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Archiv "Hepatitis C: Wer kennt ähnliche Fälle?" (09.02.2001)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 98Heft 69. Februar 2001 AA313 konzerne genügend Angriffs-

fläche bieten, zumal Eure ei- gentliche Zielklientel dazu verdammt ist, nach den See- hofer-Fischerschen Planwirt- schaftsregeln zu arbeiten.

Dr. med. W. Geißler, Brahmsbogen 19, 06124 Halle

Hepatitis C

Wahrscheinliche Infizierung in Bau- zen:

Wer kennt ähnliche Fälle?

Ich betreue einen Patienten, der sich in der Zeit von 1975 bis 1982 als politischer Häft- ling im damaligen Bauzen II befand. Damals wurden mehrfach Zahnbehandlun- gen und Injektionen mit wohl unsauberen Geräten durch- geführt. Der Patient ist mit Hepatitis C Typ IA nach Si- mons infiziert.

Wir sind auf der Suche nach ähnlich gelagerten Fällen.

Dr. med. U. Bernhofer-Schied, Hauptstraße 42, 82223 Eichenau

Krankenkassen

Zu dem Leserbrief „DIN A4 – warum so viel Papier?“ von Dr. med. Claus Metzler in Heft 49/2000:

Wünschenwert:

Kanzlers „Basta“

Die Ansichten des Kollegen Dr. Metzler, insbesondere über die Senkung der Anzahl der Krankenkassen, möchte ich grundsätzlich und mit Nachdruck unterstreichen.

Die Auffassungen zur Trans- parenz und Abrechnung sind zwar gegenwärtig wün- schenswert und notwendig, jedoch für die Zukunft nicht ausreichend praktikabel, weil sie nach meiner Ansicht die Entwicklung der Technik, der Gesellschaft und des Ge- sundheitswesens in seiner Kompliziertheit unzurei- chend berücksichtigen, um das deutsche Gesundheits- wesen für das 21. Jahrhun- dert „fit“ zu machen. Der bürokratische Verwaltungs-

aufwand der Krankenkassen mit den circa 630 Kranken- kassen verschlingt Unsum- men von Beiträgen der Mit- glieder, die der Patienten- versorgung entzogen werden – hierin stimme ich mit Dr. Metzler ebenso überein.

Aus meiner Sicht wäre eine Reduzierung der Kassenan- zahl auf circa sechs ausrei- chend (je eine Ersatzkasse, Privatkasse, Künstlerkasse, Seemannskasse, Knapp- schaftskasse). Das würde die Abrechnung übersichtlicher und einfacher gestalten, und den Spekulanten und Mani- pulatoren wäre damit ein wichtiges Terrain blockiert;

das ekelhafte Gerangel um Geld wäre damit schlagartig und auf Dauer gelöst.

Auch die Reformierung der Ärztekammern und KVen er- scheint mir dringend gebo- ten. Die Strukturen und Auf- gaben müssten den Entwick- lungsbedingungen des 21.

Jahrhunderts rasch angepasst werden.

Ich erlaube mir, noch meine persönlichen Gefühle auszu- drücken, von denen ich weiß, dass viele, ja sehr viele Kol- leginnen und Kollegen sie mit mir teilen: Wir Ärzte sind es leid, ständig wie „Zir- kusgäule“ und „Kutschpfer- de“ behandelt zu werden, auf denen jeder (KV, Kran- kenkassen, Ärztekammern, Medien, Juristen, das Ge- sundheitsministerium und neuerdings auch aufgewie- gelte Patienten) nach Belie- ben auf uns draufschlagen und ihre Nöte und Probleme bei uns abladen können. Wir sind weder die Kostenverur- sacher noch die Kostentrei- ber der Nation, wir sind kei- ne „Betrüger“, „Abzocker“,

„Medizinpfuscher“ oder Ähnliches. Ich bin glücklich, dass wir Kollegen in Ost und West in dieser Bewertung gottlob einig sind. Wir sind nicht bereit, uns noch länger erniedrigen und für alle Mängel und Versäumnisse in der Gesundheitspolitik ver- antwortlich machen zu las- sen, wofür andere Institutio- nen beziehungsweise Amts- und Mandatsträger verant- B R I E F E

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wortlich sind. Das Credo der Ärzte lautete früher, und das gilt auch heute noch unein- geschränkt: Wir sind freiwil- lig, ohne Druck von irgend- einer Seite, jederzeit bereit, höchste medizinische Ver- sorgungsleistungen zu er- bringen und erfolgreich am und für den Patienten zu ar- beiten. Es wäre wünschens- wert, wenn das ganze Brim- borium um die Kranken- kassendiskussion und die widerwärtigen Geldmachen- schaften mit einem macht- vollen Satz des Bundeskanz- lers beendet werden würde:

So wird’s nicht weiter ge- macht! Basta!

MR Doz. Dr. sc. med. Erhard Thomas, Brachliner Straße 12, 12683 Berlin

Schimmelpilz

Zu dem Medizinreport „Der Schim- melpilz – ein unliebsamer Mitbewoh- ner“ von Dr. rer. nat. Ferdinand Klink- hammer in Heft 45/2000:

Informativ

Zusammenfassende Ta- gungsberichte, wie der von Dr. Klinkhammer, gehören zu den informativsten Beiträgen im Deutschen Ärzteblatt. Allerdings mit dem Risiko, Details aus dem Zusammenhang zu reißen.

Die von Dr. Dr. Axel Schmidt (Wuppertal) vorge- tragenen Ausführungen über richtiges Lüftungsver- halten „. . . kontinuierliches und keinesfalls intermittie- rendes Lüften . . .“ sind in der Zusammenfassung allzu leicht missverständlich . . . Tatsächlich schützten alte, undichte Fenster durch kon- tinuierliche Selbstlüftung vor Schimmelpilzbefall der Wohnung. Das darf jedoch keinesfalls bedeuten, Fen- ster in der kälteren Jahres- zeit in Dauerkippstellung geöffnet zu halten . . . Nach wie vor gilt die Grundregel für richtiges Lüften: oft – kurz – kräftig (Literaturtipp:

H. Bieberstein: Schimmel in Wohnräumen – was tun?, al- pha & omega Verlag). Raum- hygienisch ideal kann eine

kontrollierte Dauerlüftung sein, wenn sie über Wärme- tauscher erfolgt.

Jürgen Hold, Uwe Konik, Amt für Gesundheit und Umweltmedizin, Landkreis Verden, 27281 Verden (Aller)

Rehabilitation

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Kodifi- zierung“ von Dr. rer. pol. Harald Cla- de in Heft 50/2000:

Krankheiten der Psyche nicht vergessen

Die Absicht der Bundesre- gierung, das bisher zersplit- terte Rehabilitationsrecht in einem Sozialgesetzbuch neu zu kodifizieren, ist gewiss ein Fortschritt, aber auch nur dann, wenn Chancen bisheri- ger Defizite, die sich ganz zwangsläufig aus einem Pan- oramawandel der Krank- heitsbilder unserer Zeit erge- ben haben, eingebaut wer- den. Hier ist nicht nur an die Forderungen des 102. Deut- schen Ärztetages (Mai 1999) mit nachhaltiger Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am berufli- chen und gesellschaftlichen Leben zu denken, sondern auch an eine Intensivierung ambulanter, teilstationärer, gegebenenfalls auch stationä- rer Rehabilitation bei seeli- schen und geistigen Krank- heiten, die es so schwer ha- ben, die gleiche Aufmerk- samkeit zu finden wie jene des Körpers.

Von der Vielzahl psychoso- matischer Krankheiten über Depressionen aller Arten bis zur Abhängigkeit von Medi- kamenten, Alkohol, Drogen . . .! Bei allen diesen und noch anderen Krankhei- ten der „Psyche“ kann die stationäre Behandlung noch so erfolgreich gewesen sein, gefährdet wird dies alles, wenn durch Mangel an fla- nierenden Hilfen die Wieder- eingliederung in das „Milieu“

des alltäglichen Lebens nicht funktioniert. Verhindern könnte dies nur eine indivi- duelle Rezidivprävention durch ambulante, teilsta- tionäre, notfalls auch sta-

tionäre rehabilitative Hilfen.

Allzu oft wird nämlich ver- gessen oder nicht daran ge- dacht: Krankheiten der Seele – der „Psyche“ – können letz- ten Endes nur dort heilen, wo sie entstanden sind, mit dem Sich-wohl-Fühlen, dem Sich-behaupten-Können im mitmenschlichen Zusam- menleben: in der Familie, am Arbeitsplatz, in der Gesell- schaft insgesamt. Defizite im Angebot rehabilitativer Hil- fen in diesem Bereich kom- men nicht nur dem betroffe- nen Menschen seelisch schmerzhaft, sondern auch dessen Krankenkasse teuer zu stehen, ein zumeist ver- kannter Faktor in der „Ko- stenexplosion“: Durch Miss- achtung von Paragraph 10 des Sozialgesetzbuches V, das geistige und seelische Behin- derung ausdrücklich jenen des Körpers gleichstellt. Es ist allerdings nicht verkenn- bar, dass die Rehabilitations- medizin selbst in diesem Be- reich einen eigenen, zugleich nachteilhaft spürbaren Nach- holbedarf hat.

Dr. Rudolf Köster, Hansjakobstraße 3, 79822 Titisee-Neustadt

Infektionsschutz

Zu dem Leserbrief „Grundrechte ein- geschränkt“ von Dr. med. Bernhard Staudt in Heft 1–2/2001:

Keine neuartige Machtbefugnis

Schon im alten, bis zum 31.

Dezember 2000 gültigen BSeuchG (Bundesseuchen- gesetz) fanden sich Ein- schränkungen der persönli- chen Freiheit unter Aufhe- bung des Grundgesetzes. So hieß es in Paragraph 10 Abs.

4 des BSeuchG vom 18. Juli 1961, dass die Grundrechte der körperlichen Unversehrt- heit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), der Freiheit der Person (Art. 2,2.2 GG), der Freizü- gigkeit (Art. 11,1 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der Unverletzlich- keit der Wohnung (Art. 13,1 GG) geschützt sind. Diese Einschränkungen konnten

jedoch nicht allein durch das Gesundheitsamt ausgespro- chen werden, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Ge- meinden und Landkreise.

Weiterhin musste bei unter- bringungsähnlichen Maßnah- men das zuständige Amtsge- richt eingeschaltet werden.

Gleiches gilt für alle anderen Maßnahmen, außer bei Ge- fahr im Verzuge.

Dies gilt auch für das neue Infektionsschutzgesetz. So sind in den Paragraphen 16 Absatz 4 und Paragraph 17 Absatz 7 . . . des IfSG in der Fassung vom 20. Juli 2000 die entsprechenden Textpassa- gen fast wörtlich aus dem BSeuchG übernommen wor- den. Man sieht also, es han- delt sich nicht um eine neuar- tige Machtbefugnis des Ge- sundheitsamtes, sondern um eine Übernahme eines be- währten Gesetzteiles des BSeuchG.

Auch muss ich mich als Mit- arbeiter eines Gesundheits- amtes und Leiter einer um- welthygienischen Abteilung gegen die doch polemische Aussage wehren, dass ein Gesundheitsamt ohne rich- terliche Kontrolle das Grundgesetz außer Kraft set- zen kann. Denn jede dieser Maßnahmen wird einer amtsrichterlichen Überprü- fung zugeführt. Dies ist auch der Fall, wenn das Gesund- heitsamt wegen Gefahr im Verzuge (virusbedingten haemorrhagischen Fiebers etc.) die Maßnahmen selbst anordnet (§ 16 Abs. 7 IfSG:

Bei Gefahr im Verzuge kann das Gesundheitsamt die er- forderlichen Maßnahmen selbst anordnen. Es hat die zuständige Behörde unver- züglich hiervon zu unterrich- ten. Diese kann die Anord- nung ändern oder aufheben.

Wird die Anordnung nicht innerhalb von zwei Arbeits- tagen nach der Unterrich- tung aufgehoben, so gilt sie als von der zuständigen Behörde getroffen.).

Für weitere Rückfragen ste- he ich gerne zur Verfügung.

Dr. med. Henrik Reygers, Die Lindenäcker 2, 36367 Wartenberg

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A314 Deutsches ÄrzteblattJg. 98Heft 69. Februar 2001

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Referenzen

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