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Archiv "In einem Satz" (20.03.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

politische Programm der Union konzipieren und dabei die Ergeb- nisse des Gesundheitspolitischen Kongresses der CDU vom Novem- ber 1974 berücksichtigen. Im Herbst dieses Jahres soll nach An- gaben Beskes das CDU-Programm bereits verabschiedet sein. In re- gionalen Veranstaltungen soll es dann der Öffentlichkeit dargestellt werden. Als vorrangige Themen nannte der Ausschußvorsitzende:

Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung der Be- völkerung; Aufklärung über die Be- deutung einer gesunden Lebens- führung; die Krankenhausfinanzie- rung in sinnvolle Bahnen zu len- ken; die Effizienz des Gesundheits- wesens angesichts der bedrohli- chen Kostenentwicklung zu prüfen;

die Approbationsordnung für Ärzte zu novellieren und die Ausbildung und Fortbildung der nichtärztlichen Heilberufe weiterzuentwickeln.

WZ/DÄ

Kein „Internatsjahr"

für die Ausbildungs- jahrgänge 1970/71

Der Bundesrat hat in seiner Sit- zung am 21. Februar 1975 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung der Bundesärzteord- nung zugestimmt. Damit kann die Approbationsordnung so geändert werden, daß die Studierenden der Medizin, die die ärztliche Ausbil- dung im Jahre 1970 und im Som- mersemester 1971 begonnen ha- ben, die ärztliche Prüfung nach elfsemestrigem Studium ablegen und nach einer sich daran an- schließenden einjährigen Medizi- nalassistentenzeit die Approbation als Arzt erhalten. Für diesen Perso- nenkreis entfällt also die ursprüng- lich vorgesehene acht- bzw. zwölf- monatige praktische Ausbildung an Krankenanstalten (das sogenannte Internatsjahr) im letzten Jahr der Ausbildung zum Arzt. Damit wurde den von den ärztlichen Organisa- tionen und Verbänden vorgetrage- nen Anregungen entsprochen, das

„Internatsjahr" für die genannten

Studentenjahrgänge auszusetzen, um mögliche Härten zu vermeiden.

Das für die Approbationsordnung federführende Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesund- heit wird in Kürze einen Entwurf zur Änderung dieser Verordnung vorlegen, in welchem auch einige erforderlich gewordene Ausnah- meregelungen verankert werden sollen. uer

Seuchengesetz:

Strahlenbelastung wird vermindert

in einem Gesetzentwurf, mit dem das Bundesseuchengesetz geän- dert werden soll, hat der Bundes- tag das Verfahren zur Tuberkulose- überwachung von Lehrern umge- staltet. Die bisherige Bestimmung, daß das Unbedenklichkeitszeugnis für Lehrer sich „auf eine Röntgen- aufnahme der Atmungswege stüt- zen" muß, wurde erweitert: Alter- nativ ist auch eine intrakutane Tu- berkulinprobe erlaubt. Wenn eine Tuberkulinprobe positiv ausfällt, ist in jedem Falle eine Röntgenauf- nahme erforderlich; für Schwange- re gibt es dabei eine Ausnahmebe- stimmung: Bei einer positiven Tu- berkulinprobe darf die Schwangere ihre Tätigkeit bis zur Beendigung der Schwangerschaft weiter aus- üben, muß dann aber eine Rönt- genaufnahme der Atmungsorgane unverzüglich nachholen. Durch die- se vom Bundesrat vorgeschlagene Abänderung des Gesetzes soll die Strahlenbelastung durch die all- jährlich zu wiederholenden Tuber- kuloseuntersuchungen beim Lehr- personal verringert werden. bt

Die zweite Kurzzeit-Klinik

Eine neue Fachklinik zur Kurzzeit- behandlung von Alkoholikern, die Klinik Thommener Höhe in Dar- scheidt-Utzerath, wurde am 26. Fe- bruar 1975 der Öffentlichkeit vorge- stellt. Diese als Schwesterklinik der

Fachklinik Bad Tönisstein schon in den ersten Januartagen 1975 eröff- nete 160-Betten-Klinik ist inzwi- schen zu zwei Dritteln belegt. Die Patienten sind in einem modernen Wohntrakt in Zweibettzimmern mit Duschkabinen und Balkon un- tergebracht. Jedes Zimmer hat Te- lefon. Es werden überwiegend Kas- senpatienten mit psychosomati- scher Intensivtherapie nach dem

„Hazelden-Modell" mittelfristig be- handelt. Das Patientengut besteht überwiegend aus Alkohol- und/

oder Medikamentabhängigen, die mit Konfrontationstherapie und Psychodrama, Gruppengesprächen und psychotherapeutischer Einzel- behandlung zur Leidenseinsicht finden können. Weil speziell bei medikamentabhängigen Patienten die geistig-seelische Umprogram-

mierung und die Neueinstellung auf Behauptung in der familiären und beruflichen Umwelt in einzel- nen Fällen länger als 6 Wochen dauert, wird die Therapie entspre- chend differenziert bis zu vier Mo- naten stationärer Behandlung aus- gedehnt, wo das notwendig scheint.

Damit eine einheitliche Therapie- anwendung gewährleistet werden kann, hat Frau Dr. med. Ingeburg Lange-Treschhaus, Leitende Ärztin der Fachklinik Bad Tönisstein, auch für die Fachklinik Thommener Höhe die therapeutische Entschei- dungsbefugnis. ZZ

In einem Satz

Früherkennungsprogramm — Die Vollversammlung des Bundesge- sundheitsrates hat kürzlich emp- fohlen, Früherkennungsuntersu- chungen auf Herz- und Kreislaufer- krankungen (ausführliche Anamne- se, Feststellung von Größe, Ge- wicht, Lebensalter, Messung des Blutdrucks, Erstellung eines Harn- status, die Messung von Choleste- rin, Triglyceriden und Harnsäuren im Serum) jeweils in einem Zeit- abstand von drei ,Jahren durchzu- führen. DÄ

796 Heft 12 vom 20. März 1975 DEUTSCHES ÄRZTE BLATT

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