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L-aktuell. Amtsblatt der. Verbandsgemeinde Leiningerland

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Academic year: 2022

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V G L - aktuell

V erbandsgemeinde Leiningerland

Amtsblatt

der

6. Jahrgang Donnerstag, 18. November 2021 767 | Nr. 46/2021

Der Impfbus macht am Donnerstag, 25.11.2021 ganztägig (09.00 - 17.00 Uhr)

Station auf dem Carrières-sur-Seine-Platz in der Innenstadt von Grünstadt.

Weitere Infos unter:

https://corona.rlp.de/de/impfen/

informationen-zur-corona-imp- fung-in-rheinland-pfalz/

Weihnachtsmarkt Weihnachtsmarkt

in Gerolsheim in Gerolsheim

am 19. und 20. November

2021

(Näheres sh.

unter Gerolsheim)

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Wichtiges auf einen Blick

Wichtiges auf einen Blick

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland Industriestraße 11, 67269 Grünstadt

Außenstelle: Hauptstraße 45, 67310 Hettenleidelheim

Telefon: ...06359 8001-0 Fax: 06359 8001-8001 E-Mail: ... info@vg-l.de Internet: ... www.vg-l.de Öffnungszeiten Verwaltung

montags bis freitags 08:30 - 12:00 Uhr

montags und dienstags 13:30 - 16:00 Uhr

donnerstags 13:30 - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerservice Grünstadt

montags und dienstags 07:30 - 16:00 Uhr

mittwochs und freitags 07:30 - 12:00 Uhr

donnerstags 07:30 - 18:00 Uhr

Bürgerservice Hettenleidelheim Derzeit geschlossen.

Landwirtschaftliche Angelegenheit ... Tel. 06359 8001-3001 Außenstelle Weinstraße 92, Bockenheim

Öffnungszeiten:

montags bis freitags 08:30 - 12:00 Uhr

Tourist-Information ... Tel. 06359 8001-3002 Außenstelle Weinstraße 92, Bockenheim

Öffnungszeiten:

montags bis freitags 08:30 - 12:00 Uhr

montags bis mittwochs 13:30 - 16:00 Uhr

donnerstags 13:30 - 18:00 Uhr

Kfz-Zulassung (Außenstelle)

Industriestraße 11, 67269 Grünstadt Tel. 06359 8001-4140 Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

montags 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

donnerstags 14:00 Uhr bis 17.30 Uhr

freitags 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Terminvereinbarung ist vorab erforderlich Bürgermeister Frank Rüttger

Beigeordnete Bernd Findt, Carsten Brauer, Karl Meister, Hans Scherer

Sekretariat: Evelyn Neufeld Tel. 06359 8001-4611 Schiedsamt

- Kurt Mauntz, Tel. 06359 2519, E-Mail: kurt.mauntz@web.de (Schiedsbezirk 1 = Gebiet ehemalige VG Grünstadt-Land)

- Wolfgang Heinrich, Tel. 06356 6080281, E-Mail: w.heinrich- carlsberg@t-online.de

(Schiedsbezirk 2 = Gebiet ehemalige VG Hettenleidelheim) Integrationsbeauftragte VG Leiningerland und Stadt Grünstadt Monika Grundmann ... Tel. 06359 8001-4041 ...E-Mail: monika.grundmann@vg-l.de Migrations- und Integrationsbeauftragter

Karlheinz Christ ... Tel. 0162 2948115 ...E-Mail: migration.integration@vg-l.de Gleichstellungsbeauftragte VG Leiningerland und Stadt Grünstadt Kira Wolf ... Tel. 06359 805-104 ... E-Mail: kira.wolf@gruenstadt.de Bürgerbusse

Kostenlose Fahrten dienstags und donnerstags von 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Anmeldung immer am Vortag von 14 - 16 Uhr

„Max“ (ehem. VG Grünstadt-Land): ... Tel. 06359 8001-7777

„Moritz“ (ehem. VG Hettenleidelheim): ... Tel. 06359 8001-7888 Schwimmbäder (nur während der Badesaison)

Schwimmbad Hettenleidelheim ... Tel. 06351 124174 Burgschwimmbad Altleiningen ... Tel. 06356 919067

Rufbereitschaften außerhalb der üblichen Dienststunden

Abwasserbeseitigung

Verbandsgemeindewerke Leiningerland Tel. 06359 919786 für Altleiningen, Battenberg, Bockenheim

Carlsberg, Ebertsheim, Hettenleidelheim, Kindenheim, Mertesheim, Obersülzen, Obrigheim, Quirnheim, Tiefenthal, Wattenheim

Verbandsgemeindewerke Leiningerland Tel. 06233 371246 für Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach

Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Neuleiningen Wasserversorgung

Verbandsgemeindewerke Leiningerland Tel. 06359 919786 für alle Gemeinden

Erdgas

Pfalzgas Frankenthal Tel. 0800 1003448

für Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Carlsberg, Dirmstein, Ebertsheim, Gerolsheim, Großkarlbach, Hettenleidelheim, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Tiefenthal, Wattenheim, Quirnheim

Stadtwerke Grünstadt Tel. 06359 85563

für Neuleiningen und Obrigheim Strom

Pfalzwerke Netz AG Maxdorf Tel. 0800 7977777 für Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bockenheim,

Carlsberg, Ebertsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Tiefenthal und Quirnheim

Stadtwerke Frankenthal Tel. 06233 602444 für Dirmstein und Gerolsheim

Stadtwerke Grünstadt Tel. 06359 85563

für Neuleiningen

KEEP GmbH Tel. 06351 407-107

für Hettenleidelheim, Obrigheim und Wattenheim (außerhalb der Arbeitszeit Tel. 0800 7759000

Polizeiinspektion Grünstadt Tel. 06359 9312-0 Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch

eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

Notfallrufe

Polizei/Notruf 24 Std. Tel. 110

Feuerwehr / Rettungsdienst 24 Std. Tel. 112 Rettungswagen/Krankentransport 24 Std. Tel. 06359 19222

Kreiskrankenhaus Grünstadt Tel. 06359 809-0

Vergiftungszentrale Mainz Tel. 06131 19240

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116 117 Augenärztlicher Notdienst Tel. 0180 5011230 Zahnärztlicher Notdienst Tel. 06359 1231 oder 06305 7150414 Tierärztlicher Notdienst Tel. 0152 03740813 Apotheken Notdienst

Ansage über Tel. 0180 5258825+PLZ

oder unter www.lak-rlp.de (Gebühr netzabhängig)

Amtsblatt in eigener Sache Redaktion: Evelyn Neufeld Telefon: 06359 8001-4611 E-Mail: amtsblatt@vg-l.de

Redaktionsschluss: freitags 11:00 Uhr

Kein Amtsblatt erhalten?

Bitte wenden Sie sich für Reklamationen an die Linus Wittich Medien KG E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Telefon: 06502 9147-800

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Veranstaltungen

Datum Ort Veranstaltung

19.-20.11.2021 Gerolsheim Weihnachtsmarkt, Fr, 19.11. ab 18 Uhr, Sa, 20.11. ab 15 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus 21.11.2021 Quirnheim /

Boßweiler Kirche St. Oswald in Quirnheim/ Boßweiler, 17.00 Uhr, Vokalensemble Filsbach - Consort Mannheim, sowie Asaesa-Trio aus Heidelberg, Hygienekonzept (3G), freier Eintritt

26.-27.11.2021 Wattenheim Travestie-Show - Apres Ski Party - Travestie- Deluxe Ort: Gemeindefesthalle Wattenheim, Einlass ab 17.30 Uhr, freie Platzwahl,

und Info unter travestie.wattenheim@online.de oder per WhatsApp unter Tel. 0174/3245919

27.11.2021 Carlsberg-

Hertlingshausen - Hauptsache

, Bingokugeln im Kopf und

, 19.30 Uhr, Jeder kann was e.V., Unnerdorf 7, Hertlingshausen, Anmeldung/Reservierung erforderlich

(Tel: 06356 | 8634 oder info@jekawa.de) Eintritt frei, Spenden willkommen

Einlass nur mit Impfnachweis, tagesaktuellem Negativtest oder Genesungsnachweis

27.-28.11.2021 Großkarlbach Weihnachtsmarkt Großkarlbach im

, Gemeinschaftsveranstaltung von Vereinen und Organisationen

27.-28.11.2021 Kirchheim Weihnachtsmarkt, Sa 16-21 Uhr, So 15-20 Uhr 03.-05.12.2021 Dirmstein Weihnachtsmarkt, Fr, 03.12. von 17-21 Uhr,

Sa, 04.12. von 16-21 Uhr, So, 05.12. von 16-20 Uhr

Wir bitten um Beachtung:

Ob eine der genannten Veranstaltungen verlässlich stattfindet/nicht stattfindet, erfahren Sie aus- schließlich beim Veranstalter/Organisator selbst. Alle Angaben ohne Gewähr.

Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359 8001-3002 Fax: 06359 8001 8309, E-Mail: touristik@vg-l.de

Veranstaltungen, die in den Veranstaltungskalender aufgenommen werden sollen, sowie Änderungen bei bereits gemeldeten Terminen senden Sie bitte rechtzeitig zum

Redaktionsschluss am Freitag, 11 Uhr, per E-Mail an touristik@vg-l.de

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Veranstaltungen

Weihnachtsmärkte

in der Verbandsgemeinde Leiningerland 2021

Gerolsheim

Fr, 19.11.21 ab 18 Uhr, Sa, 20.11.21 ab 15 Uhr

Freitag 19.11.2021, 18.00 Uhr

Eröffnung mit dem Bürgermeister und den Kin- dern der Grundschule

Samstag 20.11.2021, ab 15.00 Uhr Linedance zum Mitmachen für alle Tombola

Besuch von „Schorli“ - das größte Dubbeglas der Welt Ab 18.00 Uhr

Musikalische Umrahmung vom Duo „ two4you“

aus Weisenheim/Sand Täglich:

Gulaschkanone vom offenen Feuer

Karussell, Pfeilwurf, Lasergewehrschiessen

Porter Schwarzbier, Glühwein, Glühweincocktails usw. Waffeln, Flammkuchen, Baguettes, Steaks, Würst- chen Im DGH:

Honig und elsässische Spezialitäten Weihnachtliche Süßwaren

Ausstellung mit vielen Hobbykünstlern

Großkarlbach

Sa, 27.11.21 ab 16 Uhr, So, 28.11.21 ab 15 Uhr

Weihnachtszauber im Alten Weingut, unter diesm Motto lädt die Gemeinde Großkarlbach zum gemütlichen Beisammensein ein. Am Samstag um 16:00 Uhr ist Eröffnung im Hof des Alten Wein- gutes in der Hauptstraße 23. Ab 18 Uhr spielt die Gitarrenkombo Vogelfrei. Sonntag geht es um 15:00 Uhr los. Die Schüler und Schülerinnen der Grundschule Laumersheim-Gerolsheim tragen Lieder vor und im Anschluss findet ein gemeinsa- mes Singen von Weihnachtsliedern von und mit Roman Winter statt. Außerdem gibt es eine große Tombola, Handgemachtes, Glühwein & Co und Bescherung der Kinder durch den Nikolaus.

Kirchheim

Sa, 27.11.21 von 16-21 Uhr, So, 28.11.21 von 15-20 Uhr

Besuchen Sie den Kirchheimer Weihnachtsmarkt.

Die Kirchheimer Vereine verwöhnen sie mit Köst- lichkeiten.

Aufgrund der vorherrschenden Situation haben wir in diesem Jahr das Angebot auf Speisen und Getränke beschränkt.

Der Kirchheimer Weihnachtsmarkt findet unter Einhaltung der 3G Regel statt. Wir wünschen Ihnen schöne Stunden in Kirchheim.

Dirmstein

Fr, 03.12.21 von 17-21 Uhr, Sa, 04.12.21 von 16-21 Uhr, So, 05.12.21 16-20 Uhr

„Märchenhafte Weihnacht“ im und am Sturmfeder´schen Schloss.

In Holzhäuschen auf dem Schlossplatz wer- den u.a. Speisen und Getränke angeboten, im Gebäude finden Sie Verkaufsstände mit Weih- nachtsgeschenken und Dekorationsartikel.

Das umfangreiche Rahmenprogramm umfasst beispielsweise musikalische Beiträge und Mär- chenstunde.

Der Weihnachtsmarkt findet unter 2G-Bedingun- gen statt.

Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim

Tel.: 06359 8001-3002

Fax: 06359 8001 8309,

E-Mail: touristik@vg-l.de

(5)

Verbandsgemeinde Leiningerland

Amtlicher Teil Amtlicher Teil Amtlicher Teil

Bürgerbus Leiningerland

Bürger fahren Bürger - ehrenamtlich -

Wenn Sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können, dann fahren wir Sie - kostenlos! - zum Arzt, zur Bank, zum Einkaufen zur Krankengymnastik, zur Massage, zum Frisör u. zu ihrem Wunschziel innerhalb der Verbandsgemeinde.

Sie werden zu Hause abgeholt, zu ihrem Fahrziel gebracht und wenn Sie alles erledigt haben, bringen wir Sie wieder nach Hause. Platz für Ihre Einkäufe und falls erforderlich auch für Ihren Rollator ist ausreichend vorhanden.

Anmeldung am Vortag:

Montag und Mittwoch

14 - 16 Uhr

MAX: ehem. VGGrünstadt-Land Telefon:

06359 8001- 7777

MORITZ: ehem.VG Hettenleidelheim Telefon:

06359 8001- 7888

Medizinische Termine können 1 Woche früher angemeldet werden.

Corona- Hinweis:

Aus aktuellem Anlass können wir nur noch Geimpfte und Genesene (G2) transportieren. Bitte bringen sie ihren Impfpass oder einen Genesungsschein mit. Für alle Fahrgäste gilt weiterhin Maskenpflicht.

BB ürgerbus

Leinigerland

Dienstag und Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Das Bürgerbusteam freut sich auf Sie!

Sie suchen noch ein Geschenk für Weihnachten?

Wir hätten da was für Sie!

Impressionen aus der Verbandsgemeinde Leiningerland Der Leipziger Maler Heinrich Mauers- berger hat im Auftrag der Verbandsge- meinde für das Projekt „Begegnung“ mit einem „unverstellten und offenen Blick von außen“ Impressionen des Leininger- landes in Bildern festgehalten.

Das dazu aufgelegte, 80-seitige Buch trägt den Titel „Begegnung“, weil der Künstler bei seiner Erkundung besonde- ren Wert auf den Kontakt mit Bürgerin- nen und Bürgern gelegt hat, die dabei so manch interessante Anekdote zum Bes- ten gaben.

Im Buch zu sehen sind Motive und Erläuterungen aus unseren 21 Ortsgemeinden und 8 Ortsteilen.

Erhältlich ist das Buch zum Preis von 20 Euro an der Info-Theke der Verbandsgemeinde Leiningerland in Grünstadt.

Gegen Vorkasse schicken wir Ihnen das Buch auch gerne zu. Melden Sie sich dazu bitte im Vorzimmer

des Bürgermeisters, Frau Neufeld, Tel. 06359 8001-4611.

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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 der Verbandsgemeinde Leiningerland

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ver- bandsgemeinde Leiningerland für die Jahre 2022 und 2023 gemäß § 97 Abs. 1 GemO

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2022 und 2023 werden am 18.11.2021 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.

1. In den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushalts- plan und seinen Anlagen für die Jahre 2022 und 2023 kann wegen der nach wie vor bestehenden Corona-Gefahren- lage allerdings ausschließlich nach telefonischer Anmel- dung und Terminvergabe Einsicht genommen werden. Sie erreichen die zuständige Haushaltssachbearbeiterin Frau Walczok unter Tel. 06359/8001-4422. Außerdem stehen o.

g. Haushaltssatzung mit dem -plan und seinen Anlagen auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, https://www.vg-l.de/verwaltung/rathaus/

haushalt/, zur Einsichtnahme bereit.

Wir weisen darauf hin, dass während eines vereinbar- ten Termins zwingend die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.

2. Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Leiningerland haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsge- meindeverwaltung Leiningerland Vorschläge zum Ent- wurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 mit dem -plan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeinde Lei- ningerland, 67269 Grünstadt, Industriestraße 11, oder per E-Mail an info@vg-l.de zu richten. Der Verbandsgemeinde- rat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung mit dem -plan und seinen Anlagen über die innerhalb die- ser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Grünstadt, den 18.11.2021 Frank Rüttger, Bürgermeister

Der Landesbetrieb Mobilität Speyer informiert:

L 453, Ausbau der Obersülzer Straße in Grünstadt

Der Ausbau der Obersülzer Straße in Grünstadt schreitet gut voran. In Abhängigkeit von der Witterung beginnen ab Ende der 47. Kalenderwoche die Arbeiten zwischen dem neuen Kreisverkehrsplatz bis zur Einmündung Max-Plank-Straße.

Die Arbeiten erfolgen - wie bisher - unter Vollsperrung des jeweiligen Abschnittes. Der Verkehr wird über die Umfahrung Grünstadt (B 271) und die Kirchheimer Straße (L 516) umgelei- tet. Der Anliegerverkehr wird - soweit möglich - jeweils bis zur Baustelle aufrechterhalten. Der Fußgängerverkehr wird nach Möglichkeit über provisorische Gehwege geführt.

Die Zufahrt von der Industriestraße über den neuen Kreisver- kehrsplatz ist Richtung Westen ist dann wieder möglich.

Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet alle Verkehrs- teilnehmer und Anlieger während der verkehrlichen Einschränkungen um Verständnis für die auftretenden Ver- kehrsbehinderungen.

GemeindeschwesterPLUS

Senioren-Ge(h)spräch

Gemeinsam spazieren gehen, gut unterhalten, nette Men- schen treffen und evtl. weitere Aktivitäten (gemeinsam) pla- nen und durchführen - haben sie darauf Lust?

Auf Initiative und in Zusammenarbeit mit einer Grünstadter Seniorin entstand die Idee zu einem gemeinsamen Ge(h) spräch. Hierzu lade ich, die Gemeindeschwesterplus Fr. Lang- knecht, Sie gerne ein.

2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschus- ses Forstzweckverband Jerusalemsberg- Leiningerwald

Sitzungstag Dienstag, 23.11.2021 , 08:00 Uhr

Sitzungsort Besprechungsraum 115, 1. OG, der VG Leinin- gerland (1. OG, Westflügel)

Tagesordnung öffentliche Sitzung

1. Forstzweckverband Jerusalemsberg-Leiningerwald: Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

2. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung

3. Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Forstzweckver- bandes und

Entlastung des Verbandsvorstehers.

4. Prüfung des Jahresabschlusses 2018 - 2020 des Forst- zweckverbandes und Entlastung des Verbandsvorstehers.

5. Anfragen und Mitteilungen

Gez. Carsten Brauer, Verbandsvorsteher

5. Sitzung des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Leiningerland

Sitzungstag Donnerstag, 25.11.2021, 18:00 Uhr

Sitzungsort Verbandsgemeinde Leiningerland, Industrie- str. 11,

67269 Grünstadt, Sitzungssaal (5. OG) Tagesordnung

öffentliche Sitzung

1. Haushaltsplan VG Leiningerland 2022/2023 Ansätze für Schulen und Schulturnhallen

2. DigitalPakt Schulen; Sachstand und weitere Beschaffun- gen

3. Baumaßnahmen; Grundschulen und raumlufttechnische Anlagen,

mündlicher Vortrag 4. Anfragen und Mitteilungen

Gez. Carsten Brauer, Vorsitzender Hinweis:

Für Gremienmitglieder und für Besucherinnen und Besu- cher von Gremiensitzungen gelten die Bestimmungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO). Danach ist beim Betreten und Verlassen der Sit- zungslokalität eine Gesichtsmaske (OP-Maske, Standard KN 95/N95 oder FFP 2) zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt, sobald unter Wahrung des Abstandsgebotes ein Sitzplatz ein- genommen wurde.

Als eine „Veranstaltung in geschlossenen Räumen“ gilt für eine Gremiensitzung darüber hinaus gemäß eine Testpflicht.

Zugelassene PoC-Antigen-Tests durch geschultes Perso- nal (Schnelltests mit Bescheinigung), vor Ort unter Aufsicht durchgeführte zugelassene PoC-Antigen-Tests zur Eigenan- wendung (Selbsttests) sowie eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Metho- den der Nukleinsäureamplifikationstechnik) dürfen vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen worden sein. Selbsttests stehen zur Verfügung und können auch vor Ort in der Sit- zungslokalität durchgeführt werden. Planen Sie hierfür bitte ausreichend Zeit ein.

Die vorgenannte Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte (mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung) und genesene Personen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen (Impfpass oder CovPass-App).

Zur Kontakterfassung werden Besucherinnen und Besucher in entsprechende Listen eingetragen oder über die Luca-App registriert. Gleichzeitig bitten wir, während und nach der Sit- zung die Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten.

(7)

Die Veranstaltung findet zukünftig wöchentlich statt und dau- ert ca. 1 Stunde.

Wann: jeden Mittwoch um 14 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Stadtpark Grünstadt

Anmeldung vorab unter Tel. 06322 961-9126 (Mo-Do 9-14 Uhr).

Es gelten die aktuellen Corona- Regeln.

Gleichstellungsstelle Grünstadt - Leiningerland

Online-Vortragsreihe „Digitale Gewalt“ und Selbstbehauptungs- kurs anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen Sie können sich noch kurzfristig zu den folgenden Online-Vorträgen und Ver- anstaltungen anmelden. Alle Vorträge sind kostenlos. Für den Selbstbehaup- tungskurs wird ein Teilnahmebeitrag von 5€ fällig.

22.11. 20 Uhr: „Was ist digitale Gewalt und wie kann ich mich dagegen wehren?“

23.11. 18 Uhr: „Cybermobbing und -stalking: Erkennen, Prä- vention und Handlungsmöglichkeiten“

24.11. 19 Uhr: „Hate Speech - Worte prägen unseren Alltag“

für Schüler*innen

25.11. 14 Uhr: „Hate Speech in Social Media“

26.11. 18 Uhr: „Warum der Feminismus Männer braucht und Männer den Feminismus“

27.11. 9-12 Uhr: Selbstbehauptung- und Selbstverteidigung für Frauen ab 16 Jahren

Nähere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Grünstadt. Bitte melden Sie sich zu den Veranstaltungen an unter 06359 805-104 oder kira.wolf@gruenstadt.de.

In der Gleichstellungsstelle im Rathaus Grünstadt sind, beglei- tend zur Themenwoche, zahlreiche Informationsmaterialien von der EU-Initiative klicksafe erhältlich: Broschüren zur Nut- zung sozialer Medien wie TikTok und YouTube, Materialien zur Sicherheit im Netz, Flyer zu Hate Speech und viele mehr. Die Angebote richten sich an Jugendliche und Erwachsene.

Nichtamtlicher Teil

Seniorenbeirat Leiningerland e. V.

Der Seniorenbeirat Leiningerland e. V. weist auf folgende Presseerklärung der Landesse- niorenvertretung Rheinland-Pfalz hin:

Corona-Verunsicherungen in der Bevölke- rung nehmen stark zu

Die Corona-Verunsicherung in der Bevölkerung nimmt derzeit wieder zu; sie wird leider auch verstärkt durch widersprüchliche Aussagen der Politik, die in den Medien zitiert werden und entsprechende Kommentare noch zusätzlich zur Verwirrung beitragen. Eindeutige Aussagen braucht das Land! Der Vorstand der Landesseniorenvertretung RLP e. V. fordert diese eindeutigen Aussagen zum Schutz ALLER, Jung und Alt:

- 2 G, also genesen oder geimpft reicht nicht, weil auch diese Menschen sich anstecken können und so selbst wieder anstecken können, deshalb Testpflicht für ALLE (Genesene, Geimpfte, Ungeimpfte) v.a. in Altenheimen und Krankenhäusern (Personal und Besucher), Schulen (Lehrer und Schüler) und in den Kitas.

- Also 3 G! Für 2 G Menschen genügt ein Schnelltest, der kostenfrei sein muss, für Ungeimpfte ein kostenpflich- tiger PCR Test.

- Maskenpflicht (FFP2), Abstand, Hygiene und Lüften weiterhin dringend notwendig.

- Drittimpfung (Boostern): Über 70 Jährige, reicht aber nicht. Namhafte Immunologen sagen mit Recht ab 60 und dann Menschen mit Vorerkrankungen, aber nicht nur Krankheiten, die das Immunsystem betreffen. Die Entscheidung wer unter 60 geboostert werden soll, treffen die Ärzt*innen, die ihre Patienten am besten kennen, was in der Regel die Hausärzt*innen sind.

- Mit diesen Maßnahmen wäre - Stand 07.11.2021 - ein erneuter Lockdown vermeidbar.

Schulnachrichten

Justus-von-Liebig-RealschulePlus Maxdorf

Infoabend für Grundschuleltern

Donnerstag, 18.11.2021 um 18.30 Uhr Elternabend Thema: Welche Schule für mein Kind?

Es wird informiert über die Schulform der Realschule plus im Allgemeinen und über das besondere Profil der Realschule plus Maxdorf. Anschließend findet ein Schulrundgang statt.

Es gilt die 3G-Regel, Testungen vor Ort sind möglich. Eine Vor- anmeldung ist nicht erforderlich.

Verantwortlich

amtlicher Teil: Frank Rüttger, Bürgermeister nichtamtlicher Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin

Impressum

Herausgeber: Verbandsgemeinde Leiningerland, 67269 Grünstadt, Industriestr. 11

Druck: Druckhaus WITTICH KG

Verlag: LINUS WITTICH Medien KG

Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

Erscheinungsweise: wöchentlich

Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag

Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail:

service@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeich- nete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Hinweis: Corona-Krise

Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her- gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.

Das Team der LINUS WITTICH Medien KG Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de

(8)

Für die Veranstaltung sind ausschließlich geimpfte und gene- sene Personen (2G-Regel) zugelassen. Bis zum Erreichen des Sitzplatzes ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Der Eintritt ist frei; Spenden für den Verein der Förderer und Freunde des Kreiskrankenhauses Grünstadt sind willkommen.

Eine Platzreservierung inklusive einer Kontaktdatenerfassung ist wegen der begrenzten Raumkapazität unbedingt erforder- lich (Tel.: 06359 809-111).

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)

Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder über Pflanzenschutz beraten, müssen sachkundig im Pflanzenschutz sein. Vom 08. - 14.12.2021 bietet das DLR in Neustadt einen Sachkundelehrgang Pflanzenschutz für den kommunalen Bereich/Zierpflanzenbau an. Die Gebühren für den gesamten Lehrgang betragen 185 Euro.

Das Prüfungszeugnis des bestandenen Lehrgangs berechtigt zur Anwendung inklusive Beratung und Kauf von Pflanzen- schutzmitteln auch in anderen Fachsparten wie Gemüsebau, Obstbau, Weinbau und Landwirtschaft.

Nähere Informationen unter:

https://www.dlr.rlp.de/Sachkunde/Lehrgaenge/Lehrgaenge/

DLR06689

Bei Interesse melden Sie sich bitte online an. Für Fragen stehe Ihnen Herr Reiners gerne zur Verfügung: Tel: 06321 671-553, siegfried.reiners@dlr.rlp.de

Agentur für Arbeit

BiZ & Donna: Digitale Vorträge

- „Altersvorsorge für Frauen - Wenn nicht jetzt, wann dann?“

am Dienstag, 23.12.2021 ab 9 Uhr

- „Vorstellungsgespräch - Überzeugend verhandeln“ am Don- nerstag, 25.11.2021 ab 9 Uhr

Anmeldung per E-Mail an Landau.BCA@arbeitsagentur.de Beide Veranstaltungen sind kostenlos. Für die Teilnahme wird ein internetfähiges Gerät benötigt. Die Zugangsdaten zur vir- tuellen Vortragsplattform erhalten Sie mit der Anmeldebestä- tigung. Fragen beantworten Sandra Welsch, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Landau, Tel. 06341 958 660.

Stellenausschreibungen Mitteilungen der Kreisverwaltung

Das Gesundheitsamt Kreis Bad Dürkheim/

Neustadt stellt die Kontaktverfolgung ein

Aufgrund hoher Fallzahlen können Kontaktpersonen nicht mehr vom Amt informiert werden - positiv geteste- te Personen werden weiterhin persönlich kontaktiert.

Sowohl der Inzidenzwert des Landkreises Bad Dürkheim, als auch der Wert der Stadt Neustadt an der Weinstraße liegen nunmehr in einem Bereich, in dem das Gesundheitsamt Neu- stadt die Kontaktverfolgung nicht mehr gewährleisten kann.

Den vielen positiven Fällen folgen auch umso mehr Kontakt- personen und zwar so viele, dass diese anders als zuvor nicht mehr vom Gesundheitsamt informiert werden können.

Daher gilt nunmehr auf Grundlage der seit Februar geltenden Absonderungsverordnung: Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss seine engen Kontaktpersonen unver- züglich selbst darüber informieren, damit diese sich ihrerseits absondern und sich testen lassen. Als enge Kontaktpersonen gelten Personen, wenn beim Atmen, Sprechen oder Singen mit der infizierten Person der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wurde oder bei gemeinsamen Aufenthalten in einem geschlossenen Raum über 10 Minuten bei mangelnder Frischluftzufuhr. Dies gilt für alle Personen, die in den letzten beiden Tagen oder seit der Feststellung des positiven Testes einen solchen Kontakt zur positiv getesteten Person hatten.

Das Gesundheitsamt wird nunmehr an alle Corona-Infizierten Informationsschreiben zusenden, welche diese an ihre engen Kontaktpersonen weitergeben sollen.

Enge Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Frühestens am fünften Tag kann durch einen negativen PCR-Test die Quarantäne oder frühestens am siebten Tag durch einen negativen PoC-Anti- gentest, der in einer Teststation vorgenommen wurde, früh- zeitig beendet werden.

Wenn enge Kontaktpersonen vollständig geimpft oder gene- sen sind, und solange sie keine Symptome haben, ist keine Quarantäne vorgeschrieben. Wenn Symptome vorliegen, müssen sich auch diese mittels PCR testen lassen und sich absondern.

Wer mit einem oder einer mit dem Coronavirus Infizierten in engem Kontakt war, sollte in der folgenden 14tägigen Inkuba- tionszeit des Virus, ganz besonders auf Krankheitssymptome achten. Insbesondere wer Fieber, Erkältungssymptome, einen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns oder Durch- fall entwickelt oder bereits solche Symptome hat und diese sich verschlimmern, sollte umgehend den Hausarzt oder die Hausärztin kontaktieren und hierbei auch mitteilen, dass er oder sie aktuell als enge Kontaktperson zu einer mit Corona infizierten Person gilt.

Mitteilungen anderer Behörden und Institutionen

Kreiskrankenhaus Grünstadt

Informationsveranstaltung „Schulterschmerzen - Wie entstehen sie, was hilft?“

Termin: 01.12.2021 um 19.00 Uhr im Kreiskrankenhaus Grün- stadt

(Konferenzraum Verwaltungsgebäude, Westring 55).

Referent: Frank Feuchtenhofer, Oberarzt der chirurgischen Abteilung im KKH Grünstadt und Facharzt für Orthopädie sowie spezielle Unfallchirurgie (Schwerpunkt Traumatologie und Schulterchirurgie).

Die Ortsgemeinde Altleiningen sucht zum nächstmögli- chen Zeitpunkt für ihre Kindertagesstätte „Schatzinsel“

einen staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) oder

eine Fachkraft (m/w/d) mit vergleichbarem Berufsabschluss.

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle für die Dauer des Beschäftigungsverbotes, Mutterschutzes und einer ggf. anschließenden Elternzeit. Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden.

Die Stelle kann jedoch gegebenenfalls auch von einer Teilzeitkraft besetzt werden. Die Eingruppierung erfolgt gemäß des Besonderen Teils Nr. XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erzieherdienst) der Entgeltordnung zum TVöD.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an die

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Fachbereich 1

Industriestraße 11, 67269 Grünstadt

Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.

Nähere Auskünfte erteilt die Kindertagesstättenleiterin, Frau Hoffmann, Tel.: 06356 439.

(9)

Altleiningen

Ortsbürgermeister: Gunther Schneider Altleiningen, Tel. mobil: 0170 5921165 E-Mail: altleiningen@vg-l.de

Sprechstunden montags 17.00 - 18.30 Uhr im Rathaus, Hauptstraße 47

Tel. während der Sprechstunde 06356 284

Amtlicher Teil

Turnusmäßige Wasserzählerablesung 2021

Zählerstände selbst ablesen

Zur diesjährigen Jahresablesung erhalten Sie ein persönliches Anschreiben inkl. einer Ablesekarte, mit der Sie uns den Was- serzählerstand mitteilen können.

Alternativ zur Ablesekarte kann die Zählerstandserfassung über das registrierungsfreie Onlineportal der Verbandsge- meindewerke Leiningerland erfolgen. Unter: www.vg-l.de kann der Zählerstand schnell und komfortabel eingegeben werden.

Hierfür ist neben der Eingabe der Zählernummer auch die Eingabe der Zugangsnummer (steht auf Ihrem persönlichen Anschreiben) erforderlich.

Wollen Sie sich die Eingabe der Internetadresse sparen, kön- nen Sie über ein Smartphone den auf dem Anschreiben aufgedruckten QR-Code verwenden und darüber das Online- portal aufrufen und den Zählerstand sowie das Ableseda- tum erfassen.

Die Zählerstände bitten wir bis zum 10. Dezember 2021 mitzuteilen.

Ihre Verbandsgemeindewerke Leiningerland -Verbrauchsabrechnung-

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum 67433 Neustadt, 05.11.2021

(DLR) Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35 Abt. Landentwicklung, Ländliche

Bodenordnung Telefon: 06321/671-0

Flurbereinigung

Weisenheim am Berg IV Telefax:

06321/671-1250 Aktenzeichen: 41230-HA2.3. Internet: www.dlr.rlp.de Wichtige Information der Teilnehmergemeinschaft - Verschiebung Aufbauabschnitt IV -

Der geplante Aufbauabschnitt der Flurbereinigung Weisen- heim am Berg IV verschiebt sich laut Beschluss des Vorstan- des der Teilnehmergemeinschaft vom 29.10.2021, da zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beschlussfassung der Aufbau- gemeinschaft über die Abräumung der Weinberge noch kein Baurecht vorliegt, um ein Kalenderjahr.

Damit verschiebt sich die geplante Abräumung der Flurstücke auf das Spätjahr 2023.

Wir bitten um entsprechende Beachtung bei der Planung.

Im Auftrag gez. Knut Bauer, Kommissarischer Abteilungsleiter

Arbeitseinsatz der Höninger Klosterwichtel

Die Höninger Klosterwichtel treffen sich am Samstag, den 20.11.2021 zu einem Arbeitseinsatz an den Grüninseln und Grünflächen in Höningen.

Fleißige Helfer*innen sind herzlich willkommen.

Treffpunkt ist ab 9:30 Uhr am Torbogen.

Bitte Gartenwerkzeuge mitbringen.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Die Ortsgemeinde Altleiningen sucht ab 01. Januar 2022 für ihre Kindertagesstätte „Schatzinsel“

eine Kindertagesstättenleitung (m/w/d) Aufgaben

• Leitung der Kindertagesstätte

• Personalführung

• pädagogische Anleitung des Teams

• Organisation des gesamten Betriebsablaufs

• Verwaltungsaufgaben einschließlich Haushaltsführung

• Elternarbeit

Voraussetzungen / Erwartungen

• staatliche Anerkennung als Erzieher (m/w/d) mit 3-jäh- riger Berufserfahrung als Gruppenleitung im Kinder- tagesstättenbereich oder Diplom-Sozialpädagoge (m/w/d) mit Berufserfahrung im Kindertagesstättenbereich

• Teamführungskompetenz

• Organisations- und Verhandlungsgeschick, Durchset- zungsvermögen

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.

Die Eingruppierung erfolgt gemäß des Besonderen Teils Nr.

XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erzieherdienst) der Ent- geltordnung zum TVöD.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 06. Dezember 2021 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland Fachbereich 1

Industriestraße 11, 67269 Grünstadt

Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.

Nähere Auskünfte erteilt die Leiterin Frau Hoffmann, Tel.:

06356 6385.

Die Ortsgemeinde Ebertsheim sucht zum nächstmög- lichen Zeitpunkt für ihre Kindertagesstätte „Lachend Leben Lernen“ für die Gruppe mit waldpädagogischem Schwerpunkt

einen staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) oder

eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) mit vergleichbarem Berufsabschluss.

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle, bis zum 31.

Juli 2022, sowie ggf. anschließende Weiterbeschäftigung, mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Wochenar- beitszeit von derzeit 39 Stunden.

Die Eingruppierung erfolgt gemäß des Besonderen Teils Nr.

XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erzieherdienst) der Ent- geltordnung zum TVöD.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 22.11.2021 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Fachbereich 1

Industriestraße 11, 67269 Grünstadt

Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.

Nähere Auskünfte erteilt die Kindertagesstättenleiterin, Frau Amodeo, Tel. 06359 3336.

Die Kreisstadt Bad Dürkheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Jugend- und Kinderbüro (JuKiB)

Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d)

in Teilzeit mit 17,7 Wochenstunden, Entgeltgruppe 11b TVöD SuE

Genauere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle erhalten Sie unter www.bad-duerkheim.de/Stellenangebote

(10)

Hierfür ist neben der Eingabe der Zählernummer auch die Eingabe der Zugangsnummer (steht auf Ihrem persönlichen Anschreiben) erforderlich.

Wollen Sie sich die Eingabe der Internetadresse sparen, kön- nen Sie über ein Smartphone den auf dem Anschreiben aufgedruckten QR-Code verwenden und darüber das Online- portal aufrufen und den Zählerstand sowie das Ableseda- tum erfassen.

Die Zählerstände bitten wir bis zum 10. Dezember 2021 mitzuteilen.

Ihre Verbandsgemeindewerke Leiningerland -Verbrauchsabrechnung-

Bissersheim

Ortsbürgermeister: Elmar Reichert Bissersheim, Tel. 06359 87925 Sprechstunde nach Bedarf E-Mail: bissersheim@vg-l.de

Amtlicher Teil

16. Sitzung des Gemeinderates Bissersheim

Ortsgemeinde Bissersheim

Sitzungstag Donnerstag, 25.11.2021, 19:00 Uhr Sitzungsort Gemeindezentrum „Eulennest“

Bissersheim Tagesordnung

öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde

2. Festsetzung der Beiträge für die kostenrechnenden Ein- richtungen Weinbergshut und Feldwege für das Jahr 2022 der Ortsgemeinde Bissersheim

3. Reparatur des Wirtschaftsweges „Rottweg“

4. Reparatur des Wirtschaftsweges „An der Rottwegshohl“

5. Anfragen und Mitteilungen

gez. Elmar Reichert, Ortsbürgermeister Hinweis:

Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem.

§ 35 Abs. 1 GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Inte- ressen Einzelner die Nicht-Öffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher begrenzt.

Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Hygienevorschrif- ten im Sinne der derzeit geltenden Corona-Bekämpfungs- verordnung RLP beim Betreten des Sitzungsgebäudes eine Gesichtsmaske (OP-Maske, Standard KN 95/N95 oder FFP 2) zu tragen ist. Die Maskenpflicht entfällt, sobald unter Wahrung des Abstandsgebotes ein Sitzplatz eingenommen wurde.

Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntge- wordenen Infektion werden Name und Anschrift der Teilneh- menden notiert. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Turnusmäßige Wasserzählerablesung 2021

Zählerstände selbst ablesen

Zur diesjährigen Jahresablesung erhalten Sie ein persönliches Anschreiben inkl. einer Ablesekarte, mit der Sie uns den Was- serzählerstand mitteilen können. Alternativ zur Ablesekarte kann die Zählerstandserfassung über das registrierungsfreie Onlineportal der Verbandsgemeindewerke Leiningerland erfolgen. Unter: www.vg-l.de kann der Zählerstand schnell und komfortabel eingegeben werden.

Hierfür ist neben der Eingabe der Zählernummer auch die Eingabe der Zugangsnummer (steht auf Ihrem persönlichen Nichtamtlicher Teil

Altleininger Gogeljodler e.V.

Prunksitzungen 2022

Endlich ist es wieder soweit! Die Altleininger Gogeljodler e.V.

laden zu ihren Prunksitzungen ein. Diese finden an folgenden Terminen im Gemeindesaal Altleiningen statt:

Samstag 29.01.2022, Beginn: 19:31 Uhr Samstag 05.02.2022, Beginn: 19:31 Uhr Sonntag 06.02.2022, Beginn: 16:31 Uhr Samstag 12.02.2022, Beginn: 19:31 Uhr

Die Karten können ab sofort bei Sabine Walther unter 06356- 989319 reserviert werden. Der Eintrittspreis beträgt 15 Euro.

Die Veranstaltungen finden unter Einhaltung der 2-G-Regel statt. Zudem ist die jeweils gültige Corona Verordnung des Landes Rheinland Pfalz zu beachten. Wir freuen uns darauf Euch auf unseren Veranstaltungen wieder begrüßen zu dürfen.

Landfrauen Höningen

DorfTreff

Zu unserem monatlich stattfindenden DorfTreff möchten wir wieder alle Bewohner von Höningen, Altleiningen und Umge- bung recht herzlich willkommen heißen. Wir treffen uns am 24.11.2021 ab 18:30 Uhr in der Dorfmitte von Höningen. Wir wünschen allen gute Laune und interessante Gespräche mit anderen Dorfbewohnern. Für Getränke und einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Bitte bringen Sie aus Hygienegründen Ihr eigenes Glas mit.

TuS Altleiningen

Landesliga

Sonntag 21.11., 15.00 Uhr SV TuS Altleiningen - SV Ruchheim Nordic Walking Schule „Burg Altleiningen“

Beherrschst du Nordic Walking Grundkenntnisse, dann schließe dich gerne unseren wöchentlichen Lauftreffs an und halte dich und dein Immunsystem fit.

Wir sind freitags von 09.30 bis 10.30 Uhr und samstags von 09.00 bis ca. 10.15 Uhr unterwegs und laufen fast ausschließ- lich im Waldgelände. Bist du Mitglied im TSV Carlsberg oder TuS Altleiningen kannst du kostenfrei teilnehmen. Nichtmit- glieder sind herzlich willkommen. Sie schnuppern und ent- scheiden später über eine Mitgliedschaft. Bitte in jedem Fall vorher kurz telefonisch melden!

Wir treffen uns freitags um 09.30 Uhr vor dem Sportheim Carlsberg, Bergstr. 38 und samstags um 09.00 Uhr auf dem Parkplatz der Jugendherberge Altleiningen.

Informationen, auch über von Krankenkassen geförderte Nor- dic Walking Kurse, unter Tel. 0162-7228342, oder 06356 8641.

Battenberg

(Pfalz)

Ortsbürgermeister: Peter Schmidt

Battenberg, Tel. 06359 9459204, Mobil 0162 6444422 E-Mail: battenberg@vg-l.de

Sprechstunde nach Vereinbarung

Amtlicher Teil

Turnusmäßige Wasserzählerablesung 2021

Zählerstände selbst ablesen

Zur diesjährigen Jahresablesung erhalten Sie ein persönliches Anschreiben inkl. einer Ablesekarte, mit der Sie uns den Was- serzählerstand mitteilen können.

Alternativ zur Ablesekarte kann die Zählerstandserfassung über das registrierungsfreie Onlineportal der Verbandsge- meindewerke Leiningerland erfolgen. Unter: www.vg-l.de kann der Zählerstand schnell und komfortabel eingegeben werden.

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Alternativ zur Ablesekarte kann die Zählerstandserfassung über das registrierungsfreie Onlineportal der Verbandsge- meindewerke Leiningerland erfolgen. Unter: www.vg-l.de kann der Zählerstand schnell und komfortabel eingegeben werden.

Hierfür ist neben der Eingabe der Zählernummer auch die Eingabe der Zugangsnummer (steht auf Ihrem persönlichen Anschreiben) erforderlich.

Wollen Sie sich die Eingabe der Internetadresse sparen, kön- nen Sie über ein Smartphone den auf dem Anschreiben aufgedruckten QR-Code verwenden und darüber das Online- portal aufrufen und den Zählerstand sowie das Ableseda- tum erfassen.

Die Zählerstände bitten wir bis zum 10. Dezember 2021 mitzuteilen.

Ihre Verbandsgemeindewerke Leiningerland -Verbrauchsabrechnung-

Veranstaltungen im kommenden Jahr

Zur Veröffentlichung der Veranstaltungstermine auf der Bockenheimer Homepage und den Belegungsplan der Fest- halle zu pflegen, bitten wir um die Meldung der geplanten Veranstaltungen für 2022.

Uli Keidel, Erster Beigeordneter

Carlsberg

Ortsbürgermeister: Dr. Werner Majunke Carlsberg, Tel. Mobil: 0162 8583535 E-Mail: carlsberg@vg-l.de

Sprechstunde dienstags 18.30 - 19.30 Uhr, im Bürgerhaus sowie tel. nach Vereinbarung, Tel. während der Sprechstunde 06356 1520

Amtlicher Teil

Ortsgemeinde Carlsberg -Umlegungsausschuss- Geschäftsstelle:

Vermessungs- u. Katasteramt Rheinpfalz Pestalozzistraße 4

76829 Landau in der Pfalz

Bekanntmachung

über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Am Ringels- berg“ in der Gemarkung Hertlingshausen am 09.11.2021 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszu- stand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska- tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monats- frist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntma- chung.

Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsaus- schuss der Ortsgemeinde Carlsberg, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzi- straße 4, 76829 Landau in der Pfalz, oder

Anschreiben) erforderlich. Wollen Sie sich die Eingabe der Internetadresse sparen, können Sie über ein Smartphone den auf dem Anschreiben aufgedruckten QR-Code verwenden und darüber das Onlineportal aufrufen und den Zählerstand sowie das Ablesedatum erfassen. Die Zählerstände bitten wir bis zum 10. Dezember 2021 mitzuteilen.

Ihre Verbandsgemeindewerke Leiningerland -Verbrauchsabrechnung-

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Dienstleistungszentrum Ländli-

cher Raum 67433 Neustadt,

05.11.2021

(DLR) Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35 Abt. Landentwicklung,

Ländliche Bodenordnung Telefon: 06321/671-0 Flurbereinigung Weisenheim am

Berg IV Telefax: 06321/671-1250

Aktenzeichen: 41230-HA2.3. Internet: www.dlr.rlp.de

Wichtige Information der Teilnehmergemeinschaft

- Verschiebung Aufbauabschnitt IV -

Den vollständigen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie unter der Gemeinde Altleiningen (amtlicher Teil).

Nichtamtlicher Teil

Fördervererein Freiwillige Feuerwehr Bissersheim e. V.

Jahreshauptversammlung

Hiermit ergeht Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Bissersheim e.V..

Die Versammlung findet am Mittwoch, dem 01.12.2021, um 19.30h im Eulennest der Ortsgemeinde Bissersheim, unter Einhaltung der dann gültigen Corona-Verordnung, statt. Eine kurzfristige Absage auf Grund der Entwicklung des pandemi- schen Geschehens kann nicht ausgeschlossen werden.

Tagesordnung:

1: Eröffnung und Begrüßung

2: Bericht des Vorsitzenden, der Kassiererin 3: Bericht der Revisoren und Entlastung 4: Neuwahlen

4.1. Wahl der/des Vorsitzenden

4.2. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden 4.3. Wahl der Kassiererin/ des Kassierers

4.4. Wahl der Schriftführerin/ des Schriftführers 4.5. Wahl der Beisitzer/innen

4.6. Wahl der Revisoren 5: Investitionen

6: Wünsche, Anregungen und Verschiedenes

Bockenheim

an der Weinstraße

Ortsbürgermeister: Gunther Bechtel Bockenheim, Tel 06359 946410 E-Mail: bockenheim@vg-l.de

Sprechstunde mittwochs 18.00 – 19.00 Uhr Öffnungszeiten Gemeindebüro:

montags-donnerstags 10:30 - 12:00 Uhr

Amtlicher Teil

Turnusmäßige Wasserzählerablesung 2021

Zählerstände selbst ablesen

Zur diesjährigen Jahresablesung erhalten Sie ein persönliches Anschreiben inkl. einer Ablesekarte, mit der Sie uns den Was- serzählerstand mitteilen können.

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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 der Ortsgemeinde Carlsberg

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Carlsberg für das Jahr 2022 gemäß § 97 Abs. 1 GemO 2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2022 wird am 19.11.2021 dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Carlsberg zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindever- waltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grün- stadt, Zimmer 204, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Carlsberg zur Einsichtnahme aus.

Bitte vereinbaren Sie, sofern Sie in der Verwaltung persönlich Einsicht nehmen wollen, hierzu möglichst einen Termin mit der zuständigen Haushaltssachbear- beiterin, Frau Walczok, Tel. 06359/8001-4422.

Die Hygiene- und Abstandsregeln und die Masken- pflicht bleiben bestehen.

Darüber hinaus kann ab sofort in den Entwurf auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leininger- land unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Ein- sicht genommen werden.

2. Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Carls- berg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindever- waltung Leiningerland Vorschläge zum Entwurf der Haus- haltssatzung für das Jahr 2022 mit dem -plan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeinde Leiningerland, 67269 Grünstadt, Industriestraße 11, oder per E-Mail an info@vg-l.de zu rich- ten. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Carlsberg wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung mit dem -plan und seinen Anlagen über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung bera- ten und entscheiden.

Ortsgemeinde Carlsberg, den 18.11.2021 gez. Dr. Majunke, Ortsbürgermeister

Informationsveranstaltung Ausbau der „Dorfstraße“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie bereits bekannt wird die Dorfstraße ausgebaut.

Im Zuge dieser Maßnahme werden die Werke der Ver- bandsgemeinde auch die Wasserleitungen und die dazu gehörigen Hausanschlüsse erneuern. Das gesamte Maß- nahmenpaket wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Eine Vollsperrung der Dorfstraße und eine Umleitungsstrecke sind dabei nötig.

Wir laden Sie ein zu einer öffentlichen Informationsveran- staltung am 23. November 2021, um 19 Uhr im Bürgerhaus Dabei werden wir Sie zusammen mit dem zuständigen Ingenieurbüro, der Verwaltung und den Werken über die Details informieren. Die Veranstaltung findet unter Beach- tung der zu ihrem Zeitpunkt gültigen Hygieneregeln statt.

Werner Majunke, Ortsbürgermeister

Der Ortsbürgermeister informiert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Thema „Ausbau der Dorfstraße“: wie bereits bekannt gegeben laden wir ein zu einer öffentlichen Informationsver- anstaltung am 23. November um 19 Uhr im Bürgerhaus.

2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur¹ bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Carlsberg, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, VPS-E-Mail-Adresse: vermka.rpf@poststelle.

rlp.de erhoben werden.

Landau in der Pfalz, den 09.11.2021 gez. Klaus Theuer (DS) Klaus Theuer, Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

¹ vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhe- bung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S. 73.)

Trinkwasserdesinfektion in Carlsberg

Derzeit wird im Trinkwasser von Carlsberg und Hertlings- hausen der gemäß Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für coliforme Keime in Höhe von 0 St./100ml Wasser überschritten.

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen die Verbandsgemeindewerke Leiningerland in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Bad Dürkheim bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaß- nahmen durch.

Im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt haben die Ver- bandsgemeindewerke Leiningerland vorsorglich eine Desin- fektion des Trinkwassers veranlasst.

Das Trinkwasser wird seit Freitag, 13.11.21, bei der Einspei- sung in das Ortsnetz bis zu einem Restgehalt von maximal 0,3 mg/l gechlort.

Diese Konzentration bewegt sich innerhalb der in der Trink- wasserverordnung festgelegten Grenzwerte und garantiert eine einwandfreie bakteriologische Trinkwasserqualität. Es besteht kein Abkochgebot. Die Verbandsgemeindewerke Lei- ningerland weisen darauf hin, dass gechlortes Trinkwasser in keiner Weise gesundheitsschädlich ist, jedoch einen eigenen Geruch aufweisen kann. Für Aquarienlebewesen ist gechlor- tes Trinkwasser allerdings ungeeignet.

Die Grenzwertüberschreitung bzw. Suche nach deren Ursache kann erfahrungsgemäß einige Tage bis Wochen andauern. Die Verbandsgemeindewerke Leiningerland informieren, sobald die ursprüngliche Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist und somit auf eine Chlorung verzichtet werden kann.

Verbandsgemeindewerke Leiningerland

Turnusmäßige Wasserzählerablesung 2021

Zählerstände selbst ablesen

Zur diesjährigen Jahresablesung erhalten Sie ein persönliches Anschreiben inkl. einer Ablesekarte, mit der Sie uns den Was- serzählerstand mitteilen können.

Alternativ zur Ablesekarte kann die Zählerstandserfassung über das registrierungsfreie Onlineportal der Verbandsge- meindewerke Leiningerland erfolgen. Unter: www.vg-l.de kann der Zählerstand schnell und komfortabel eingegeben werden.

Hierfür ist neben der Eingabe der Zählernummer auch die Eingabe der Zugangsnummer (steht auf Ihrem persönlichen Anschreiben) erforderlich.

Wollen Sie sich die Eingabe der Internetadresse sparen, kön- nen Sie über ein Smartphone den auf dem Anschreiben aufgedruckten QR-Code verwenden und darüber das Online- portal aufrufen und den Zählerstand sowie das Ableseda- tum erfassen.

Die Zählerstände bitten wir bis zum 10. Dezember 2021 mitzuteilen.

Ihre Verbandsgemeindewerke Leiningerland -Verbrauchsabrechnung-

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Karten erhältlich bei Frau Tempel ab 18.30 Uhr telefonisch unter 0176/47879409, per Mail bei melanie.stueber@google- mail.com. Frau Anna Majunke, Telefon 01711450241, per Mail bei annamajunke@gmx.net. Prof. Hans-Peter Dott, Telefon 01743068008

oder ab 17.15 Uhr am Konzerttag an der Abendkasse (Für den Besuch des Konzertes gilt die 2G - Regelung unter Vorlage des Impfnachweises.

TSV Carlsberg

Nordic Walking Schule „Burg Altleiningen“

Veröffentlichung sh. unter Altleiningen (nichtamtlicher Teil)

Dirmstein

Ortsbürgermeister: Bernd Eberle Dirmstein, Tel 06238 667

Sprechstunde dienstags 19.00 - 20.00 Uhr E-Mail: dirmstein@vg-l.de

Amtlicher Teil

8. Sitzung des Ausschusses zur Verwaltung der Katholischen Hospitalstiftung Dirmstein

Sitzungstag Mittwoch, 24.11.2021, 19:30 Uhr

Sitzungsort Festhalle am Kellergarten, Affenstein 17, Dirmstein

Tagesordnung

nichtöffentliche Sitzung

- Finanzangelegenheiten, Anfragen und Mitteilungen Gez. Bernd Eberle, Ortsbürgermeister

Satzung über die Erhebung von Friedhofs- gebühren der Gemeinde Dirmstein vom 08.11.2021

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am 03.11.2021 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofwesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

Gebührenschuldner§ 2 Gebührenschuldner sind:

1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller.

2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antrag- steller.

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit§ 3

1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsab- hängigen Leistungen mit der Antragstellung.

2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

Inkrafttreten§ 4 1. Diese Satzung tritt ab 20.11.2021 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Fried- hofsgebühren vom 09.02.2017 außer Kraft.

Dirmstein, den 08.11.2021 gez. Bernd Eberle, Ortsbürgermeister Dabei werden wir zusammen mit dem zuständigen Ingenieur-

büro, der Verwaltung und den Werken Sie informieren über die Details. Die Veranstaltung findet unter Beachtung der zu ihrem Zeitpunkt gültigen Hygieneregeln statt. Da manche von Ihnen wegen der steigenden Infektionszahlen eventuell nicht persönlich teilnehmen möchten werden wir zusätzlich im Amtsblatt und auf der Gemeindehomepage eine Zusam- menfassung der Informationsveranstaltung mit allen wichti- gen Details einschließlich der geplanten Umleitungsstrecke veröffentlichen.

Adventsmarkt fällt aus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir haben uns noch einmal mit den Aussteller/Innen getrof- fen, die insgesamt 15 Buden für den Adventsmarkt angemel- det hatten. Wir haben es uns gewiss nicht leicht gemacht und gemeinsam überlegt, mit welchen Sicherheitsmaßnahmen wir trotz der Pandemie den Adventsmarkt hätten durchfüh- ren können. Es wäre so schön gewesen. Aber die kontinuier- lich steigenden Infektionszahlen und die ernsten Warnungen des Robert-Koch--Instituts und der Fachleute haben uns doch dazu bewogen, den Adventsmarkt noch einmal abzusagen.

Dafür bitten wir um Ihr Verständnis und wünschen trotzdem eine schöne und frohe Adventszeit.

Was stattfindet - unter 2G-Bedingungen - ist das Konzert des Kultur- und Partnerschaftsvereins am 28. November (siehe Vereinsnachrichten).

Parken auf den Straßen

Es häufen sich in letzter Zeit wieder einmal Beschwerden über

„zugeparkte“ Straßen, zum Beispiel aus dem Böhlweg und angrenzenden Straßen. Ich bitte Sie aber darum, so weit als möglich Ihre eigenen Stellplätze zu benutzen und nicht unnö- tiger Weise auf den Straßen zu parken. Denken Sie nicht nur an das Ordnungsamt und mögliche „Knöllchen“, sondern auch daran, dass LKW, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ungehin- dert durchfahren müssen.

Werner Majunke, Ortsbürgermeister

Nichtamtlicher Teil

Jeder kann was e.V.

„Tiefbegabt oder hochbegabt - Hauptsache Freunde“

‚Bingokugeln im Kopf und Barbershoplieder‘ für alle ab 10 Jahre

Samstag, 27.11.2021 um 19.30 Uhr, Unnerdorf 7, Hertlings- hausen

Aart Veder, Darmstadt, liest aus dem Roman von A. Steinhö- fel „Rico, Oskar und die Tieferschatten“; Musik: RAINER’s Finest Barbershop Quartett, Limburgerhof

Anmeldung/Reservierung erforderlich (Tel: 06356| 8634 oder info@jekawa.de)

Eintritt frei, wir bitten um Spenden. Einlass nur mit Impfnach- weis, tagesaktuellem Negativtest oder Genesungsnachweis

Kultur- und Partnerschaftsverein Carlsberg / Hertlingshausen e. V.

Weihnachtskonzert

Wir laden ein: Sonntag, 28.11.2021, 18 Uhr Katholische Kirche

„Heilig Kreuz“ in Carlsberg Weihnachtskonzert - Concerto di Natale Mitglieder des Staatlichen Bayerischen Kammerorche- sters Bad Brückenau mit Claire Sirjacobs, Oboe (siehe auch:

https://hofkapelle-muenchen.de/ensemble/claire-sirjacobs- oboe) Sie hören weihnachtliche Musik von Antonio Vivaldi, Domenico Scarlatti, Antonio Veracini, Gaetano Donizetti, Giu- seppe Torelli, Johann Sebastian Bach, Johann Pachelbel und Alessandro Marcello

Eintritt 20,- €, ermäßigt 15,- € für Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen von Behinderten

(14)

2. Wahl-/Reihengräber

-Tieferlegung- 1.167,00 EUR

3. Urnengräber 322,00 EUR

4. Maschinenstunden (bei evtl.

Mehraufwand) 108,00 EUR

5. Personalstunde

(bei evtl. Mehraufwand) 66,00 EUR Für Beisetzungen an Samstagen wird ein Zuschlag von 50

% erhoben unter der Bedingung, dass diese nur im Aus- nahmefall und bis spätestens 13.00 Uhr stattfinden.

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen.

Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebühren- pflichtigen als Auslagen zu ersetzen.

V. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung

a) einer Leiche bis zu 4 Tagen (inkl.

Kühlzelle + Reinigung) 499,00 EUR für jeden weiteren Tag (inkl. Kühl-

zelle + Reinigung) 125,00 EUR

2. Für die Trauerfeier (inkl. Reinigung) 152,00 EUR VI. Genehmigungsgebühren

Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern,

Gedenkplatten und Einfassungen wer-

den erhoben 45,00 EUR

VII.Gebühren für die Einebnung von Grabstätten

Einzelgrabstätte

(ohne Einzelfundament) 536,00 EUR

Einzelgrabstätte (mit Einzelfundament) 595,00 EUR Doppelgrabstätte

(ohne Einzelfundament) 536,00 EUR

Doppelgrabstätte

(mit Einzelfundament) 774,00 EUR

Urnengrabstätte 298,00 EUR

Räumung Platte Wiesenurnengrab-

stätte (60 x 35 x 4) 84,00 EUR

VIII: Gebühren für die Pflege der Flächen von vorzeitig (vor Ablauf der Ruhe- frist) eingeebneten Grabstätten Für die Pflege der Fläche pro Jahr wer-

den erhoben 85,00 EUR

IX. Grabplatten für Wiesengräber Für den Erwerb einer Grabplatte für ein Wiesengrab

werden erhoben 67,00 EUR

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt- machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma- chung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe- hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verlet- zung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Reihengrabstätten

1. Überlassung einer Reihengrab- stätte an Berechtigte

nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssat- zung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 988,00 EUR b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 988,00 EUR 2. Überlassung einer Urnenreihen-

grabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 613,00 EUR 3. Überlassung eines anonymen Wie-

senurnenreihengrabes an Berech- tigte nach Nr. 1 (15 Jahre)

750,00 EUR

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten a) Verleihung des Nutzungsrechtes

an Berechtigte nach

§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

aa) eine Einzelgrabstätte 988,00 EUR ab) eine Doppelgrabstätte 1.977,00 EUR ac) jede weitere Grabstätte 988,00 EUR ad) eine Urnengrabstätte 613,00 EUR ae) ein Urnengrab in der Urnenmauer 1.712,00 EUR af) eine Wiesenurnengrabstätte

(15 Jahre) 810,00 EUR

(af) = Gebühr inkl.

Pflege) ag) eine Wiesengrabstätte für

Erdbestattungen 2.500,00 EUR

(ag = Gebühr inkl.

Pflege) b) Verlängerung des Nutzungsrech-

tes nach Buchstabe a)

bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr für

ba) eine Einzelgrabstätte 40,00 EUR bb) eine Doppelgrabstätte 79,00 EUR bc) jede weitere Grabstätte 40,00 EUR bd) eine Urnengrabstätte 25,00 EUR be) ein Urnengrab in der Urnen-

mauer 68,00 EUR

bf) eine Wiesenurnengrabstätte 54,00 EUR (bf) = Gebühr inkl.

Pflege) bg) eine Wiesengrabstätte für

Erdbestattungen 100,00 EUR

(bg) = Gebühr inkl. Pflege) Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.

c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die Gebühren wie nach Buchstabe a) erhoben

d) Eine Verlängerung des Nutzungs- rechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit ist auch für einen Zeitraum von weniger als 25 Jah- ren möglich.

Sie muss jedoch mindestens 5 Jahre betragen. Die Gebühren bestimmen sich nach Ziff. II b).

III. Ausheben und Schließen der Gräber 1. Wahl-/Reihengräber

-Einfachgräber- 1.012,00 EUR

Referenzen

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