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Formular: Antrag Teleradiologie; Stand: 01/2021 - Download (PDF, 1,28 MB)

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Seite 1 von 2 Absender: Name, Anschrift, Telefon (Stempel)

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

Behörde für Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz

Antrag zur Genehmigung des Betriebes einer

Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 19 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG

Anschrift:

Antrag auf Genehmigung einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie nur für den Nacht- Wochenend- und Feiertagsdienst

Antrag auf Genehmigung einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie für den Tagbetrieb und den Nacht-. Wochenend- und Feiertagsdienst

Antrag auf wesentliche Änderung einer bestehenden Genehmigung zur Teleradiologie

(Nummer (Aktenzeichen) und Erteilungsdatum der Genehmigung)

Bitte je Röntgengerät ein Formular ausfüllen

1. Angaben zur Röntgeneinrichtung Bezeichnung:

Hersteller: Baujahr: Typ:

Standort (genaue Angaben z. B. Raum, Station):

Der Betrieb der Röntgeneinrichtung wurde bereits angezeigt. Man kann deshalb von folgenden Voraussetzungen ausgehen:

☐ Die Abnahmeprüfung hat stattgefunden.

☐ Die Bescheinigung des Sachverständigen liegt vor. ☐ Die Anmeldung bei der ärztlichen Stelle erfolgte.

☐ Es wurde ein Strahlenschutzbeauftragter eingestellt, der vor Ort für die Gewährleistung der dosimetrischen Überwachung und die Qualitätssicherung verantwortlich ist und Vorsorge für das Ersthandeln bei

außergewöhnlichen Ereignissen und Notfällen trifft.

Wenn der Betrieb der Röntgeneinrichtung noch nicht angezeigt wurde, ist das Formular "Anzeige/Genehmigungsantrag nach Strahlenschutzgesetz" zusätzlich auszufüllen und gleichzeitig mit dem Genehmigungsantrag Teleradiologie einzureichen!

2. Strahlenschutzverantwortliche/r Bei mehreren Strahlenschutzverantwortlichen, z.B. bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft, ist hier die vertretungsberechtigte Person gegenüber der Behörde i.S.v. § 69 Absatz 2 StrlSchG einzutragen.

Name, Vorname (ggf. zusätzlich Geburtsname): Geb.-Datum:

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Seite 2 von 2 Folgende Unterlagen sind beizufügen

3. Personelle Voraussetzung für teleradiologische Befundung

3.1 Teleradiologisch tätige Ärzte (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 StrlSchG) (*)ggf. Beiblatt beifügen

Bescheinigungen über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für alle teleradiologisch tätigen Ärzte Approbationsurkunden oder Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 Bundesärzteordnung für alle teleradiologisch tätigen Ärzte

Name, Vorname Einrichtung Anschrift (Befundungsort)

3.2 Arzt/Ärzte für die Notfallversorgung (§ 14 Abs. 2 Nr. 4b StrlSchG) ggf. Beiblatt beifügen Approbation und Fachkunde sind wie in 3.1. nachzuweisen

Name, Vorname Einrichtung Anschrift

3.3 Ärzte am Ort der technischen Durchführung (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG) ggf. Beiblatt beifügen

Approbationsurkunden oder Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 Bundesärzteordnung für alle am Ort der technischen Durchführung tätigen Ärzte

Die Bescheinigung über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für alle am Ort der technischen Durchführung tätigen Ärzte

Name, Vorname Name, Vorname

3.4 MTA/MTRA am Ort der technischen Durchführung (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 StrlSchG) ggf. Beiblatt beifügen

Nachweise über die Fachkunde im Strahlenschutz

Nachweise über die Berechtigung zur technischen Durchführung der Untersuchung in der Teleradiologie

Name, Vorname Name, Vorname

4. Unterlagen zur Sichtung der technischen Qualität bei teleradiologischer Befundung Bilderwiedergabegeräte am/an den Orten der teleradiologischen Befundung

Die Abnahmeprotokolle für alle unter 3.1 (Einrichtungen/Anschriften) zur Befundung verwendeten Bildwiedergabegeräte (*) (QS-Richtlinie und DIN 6868-57)

Die Abnahmeprüfung(en) nach DIN 6868-159 durch den Hersteller/Ausrüster der Bildübertragungstechnik (QS-Richtlinie und DIN 6868-159) zur Datenübertragung zum Ort/zu den Orten der teleradiologischen Befundung

Telekommunikationsverbindung zum Ort/zu den Orten der teleradiologischen Befundung Der/die Nachweis(e) über die erforderliche(n) Telekommunikationsverbindung(en) 5. Vertrag, Anweisungen und sonstige organisatorische Regelungen

Der Kooperationsvertrag zwischen dem Betreiber der Röntgeneinrichtung und den teleradiologisch tätigen Ärzten (bzw. der Einrichtung, die teleradiologisch tätige Ärzte bereit stellt) über die Aufgabenwahrnehmungen, Abgrenzungen und

Verantwortlichkeiten einschließlich der notwendigen Regelungen zur Weisungsbefugnis der teleradiologischen tätigen Ärzte Konzept über die enge Einbindung der Teleradiologen in den klinischen Betrieb

Nachweis über die Mitarbeit eines Medizinphysik-Experten

Die Konzeption zur Erfüllung von § 14 Abs. 2 Nr. 4 StrlSchG (radiologische Notfallversorgung/Ausfallkonzept) Arbeitsanweisungen für häufige (teleradiologische) Untersuchungen

Die Strahlenschutzanweisung nach § 73 StrlSchG, in der der teleradiologische Betrieb der Röntgeneinrichtung berücksichtigt ist 6. Über den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst hinausgehende Verwendung

Der Nachweis eines Bedürfnisses hinsichtlich der Patientenversorgung (§ 14 Abs. 2 Satz 3 StrlSchG)

……… Ort, Datum Unterschrift/Unterschriften Strahlenschutzverantwortliche/r

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