• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Streit blieb aus" (28.05.2004)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Streit blieb aus" (28.05.2004)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M

ehr als 50 Anträge und fast ebenso viele Wortmeldungen ließen eine erregte Debatte er- warten. Die Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung ist ein Dauer- brenner bei Deutschen Ärztetagen. Be- sonders hoch schlugen die Wellen in den beiden vergangenen Jahren in Ro- stock und Köln. Die Delegierten ent- schieden dort über den Hausarzt der Zukunft und beschlossen, die Fächer Innere und Allgemeinmedizin zu ver- schmelzen. Gegen den entschiedenen Widerstand vor allem des Berufsver- bandes Deutscher Internisten (BDI) wurde der Allgemeininternist abge- schafft und damit, so die Hoffnung der Weiterbildungsgremien der Bundesärz- tekammer, die leidige Konkurrenz zwi- schen Allgemeinärzten und hausärzt- lich tätigen Internisten beendet. Doch obwohl sich sowohl der 105. als auch der 106. Deutsche Ärztetag mehrheitlich für die entsprechende Änderung der

(Muster-)Weiterbildungsordnung ent- schieden, will in dieser Frage keine Ru- he einkehren. Auch in Bremen lagen wieder Anträge vor, den Allgemeinin- ternisten wieder auferstehen zu lassen.

Doch es kam anders als erwartet. Of- fenbar waren auch die Delegierten die Grundsatzdiskussionen über bereits gefasste Beschlüsse leid. „Wir können doch nicht wieder anfangen, am Funda- ment zu buddeln“, begründete Dr. med.

Dieter Mitrenga, Nordrhein, seinen Ge- schäftsordnungsantrag, der Deutsche Ärztetag möge sich mit den Anträgen zur Inneren und Allgemeinmedizin nicht befassen. Die Mehrheit für diesen Antrag war eindeutig.

Zwei „Abweichler“

Sieben der 17 Ärztekammern haben in- zwischen die Novelle der (Muster-)Wei- terbildungsordnung in ihr Satzungs-

recht übernommen. Die Ärztekam- mern Hamburg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein und Bayern haben die neuen Regelungen so gut wie eins zu eins übernommen. In Bayern hat die zustän- dige Landesaufsichtsbehörde die Än- derung bereits genehmigt. Dort wird die neue Weiterbildungsordnung am 1. August in Kraft treten. In Rheinland- Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Kammerversammlungen dafür entschieden, neben der Weiterbil- dung zum Facharzt für Innere und All- gemeinmedizin und dem Facharzt für Innere Medizin plus Schwerpunkt ei- nen Weiterbildungsgang zum Interni- sten ohne Schwerpunkt zu schaffen.

Der Vorsitzende der Weiterbildungs- gremien der Bundesärztekammer, Dr.

med. H. Hellmut Koch, sieht durch die- se abweichenden Beschlüsse die Wei- terbildungsreform jedoch nicht gefähr- det. Zum einen hätten die Aufsichts- behörden der Neuregelung noch nicht genehmigt, und die Länder hätten ver- abredet, nur einer bundeseinheitlichen Weiterbildungsordnung zuzustimmen.

Zum anderen hätten weder Mecklen- burg-Vorpommern noch Rheinland-

A

A1554 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2228. Mai 2004

1 0 7 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Streit blieb aus

Der Deutsche Ärztetag lehnte es mit großer Mehrheit ab,

sich erneut mit dem Protest der Internisten gegen die Zusammenlegung der Fächer Innere und Allgemeinmedizin zu befassen.

H. Hellmut Koch, im BÄK-Vorstand verantwortlich für „Weiterbildung“, hier zusammen mit der zuständigen Dezernentin Annette Güntert. Koch: „Die Entwicklung beobachten.“

Dieter Mitrenga: Überdrüssig der fortwäh- renden Internisten-Diskussion

(2)

Pfalz den Hausarzt der Zukunft, den Facharzt für Innere und Allgemeinme- dizin, infrage gestellt. „Die Diskussion über den Internisten ohne Schwerpunkt wird weitergehen“, sagte Koch. „Man muss die Entwicklungen der nächsten zwei, drei Jahre beobachten.“ Es stelle sich beispielsweise die Frage, ob im Zu- ge der Einführung diagnosebezogener Fallpauschalen kleinere Krankenhäu- ser überhaupt eine Überlebenschance hätten. Der BDI hatte immer argumen- tiert, dass gerade diese von einer Ab- schaffung des Internisten ohne Schwer- punkt betroffen seien. Kleine Kranken- häuser könnten es sich nicht leisten, sämtliche Subspezialitäten vorzuhal- ten. Die Entscheidung des Deutschen Ärztetages, sich nicht mit der Haus- arzt/Internisten-Frage zu befassen, zeig- te nach Ansicht von Koch, dass die De- legierten die (Muster-)Weiterbildungs- ordnung erst einmal umgesetzt sehen wollen, bevor sie weiter über möglichen Änderungsbedarf diskutieren.

Die erneute Grundsatzdebatte blieb also aus. Stattdessen beschäftigten sich die Delegierten mit Detailregelungen.

So entschieden sie sich mehrheitlich für die Einführung der Zusatzweiterbil- dungen „Ärztliches Qualitätsmanage- ment“ und „Suchtmedizinische Grund- versorgung“. Da es die beiden Bezeich- nungen in einigen Ärztekammern bereits gebe, wolle man sie im Zuge der angestrebten Bundeseinheitlichkeit auch in die (Muster-)Weiterbildungs- ordnung aufnehmen, erläuterte Koch den Antrag des Vorstandes der Bundes- ärztekammer.

Betriebsmedizin bleibt

Eine Diskussion entspann sich über die vom Vorstand der Bundesärztekam- mer empfohlene Streichung der Zu- satzweiterbildung „Betriebsmedizin“.

Sie stelle eine unnötige Konkurrenz zur Facharztbezeichnung „Arbeitsmedi- zin“ dar, hieß es zur Begründung. Das Nebeneinander zweier Weiterbildungs- gänge, die zur Ausübung derselben ärztlichen Tätigkeit berechtigten, aber unterschiedliche Qualifikationen vor- aussetzten, solle vermieden werden.

Von dieser Argumentation ließ sich die Mehrzahl der Delegierten jedoch nicht

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2228. Mai 2004 AA1555

1 0 7 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G

überzeugen. Für viele sprach Dr. med.

Gisbert Voigt, Niedersachsen: „Wir ha- ben einen großen Bedarf an Betriebs- ärzten. Wenn wir die Weiterbildung verengen, führt dies zu einer Mangel- versorgung, die vor allem kleinere und

mittlere Betriebe trifft.“ Die definitive inhaltliche Ausgestaltung der Zusatz- Weiterbildung müssen nun die Weiter- bildungsgremien erarbeiten und der Vorstand der Bundesärztekammer be- schließen. Heike Korzilius Zur Geschäftsordnung,

beide Hände erhoben (hier noch dazu mit dem Deutschen Ärzteblatt in der Hand)

Ärztetag in Bremen

Klein, aber fein

Warum die Hansestadt die Ärztetagsbesucher nicht nur an Grün-Weiß erinnern wird

R

uhig verlief der 107. Deutsche Ärztetag, ruhig und besinnlich war auch die Stim- mung in den Straßen der diesjährigen Gastge- berstadt Bremen. Dennoch mussten die Ärzte- tagsbesucher nicht befürchten, in den Abend- stunden keine Abwechslung zu finden. Denn das Aushängeschild der „kleinsten Stadt mit dem größten Bürgermeister“ (zwei Meter ist Landesvater Henning Scherf groß) ist nicht nur der viermalige Fußball-Meister Werder Bre- men. Auch das historische Schnoorviertel der 1 200 Jahre alten Freien Hansestadt mit seinen nostalgischen Kneipen und Restaurants und die Böttcherstraße mit ihrer Backstein-Archi- tektur bleiben in Erinnerung. Nicht zu verges- sen die legendären Bremer Stadtmusikanten, die an der Westseite des Rathauses stehen und die der Besucher unmittelbar mit seinen Kindertagen verbindet. Nach den langen, an- strengenden Tagen im Bremer Kongress-Zen- trum konnten die Besucher des Ärztetages bei einem Spaziergang durch die Innenstadt

außerdem die Möglichkeit nutzen, den St.-Pe- tri-Dom und das Wahrzeichen Bremens – die 1404 errichtete Roland-Statue – auf dem Markt- platz anzuschauen. Oder sie lernten, wie am letzten Abend, die zehntgrößte Stadt Deutsch- lands bei einer Schiffstour auf der Weser ken- nen.All diese Möglichkeiten halfen dann auch, darüber hinwegzusehen, dass sich viele The- men des Ärztetages – wie die Präsidentin der Bremer Ärztekammer, Dr. med. Ursula Auers- wald, gleich zu Beginn amüsiert feststellte – nicht sonderlich von denen des letzten Bremer

Ärztetages vor 80 Jahren unterschieden. Die Gastfreundschaft Auerswalds und die herz- liche Begrüßung durch Bürgermeister Henning Scherf sorgten jedenfalls dafür, dass man gerne an Bremen zurückdenken wird. MM Bremer Marktplatz – Westseite mit Roland

Foto:BTZ/2003

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Rah- men der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbe- zeichnung soll ergänzend zur allgemein- internistischen Weiterbildung eine drei- jährige

Damit er - hielten Weiterbildungsbefugte (WBB) sowie weiterzubildende Ärztinnen und Ärzte (WBA) die Möglichkeit, Auskunft zur Qualität der Weiterbil- dung in ihren Einrichtungen zu

Durch die Weiterbildungsbefugten und die Sächsische Landesärztekam- mer wurden bisher 2.319 weiterzu- bildende Ärzte (WBA) registriert und haben ihre Zugangsdaten zur

Die individuellen Befugten- berichte sind nicht öffentlich und können durch die Weiterbildungsbe- fugten mit ihren persönlichen Zugangsdaten im Webportal abgeru- fen werden.

Zur Vorgeschichte: Trotz zahlrei- cher Verhandlungsrunden konnten sich die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und die Landesverbände der Krankenkassen nicht auf

1 ½ Jahr Anästhesiologie oder Arbeitsmedi- zin oder Augenheilkunde oder Chirurgie oder Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde oder Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Kinderchirurgie

Deutsche Ärztetag hatte sich zur Aufgabe gestellt, Grundsätze zu verabschieden und die Weichen für eine Novellierung der Weiterbil- dungsordnung zu stellen.. Entschei- dungen zu

Der Deutsche Ärztetag beschließt, dass in einer novellierten (Muster-)Weiterbildungsordnung die Min- destzeiten der Schwerpunktweiterbildungen drei Jahre betragen sollen, um