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Archiv "Entschließungen zum Tagesordnungspunkt IV: Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung" (13.06.1997)

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A-1657 Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 24, 13. Juni 1997 (61)

gungsfähigen Personen zu. Die Bewertung von Men- schen, die Beurteilung ihres Lebenswertes in unserer Gesellschaft ist aus historischen und aktuellen ethi- schen Prinzipien auch in der Forschung am Menschen nicht akzeptabel.

Artikel 20 erlaubt eine Organ- oder Gewebeent- nahme an Nichteinwilligungsfähigen zum Beispiel für Familienangehörige, oder wenn kein anderer Spender (gibt es das überhaupt?) zur Verfügung steht. Hier wird von einer Bringschuld der Schwächsten unserer Gesellschaft ausgegangen, die gegen Artikel 3 unserer Verfassung verstößt und daher nicht zu akzeptieren ist.

Eine undifferenzierte Ratifizierung der Bio-Ethik- Konvention durch die Bundesregierung bedeutet einen erheblichen Angleichungsdruck für identische Stan- dards aus dem Ausland, aber auch aus dem Inland – bereits heute werden entsprechende wissenschaftliche Interessen unter dem Hinweis auf den Standort

Deutschland geäußert. N

Medizinethik in einer offenen Gesellschaft

Der 100. Deutsche Ärztetag spricht den beste- henden Ethik-Kommissionen, die bei den Ärztekammern der Länder und bei den Hochschulen eingerichtet sind, sein volles Vertrauen aus und dankt ihnen für die bisher zum Nutzen der Patienten, aber auch der Forschung ge- leistete Arbeit.

Begründung:

Ohne Ethik-Kommissionen ist wissenschaftliche Forschung am Menschen nicht denkbar.

Die Ethik-Kommissionen leisten hervorragende Arbeit und bedürfen der moralischen Unterstützung der deutschen Ärzteschaft. Ihre Tätigkeit zur Beurtei- lung von Forschungsvorhaben ist voll ausreichend. Es bedarf nicht der Einrichtung weiterer Ethik-Kommissio-

nen. N

Ethik – Pränataldiagnostik

Die pränatale Diagnostik darf nicht dazu mißbraucht werden, daß Mutter und Kind (Embryo/Foe- tus) zu ihrem Nachteil manipuliert werden. Dies gilt ins- besondere für die Aussonderung und Elimination wegen der Geschlechtszugehörigkeit.

Begründung

„Sind Abtreibungen wegen geringfügiger Ab- weichungen vom Wunschbild bald an der Tagesord- nung? Wird ein behindert geborenes Kind irgendwann den Eltern zum Vorwurf gemacht, etwa als ein kosten- trächtiges Versicherungsrisiko?“ (Zitat: Bundespräsi- dent Prof. Dr. R. Herzog, 100. Deutscher Ärztetag,

27. 5. 1997) N

D O K U M E N T A T I O N 100. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt III

Novellierung der (Muster-) Berufsordnung

Die vom 100. Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit beschlossene (Muster-)Berufsordnung wird in einem der kommenden Hefte des Deutschen Ärzteblattes unter „Bekanntgaben der Herausgeber“ im vollen Wortlaut veröffentlicht.

Zusätzlich faßte der Ärztetag unter diesem Punkt seiner Tagesordnung die beiden hier dokumen- tierten Entschließungen.

Keimbahnmanipulation MBO § 13+15

Wir fordern Politik und Wissenschaft auf, an dem kategorischen Nein zur Keimbahnmanipulation festzuhal- ten und sich auf internationaler Ebene für ein Verbot ein- zusetzen.

Wir Ärztinnen und Ärzte lehnen die Entwicklung zur gentechnischen Manipulation der menschlichen Keim- bahn ab. Keimbahnmanipulation bedeutet unkalkulierba- re Risiken, Freigabe der Embryonenforschung und Eu- genik in der Retorte.

Begründung:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Keim- bahnmanipulation ebenso wie die Forschung an lebens- fähigen Embryonen verboten.

Weltweit werden jedoch die Techniken zur gen- technischen Veränderung vorangetrieben; die Idee des Menschen nach Maß gewinnt an Raum, die hieraus er- wachsenden Gefahren sind bekannt.

Wir müssen und sollen Zeichen setzen, daß die Ge- ne des Menschen unantastbar sind. N

Darstellungsmöglichkeiten im Internet

Die Ärztekammern werden aufgefordert, ihren Mitgliedern Darstellungsmöglichkeiten (Homepages) im Internet für eine sachgerechte Patienteninformation zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesärztekammer wird beauftragt, im Rah- men des Projektes „Deutsches Gesundheitsnetz“ nach geeigneten Verfahren zu suchen.

Begründung:

Patienten wird dadurch die Möglichkeit geboten, über das Informationsangebot der Ärztekammer auf die Homepages der Ärzte zu gelangen. Mit dem Angebot der Einrichtung von Homepages in der „Domain“ der Ärzte- kammer kann die Darstellung der Mitglieder konform zur Berufsordnung realisiert werden. Die Einbeziehung in das Projekt „Deutsches Gesundheitsnetz“ bietet sich an, da darüber die Mitglieder die Gelegenheit erhalten, unter- schiedliche, adressatenspezifische Inhalte für die Patien- ten (über das Internet) beziehungsweise die Kollegen

(über das DGN) darzustellen. N

Neufassung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin

Der als Anlage beigefügte Text einer Neufassung des Gebietes 1. Allgemeinmedizin der (Muster-)Weiter- bildungsordnung wird in die (Muster-)Weiterbildungsord-

nung aufgenommen und den Landesärztekammern zur Umsetzung in deren Weiterbildungsordnungen empfoh- len.

ÄÄnnddeerruunngg ddeerr ((MMuusstteerr--))WWeeiitteerrbbiilldduunnggssoorrddnnuunngg hier: Allgemeinmedizin

Stand 20. 3. 1997

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt IV

Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung

Abschnitt I.–1. Allgemeinmedizin

(2)

A-1658 (62) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 24, 13. Juni 1997 II.. AAllllggeemmeeiinnmmeeddiizziinn

Definition:

Die Allgemeinmedizin umfaßt die lebensbeglei- tende hausärztliche Betreuung von Menschen jeden Al- ters bei jeder Art der Gesundheitsstörung, unter Berück- sichtigung der biologischen, psychischen und sozialen Di- mensionen ihrer gesundheitlichen Leiden, Probleme oder Gefährdungen und die medizinische Kompetenz zur Ent- scheidung über das Hinzuziehen anderer Ärzte und An- gehöriger von Fachberufen im Gesundheitswesen. Sie umfaßt die patientenzentrierte Integration der medizini- schen, psychischen und sozialen Hilfen im Krankheitsfall, auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.

Dazu gehören auch die Betreuung von akut oder chronisch Erkrankten, die Vorsorge und Gesundheitsbera- tung, die Früherkennung von Krankheiten, die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit allen Personen und Institutionen, die für die gesund- heitliche Betreuung der Patienten Bedeutung haben, die Unterstützung gemeindenaher gesundheitsfördernder Aktivitäten, die Zusammenführung aller medizinisch wichtigen Daten des Patienten.

Weiterbildungszeit:

5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1

1½ Jahre Allgemeinmedizin

2 Jahre Weiterbildung im Stationsdienst, davon mindestens 1 Jahr Innere Medizin

½ Jahr Chirurgie

½ Jahr Kinderheilkunde

2 Jahre Weiterbildung, wobei auch Weiterbil- dungsabschnitte von mindestens 3 Monaten angerech- net werden können.

Anrechnungsfähig auf diese Weiterbildung sind je- weils bis zu

1 1½ Jahre Allgemeinmedizin oder Innere Medizin,

1 1 Jahr Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Kinderheilkunde oder Orthopädie,

1 ½ Jahr Anästhesiologie oder Arbeitsmedi- zin oder Augenheilkunde oder Chirurgie oder Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde oder Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Nervenheilkunde oder Neurolo- gie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychotherapeuti- sche Medizin oder Urologie

Teilnahme an Kursen von insgesamt 80 Stunden.

3 Jahre der Weiterbildung können bei niederge- lassenen Ärzten abgeleistet werden.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Gesund- heitsförderung, Prävention, Früherkennung von Krank- heiten, Beratung, Diagnostik und Therapie, insbesondere beim unausgelesenen Krankengut unter Berücksichti- gung der biologischen, psychischen und sozialen Dimen-

sionen, in der Langzeitbetreuung chronisch Kranker, in den Maßnahmen der ersten ärztlichen Hilfe beim Notfall- patienten, der Integration medizinischer, sozialer, pflege- rischer und psychischer Hilfen einschließlich der Rehabili- tation in den Behandlungsplan unter Einbezug des fami- liären und sozialen Umfeldes des Patienten.

Hierzu gehören in der Allgemeinmedizin 1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fer- tigkeiten im Hinblick auf eine hausärztliche Tätigkeit in

1 der allgemeinmedizinischen Diagnostik, Therapie und Beratung bei allen auftretenden Gesund- heitsstörungen im unausgelesenen Krankengut ein- schließlich der allgemeinmedizinischen Akut- und Notfall- versorgung unter besonderer Berücksichtigung der ab- wendbar gefährlichen Verläufe

1 der Koordinierung der ärztlichen Behand- lung, gegebenenfalls einschließlich der spezialistischen Diagnostik und Therapie, auch durch Zusammenführen, Bewerten und Aufbewahren der Befunde sowie durch Führung des Patienten im medizinischen Versorgungssy- stem

1 der Einbeziehung weiterer ärztlicher, pfle- gerischer und sozialer Hilfen in die Behandlung

1 der Gesundheitsberatung, der Früherken- nung von Gesundheitsstörungen, der Prävention ein- schließlich des Impfwesens, der Einleitung und Durch- führung rehabilitativer Maßnahmen und Verfahren sowie der Nachsorge

1 der Familienmedizin und den Besonderhei- ten ärztlicher Behandlung von Patienten in ihrem häusli- chen Milieu, in Pflegeeinrichtungen sowie in ihrem wei- teren sozialen Umfeld, auch im Rahmen der Hausbe- suchstätigkeit

1 der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für Patienten durch Abwägung von Nutzen und Risiken dia- gnostischer und therapeutischer Maßnahmen

1 der gemeindenahen Vernetzung von ge- sundheitsfördernden Maßnahmen sowie in der Erken- nung und Beurteilung der Auswirkungen von Noxen aus der Umwelt und am Arbeitsplatz

1 der hausarztspezifischen Kommunikation 1 der Behandlung und ärztlichen Betreuung chronisch kranker, multimorbider und sterbender Patien- ten 1 den hausärztlichen Besonderheiten der Dia- gnostik und Therapie geriatrischer Patienten einschließ- lich der geriatrischen Rehabilitation

1 der hausärztlichen psychiatrischen und psy- chosomatischen Versorgung einschließlich der Krisenin- tervention sowie der Grundzüge der Beratung und Führung Suchtkranker

1 der Begutachtung und Bewertung der Lei- stungsfähigkeit und Belastbarkeit, der Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie der Pflegebedürf- tigkeit

1 der Pharmakologie der im Gebiet ge- bräuchlichen Pharmaka einschließlich der Dauertherapie chronisch Kranker, der Probleme der Mehrfachverordnun- gen, der Risiken des Arzneimittelmißbrauchs sowie der gesetzlichen Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung

und Arzneimittelprüfung unter den Bedingungen der hausärztlichen Praxis und den hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätzen

1 den Grundsätzen der Qualitätssicherung in der Allgemeinmedizin

1 Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozial- gesetzgebung (Sozialrecht, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutz- gesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Be- stimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wich- tigen Rechtsnormen

1 Diagnostik und Therapie akuter Notfälle einschließlich Wiederbelebung

1 der Indikation, Durchführung und Bewer- tung der Basis-Kreislauf- und der Lungenfunk- tionsdiagnostik zum Ausschluß von Lungenventilations- störungen (Ruhespirographie) einschließlich der hierfür erforderlichen apparativen Untersuchungen im Rahmen der hausärztlichen Versorgung

1 der physikalischen Therapie einschließlich der Gerätekunde im Rahmen der hausärztlichen Versor- gung

1 der Indikation zur und Dokumentation von Ultraschalluntersuchungen innerer Organe einschließlich der ableitenden Harnwege und der Prostata im Rahmen der hausärztlichen Versorgung

1 der Indikation, Durchführung, Bewertung und Dokumentation von Doppler-Untersuchungen der pe- ripheren Gefäße im Rahmen der hausärztlichen Versor- gung 1 der Prokto-/Rektoskopie

1 der Beherrschung der für die hausärztliche Versorgung erforderlichen instrumentellen Techniken einschließlich der Punktionen sowie der Infusionstechnik 1 den für die hausärztliche Versorgung erfor- derlichen Techniken der Wundversorgung und der Wund- behandlung, der Inzision, Extraktion, Exstirpation, Pro- beexzision bei in der allgemeinärztlichen Praxis zu ver- sorgenden Verletzungen und Erkrankungen auch unter Anwendung der Lokal- und peripheren Leitungsanästhe- sie

1 der Behandlung mit ruhigstellenden Schie- nen, mit starren und funktionellen Verbänden im Rah- men der hausärztlichen Versorgung

1 der Versorgung Unfallverletzter und Erstver- sorgung chirurgischer Notfälle einschließlich der Organi- sation begleitender und weiterführender Maßnahmen

1 der Schmerzbehandlung bei akuten und chronischen Schmerzen, die keinen eigenständigen Krankheitswert haben

1 der Methodik und Durchführung des Grund- leistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde

1 der Probeentnahme und der sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausschei- dungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild

1 der Methodik und Durchführung des speziel- len Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde

D O K U M E N T A T I O N 100. DEUTSCHER ÄRZTETAG

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A-1659 Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 24, 13. Juni 1997 (63)

2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über 1 die Durchführung der Laboruntersuchungen 1 die Durchführung und Bewertung von Ultra- schalluntersuchungen innerer Organe einschließlich der ableitenden Harnwege und der Prostata im Rahmen der hausärztlichen Versorgung

1 Vorsorgeuntersuchungen (U2 bis U6, J1) im Kindesalter

1 spezifische Maßnahmen für die Früherken-

nung von Krankheiten. N

Finanzierung von

Weiterbildungsstellen durch GKV

Die Delegierten des 100. Deutschen Ärztetages fordern von der gesetzlichen Krankenversicherung, die Umsetzung der „Novelle der Weiterbildungsordnung im Gebiet Allgemeinmedizin“ durch Finanzierung von Wei- terbildungsstellen zu unterstützen.

Begründung:

Die praktische Durchführung der Weiterbildung mit dem Ziel, eine auf die hausärztliche Tätigkeit ausge- richtete Qualifikation sicherzustellen, erfordert ausrei- chende Weiterbildungsmöglichkeiten und deren Finan- zierung sowohl im ambulanten als auch stationären Be- reich.

Während die Finanzierung der Weiterbildungsstel- len im stationären Bereich schon bisher von den Kran- kenkassen sichergestellt wird, müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte diese Kosten sowie das Gehalt für ei- nen Weiterbildungsassistenten unter Verzicht auf erwirt- schaftetes Honorar aufbringen. Unter dem Gesichtspunkt

der Gleichbehandlung ist die Finanzierung der Weiterbil- dungsstellen im ambulanten Bereich durch die Krankenkassen gerechtfertigt.

Die dazu benötigten Finanzmittel müssen außer- halb der Gesamtvergütung zweckgebunden bereitge-

stellt werden. N

Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin

1. Der Deutsche Ärztetag nimmt den Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer zur Änderung der Weiterbildungsordnung im Gebiet der Allgemeinmedizin zustimmend zur Kenntnis und integriert die Formulierung des Vorstandsantrages als Alternative zum bestehenden Weiterbildungsgang in die Muster-Weiterbildungsord- nung.

2. Der Deutsche Ärztetag fordert Krankenkassen und Politik auf, die für die Umsetzung des neuen Weiter- bildungsganges erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehören die Bereitstellung ausreichender und zusätzlicher Stellen, auf denen Weiterbildung im Ge- biet Allgemeinmedizin stattfinden kann, und deren ange- messene Finanzierung.

3. Der Deutsche Ärztetag behält sich vor, den end- gültigen Ersatz des alten Weiterbildungsganges durch den neuen vorzunehmen, wenn sichergestellt ist, daß die unter Absatz 2 formulierten Bedingungen erfüllt sind.

Begründung:

Die Vorlage entspricht dem Auftrag des 99. Deut- schen Ärztetages 1996. Sie ist das Ergebnis sorgfältiger und intensiver Beratungen aller einschlägigen Gremien

der Bundesärztekammer. Die Entscheidung ist unauf- schiebbar, weil die Ärzteschaft sich eindeutig zu der Fra- ge erklären muß, über welche Qualifikation die künftigen Hausärzte verfügen müssen. Erst wenn diese Klärung er- folgt ist, können Staat und Kassen in die Pflicht genom- men werden, ihren Beitrag zur Verwirklichung der von ih- nen geforderten einheitlichen hausärztlichen Qualifikati- on zu leisten. Ohne diese Klärung wird keine Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung erfolgen, wie sich bisher gezeigt hat.

Ein weiterer Aufschub der Entscheidung würde zu keinen neuen Erkenntnissen führen, aber Zweifel an der Bereitschaft und Fähigkeit der Ärzteschaft aufkommen lassen, anstehende Aufgaben in eigener Kompetenz zu bewältigen.

Einzelfragen zum Inhalt der Weiterbildung sind bei der Erarbeitung der Weiterbildungsrichtlinien zu klären.

Die Argumente gegen die Vorstandsvorlage sind zum größten Teil seit Jahren bekannt. Sie haben sich in immer wiederholten Diskussionen weder als plausibel noch als stichhaltig erwiesen. Dies gilt insbesondere für den vom Marburger Bund anläßlich des diesjährigen Ärz- tetages vorbereiteten Katalog sog. Gegenargumente, zu dem in der Anlage Stellung genommen wird.

Ausrichtung der

Approbationsordnung auf die hausärztliche Tätigkeit

In der jetzt anstehenden AO-Novelle ist darauf ab- zustellen, daß ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten für eine hausärztliche Tätigkeit innerhalb des Studiums

vermittelt werden. N

D O K U M E N T A T I O N 100. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Reform des Medizinstudiums

Der 100. Deutsche Ärztetag bittet den Bundesmini- ster für Gesundheit nachdrücklich, die Novellierung der Ärzt- lichen Approbationsordnung im Sinne des von ihm vorge- legten Eckpunktepapiers noch in dieser Legislaturperiode als einen ersten Schritt für eine umfassendere Reform der ärzt- lichen Ausbildung vorzunehmen. Bereits der 97. Deutsche Ärztetag begrüßte grundsätzlich die Vorschläge der Bund- Länder-Arbeitsgruppe zur inhaltlichen Verbesserung und zur strukturellen Neugestaltung des Studiums der Medizin.

Der Deutsche Ärztetag erkennt dabei an, daß den Medizinischen Fakultäten in Fragen der ärztlichen Ausbil-

dung eine große Bedeutung zukommt; dies hat auch der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in seiner Stellungnahme ge- würdigt. Aber auch der verfaßten deutschen Ärzteschaft kommt ein überragendes Interesse an dieser neuen Ord- nung zu, weil die Qualität der Ausbildung zum Arzt we- sentliche Voraussetzung für eine dem Stand der medizini- schen Wissenschaft entsprechende gesundheitliche Versor- gung der Bevölkerung ist. Zusammen mit der daran an- schließenden Weiterbildung zum Facharzt und der not- wendigen ständigen Fortbildung ist sie mitentscheidend für den Leistungsstand der Ärzteschaft eines Landes. Dieses Niveau bildet die Basis verantwortungsvoller lebenslanger Berufsausübung solchermaßen ausgebildeter Ärzte. N

Lehrstühle für Allgemeinmedizin

Der Deutsche Ärztetag fordert erneut die Medizini- schen Fakultäten auf, unverzüglich Lehrstühle für Allge- meinmedizin zu schaffen.

Eine flächendeckende allgemeinmedizinische Versorgung hängt direkt ab von der Ausbildung der Stu- denten. Nur Lehrstühle können ein Gebiet in Forschung und Lehre ausreichend vertreten. Klinische und experi- mentelle Forschung in der Allgemeinmedizin ist drin- gend notwendig, auch um Studenten zu begeistern und sie auf wissenschaftlicher Basis ausbilden zu kön-

nen. N

Berücksichtigung

hausärztlicher Inhalte in der Approbationsordnung

Der Deutsche Ärztetag fordert den Bundesgesund- heitsminister auf, in der neuen ärztlichen Approbations-

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt V

Tätigkeitsbericht der

Bundesärztekammer

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