2*2EHU2OP
ca. 16 Stück Straßenabläufe einbauen und anschließen
ca. 1600 qm Wasserdurchlässige Asphalttragschicht in der Fahrbahn und Gehweg ca. 1600 qm Betonstein-Pflaster in der Fahrbahn und Gehweg
ca. 215 m Entwässerungsrinne aus Natursteinpflaster Los 2: Kanalbauarbeiten (AVUS)
ca. 24 Stück Sanierungsstutzen an vorh. Hauptkanal DN 400 und DN 500
ca. 24 Stück Hausanschlüsse vom vorh. Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze erneuern ca. 8 Stück Schachtsanierung
Ausführungszeiten: Los 1 Straßenbau: Mai 2022 - Nov. 2022 Los 2 Kanalbau: März 2022 - April 2022 Zuschlags- und Bindefrist: 28.02.2022
Sicherheitsleistungen: 5 % der Bruttoauftragssumme Zahlungsbedingungen: gem. § 16 VOB/B
Nebenangebote: sind nur zulässig für Los 1 Straßenbauarbeiten
Lose: Es ist für beide Lose ein Angebot abzugeben. Der Zuschlag erfolgt für beide Lose gemeinsam an einen Bieter oder eine Bietergemein- schaft.
Die Ausschreibungen werden über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport (/9L6 DEJHZLFNHOW 'LH 9HUJDEHXQWHUODJHQ VLQG DE GHP XQWHU ZZZVXEUHSRUWGH herunterladbar. Hierfür ist eine kostenfreie Anmeldung erforderlich, die Mitarbeiter sind über GLH+RWOLQHEHL)UDJHQXQG3UREOHPHQJHUQHEHKLOIOLFK
Die Submission findet am XP8KU im Rathaus der VG Nieder-Olm, Pariser Str. 110, Sitzungszimmer, 55268 Nieder-Olm statt. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte unserem Anschrei- ben. Teilnehmen dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten. Eine Teilnahme ist auch in der durch das Corona-Virus ausgelösten besonderen Situation möglich. Jedoch bitten wir vorher um telefonische Mitteilung, ob Sie an dem Submissionstermin teilnehmen werden, um Ihnen den Zugang zu unseren Räumlichkeiten zu ermöglichen. Der Zugang ist derzeit nur über den Hintereingang des Rathauses nach Voranmeldung möglich.
Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein und können schriftlich im verschlosse- nen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag bei der Vergabestelle eingereicht werden. Eine elektronische Abgabe ist nur über Subreport möglich.
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesonder- tes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung zur Tariftreue/Mindestentgelt nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG)
Nachweis über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Referenzen).
Darüber hinaus hat der Bieter für Los 2 zum Nachweis seiner Eignung folgende Angaben JHPlD92%$EHL]XIJHQ
Lesen Sie weiter im Rahmen auf der kommenden Seite
Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Dezember 2021
Essenheim
Hauptstraße 2 55270 Essenheim
Telefon: 06136 88225
Fax: 06136 88804
gemeinde@essenheim.de www.essenheim.de
Ortsbürgermeister: Winfried Schnurbus E-Mail: rathaus@essenheim.de Bürozeiten: Carmen Heinze Mo und Mi 08:00 – 10:00 Uhr Di und Do 16:30 – 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Di und Do 17:00 – 19:00 Uhr
%HLJHRUGQHWH 'RULV6FKPDKO Beigeordneter: Franz-Josef Mohr Beigeordneter: Alexander Schott Behindertenbeauftragter:
Markus Oberländer 0171 6890521 behindertenbeauftragter@essenheim.de Seniorenvertretung:
Ursula Senftleben 06136 89468
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Ausschuss für Bauen und Ortsentwicklung Essenheim
Ortsgemeinde Essenheim
6LW]XQJVWHUPLQ 'LHQVWDJ8KU
Ort: Hauptstraße 2,
(VVHQKHLP
Raum: Ratssaal Essenheim Hinweis:
Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet 24-Std.) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zugang für nichtim- munisierte Zuhörer*innen begrenzt ist. Während der Sitzung ist der vorgeschriebene Abstand einzuhalten.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Bauantrag, Errichtung 4 DHH, Finther Weg 2. Bauantrag, Sanierung Dachlandschaft, Münch-
hofpforte
3. Bauvoranfrage, Nutzungsänderung Scheune in WE mit Befreiung vom Bebauungsplan
4. Sanierung der Kita Pfiffikus
Fortführung der Planungsleistungen LPH 5-9 durch das Geographische Planungsbüro Fran- zen
5. Informationen/Verschiedenes In Vertretung
Doris Schmahl, 1. Beigeordnete
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Essenheim
Ortsgemeinde Essenheim
6LW]XQJVWHUPLQ 'LHQVWDJ8KU
Ort: Hauptstraße 2,
(VVHQKHLP
Raum: Ratssaal Essenheim Hinweis:
Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet 24-Std.) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zugang für nichtim- munisierte Zuhörer*innen begrenzt ist. Während der Sitzung ist der vorgeschriebene Abstand einzuhalten.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Essenheim für das Haushaltsjahr 2022
a) Vorstellung
b) Anträge/Änderungen zum Haushalt
c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 2. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd-
gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
3. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
4. Sanierung der Kita Pfiffikus
Fortführung der Planungsleistungen LPH 5-9 durch das Geographische Planungsbüro Fran- zen
5. Entscheidung zur Annahme von Spenden gem.
§ 94 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz In Vertretung
Doris Schmahl 1. Beigeordnete
Jugenheim
Schulstraße 3 55270 Jugenheim
Telefon: 06130 1488
Fax: 06130 7853
rathaus@jugenheim-rheinhessen.de www.jugenheim-rheinhessen.de Ortsbürgermeister: Herbert Petri
%HLJHRUGQHWH 7DQMD6FKlIHU Beigeordneter: Tobias Süssenberger Beigeordneter: Jan Ulrich Glup Bürozeiten: Hildegund Heucher
Margot Maslowski Mo und Do 10:00 – 12:00 Uhr
Sprechzeiten: Ortsbürgermeister
Do 18:00 – 19:30 Uhr
Nach vorheriger telefonischer Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail
Seniorenvertretung:
Hildegund Heucher 06130 1682 Margot Maslowski 06130 6242
Einladung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffent- lichen Ratssitzung ein:
Gremium: Gemeinderat der
Ortsgemeinde Jugenheim
6LW]XQJVWHUPLQ 8KU
Ort: Jugenheim, Sport- und *HPHLQGHKDOOH6FKXOVWU
Raum: Halle Sport- und Gemeindehalle Hinweis:
Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörerinnen und Zuhörer begrenzt ist.
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen für die Beurteilungsgruppe/n: AK3
Nachweis:
1. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Güte- sicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Güte- zeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist.
2. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der An- forderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Ab- schnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die den Nachweis erbringen, dass sie vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben und über qualifizierte Fachkräfte sowie über die technische Ausrüstung für die Durchführung der Arbeiten verfügen. Mit Abgabe des Angebotes sind Referenzen vorzulegen.
Das wirtschaftlichste Angebot bekommt den Zuschlag. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.
1DFKSUIVWHOOHJHP92%$
Los 1: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim Los 2: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brand-Platz 3, 54290 Trier
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz – Vergabeprüfstelle – Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Sonstiges:
Die gesamte Kommunikation (auch Bieteranfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschl. der Beantwortung von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs-/Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Registrierte Bewerber werden über das System „subreport.de“ automatisch informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob beispiels- weise Vergabeunterlagen geändert wurden oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabe- unterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bieter.
Nieder-Olm, 29.11.2021 Doris Leininger-Rill 1. Beigeordnete
Donnerstag, den 2. Dezember 2021 Amtlicher Teil Seite 5 Tagesordnung:
Öffentlich:
Beratung / Beschlussfassung / Information 1. Sachstand Bebauungsplan und Offenlage „Im
Weidling“ – Info Fa. isu / Herr Haaß 2. Information gemäß § 33 Abs. 2 GemO 3. Haushalt 2022 – Schwerpunktsetzung und Zeit-
plan
4. BV Grundsatzentscheidung zum Kooperations- partner für den Glasfaserausbau
5. BV Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erdgas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 – 2025
6. BV Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 – 2025
7. BV Kommunale Kita „Rathausstrolche“ Jugen- heim
Beschluss überplanmäßiger Ausgabe
8. BV 1. Änderung der Hauptsatzung der Ortsge- meinde Jugenheim vom 27.06.2019
9. BV 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 10. BV Übertragung eines Ehrenamtes mit Auf-
wandsentschädigung
11. BV Bauvoranfrage: Errichtung Hundeplatz 12. BV TV Fahrradleasing
13. Nachbesetzung Ausschüsse – Information der Fraktionsvorsitzenden
14. FWG-Antrag 15. Verschiedenes Nichtöffentlich:
Beratung und Beschlussfassung
16. Bau- und Grundstücksangelegenheiten – Ankauf Grundstück
Öffentlich:
17. Information über die im nichtöffentlichen Teil ge- fassten Beschlüsse.
Herbert Petri Ortsbürgermeister
Klein-Winternheim
Hauptstraße 6
55270 Klein-Winternheim
Telefon: 06136 9942-0
Fax: 06136 9942-24
rathaus@klein-winternheim.de www.klein-winternheim.de
Ortsbürgermeisterin: Ute Granold ute.granold@klein-winternheim.de
Sprechzeiten: Di 17:30 - 19:00 Uhr Do 17:30 - 19:00 Uhr und nach Vereinbarung Bürozeiten: Karin Holzhauser
Nina Adrian
Mo 09:30 - 11:30 Uhr
Di 17:30 - 19:00 Uhr
Do 17:30 - 19:00 Uhr
%HLJHRUGQHWH 'RURWKHH%XJQHU
Telefon: 06136 9262202
Beigeordneter: Christian Pierzina
Telefon: 06136 7665739
Seniorenvertretung:
Roswitha Fischer 06136 88087 Renate Edelmann 06136 87890
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Ortsgemeinderat Klein-Winternheim
Ortsgemeinde Klein-Winternheim
6LW]XQJVWHUPLQ 0RQWDJ8KU 2UW $P%DQGZHLGHQZHJ .OHLQ:LQWHUQKHLP Raum: Haybachhalle (Hallenbereich) Hinweis:
Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer*innen begrenzt ist.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Erschließung des Gewerbegebietes „Am Berg V“
hier: Einleitung des Ausschreibungs- und Ver- gabeverfahrens für die Tiefbauarbeiten 2. Friedhöfe, neue Werkverträge Grabaushub, not-
wendige Änderungen der Friedhofsgebührensat- zungen zum 01.01.2022
3. Verschiedenes Ute Granold Ortsbürgermeisterin
Nieder-Olm
Pariser Straße 110 55268 Nieder-Olm
Telefon: 06136 69-24001 u. 69-24002
Fax: 06136 69-162-4999
stadt@nieder-olm.de www.nieder-olm.de
Stadtbürgermeister: Dirk Hasenfuss Bürozeiten: Caroline Wagner,
Tatjana Preuß
Mo, Do und Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Di 09:00 – 12.00 Uhr und
16:00 – 18:00 Uhr Sprechzeiten: Stadtbürgermeister
Di 16:00 – 18:00 Uhr
nach telefon. Vereinbarung
%HLJHRUGQHWHU +DQV-UJHQ6WUDXE Geschäftsbereich: Umwelt, Landwirtschaft,
Klimaschutz, Heimatfeste
und Gebäudemanagement
Sprechzeiten: Mo 18:00 – 19:00 Uhr nach telefon. Vereinbarung im Alten Rathaus,
Pariser Straße 101, 1. Stock Beigeordneter: Thomas Blechschmidt Geschäftsbereich: Wirtschaftsförderung,
Stadtmarketing, Gewerbe
und Verkehr
Sprechzeiten: Di 18:00 – 19:00 Uhr nach telefon. Vereinbarung im Alten Rathaus, Pariser Str. 101, 1. Stock Beigeordnete: Beate Berschneider Geschäftsbereich: Familie, Jugend, Soziales,
Kindergärten, Senioren,
Integration und Inklusion Sprechzeiten: Mo 18:00 – 19:00 Uhr
nach telefon. Vereinbarung im Alten Rathaus,
Pariser Str. 101, 1. Stock.
Seniorenvertretung:
Horst Scheel 06136 762513 Konrad Louis 06136 46192
Einladung
Hiermit lade ich zu einer nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nieder-Olm
6LW]XQJVWHUPLQ 0LWWZRFK8KU 2UW 3DULVHU6WU
1LHGHU2OP
Raum: Ratssaal Nieder-Olm Tagesordnung:
Nichtöffentlich:
1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 110 GemO i. V. m. § 114 GemO Reinhard Küchenmeister
Vorsitzender
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Stadtrat Nieder-Olm
Stadt Nieder-Olm
6LW]XQJVWHUPLQ 'RQQHUVWDJ
8KU
2UW 3DULVHU6WU
1LHGHU2OP
Raum: Ludwig-Eckes-Festhalle, Nieder-Olm
Hinweis:
Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer*innen begrenzt ist.
Tagesordnung:
Öffentlich – Beratung, Beschlussfassung und In- formation:
1. Vollzug der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz;
hier: Nachwahl von Ausschussmitgliedern 2. Straßenunterhaltung in der Stadt Nieder-Olm hier: Teilsanierung „Alte Landstraße“ im Bereich
Sparkasse/Metzgerei
3. Sanierung Ludwig-Eckes-Festhalle, Auftragsver- gaben
4. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd- gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
5. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
6. Anträge:
a) Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und CDU: Beauftragung eines Fachanwalts (2/2021)
b) Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und CDU: Änderung Hauptsatzung (3/2021) c) Antrag der SPD-Fraktion: Nieder-Olm ist fair
(3/2021)
d) Antrag der SPD-Fraktion: Unser Herz schlägt im Lohwald (+ Konzept Lohwald) (4/2021) 7. Sanierung Radwegeteilstück Ingelheimer Stra-
ße/Mühlweg
8. Entscheidung zur Annahme von Spenden gem.
§ 94 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz
9. Information über Verträge nach § 33 Abs. 2 Ge- meindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) 10. Verschiedenes öffentlich
Nichtöffentlich – Beratung, Beschlussfassung:
11. Grundstücksangelegenheiten
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wein- berg Zwei
hier: Anträge gemäß § 163 Abs. 1 Satz 2 BauGB – Abgeschlossenheitserklärung
12. Vertragsangelegenheiten
hier: Antrag auf Nutzung von öffentlichen Grund- stücksflächen und Umbau von Stellplatz- flächen – Gestattung und Eintragung einer Dienstbarkeit
13. Verschiedenes nichtöffentlich Öffentlich:
14. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöf- fentlichen Teil der Sitzung
Dirk Hasenfuss Stadtbürgermeister
Einladung
Hiermit lade ich zu einer nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nieder-Olm
6LW]XQJVWHUPLQ 0LWWZRFK8KU 2UW 3DULVHU6WU
1LHGHU2OP
Raum: Ratssaal Nieder-Olm Tagesordnung:
Nichtöffentlich:
1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 110 GemO i. V. m. § 114 GemO Reinhard Küchenmeister
Vorsitzender
Bebauungsplan „Gewerbepark Süd – 2. Änderung einschließlich
Gewerbepark Ingelheimer Straße – 19. Änderung“
der Stadt Nieder-Olm
hier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und § 88 LBauO
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom
Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Dezember 2021 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungen
wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sit- zung am 28.10.2021 den Bebauungsplan „Gewerbe- park Süd – 2. Änderung einschließlich Gewerbepark Ingelheimer Straße – 19. Änderung“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Olm, Flur 18, Parzellen 1/23, 1/24, 1/25, 1/28, 1/30, 1/31, 1/32, 1/34, 1/35, 1/36, 1/37, 1/38, 1/39, 1/40, 1/41, 1/42, 1/43, 1/44, 1/45, 1/46, 1/47, 1/48, 1/49, 1/51, 1/52, 1/53, 1/54, 1/55, 1/56, 123/11, 135/4, 135/6, 135/7 und 137/4.
Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:
§ 44 BauGB
Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflich- tet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Ge- meinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigen- tümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.
(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Min- derung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Ent- schädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Aus- wirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen er- spart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemein- de soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festset- zungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können.
(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädi- gung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach
§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu ver- zinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung
§ 99 Abs. 3 Anwendung.
(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender- jahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.
%DX*%
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor- schriften
(1) Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 be- achtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- chennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung des Flächennutzungsplans oder der Sat- zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a be- achtlich sind.
(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften so- wie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.
$EV*HP2
(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever- waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel- tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Sat- zung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Nieder-Olm, 29.11.2021 Dirk Hasenfuss Stadtbürgermeister
Bebauungsplan „Weinberg V – 1. Änderung vom 08.04.2021“
der Stadt Nieder-Olm
hier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und § 88 LBauO
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sit- zung am 28.10.2021 den Bebauungsplan „Wein- berg V – 1. Änderung vom 08.04.2021“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Olm, Flur 5, Parzelle 101/1 tlw., Flur 7, Parzellen 252/26, 471/1, 471/2, 471/3, 471/4, 471/5, 471/6, 471/7, 471/8, 471/9, 471/10, 471/11, 471/12, 471/13, 471/14, 471/15, 471/16, 471/17, 471/18, 471/19, 471/20, 471/21, 471/22, 471/23, 471/24, 471/25, 471/26, 471/27, 471/28, 471/29, 471/30, 471/31, 471/32, 471/33, 471/34, 471/35, 471/36, 471/37, 471/38, 471/39, 471/40, 471/41, 471/42, 471/43, 471/44, 471/45, 471/46, 471/47, 471/48, 471/49, 471/50, 471/51, 471/52, 471/53, 471/54, 471/55, 471/56, 471/57, 471/58, 471/59, 471/60, 471/61, 471/62, 471/63, 471/64, 471/65, 471/66, 471/67, 471/68, 471/69, 471/70, 471/71, 471/72, 471/73, 471/74, 471/75, 471/76, 471/77, 471/78, 471/79, 471/80, 471/81, 471/82, 471/83, 471/84, 471/85, 471/86, 471/87, 471/88, 471/89, 471/90, 471/91, 471/92, 471/93, 471/94, 471/95, 471/96, 471/97, 471/98, 471/99, 471/100, 471/101, 471/102, 471/103, 471/104, 471/105, 471/106, 471/107, 471/108, 471/109, 471/110, 471/111, 471/112, 471/113, 471/114, 471/115, 471/116, 471/117, 471/118, 471/119, 471/120, 471/121, 471/122, 471/123, 471/124, 471/125, 471/126, 471/127, 471/129, 471/130, 471/132, 471/133, 471/134, 471/136, 471/137, 471/138, Flur 24, Par- zellen 110 tlw., 113/3, 113/5, 113/6, 113/7 und 113/8.
Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:
§ 44 BauGB
Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflich- tet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Ge- meinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigen- tümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.
(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Min- derung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Ent- schädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Aus- wirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen er- spart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemein- de soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festset- zungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können.
(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädi- gung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach
§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu ver- zinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung
§ 99 Abs. 3 Anwendung.
(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender- jahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.
%DX*%
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor- schriften
(1) Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 be- achtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- chennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung des Flächennutzungsplans oder der Sat- zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a be- achtlich sind.
(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften so- wie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.
$EV*HP2
(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever- waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat.
Donnerstag, den 2. Dezember 2021 Amtlicher Teil Seite 7 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel-
tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Sat- zung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Nieder-Olm, 29.11.2021 Dirk Hasenfuss Stadtbürgermeister
Ober-Olm
Kirchgasse 7 55270 Ober-Olm
Telefon: 06136 8040
Fax: 06136 89050
Rathaus@Ober-Olm.de www.Ober-Olm.de Bürozeiten:
Jeannette Richter / Petra Hartmann
Mo 08:00 – 12:00 Uhr und 17:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr
Do 08:00 – 12:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Ortsbürgermeister: Matthias Becker Telefon: 06136 8040 (Rathaus)
oder 0171 7712187
matthias.becker@ober-olm.de
Sprechzeiten: nach telefon. Vereinbarung
%HLJHRUGQHWH <YRQQH:DVVHUPDQQ
Telefon: 0172 6105483
Geschäftsbereich: Soziales und Kultur yvonne.wassermann@ober-olm.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung Beigeordnete: Britta Pajonk-Werner Geschäftsbereich: Umwelt und Verkehr britta.pajonk-werner@ober-olm.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung Beigeordneter: Dr. Peter Dienst
Telefon: 06136 7562990
oder 0170 5613764
Geschäftsbereich: Bauen peter.dienst@ober-olm.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung Sozialbeauftragte:
Birgit Briem 06136 8040
Sprechzeiten: Di 15:00 – 17:00 Uhr sozialeintegration@ober-olm.de
Seniorenvertretung:
Wendelin Schultheis 06136 88185 seniorenvertretung@ober-olm.de Seniorenbeirat VG:
Wendelin Schultheis 06136 88185 Ingrid König 06136 88515 Jugendvertretung:
Maurice Hopfengart Felix Kinner Adrian Mann
Tristan Peschel jugendvertretung@ober-olm.de Jugendtreff
Daniel Harer 06136 923752
jugendtreff@Ober-Olm.de
Sörgenloch
Place de Ludes 10 55270 Sörgenloch
Telefon: 06136 2234
Fax: 06136 7623855
rathaus@gemeinde-soergenloch.de www.soergenloch.de
Ortsbürgermeister: Bernd Simon
Telefon: 06136 3186
buergermeister@gemeinde-soergenloch.de
%HLJHRUGQHWHU +DQV0LFKDHO6HLGHO
Telefon: 06136 924781
Mobil: 0176 22830059
michael.seidel@gemeinde-soergenloch.de Geschäftsbereich: Bauen, Planen
und Liegenschaften
Beigeordneter: Michael Wald
Telefon: 06136 5558
michael.wald@gemeinde-soergenloch.de Geschäftsbereich: Jugend, Senioren, Kultur
und Soziales
Bürozeiten: Sandra Weitzel
Mo 17:00 – 19:00 Uhr
Di bis Do 09:30 – 11:30 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister
Mo 17:00 – 19:00 Uhr
Seniorenbeirat VG:
Maria Metz 06136 7262
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremien: Bau-, Umwelt- und
Landwirtschaftsausschuss Sörgenloch
Ortsgemeinde Sörgenloch Haupt- und Finanzausschuss Sörgenloch
Ortsgemeinde Sörgenloch 6LW]XQJVWHUPLQ 'LHQVWDJ8KU 2UW 3ODFHGH/XGHV
6|UJHQORFK
Raum: Vereinsheim Sörgenloch Hinweis:
Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetz- licher Bestimmungen der Zugang für nichtimmuni- sierte Zuhörer*innen begrenzt ist.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Kosten der Reinigung im Haushaltsjahr 2021 im Bereich der Kindertagesstätte (nur Haupt- und Finanzausschuss)
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Sörgenloch für das Haushaltsjahr 2022
a) Vorstellung
b) Anträge/Änderungen zum Haushalt
c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 (nur Haupt-und Finanzausschuss) 3. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd-
gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025 (nur Haupt- und Finanzausschuss)
4. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025 (nur Haupt- und Finanzausschuss) 5. Rathauskeller Akustik
6. Widmung von Gemeindestraßen für den öffent- lichen Verkehr nach den Vorschriften des Lan- desstraßengesetzes (LStrG) (nur Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss)
7. Errichtung einer Photovoltaikanlage Rathaus/Ki- Ta/Horst-Schlager-Halle
8. Friedhofssatzung, Änderung der Friedhofs- gebührensatzung (nur Haupt- und Finanzaus- schuss)
9. Bauanträge (nur Bau-, Umwelt- und Landwirt- schaftsausschuss)
10. Verschiedenes Bernd Simon Ortsbürgermeister
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Ortsgemeinderat Sörgenloch Ortsgemeinde Sörgenloch 6LW]XQJVWHUPLQ )UHLWDJ8KU 2UW 3ODFHGH/XGHV
6|UJHQORFK
Raum: Vereinsheim Sörgenloch Hinweis:
Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer*innen begrenzt ist.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Einwohnerfragestunde
2. Errichtung einer Photovoltaikanlage Rathaus/Ki- Ta/Horst-Schlager-Halle
3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Sörgenloch für das Haushaltsjahr 2022
a) Vorstellung
b) Anträge/Änderungen zum Haushalt
c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 4. Vollzug der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz,
hier: Nachwahl von Ausschussmitgliedern 5. Kosten der Reinigung im Haushaltsjahr 2021 im
Bereich der Kindertagesstätte
6. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd- gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
7. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
8. Widmung von Gemeindestraßen für den öffent- lichen Verkehr nach den Vorschriften des Lan- desstraßengesetzes (LStrG)
9. Friedhofssatzung, Änderung der Friedhofsge- bührensatzung
10. Rathauskeller Akustik 11. Bauanträge
12. Verschiedenes Bernd Simon Ortsbürgermeister
Stadecken-Elsheim
Auf der Langweid 10 55271 Stadecken-Elsheim
Telefon: 06136 2248
Fax: 06136 6701
gemeinde@stadecken-elsheim.de www.stadecken-elsheim.de
Ortsbürgermeister: Thomas Barth
%HLJHRUGQHWHU 6|QNH.UW]IHOG Geschäftsbereich: Generationen, Ehrenamt,
Kultur, Sport und Tourismus Beigeordnete: Erika Doll
Beigeordneter: Heiko Horst
Geschäftsbereich: Umwelt und Liegenschaften Bürozeiten: Petra Wehrland-Döß Mo und Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Mi 15:00 – 18:00 Uhr
Sprechzeiten: Ortsbürgermeister
Di 17:00 – 19:00 Uhr
Fr 10:00 – 12:00 Uhr
Seniorenvertretung:
Eberhard Rathgeb 06130 6041 Elvira Gloos 06136 7632624
Einladung
Hiermit lade ich Sie herzlich zu einer Sitzung des Ge- meinderats Stadecken-Elsheim ein:
Gremium: Gemeinderat
6LW]XQJVWHUPLQ 0RQWDJ'H]HPEHU Sitzungsort: Selztalhalle,
$XIGHU/DQJZHLG 6WDGHFNHQ(OVKHLP 6LW]XQJVEHJLQQ 8KU
Hinweis:
Gemäß geltender Corona-Verordnung RLP gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung und die Masken- pflicht. Für den Zugang zur Sitzung bringen Sie bitte geeignete Nachweise (geimpft, genesen oder getes- tet) mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen der Zugang für nichtimmunisier- te Zuhörer/innen begrenzt ist.
Tagesordnung:
Öffentlich:
Information:
1. Einwohnerfragestunde
Beratung und Beschlussfassung:
2. Vorstellung ÖPNV-Konzept des Landkreises Mainz-Bingen ab Oktober 2022
Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Dezember 2021 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts-
gemeinde Stadecken-Elsheim für das Haus- haltsjahr 2022
4. Neubaugebiet „Friedhofstraße“ der Ortsgemein- de Stadecken-Elsheim
hier: Abschluss einer Grabungsvereinbarung zur Sicherung archäologischer Funde
5. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
6. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd- gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
7. Baugebiet „Schwalbenruh“:
a) Vergabekriterien f. gemeindeeigene Grund- stücke mit MFH (Mehrfamilienhausbebauung) b) Beschluss Grundstückspreise
8. Widmung von Gemeindestraßen für den öffent- lichen Verkehr nach den Vorschriften des Lan- desstraßengesetzes (LstrG)
9. Selztalhalle:
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Her- stellung einer Brandschutz-Türanlage
10. Neubau Vereinsheim:
Geräteausstattung 11. TV-Fahrradleasing 12. Unterstützung KiStE
13. Erneuerung der Dirtbike-Strecke 14. Annahme von Spenden 15. Bauanträge:
a) Errichtung MFH Im Selztal, Befreiung Verän- derungssperre
b) Austausch Garagentore, Mühlstraße 16. Antrag CDU-Fraktion:
Plakatständer zur gemeinsamen Nutzung aller Parteien und Wählergemeinschaften
Informationen:
17. Information über Verträge der Gemeinde gem.
§ 33 Abs. (2) GemO 18. Verschiedenes Nichtöffentlich:
Beratung und Beschlussfassung:
19. Personalangelegenheiten:
a) Anstellung stellv. Leitung Kita HdK b) Festlegung von Stufenlaufzeiten 20. Verschiedenes
Öffentlich:
Information:
21. Information über die im nichtöffentlichen Teil ge- fassten Beschlüsse
Thomas Barth Ortsbürgermeister
Zornheim
Kirschgartenstraße 2 55270 Zornheim
Telefon: 06136 952940
Fax: 06136 9529413
gemeinde@zornheim.de www.zornheim.de
Ortsbürgermeister: Dennis Diehl Sprechzeiten: Mo 17:00 – 18:30 Uhr
Mi 17:00 – 18:30 Uhr Bürozeiten: Manuela Dreger
Mo 10:00 – 12:00 Uhr und
17:00 – 18:30 Uhr
Di 10:00 – 12:00 Uhr
Mi 10:00 – 12:00 Uhr und
17:00 – 18:30 Uhr
Do 10:00 – 12:00 Uhr
%HLJHRUGQHWH Elke Tautenhahn Geschäftsbereich Tourismus und Kultur Sprechzeiten: Mi 18:00 – 19:00 Uhr Beigeordneter: Reinhold Kneib Geschäftsbereich Bauen
Sprechzeiten: nach telefon. Vereinbarung Beigeordnete: Christine Jaeger
Netzwerkbeauftragter für Pflege und Betreuung:
Torsten Schmidt 0151 72043638
Sprechzeiten: tel. Mo 13:00 – 17:00 Uhr netzwerk@zornheim.de
Seniorenvertretung:
Hans-Joachim Palmen 06136 44597 Karin Schneider 06136 44893 Jugendhaus:
Elisabeth Landua e.landua@gmx.de
Einladung
Ich lade Sie zur öffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Zornheim 6LW]XQJVWHUPLQ 0RQWDJGHQ
XP8KU
Ort: Obere Pfortenstraße 4, Zornheim
Raum: Lindenplatzhalle Bitte um Beachtung:
Die Sitzungen dürfen derzeit nur nach 3G-Regel ab- gehalten werden, d. h. alle Teilnehmer müssen zwei- fach geimpft sein, genesen oder getestet. Wir sind verpflichtet, dies durch Nachweis zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie die Vorgaben, wenn Sie an der Sitzung teilnehmen möchten.
Tagesordnung:
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Zornheim für das Haushaltsjahr 2022 a) Vorstellung
b) Anträge/Änderungen zum Haushalt
c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 3. Verschiedenes
Dennis Diehl Ortsbürgermeister
Einladung
Ich lade Sie zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremium: Gemeinderat der
Ortsgemeinde Zornheim
6LW]XQJVWHUPLQ 0LWWZRFKGHQ
XP8KU
Ort: Obere Pfortenstraße 4,
=RUQKHLP
Raum: Lindenplatzhalle
Bitte um Beachtung:
Die Sitzungen dürfen derzeit nur nach 3G-Regel ab- gehalten werden, d. h. alle Teilnehmer müssen zwei- fach geimpft sein, genesen oder getestet. Wir sind verpflichtet, dies durch Nachweis zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie die Vorgaben, wenn Sie an der Sitzung teilnehmen möchten.
Tagesordnung:
A) Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts- gemeinde Zornheim für das Haushaltsjahr 2022 a) Vorstellung
b) Anträge/Änderungen zum Haushalt
c) Beschlussempfehlung/Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 3. Vollzug der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
3.1 Nachwahl von Ausschussmitgliedern 3.2 Nachwahl Vorsitz Umlegungsausschuss 4. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erd-
gas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündel- ausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
5. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bün- delausschreibung 01.01.2023 – Laufzeit 2023 bis 2025
6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 7. Vertragliche Vereinbarung Ökokontofläche
„Kohlborn II“ mit Stiftung Wald zum Leben 8. Dritte Änderung Flächennutzungsplan 2025 hier: Änderung landwirtschaftliche Fläche zu
Sonderfläche Solar 9. Bauhof
9.1 Anschaffung Frontmulcher für Multicar 9.2 Anschaffung Frontbesen für Multicar 9.3 Anschaffung Wasserpumpe
10. Mietkauf einer Reinigungsmaschine für die Hans-Steib-Halle
11. TV-Fahrradleasing 12. Bauangelegenheiten
12.1 Bauantrag, Obere Pfortenstraße, An- und Umbau eines Wohngebäudes
13. Entscheidung zur Annahme von Spenden gem.
§ 94 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz 14. Anfrage SPD-Fraktion
hier: Buslinie 640 und Haltestellen
15. Information über Verträge nach § 33 Abs. 2 Ge- meindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) 16. Information
17. Verschiedenes B) Nichtöffentlicher Teil 18. Vertragsangelegenheiten
hier: Verpachtung alte Kläranlage 19. Information
20. Verschiedenes C) Öffentlicher Teil
21. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöf- fentlichen Teil der Sitzung
Dennis Diehl Ortsbürgermeister