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Amtsblatt der Stadt Gotha | Sonderausgabe | 16. Mai 2019

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Kurier www.gotha.de

Amtsblatt der Stadt Gotha | Sonderausgabe | 16. Mai 2019

Impressum

Herausgegeben von der Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptmarkt 1, 99867 Gotha

Tel. 0 36 21 / 222-234, Fax 0 36 21 / 222-293 E-Mail: presse@gotha.de

Verantwortlich für den Inhalt:

Oberbürgermeister Knut Kreuch Gesamtherstellung (inkl. Druck):

Druckmedienzentrum Gotha GmbH Cyrusstraße 18, 99867 Gotha

Tel. 0 36 21/7 39 68-0, Fax 0 36 21/7 39 68-17 Auflage: 25.000 Exemplare

Wahlen zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Die Vorbereitungen für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Wah len zum 9. Europäischen Par- lament und Kommunalwahlen laufen auf vollen Touren.

Um Ihnen einen Einblick in die Arbeit der Mitar beiter der Stadtverwaltung und der ehrenamt- lichen Wahlhelfer zu geben, die die Wahlen zum Europaparlament und den Kommunalwahlen in der Stadt Gotha vorbereiten und durchführen, habe ich einige statistischen Daten, bezogen auf die Stadt Gotha, zusammengestellt:

Anzahl der Wahlbezirke 40

Anzahl der Briefwahlvorstände 6

ehrenamtliche Wahlhelfer 328

Wahlorg./Hilfskräfte 42

Anzahl der Wahlurnen 163 Stück

Anzahl der Wahlkabinen 120 Stück

Anzahl Wahlberechtigten ca. 34.630 (Europawahl); ca. 37.590 (Kommunalwahl)

Gewicht der Stimmzettel (insgesamt) ca. 610 kg Europawahl; ca. 733 kg Stadtratswahl; ca. 980 kg Kreistagswahl pro Wahlbezirk ca. 58 kg (gesamt)

Ältester Wahlberechtigter 104 Jahre zugelassene Parteien/Bewerber

Europawahl: 40 Parteien

Stadtrat: 7 Parteien/Wählergruppen mit 165 Bewerbern/-innen Kreistag: 8 Parteien/Wählergruppen mit 263 Bewerbern/-innen

Ortsteilbürger- Boilstädt 1 Einzelbewerber; Siebleben 3 Einzelbewerber; Sundhausen 2 Einzelbewerber; Uelleben 1 Einzelbewerberin meister:

Ortsteilräte: Boilstädt 6 Bewerber/-innen; Siebleben 13 Bewerber/-innen; Sundhausen 7 Bewerber/-innen; Uelleben 7 Bewerber/-innen Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch – gehen Sie am 26. Mai 2019 in Ihrem Wahllokal wählen!

M. Langenhan

Wahlleiter der Stadt Gotha

(2)

2. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gotha

zur Wahl des 9. Europäischen Parlaments Wahlbekanntmachung

1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 9. Europäischen Parlament statt.

Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Stadt Gotha ist in 40 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15. April bis 05. Mai 2019

zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum ange- geben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den nachstehenden Briefwahlräumen zusammen.

Briefwahl-

vorstand Arbeitsraum

1 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 404b (4. OG Altbau) 2 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 326 (3. OG Neubau) 3 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 304/305 (2. OG Altbau) 4 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 412/412a (4. OG Altbau) 5 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 7 (EG Altbau) 6 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 26 (EG Neubau) 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsaus- weis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Be- zeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeich- nung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

– dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl- raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkenn- bar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung er- folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl- bezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beein- trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/

der kreisfreien Stadt oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehör- de einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelum- schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimm- zettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzei- tig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persön- lich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Par- lament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Gotha, den 14.05.2019 M. Langenhan

Wahlbeauftragter der Stadt Gotha

4. Amtliche Bekanntmachung

Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am 26. Mai 2019

Wahlbekanntmachung

1. Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen (Ortsteilbürger- meisterwahlen und Wahl des Stadtrates der Gotha, Wahl des Kreis- tages des Landkreises Gotha) von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2. Die Stadt Gotha hat 40 Stimmbezirke gebildet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermit- telt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind 6 Briefwahlvorstände ge- bildet worden. Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich Briefwahl-

vorstand Arbeitsraum

1 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 404b (4. OG Altbau)

(3)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Sonderausgabe · 16. Mai 2019 · Seite 3

2 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 326 (3. OG Neubau) 3 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 304/305 (2. OG Altbau) 4 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 412/412a (4. OG Altbau) 5 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 7 (EG Altbau) 6 Stadtverwaltung, Neues Rathaus,

Ekhofplatz 24, Zi. 26 (EG Neubau) Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Per- sonalausweis – Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten der Europä- ischen Union einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Be- treten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

3.1. Wahl der Stadtratsmitglieder und Kreistagsmitglieder

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvor- schläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewer- ber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerber- namen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stim- men auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahl- vorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern je- weils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleich- zeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann ent- fallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des ge- kennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Be- werbern).

3.2 Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Boilstädt Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimm- zettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf, handschriftlich auf dem Stimmzettel eintragen.

3.3 Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Siebleben Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

3.4 Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Sundhausen Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

3.5 Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Uelleben Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimm- zettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare

Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf, handschriftlich auf dem Stimmzettel eintragen.

4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeich- net dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Per- sonen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis ge- wahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Be- einträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu fal- ten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person be- stimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Ge- heimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öf- fentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräu- men der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlge- schäfts möglich ist.

6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahl- briefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 26. Mai 2019 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahl- briefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur per- sönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her- beiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Gotha den 13.05.2019 Langenhan

Wahlleiter

4. Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der Ortsteilrats-

mitglieder in den Ortsteilen Boilstädt, Siebleben, Sundhausen und Uelleben der Stadt Gotha am 26. Mai 2019

1. Der Wahlleiter der Stadt Gotha hat gem. § 16 a der Hauptsatzung der Stadt Gotha folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilratsmit- glieder in den Ortsteilen Boilstädt, Siebleben, Sundhausen und Uel- leben der Stadt Gotha als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gege- ben werden.

2. Zugelassen sind folgende Wahlvorschläge, jeweils in alphabetischer Reihenfolge, in den einzelnen Ortsteilen:

(4)

Ortsteil Boilstädt

Name Vorname Geb.-Jahr Straße Ortsteil/ Ort Datum Eing.

Brand Daniel 1977 Gothaer Straße 32 Boilstädt/Gotha 06.05.2019

Liening Steffen 1965 Am Sembach 23 Boilstädt/Gotha 03.05.2019

Lorenz Hans-Jörg 1960 Sundhäuser Straße 3 Boilstädt/Gotha 30.04.2019

Roth Matthias 1958 Amselweg 6 Boilstädt/Gotha 06.05.2019

Willing René 1966 Am Sembach 25 Boilstädt/Gotha 06.05.2019

Zajitz Frank 1966 Gothaer Straße 4 Boilstädt/Gotha 06.05.2019

Ortsteil Siebleben

Name Vorname Geb.-Jahr Straße Ortsteil/ Ort Datum Eing.

Bischoff Sven 1976 Grabsleber Weg 3a Siebleben/Gotha 30.04.2019

Bitala Christian 1961 Weimarer Straße 38 Siebleben/Gotha 30.04.2019

Cölln Uwe 1953 Clara-Zetkin-Straße 31 Siebleben/Gotha 06.05.2019

Eckardt Peter 1960 Weinbergweg 7 Siebleben/Gotha 09.05.2019

Fritz Steffen 1965 Edelhofgasse 16 Siebleben/Gotha 30.04.2019

Gernoth Ralf 1964 Salzgitterstraße 46 Siebleben/Gotha 06.05.2019

Hunoldt Eckhard 1953 Oberstraße 29 Siebleben/Gotha 07.05.2019

Köhler Melissa 1989 Weimarer Straße 141 Siebleben/Gotha 10.05.2019

Michel Sven 1976 Johannesgasse 9 Siebleben/Gotha 02.05.2019

Schirrmacher Silvio 1982 Bertha-Schneyer-Straße 21 Siebleben/Gotha 29.04.2019

Sonnenburg Nicole 1979 Weimarer Straße 141 Siebleben/Gotha 06.05.2019

Stopp Mario 1966 Weimarer Straße 142 Siebleben/Gotha 08.05.2019

Storz Antje 1983 Ahornweg 86 Siebleben/Gotha 08.05.2019

Ortsteil Sundhausen

Name Vorname Geb.-Jahr Straße Ortsteil/ Ort Datum Eing.

Becker Frank 1964 Inselsbergstraße 100 Sundhausen/Gotha 06.05.2019

Berndt Detlef 1963 Inselsbergstraße 106 Sundhausen/Gotha 09.05.2019

Dziuballe Marco 1981 Kleingartenweg 8 Sundhausen/Gotha 06.05.2019

Fliedner Maximilian 1988 Boxbergstraße 14 Sundhausen/Gotha 10.05.2019

Fröhlich Petra 1970 Tulpenweg 28 Sundhausen/Gotha 03.05.2019

Käppner Heiko 1971 Inselsbergstraße 55b Sundhausen/Gotha 06.05.2019

Müller Matthias Sebastian 1981 Inselsbergstraße 45 Sundhausen/Gotha 07.05.2019

Ortsteil Uelleben

Name Vorname Geb.-Jahr Straße Ortsteil/ Ort Datum Eing.

Kluge Sandra 1973 Ernst-Thälmann-Straße 12 Uelleben/Gotha 06.05.2019

Maruschka Annemarie 1995 Obertor 19 Uelleben/Gotha 07.05.2019

Schilder Sven 1974 Ernst-Thälmann-Straße 25 Uelleben/Gotha 06.05.2019

Schottmann Elvira 1960 Obere Marktstraße 19 Uelleben/Gotha 06.05.2019

Wabersich Kerstin 1963 Ernst-Thälmann-Straße 29 Uelleben/Gotha 06.05.2019

Witt Jörg 1965 Alte Kirchstraße 23 Uelleben/Gotha 06.05.2019

Zaft Mario 1967 Mittelstraße 7 Uelleben/Gotha 06.05.2019

Gotha, den 13.05.2019 Langenhan

Wahlleiter

(5)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Sonderausgabe · 16. Mai 2019 · Seite 5

5. Amtliche Bekanntmachung

Ortsteilratswahlen in den Ortsteilen Boilstädt, Siebleben, Sundhausen und Uelleben der Stadt Gotha

1. In der Stadt Gotha sind am 26. Mai 2019 in den Ortsteilen Boilstädt 6

Siebleben 10

Sundhausen 8

Uelleben 6

Mitglieder des Ortsteilrates (Ortsteilratsmitglieder) in geheimer Wahl für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates der Stadt Gotha in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu wählen.

Das Wahlergebnis wird am Montag, dem 27. Mai 2019 ab 17:00 Uhr im Rathaus, Hauptmarkt 1 in 99867 Gotha für alle Ortsteile ermittelt.

2. Die Ortsteile sind hierzu wie folgt in Stimmbezirke gegliedert:

Boilstädt

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Be- treten des Wahlraums für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

4. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Ortsteilratsmitglieder in dem jeweiligen Ortsteil zu wählen sind, das sind im Ortsteil

Boilstädt 6 Stimmen

Siebleben 10 Stimmen

Sundhausen 8 Stimmen Uelleben 6 Stimmen

Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufge- druckt. Die Wähler können ihre jeweiligen Stimmen auf die Bewerber verteilen. Sie können aber auch Bewerber streichen und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nach- namen, Vornamen und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise eintragen. Insgesamt, also durch Kennzeichnung einer entsprechenden Anzahl von Bewerbern oder durch Streichung und gegebenenfalls Hin- zufügung weiterer wählbarer Personen, darf die Zahl der jeweils im Orts- teil zu wählenden Ortsteilratsmitglieder nicht überschritten werden.

5. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeich- net dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis ge- wahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Be- einträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu fal- ten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person be- stimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Ge- heimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

6. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den oben genannten Wahlräumen und den Auszählungsräumen im Rathaus, Hauptmarkt 1, Gotha.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur per- sönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Gotha, den 13.05.2019 Langenhan

Wahlleiter

Wahllokal Name Straße PLZ/Stadt

35 Stadtverw. Gotha, Dorfstraße 2 99867 Gotha Verwaltungsaußenstelle

Boilstädt Siebleben

Wahllokal Name Straße PLZ/Stadt

25 Staatl. Gymnasium Clara-Zetkin- 99867 Gotha

„Gustav Freytag“ Straße 58

26 Staatl. Gymnasium Clara-Zetkin- 99867 Gotha

„Gustav Freytag“ Straße 58

27 Staatl. Grundschule Högernweg 8 99867 Gotha „Gotha-Siebleben“

37 Staatl. Grundschule Högernweg 8 99867 Gotha „Gotha-Siebleben“

39 Staatl. Grundschule Högernweg 8 99867 Gotha „Gotha-Siebleben“

Sundhausen

Wahllokal Name Straße PLZ/Stadt

18 Staatl. Grundschule Anger 8 99867 Gotha

„Erich Kästner“

40 Staatl. Grundschule Anger 8 99867 Gotha

„Erich Kästner“

Uelleben

Wahllokal Name Straße PLZ/Stadt

36 Stadtverw. Gotha, Ernst-Thälmann- 99867 Gotha Verwaltungsaußenstelle Straße 3

Uelleben

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Per- sonalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

.

(6)

5. Amtliche Bekanntmachung

Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Gotha zur Feststellung der Wahl ergebnisse der Kommunalwahlen vom 26. Mai 2019

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Gotha findet am Mittwoch, dem 29. Mai 2019 um 17.00 Uhr im Rathaus, Kleine Halle, Hauptmarkt 1 in 99867 Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Boilstädt, 2. Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl

des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Siebleben, 3. Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl

des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Sundhausen

4. Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Uelleben und 5. Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl

der Stadtratsmitglieder.

Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.

Gotha, den 13.05.2019 M. Langenhan Wahlleiter

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2019

1.) Mit der Beschlussvorlage B 562/19 hat der Stadtrat der Stadt Gotha am 10. April 2019 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2019 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 563/19 wurde am 10. April 2019 dem geänderten Finanz- und Investi- tionsplan 2018 bis 2022 zugestimmt.

2.) Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 12. April 2019 der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.

3.) Die Eingangsbestätigung wurde gem. § 60 Abs. 1, § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO am 9. Mai 2019 durch die Rechtsauf- sichtsbehörde erteilt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaus- haltssatzung nicht.

4.) Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wird dem Stadtrat am 15. Mai 2019 postalisch zur Kenntnis gegeben.

5.) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 16. Mai 2019 im Rathaus- Kurier.

6.) Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gem. § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 17. bis 31. Mai 2019 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Darüber hinaus steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019 der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Absatz 3 Sätze 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO).

Gotha, den 13.05.2019 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2019

Auf der Grundlage der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreis- ordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geän- dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82/83) i.

V. m. § 34 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV), hat der Stadtrat der Stadt Gotha in der Sitzung am 10. April 2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

erhöht (+) um

vermindert (–) um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich des Nachtragshaushaltes gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf

€ € € €

a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen

die Ausgaben

0 €

0 €

0 €

0 €

75.988.600 €

75.988.600 €

75.988.600 €

75.988.600 €

b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben

0 €

409.800 €

– 188.700 €

– 598.500 €

17.894.300 €

17.894.300 €

17.705.600 €

17.705.600 €

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

(7)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 4/2014 · 24. April 2014 · Seite 7

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Sonderausgabe · 16. Mai 2019 · Seite 7

Nichtamtlicher Teil

Kielcer und Gothaer Polizei setzten den deutsch-polnischen Erfahrungsaustausch in der Residenzstadt fort

Nachdem Bogdan Wenta, der neugewählte Stadtpräsident von Kielce, am 1. Mai 2019 mit Oberbürgermeister Knut Kreuch im Historischen Rat- haus zu einem ersten Arbeitsgespräch zusammengetroffen war, er- reichte auch eine Delegation von Polizei und Stadtverwaltung Kielce die Residenzstadt. Sie setzte sich zusammen aus dem stellvertretenden Kommandanten der Polizei Kielce, Oberkommissar Marcin Chatys; der Leiterin der Präventionsabteilung der Polizei Kielce, Major Aneta Litwin;

dem Kommandanten der ersten Polizeista tion Kielce, Oberkommissar Dariusz Kuros´; dem Kriminalpolizisten und Dolmetscher Unteroffizier Jacek Sal´agan, sowie den beiden Mitarbeitern der Stadt verwaltung Krzysztof Tworogowski und Grzegorz Wdowiak.

Im Februar 2019 hatte die Stadt Kielce Vertreter der Landespolizeiin- spektion Gotha um den Behördenleiter und Leitenden Polizeidirektor Günther Lierhammer zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen und da- bei die Arbeitsbereiche der Kielcer Polizei vorgestellt und den Gothaer Polizisten Stadt und Umland gezeigt.

Oberbürgermeister Knut Kreuch lud im Gegenzug nun die Vertreter der Stadt Kielce ein, um neben der Teilnahme am Myconiusempfang der Residenzstadt Gotha und am 23. Gothardusfest, den deutsch-pol- nischen Erfahrungsaustausch der Polizeibehörden fortzusetzen. Die Landespolizei inspektion Gotha hatte dafür ein umfangreiches Pro- gramm vorbereitet, während dessen sich die polnischen Gäste über die Polizeiarbeit in der Partnerstadt ausführlich informieren konnten.

Spendenführung für Mangold-Grabstätte 19. Mai 2019, 14.00 Uhr, Gothaer Hauptfriedhof

Die auf dem Gothaer Hauptfriedhof befindliche Grabstätte der bedeu- tenden Wissenschaftlerin Hilde Mangold soll saniert werden, um das Andenken an die berühmte Gothaerin zu bewahren. Die Grabstätte be- findet sich in einem desolaten Zustand, daher werden für das Vorhaben insgesamt 25.000 € benötigt. Die Kulturstiftung Gotha fördert das Pro- jekt mit einer Summe von 8.000 €, weiterhin hat die Vereinigung der ehe- maligen Schüler des Gymnasium Ernestinum eine Spende von 5.000 € zugesagt. Es fehlt nun noch ein Betrag von 12.000 €, der über Spenden

eingeworben werden soll. Am Sonntag, dem 19. Mai 2019, findet durch die Gästeführer eine Spendenführung über den Gothaer Hauptfriedhof zugunsten der Sanierung der Grabstätte von Hilde Mangold statt. Treff- punkt ist 14 Uhr am Haupteingang, Langensalzaer Straße. Die Eintritts- karten können vor Ort für einen Betrag von 10 € erworben werden, die- ser Betrag wird als Spende für das Projekt genutzt.

Die 1898 in Gotha geborene Hilde Mangold erhielt ihre Schulbildung im Gymnasium Ernestinum, was für ein Mädchen der damaligen Zeit unge- wöhnlich war. Nach ihrem Abitur 1918 studierte sie zunächst Chemie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und ab 1919 Zoologie in Frankfurt am Main. 1920 wechselte sie an das Zoologische Institut der Universität Freiburg und promovierte 1923 bei Hans Spemann. Als Doktorantin führte sie von 1919 bis 1922 anspruchsvolle Experimente durch und ent- deckte 1922 gemeinsam mit Spemann den sogenannten Spemann-Orga- nisator. Diese Entdeckung wurde 1924 von Spemann und Mangold ge- meinsam veröffentlicht und führte 1935 zum Nobelpreis für Spemann.

Leider verstarb Hilde Mangold 1924 bei einem Unfall nach der Geburt ihres Sohnes und erlebte die Verleihung des Nobelpreises nicht mehr.

Spenden für die Sanierung des Grabmals, für die auch eine Spenden- quittung ausgestellt wird, können außerdem eingezahlt werden auf das Spendenkonto: Stadtverwaltung Gotha, Kreissparkasse Gotha, IBAN DE91820520200750100150, BIC HELADEF1GTH,

Verwendungszweck: VW 248-Mangold Grabstätte

(sowie Anschrift der Spender zur Ausfertigung der Spendenquittung).

§ 2

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 30.151.500 um 6.347.300 erhöht und damit

auf 36.498.800 neu festgesetzt.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Gotha, den 13.05.2019

(Siegel) gez. Kreuch

Oberbürgermeister

– Ende des Amtlichen Teils –

V.l.n.r.: Oberkommissar Dariusz Kuro´s, Unteroffi zier Jacek Sal´agan, Polizeioberrat Torsten Weintauer, Leitender Polizeidirektor Günther Lierhammer, Major Aneta Litwin, Kriminalhauptkommissar Marco Kormann, Oberbürgermeister Knut Kreuch, Polizeioberkommissarin Alexandra Hoodt, Oberkommissar Marcin Chatys.

Foto: Lutz Ebhardt

(8)

– Muster –

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