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Academic year: 2022

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UNIVERSITÄT SIEGEN

Theorie und Praxis für Karrieren von morgen

Prof. Dr. Roland Wismüller • Lehrstuhl für Betriebssysteme und verteilte Systeme • Fachbereich 12 • Hölderlinstr. 3 • 57068 Siegen Sekretariat Tel.: 0271/740-4048 • wismuell@informatik.uni-siegen.de

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Benutzerordnung für den PC-Pool H-A 4111 Version 1.1

§1 Zur Nutzung berechtigt sind grundsätzlich das Aufsichtspersonal und Studenten, die durch ihre Unterschrift die Anerkennung dieser Benutzerordnung bestätigt haben. Ohne diese Unterschrift wird weder ein Antrag auf einen Zugangsberechtigung (Account) zu den PCs, noch zum Labor H-A 4111 selbst, gewährt.

§2 Im Rahmen von Lehrveranstaltungen kann die Zugangsberechtigung listenweise beantragt

werden. In diesem Fall wird mit der Unterschrift des Studenten diese Benutzerordnung anerkannt.

Diese Benutzerordnung ist im Labor H-A 4111 sichtbar auszulegen. Verantwortlich für die Erstellung der Liste ist das Aufsichtspersonal. Die Liste soll einen Hinweis darauf enthalten, daß der Student mit seiner Unterschrift diese Benutzerordnung anerkennt.

§3 Verstöße gegen die Benutzerordnung (siehe auch Anhang) können zum zeitlich begrenzten oder dauerhaften Entzug der Zugangsberechtigung führen oder auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Ansprüche Dritter gegenüber der Universität Siegen oder der Fachgruppe Betriebssysteme und verteilte Systeme, die sich aus einer unsachgemäßen und verbotenen Nutzung des Zuganges zu der Rechentechnik ergeben, haftet der Verursacher bzw. der entsprechende Zugriffsberechtigte.

§4 Das nach Beantragung des Zugriffs erhaltene Passwort ist bei der ersten Anmeldung am System durch ein eigenes Passwort zu ersetzen.

§5 Es ist verboten, sein Passwort einem Dritten mitzuteilen und diesem dadurch den Zugriff auf das System zu ermöglichen. Es ist nicht gestattet, sich mit einem anderen als seinem eigenen

Benutzernamen und Passwort am System anzumelden. Die Arbeit mit einem fremden LOGIN- Kennzeichen bzw. die Weitergabe der Zugangsdaten führt zum Entzug der

Nutzungsberechtigung.

§6 Der Pool wird mit Hilfe einer Videoanlage überwacht. Dies soll unser aller Bemühen um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unterstützen.

§7 Der PC-Pool steht den berechtigten Studenten ausschließlich für die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung zur Verfügung.

§8 Bei der Arbeit im Internet ist es nicht gestattet, kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen.

Jede missbräuchliche Nutzung des Internets (siehe Anhang) ist verboten.

§9 Die gesamte zur Verfügung gestellte Software unterliegt den Copyright-Bestimmungen. Es ist verboten, Software von den Rechnern bzw. auf die Rechner zu kopieren bzw. zu installieren.

Sofern nutzereigene oder frei verfügbare Software benötigt wird, darf diese nur in Absprache mit dem Systemverwalter installiert werden.

Dies gilt nicht für Quelltexte bzw. daraus kompilierte ausführbare Dateien, die im Rahmen der Ausbildung erzeugt werden.

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Theorie und Praxis für Karrieren von morgen

Prof. Dr. Roland Wismüller • Lehrstuhl für Betriebssysteme und verteilte Systeme • Fachbereich 12 • Hölderlinstr. 3 • 57068 Siegen Sekretariat Tel.: 0271/740-4048 • wismuell@informatik.uni-siegen.de

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§10 Die Zugriffsberechtigung für Lehrveranstaltungen endet 2 Wochen vor Beginn des folgenden Semesters. Die Daten des Benutzerkontos werden dann gelöscht. Obwohl wöchentliche Sicherungen durchgeführt werden, hat der Zugriffsberechtigte auch während des laufenden Semesters keinen Rechtsanspruch auf seine Daten. Er hat selbst für die Archivierung seiner Daten zu sorgen. Für Datenverlust wird keine Haftung übernommen.

§11 Mit dem vorhandenen Druckerpapier ist sparsam umzugehen. Größere Druckaufträge (z.B.

Skripte oder Ausarbeitungen) dürfen nur nach Absprache mit dem Systemverwalter gestartet werden.

§12 Die Gerätetechnik ist pfleglich zu behandeln. Eingriffe in die Geräte, Ausschalten, das Lösen von Steckverbindungen oder das Entfernen und Hinzufügen von Geräten dürfen nicht eigenmächtig erfolgen.

§13 Auftretende Defekte sind sofort dem Aufsichtspersonal oder dem Systemverwalter zu melden.

§14 Bei allgemeinen Havariefällen gelten die Regelungen für das Hauptgebäude.

§15 Im Computerlabor besteht Rauchverbot. Das Essen und Trinken ist in den Räumen nicht gestattet.

§16 Für Garderobe und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§17 Wer als letzter den Raum verlässt, hat die Pflicht, alle Monitore auszuschalten, alle Fenster zu schließen, alle Außenjalousien hochzuziehen und die Tür des Pools ordnungsgemäß zu verschließen.

§18 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzerordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Unterschrift unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die

Wirksamkeit der Benutzerordnung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Parteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die

vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Benutzerordnung als lückenhaft erweist.

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Prof. Dr. Roland Wismüller • Lehrstuhl für Betriebssysteme und verteilte Systeme • Fachbereich 12 • Hölderlinstr. 3 • 57068 Siegen Sekretariat Tel.: 0271/740-4048 • wismuell@informatik.uni-siegen.de

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Anhang zu den Nutzungshinweisen

Die nachstehend aufgeführten Tatbestände stellen eine missbräuchliche Nutzung der Ressourcen des PC-Pools H-A 4111 dar. Dabei wird mit nachfolgender Aufzählung keine Vollständigkeit beansprucht.

In jedem Einzelfall kann ein Missbrauch auch die Verletzung strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Bestimmungen beinhalten.

• Eigenmächtige Installation von Software oder die Benutzung privater Hardware

• Das Ausspähen von Daten, das Mithören von Datenübermittlungen; die Weitergabe unberechtigt verschaffter oder erhaltener Daten

• Das Auskundschaften von Schwachstellen in Systemen sowie die Aktivierung hierfür geeigneter Software

• Die Verletzung der Integrität von Daten durch Verändern oder Löschen; die Störung des laufenden Betriebs (Computersabotage); die Manipulation von Programmen oder Daten in betrügerischer Absicht (Computerbetrug); die unbefugte Nutzung von DV-Systemen und der unautorisierte Zugang zu Netzdiensten

• Die Bereitstellung und der Abruf von urheberrechtlich geschützten Daten (Programmen, Texten, Bildern etc.) ohne Freigabe einer entsprechenden Verwendung durch den Nutzungsberechtigten;

die Herstellung oder Verbreitung von Raubkopien

• Die unbefugte Speicherung, Veränderung, Übermittlung und Verarbeitung geschützter personenbezogener Daten; die Vernachlässigung der gebotenen Sorgfaltspflicht bei der berechtigten Verarbeitung personenbezogener Daten

• DieVerbreitung von Informationen pornographischen, jugendgefährdenden, gewalt-

verherrlichenden, rassistischen, den demokratischen Rechtsstaat oder die öffentliche Ordnung gefährdenden Inhalts; die Verarbeitung oder Abspeicherung solcher Informationen mit Hilfe der DV-Ressourcen des Pools

• Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines einzelnen durch Verbreitung ehrkränkender Werturteile oder Tatsachenbehauptungen

• Die Belastung von Netzen durch übermäßige Verbreitung (gezielte oder ungezielte) von Informationen (Informationsverschmutzung). Die Nutzung des Internet darf nur unter Anerkennung der "Netikette" (nachzulesen unter http://www.uni-leipzig.de/netikett.htm) erfolgen.

• Die Verbreitung und Speicherung von für Forschung, Lehre und Studium irrelevanten Informationen; Verteilen nicht ausdrücklich angeforderter Werbung

• Die Nutzung der Ressourcen für kommerzielle Zwecke

• Änderungen an der Systemsoftware, unangekündigtes Experimentieren mit den DV-Ressourcen;

Nutzung von Spielsoftware

• Die Missachtung bereitgestellter Schutz- und Prüfmechanismen gegen Computerviren

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