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Johannes Gutenberg-Universität Mainz c/o Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz
Vermögenserklärung
zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung
Maßgebend sind die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des Antragseingangs (Antragstellung) beim Amt für Ausbildungsförderung. Den Vermögensangaben sind entsprechende Belege beizufügen. Der Wert des Vermögens soll für einen Zeitpunkt nachgewiesen werden, der nicht mehr als 14 Tage von der Antragstellung abweicht.
Wertpapiere (Aktien, Pfandbriefe, Obligationen, Anleihen usw.)
Wert in
Depot Nr
.Geldinstitut Anteils-
Bestand / Stückzahl
Rücknahme- preis
1EURO
Sonstige Forderungen und Rechte
Vermögen und Guthaben (Bank- und Sparguthaben, Bauspar- und Prämiensparguthaben, Rückkaufwert Lebensversicherungen², usw.)
Konto-/ Vertragsnummer Geldinstitut, Bausparkasse, Versicherung
Grundvermögen (Haus, Eigentumswohnung, Grundstück) ja nein Wert entspricht Kaufsumme oder Verkaufswert, Schulden sind zu belegen
Schulden und Lasten (auch Kleinkredite – mit Ausnahme der Darlehen nach dem BAföG)
Sind Sie Eigentümer(in) eines Kfz (z.B. Pkw, Motorrad) ? ja nein Wenn ja, bitten wir um folgende Angaben:
1. Fahrzeughersteller (z.B. VW): 4. Kilometerstand: ___________________
2. Fahrzeugtyp (z.B. Polo 1.0 6N): 5. Baujahr/Erstzulassung: ___________________
3. Fahrzeugmodell (z.B. Limousine 2): 6. Leistung (KW/PS): ___________________
Anstelle der Angaben zu 5.-6. können Sie auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einreichen.
Geschätzter Fahrzeugwert (Zeitwert³): Euro ggf. noch bestehende Kreditverbindlichkeiten für das Kfz: Euro
Haben Sie innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragstellung Vermögen an Dritte übertragen?
4Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind:
Amts- und Förderungsnummer
Ort, Datum Unterschrift
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Homepage: www.bafoeg.uni-mainz.de Stand: 08/2019
1 Es ist der Rücknahmepreis zum Antragsdatum anzugeben und zu belegen.
2 Sollten Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, fügen Sie Ihrem Antrag bitte einen Beleg bei, aus dem der Rückkaufswert sowie die Summe der eingezahlten Beträge dieser Versicherung zum Antragszeitpunkt ersichtlich sind.
3 Über die Links www.dat.de, www.autobudget.de oder www.mobile.de kann ein aktueller Händler-Einkaufswert (HEP) ermittelt werden. Notwendig hierfür sind die Angaben zu Fahrzeugart, Hersteller, Haupttyp, Untertyp, Baujahr, Erstzulassung sowie Kilometerstand. Liegt ein Fahrzeugschein vor, können die Angaben bis auf den Kilometerstand hieraus entnommen werden. Mitglieder des ADAC haben die Möglichkeit, zweimal jährlich eine
„Gebrauchtwagenübersicht“ aus dem Internet abzurufen, aus welcher ebenfalls aus Fahrzeug/Modell, Kilometerleistung, Leistung und Baujahr ein aktueller Verkaufswert eines PKW ermittelt werden kann. Hier ist jedoch – im Gegensatz zu der DAT-Liste – der Händlerverkaufspreis (HVP) angegeben und es sind lediglich die letzten sieben Baujahre bewertet. Zu beachten ist weiterhin, dass bei abweichender Kilometerleistung anhand von Korrekturtabellen prozentuale Preisauf- bzw. –abschläge zu berücksichtigen sind.
4 Verzinsliche Guthaben (aus Sparbuch, Wertanlage, Bausparvertrag, Fonds usw.) und Immobilien, welche innerhalb der letzten 6 Moante vor Antragstellung an Dritte übertragen wurden, sind unter Bekanntgabe des Verwendungszwecks zu belegen und begründen, da rechtsmissbräuchliche Übertragungen weiterhin als Ihr Vermögen angerechnet werden.
Platz für Erläuterungen (nur ggf. auszufüllen):