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Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen - Ministerium stellt Rechtslage klar

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Presseinformation

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Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen – Ministerium stellt Rechtslage klar

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Düsseldorf, 11. September 2012. Nachfragen der Bezirksregierung Münster zur Verfahrensweise von Ersatzschulträgern beim sogenannten Schülerspezialverkehr, mit dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zur Schule gebracht werden können, haben zur Verunsicherung und Beunruhigung bei Eltern und

Ersatzschulträgern geführt. Nachdem die Thematik sowohl durch einen Bericht der Bezirksregierung Münster als auch einen Hinweis des Landesbehindertenbeauftragten Anfang September an das Ministerium für Schule und Weiterbildung herangetragen worden ist, hat die Landesregierung bereits am 6. September die bestehende

Rechtslage, an der sich nichts geändert hat, in einem Erlass an die Bezirksregierungen klarstellend erläutert.

Hintergrund war die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für einen vom Ersatzschulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr vom Land refinanziert werden.

Im konkreten Fall ging es insbesondere um Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, denen im individuellen Einzelfall die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann.

Schulministerin Sylvia Löhrmann stellt klar: „Die Sorgen der Eltern und

Ersatzschulträger sind unbegründet: Entscheidet sich ein Ersatzschulträger dazu, nach Maßgabe der Schülerfahrkostenverordnung Schülerfahrkosten zu übernehmen, trägt das Land die daraus resultierenden Kosten.“

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