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Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 32/2015 ausgegeben am: 27

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen

am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck

Ausgabe - Nr.: 32/2015 ausgegeben am: 27. Mai 2015

Amtliche Bekanntmachung Ablauf des Nutzungsrechts an Familiengräbern.

Das Nutzungsrecht an den nachstehend aufgeführten Gräbern endet im Laufe des Jahres 2015.

Das Nutzungsrecht an diesen Gräbern kann verlängert oder zurückgegeben werden. Wir bitten um schriftliche Mitteilung. Sollte das Nutzungsrecht nicht verlängert werden, müssen die Gräber dann abgeräumt werden.

Außerdem am 31.12.2015 das Nutzungsrecht an Reihengräbern und Urnenreihengräbern für die in der Zeit vom 01.01.1995 bis 31.12.1995 verstorbenen Erwachsenen und die in der Zeit vom 01.01.2000 bis 31.12.2000 verstorbenen Kinder.

Das Nutzungsrecht an diesen Gräbern kann leider nicht verlängert werden; die Grabsteine und Fundamente sind bis zum 31.12.2015 zu entfernen.

Andernfalls ist die Stadtverwaltung zu ihrem Bedauern gezwungen, Grabsteine, Fundamente und Grabeinfassungen zu entfernen. Die genannten Gegenstände müssten dann als herrenlose Sache behandelt werden.

gez. gez.

Klaus Neuschwender Peter Lubenau

Werkleitung Werkleitung

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Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 11.03.2015 zur wesentlichen Änderung der Salpetersäure-Fabrik;

Vorhaben: Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes der Nebeneinrichtung zur Herstellung natriumnitrit-/ -nitrathaltiger Lösung

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch- Straße 38, Bau N 420, O 405,Anlage-Nr. 25.05, Gemarkung Ludwigshafen.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen

Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Ludwigshafen am Rhein, 27.05.2015 Stadt Ludwigshafen am Rhein

gez.

Dillinger Beigeordneter

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 23.01.2015 zur wesentlichen Änderung Vitamin-Fabrik;

Vorhaben: Errichtung eines Regallagers und einer Wärmekammer.

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch- Straße 38, Bau A 424, Anlage-Nr. 37.01, Flurst.-Nr.: 2801/5.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen

Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Ludwigshafen am Rhein, 27.05.2015 Stadt Ludwigshafen am Rhein

gez.

Dillinger Beigeordneter

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