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Archiv "Vorliebe für Kooperationen: Aus dem Entwurf eines gesundheitspolitischen Programms der FDP" (01.04.1976)

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Die Information:

Bericht und Meinung DOKUMENTATION

„In einer freiheitlichen Gesellschaft wird die bestmögliche medizini- sche Versorgung des Bürgers durch freie Arztwahl und durch un- abhängige Ärzte erreicht. Dabei muß eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten erzielt werden. Vorrangig sind ambulanter und stationärer Bereich der ärztli- chen Versorgung zu verbinden. Nur so läßt sich der Gesamtbereich der ärztlichen Versorgung bei gleich- zeitiger Kostensenkung an die Ent- wicklungen anpassen."

„Starre Trennung" beseitigen

„Die starre Trennung zwischen sta- tionärer und ambulanter Patienten- versorgung ist eine Besonderheit des bundesdeutschen Gesund- heitswesens und wurde durch die Neuregelung des Kassenarztrechts 1955 mit dem sogenannten Sicher- stellungsauftrag festgeschrieben.

Diese scharfe Trennung trägt zu fachlicher Entfremdung der Ärzte beider Bereiche bei. Sie ist unter anderem auch dafür verantwort- lich, daß heute nur noch eine Min- derzahl der Ärzte freiberuflich in eigener Praxis arbeitet."

„In Arztpraxis und Krankenhaus führt dieses System zu erheblichen Doppelinvestitionen und zu unnöti- ger Wiederholung diagnostischer Maßnahmen; überhöhte Verweil- dauer in den Krankenhäusern kommt als weitere Folge dazu."

„Niedergelassene Ärzte sollen grundsätzlich die Möglichkeit er- halten, ihre Patienten auch statio- när im Krankenhaus zu behandeln.

Umgekehrt soll auch der stationäre Bereich mehr als bisher für die am- bulante Behandlung durch Kran- kenhausärzte geöffnet werden."

„Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, daß Krankenhäuser der er-

sten und teilweise auch der zwei- ten Versorgungsstufe in Form mo- difizierter Belegkrankenhäuser ge- führt werden. Die als Belegärzte tä- tigen niedergelassenen Fachärzte und Allgemeinärzte führen die vor- stationäre Diagnostik soweit wie möglich und die Nachbehandlung so früh wie möglich ambulant in ih- rer Praxis durch. Auch während der stationären Behandlung bleibt der Patient bei dem Arzt seines Vertrauens. Einweisungen ins Krankenhaus und Verweildauer ge- hen zurück. Die technischen Ein- richtungen des Krankenhauses werden von allen Belegärzten so- wohl stationär als auch ambulant rationeller genutzt."

Vorrang für die Allgemeinmedizin

„Die Grundversorgung durch Ärzte für Allgemeinmedizin ist auszubau- en. Schon bei der. Auswahl der Be- werber zum Medizinstudium und bei der Festlegung der Studienplä- ne muß die Allgemeinmedizin be- sonders berücksichtigt werden; die Weiterbildung in diesem Bereich ist zu verbessern."

„Das bisherige Auswahlverfahren bei der Zulassung zum Medizinstu- dium (Numerus-clausus-Bestim- mungen) berücksichtigt zu wenig die Bewerber, die für den Arztberuf besonders geeignet sind; bei der Neuregelung des Auswahlverfah- rens muß diesem Gesichtspunkt verstärkt Rechnung getragen wer- den. Auch die neue Approbations- ordnung gewährleistet die praxis- bezogene Ausbildung noch nicht befriedigend. Durch eine Weiterbil- dung ähnlich der des Facharztes soll der Arzt für Allgemeinmedizin die Möglichkeit erhalten, den be- sonderen Anforderungen seiner schwierigen diagnostischen und therapeutischen Aufgaben besser gerecht zu werden."

Fachintegrierende Gemeinschaftspraxis

„Bis heute sind die meisten nieder- gelassenen Ärzte in der Einzelpra- xis tätig. Dadurch verliert der ein- zelne Arzt leicht den in Kranken- haus und Gemeinschaftspraxis möglichen Kontakt und Gedanken- austausch mit Kollegen. Auch wirt- schaftliche Gesichtspunkte spre- chen für eine Zusammenarbeit in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B.

Wegfall von Doppelinvestitionen, gemeinsame Nutzung medizinisch- technischer Einrichtungen, Sen- kung der Personalkosten, Zeit- und Wegeersparnis für die Patienten."

„Die F.D.P. setzt sich daher für die fachverbindende und fachintegrie- rende Gemeinschaftspraxis ein.

Diese verlangt die Zusammenarbeit selbständiger Allgemeinärzte und Fachärzte unterschiedlicher Fach- richtungen.

Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus

„Durch zeitlich gestaffelte und nach Behandlungskosten abgestuf- te Pflegesätze müssen alle Betei- ligten zu wirtschaftlichem Verhal- ten veranlaßt werden. Dadurch wird auch die kostentreibende Ver- weildauer verkürzt."

„Die Leistungsfähigkeit der Kran- kenhäuser muß durch eine 'Ände- rung ihrer inneren Struktur erhöht werden. Rund 70 v. H. der Kranken- hauskosten sind Personalkosten.

Das Krankenhauspersonal ist des- halb rationeller und qualifikations- gerechter einzusetzen. Ein abge- stuftes Pflegesystem führt zu einer besseren und kostengünstigeren Krankenhausstruktur; dies fördert auch den Heilungsprozeß des Pa- tienten. Betten der teuren Akutpfle- ge, die nicht unbedingt erforderlich sind, sollten durch Nachsorgebet- ten in besonderen Abteilungen oder Kliniken ersetzt werden."

Kollegialsystem

„Das Kollegialsystem ermöglicht es den am Krankenhaus tätigen

Vorliebe für Kooperationen

Aus dem Entwurf eines gesundheitspolitischen Programms der FDP

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 14 vom 1. April 1976 927

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Die Information:

Bericht und Meinung FDP-Gesundheitsprogramm

Fachärzten, eigenverantwortlich zu arbeiten. Die Fachärzte einer Ab- teilung wählen einen Sprecher auf Zeit, der die organisatorischen Auf- gaben wahrnimmt."

Psychiatrie

„Die psychiatrische Versorgung ist wieder in die Allgemeinmedizin einzubeziehen."

„Wesentliche Ziele der Integration in die Allgemeinmedizin sind:

— Auf- und Ausbau von psychiatri- schen Abteilungen an Krankenhäu- sern der Grund- und Regelversor- gung.

— Bessere Voraussetzungen für den niedergelassenen praktischen Arzt, die „Kleine Psychiatrie" (Kon- fliktreaktionen, Neurosen, psycho- somatische Krankheiten) in seine Arbeit einzubeziehen."

„Anstelle gesamtintegrierter Zu- kunftsmodelle, die nur mit einem Übermaß an Planung und Bürokra- tie zu verwirklichen wären, sieht li- berale Gesundheitspolitik in der gezielten Kooperation der freien Gruppen und Träger auch in der Psychiatrie die bessere Alternati- ve."

Krankenversicherung, Kassenärzte

„Die freiheitlichen Strukturen des gegliederten Systems und seiner Selbstverwaltung sind auszubauen, auch mit dem Ziel, die Durchläs- sigkeit zwischen den Trägern des gegliederten Systems zu vergrö- ßern."

„Die Grundsätze des Kassenarzt- rechts über die Honorarverhand- lungen sind weiterzuentwickeln, um die Verhandlungsposition der Krankenkassen im gegliederten Sy- stem zu stärken."

„Die F.D.P. hat das gegliederte Sy- stem der Krankenversicherung seit 1969 konsequent gestärkt, den Wettbewerb gefördert und die Wahlfreiheit für den einzelnen ver- größert. Der Kostenanstieg gebie- tet, diese Politik auch mit neuen

Gestaltungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung fortzusetzen. So kann der Ausbau der Wahlfreiheit durch das Ange- bot flexibler Beitragssätze (Wahlta- rif) erfolgen. Dazu sind zunächst längerfristige wissenschaftlich be- gleitete Modellversuche durchzu- führen."

„Die Grundgedanken des gelten- den Gebührenrechts, nach denen der Arzt sein Honorar an den wirt- schaftlichen Verhältnissen des Pa- tienten orientiert, sind aus sozial- politischen Gründen beizubehalten.

Dieses Prinzip gilt auch im Kassen- arztrecht. Dabei wird auf die Fi- nanzkraft der Krankenkassen ab- gestellt. Bei den Honorarverhand- lungen sollte die Finanzkraft als Spiegelbild der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Versicherten nach ihrer Grundlohnsumme beur- teilt werden."

„Die Verhandlungsposition der Krankenkassen ist durch Honorar- empfehlungen auf Bundesebene mit bindender Wirkung zu stärken.

Maßstab dafür sollten auch die ge- samtwirtschaftlichen Daten bei Ab- schluß der Empfehlungsvereinba- rung sein. Die Bundesempfehlun- gen sollen einen Rahmen mit obe- ren und unteren Prozentwerten vorgeben, der von den Kassenver- bänden der Landesebene zu kon- kretisieren ist."

Ärztliches Gebühren- und Haftpflichtrecht

„Die amtliche Gebührenordnung sollte den sich ändernden Verhält- nissen jeweils angepaßt werden.

Die gegenwärtig überhöhte Bewer- tung der technisch-apparativen Lei- stungen im Vergleich zu den rein ärztlichen Leistungen ist abzu- bauen."

„Gebühren und Behandlungskosten sollen für den Patienten durch- schaubar werden. Die Stellung des Patienten nach schuldhafter Fehl- behandlung ist durch die Errich- tung neutraler Schlichtungsstellen zu stärken."

NACHRICHTEN

Jeder fünfte stirbt an Krebs

Jeder fünfte Todesfall in der Bun- desrepublik Deutschland muß der- zeit — laut einer Auswertung der Todesursachenstatistik — auf Krebs zurückgeführt werden. Vor- aussichtlich jeder dritte oder vierte Einwohner ist — bei gleichbleiben- den Verhältnissen — von einer Krebserkrankung bedroht, und nur jeder zehnte dürfte eine Krebser- krankung geheilt überstehen. Nur 10 bis 15 Prozent der anspruchsbe- rechtigten Männer und nicht ein- mal 50 Prozent der Frauen vom vollendeten 29. Lebensjahr an nutz- ten regelmäßig die für sie kosten- freien Krebs-Früherkennungsunter- suchungen. Diese Zahlen nannte die Bundesregierung auf Grund ei- ner großen Anfrage der Koalitions- fraktionen zur Krebsforschung.

Die Bundesregierung versuchte dem häufig geäußerten Vorwurf zu begegnen, daß diese geringe Inan- spruchnahme auf unzureichende re- gierungsamtliche Anstrengungen und mangelnde finanzielle Förde- rung in der Krebsforschung zurück- zuführen seien; zugleich verwies sie dabei auf die Erfahrungen in an- deren Ländern.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Bundesregierung aus öffentlichen Mitteln insgesamt 60 Millionen DM für die außeruniversi- täre Krebsforschung bereitgestellt.

Zusammen mit dem Anteil der me- dizinischen Forschung sind nach Schätzungen der Regierung im Jahr 1975 mindestens 140 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden.

Welche Prioritäten andere „zivili- sierte Länder" der Krebsbekämp- fung und Krebsforschung einräu- men, zeigen folgende Angaben:

Der Anteil der staatlich finanzierten außeruniversitären Krebsforschung beträgt beispielsweise in Frank- reich 8, in Großbritannien 10, in den Niederlanden 14 und in den USA sogar 29 Prozent der staatli- chen Forschungs- und Entwick- lungsausgaben für die Gesundheit.

Es gebe Länder, wie beispieiswei- 928 Heft 14 vom 1. April 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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