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Archiv "Erlangen: Auf dem Weg zur „Medizinstadt“" (16.01.1998)

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Aus Bund und Ländern

Keine Änderung der Versichertenkarte

SIEGBURG. Die Spit- zenverbände der gesetzlichen Krankenkassen sind derzeit gegen eine Änderung an der Krankenversichertenkar- te. Die insbesondere von Ärzten erhobene Forderung, die Karte mit zusätzlichen Si- cherheitsmerkmalen auszu- statten und die Zahl der Arzt- kontakte auf der Chipkarte einzutragen, wäre mit ei- nem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbun- den, lautet die Begründung.

Zudem halten die Spitzen- verbände die Diskussion um

„doctor-hopping“ und Kar- tenmißbrauch für interessen- gesteuert: Die Ärzteschaft be- gründe damit ihre Honorar- mehrforderungen. Nach einer Untersuchung des Wissen- schaftlichen Instituts der AOK und des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versor- gung gebe es keinen Hinweis auf ein verändertes Inan- spruchnahmeverhalten infol- ge der Karteneinführung.

Derzeit werde jedoch disku- tiert, die Karte mittelfristig im Rahmen eines europäischen Sozialversicherungsausweises neu aufzulegen. SG

Bundesrat will Kosten begrenzen

BONN. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 1997 den Vermittlungsausschuß angerufen mit der Absicht, den bereits vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die Psycholo- gischen Psychotherapeuten zu überarbeiten und vor al- lem die Kosten, die vom Ge- setz ausgehen, zu begrenzen.

Das Gesetz regelt den Be- ruf des Psychologischen Psy- chotherapeuten und legt fest, daß je Sitzung 10 DM Zuzah- lung an den Psychotherapeu- ten zu leisten sind. Dies hat der Bundesrat mehrheitlich als einen Einstieg in eine generelle Zuzahlungspflicht

auch bei ambulanter ärztli- cher Behandlung gewertet.

Falls die Psychotherapeuten ihren Patienten den Zuzah- lungsbetrag erlassen und selbst tragen, müsse darauf geachtet werden, daß sich die Therapeuten nicht zu Lasten der Krankenkassen über die Menge schadlos halten, sagte Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer vor der Presse (siehe DÄ, Heft 51–52/1997).

Das Ergebnis der Bera- tungen des Vermittlungsaus- schusses wird frühestens für den 4. Februar erwartet. Der Bundestag könnte am 5. Fe- bruar das Ergebnis ablehnen, der Bundesrat hätte am 6. Fe- bruar das Recht, gegen das Votum des Bundestages Ein- spruch zu erheben. Am 12. Fe- bruar könnte der Bundestag das Votum des Bundesrates

überstimmen. HC

Gesundheit als Standortfaktor

SAARBRÜCKEN. Die Gesundheitsministerkonfe- renz der Länder hat auf ihrer jüngsten Sitzung festgelegt, daß „die positive Rolle der Gesundheit als Wirtschafts- und Standortfaktor“ Schwer-

punkt der nächsten Konfe- renz in diesem Jahr sein soll.

Eine Arbeitsgruppe wird Hin- weise zusammenstellen, wie die Länder Einfluß auf Ratio- nalisierung, Qualität und Wirt- schaftlichkeit des Gesundheits- wesens nehmen können. EB

Sachverständige:

Keine höhere Bemessungsgrenze

BONN/KÖLN. Der Sach- verständigenrat für die Kon- zertierte Aktion im Gesund- heitswesen hält die Anhe- bung der Versicherungs- pflicht- und der Beitragsbe- messungsgrenze in der Ge- setzlichen Krankenversiche- rung auf das Niveau der Ren- tenversicherung und/oder die Einbeziehung weiterer Per- sonenkreise in die Versiche- rungspflicht nicht für erfolg- versprechend, um die Finan- zierungsprobleme in der GKV zu lösen. Dies sei aus verteilungspolitischen und verfassungsrechtlichen Grün- den problematisch. Ein sol- cher Schritt, der von der SPD und den Bündnisgrünen favo- risiert wird, sei ordnungspoli- tisch falsch und finanziell nicht ergiebig. Zudem werde

die Marktteilung zwischen Gesetzlicher und privater Krankenversicherung unter- miniert. Der Verband der pri- vaten Krankenversicherung e.V. hat das Votum des Sach- verständigenrates begrüßt.

Eine Anhebung beider Gren- zen brächte lediglich eine Beitragssatzsenkung in der GKV zwischen 0,4 und 0,6 Prozentpunkten.

Bei dieser Berechnung müsse aber berücksichtigt werden, daß zahlreiche GKV-versicherte Selbständi- ge in die PKV überwechseln würden, wenn der Höchst- beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung um 33 Prozent angehoben wür- de. Der PKV-Verband hat zu dieser Frage ein Ver- fassungsrechtsgutachten in Auftrag gegeben, das Mitte 1998 vorliegen soll. HC

Beschränkungen für Pille der dritten

Generation aufgehoben

BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Beschränkungen für die An- tibaby-Pille der dritten Gene- ration wieder aufgehoben.

Das Bundesinstitut für Arz- neimittel und Medizinproduk- te (BfArM), das Auflagen für die Pille erlassen hatte, habe wissenschaftliche Erkenntnis- se „in entscheidenden Punk- ten mißverstanden“, gab das Gericht zur Begründung an.

Ein Hinweis auf die vom BfArM befürchteten Neben- wirkungen müsse daher nicht mehr erfolgen, und die Pille könne jungen Frauen wieder verschrieben werden. Das Bundesinstitut hatte ange- ordnet, daß Hersteller der Pille mit den Wirkstoffen Desogestrel oder Gestoden ihre Beipackzettel ändern müßten, um auf ein erhöhtes Risiko von Venen-Thrombo- sen hinzuweisen. Frauen un- ter 30 Jahren wurde von der Einnahme der Pille abgera- ten (VG 14 A 360.97, 361.97, 379.97). Gegen die Anord- nung des Bundesinstituts hat- ten mehrere Arzneimittel- hersteller geklagt. afp A-72 (16) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 3, 16. Januar 1998

P O L I T I K NACHRICHTEN

Die Stadt Erlangen hat sich zum Ziel gesetzt,

„Bundeshauptstadt der Medizinischen For- schung, Produktion und Dienstleistung“ zu wer- den. Einer Information des Referats Wirtschaft und Finanzen zufolge befinden sich in der Stadt 20 Universitäts- kliniken und Kranken- häuser, zahlreiche me- dizinische Institute und etliche medizintechni- sche und Pharmafir- men. Wer sich für diese Seite der Stadt interes- siert, kann einen Son- derdruck der „Erlanger Nachrichten“ mit dem Titel „Auf dem Weg zur ,Medizinstadt’“ bestel-

len. Er ist unentgeltlich erhältlich bei der Stadt Erlangen, Referat für Wirtschaft und Finanzen, Postfach 31 60, 91051 Erlangen. Rie

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