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Academic year: 2022

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Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik

Frederik Moch Abteilungsleiter frederik.moch@dgb.de Telefon: +49 30 24060 576 Telefax: +49 30 24060 677

Patrizia Kraft Referentin Energiepolitik patrizia.kraft@dgb.de Telefon: +49 30 24060 351 Telefax: +49 30 24060 677 Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin www.dgb.de

Verantwortlich: Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes

1. Sozialpartner als wichtigen Anker einbinden (§ 15 InvKG / § 24 InvKG)

Die Entwicklung der betroffenen Regionen ist keine leichte Aufgabe. Umso wichtiger ist es, zentrale Akteure vor Ort einzubinden. Ihr Engagement trägt zum nachhaltigen Erfolg der Maßnahmen bei.

Die Sozialpartner sollten vor Ort deshalb in partizipativen Gremien vertreten sein. Das derzeit skiz- zierte Bund-Länder-Gremium im Gesetzentwurf greift zu kurz und geht zu wenig auf die Gegeben- heiten vor Ort ein. Damit verbunden muss ein Teil der Strukturhilfen als konsumtive Ausgabe den Sozialpartnern zur Beteiligung zur Verfügung gestellt werden. So können wir gemeinsam eine si- chere und sozialverträgliche Zukunft gestalten.

2. Anpassungsgeld an Beschäftigungsverhältnis vor Ort anpassen (§ 52 KVBG / § 127a (3) 2 Nr.1a und § 252 (1) Nr.1a SGB VI)

Die bisher getroffenen Regelungen zum Anpassungsgeld (APG) werden vom DGB ausdrücklich be- grüßt. Nähere Bestimmungen werden vom BMWi und BMAS im Rahmen einer Richtlinie noch ge- troffen. Die Richtlinie muss die bereits veröffentlichten Eckpunkte zu dem Thema aufgreifen: Auch dienstleistende Betriebe sowie Tochter- und Partnerunternehmen müssen von den Regelungen ab- gedeckt werden.

3. Abschaltung von Steinkohlekraftwerken sozialverträglich gestalten (§ 12 (1) KVBG) Im Rahmen der Ausschreibungen für Steinkohleanlagen muss sichergestellt werden, dass eine tarif- vertragliche Absicherung der Beschäftigten vorliegt. Es sollte sichergestellt werden, dass der Tarif- vertrag / die Betriebsvereinbarung unbillige soziale Härten vermeidet und außerdem Regelungen zum Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen sowie soziale Ausgleichsmaßnahmen beinhal- tet.

4. Keine entschädigungslosen Stilllegungen für Steinkohlekraftwerke durchführen (§

5 KVBG)

Es widerspricht den KWSB-Empfehlungen, dass entschädigungslose gesetzliche Stilllegungen für die Steinkohle vorgesehen werden. Damit geht nicht nur ein Vertrauensverlust einher. Die entschädi- gungslosen Stilllegungen sorgen im Zweifelsfall dafür, dass die Kraftwerksbetreiber ihren tarifver- traglichen Pflichten gegenüber den Beschäftigten nicht mehr nachkommen können. Das gilt ebenso für den Braunkohletagebau.

kurzstellungnahme

des Deutschen Gewerkschaftsbundes

10 Punkte auf dem Weg zu einem sozialverträglichen und sicheren Kohle- ausstieg

02.03.2020

(2)

Seite 2 von 2 der vom 02.03.2020

5. Steinkohleausstieg durch die Hintertür ablehnen (§ 4 KVBG)

Der DGB fordert, dass sicherzustellen ist, dass wenigstens die modernen Steinkohlekraftwerke nicht vor 2035 stillgelegt und somit nach 2030 vom Abschaltpfad der Braunkohle entkoppelt werden.

Sollte diese Entkopplung nicht stattfinden, würden die modernen Steinkohlekraftwerke entschädi- gungslos bereits Anfang 2030 abgeschaltet werden müssen. Das stellt vor allem die kommunalen Betreiber vor massive Herausforderungen.

6. KWK-Förderung zukunftsgerecht ausgestalten

Die vorgeschlagene KWK-Förderung (insbesondere Kohleersatzbonus) ist nicht ausreichend, um die Zukunft der Fernwärme abzusichern, geschweige denn bedarfsgerechte Ersatzinvestitionen anzurei- zen. Zudem muss eine EU-rechtlich sichere Verlängerung der Förderung bis 2030 umgesetzt werden.

7. Strompreiskompensation verlässlich umsetzen (§ 24a (2) EnWG und § 50 (5) KVBG) Die vorgesehene Änderung im Energiewirtschaftsgesetz zur Entlastung privater und gewerblicher Stromverbraucher bleibt hinter den Empfehlungen der KWSB zurück. Sie ist unverbindlich ausgestal- tet und das empfohlene jährliche Volumen von mindestens zwei Mrd. Euro wird nicht aufgegriffen.

8. Strukturwandel umfassend überprüfen (§ 49 KVBG)

Die Entwicklung in den Regionen wird eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es, dass sie genau beobachtet wird. Das bisher skizzierte Monitoring des Kohleausstiegs in den Jahren 2023, 2026, 2029 und 2032 greift zu kurz. Es müssen z.B. auch Indikatoren wie der Aufbau neuer Be- schäftigung / Wertschöpfung, die Einbindung von Sozialpartnern und die regionale Weiterentwick- lung hin zu zukunftsfähigen Energieregionen einbezogen werden.

9. 65-Prozent Ziel für erneuerbare Energien umsetzen

Die Abschaltung der Kohle allein reicht nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig muss der Ausbau der erneuerbaren Energien zielgerichtet vorangetrieben werden. Leider hinkt die gesetz- liche Umsetzung in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien jedoch deutlich hinterher.

Konkret sind folgende Maßnahmen unerlässlich:

• Generelle Anhebung der Ausbaukorridore im EEG, um die Klimaziele in 2030 und die an- gestrebte Treibhausgasneutralität in 2050 erreichen zu können

• Streichung des 52 GW-Deckels für PV

• Keine pauschalen Einschränkungen der Flächenkulisse von Wind Onshore

• Repowering durch separate Ausschreibungen und verkürzte Planungen

• Beschleunigung des EE-Ausbaus durch eine Vereinfachung des Planungsrechts

• Streichung der missbräuchlich genutzten Regelung für Bürgerenergiegesellschaften und Schaffung eines neuen Akzeptanzmechanismus, der die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht

• Anhebung des Offshore-Ziels für 2030 auf 20 GW sowie, unter Berücksichtigung der lan- gen Planungshorizonte innerhalb der Branche, aufzeigen eines Ausbaukorridors nach 2030

10. Auswirkungen auf industrielle Wertschöpfungsketten berücksichtigen

Der Zusammenhang des Kohleausstiegs mit der Rohstoffversorgung der Gipsproduktion wird nicht sichergestellt.

Referenzen

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