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Amtsblatt der Stadt Gotha | Sonderausgabe | 8. Mai 2014

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Kurier www.gotha.de

Amtsblatt der Stadt Gotha | Sonderausgabe | 8. Mai 2014

Impressum

Herausgegeben von der Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptmarkt 1, 99867 Gotha

Tel. 0 36 21 / 222-234, Fax 0 36 21 / 222-293 E-Mail: presse@gotha.de

Verantwortlich für den Inhalt:

Oberbürgermeister Knut Kreuch Gesamtherstellung (inkl. Druck):

Druckmedienzentrum Gotha GmbH Cyrusstraße 18, 99867 Gotha

Tel. 0 36 21/7 39 68-0, Fax 0 36 21/7 39 68-17 Aufl age: 25.000 Exemplare

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 25. Mai 2014 fi nden die Wahlen zum 8. Europäischen Parla- ment und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen sind die Wähler der Stadt Gotha aufgerufen, den neuen Stadtrat der Stadt Gotha zu wählen und sich bei der Wahl des Kreistags zu beteiligen. Außerdem werden in den Ortsteilen der Stadt Go- tha die Ortsteilbürgermeister und die weiteren Mitglieder des Ortsteilrates gewählt.

Während bei der Europawahl nur Parteien zur Wahl stehen, han- delt es sich bei den Wahlen zum Gothaer Stadtrat bzw. zum Kreis- tag des Landkreises Gotha um personalisierte Verhältniswahlen.

Die Ortsteilbürgermeisterwahl und Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte sind Personenwahlen.

Sie haben mit Ihren drei Stimmen bei der Stadtrats- und Kreis- tagswahl die Möglichkeit, einen oder auch mehrere Bewerbe- rinnen/Bewerber direkt zu wählen. Ihre Stimme entscheidet, wer Ihre Interessen im Stadtrat der Stadt Gotha und im Kreis-

tag des Landkreises Gotha vertritt, welches Konzept, welche Ziele, welche Ideen verwirklicht werden sollen und welche Ent- wicklung die Stadt und zu einem Großteil auch der Landkreis nehmen wird, welche Partei, Wählergruppe oder Bewerber/in aus Ihrer Sicht die Interessen aller Einwohner in der Stadt und im Landkreis in den nächsten 5 Jahren am besten vertreten kann.

Sie entscheiden mit Ihrer Wahl über die künftige Zusammenset- zung der Selbstverwaltungsorgane vor Ort und der Zusammen- setzung des Europaparlamentes, dessen Entscheidungen auch immer Einfl uss auf Ihr künftiges Leben haben.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

M. Langenhan

– Wahlleiter – !

In den 40 Wahllokalen erwarten Sie am 25. Mai 2014 insgesamt 320 Wahlhelfer, um Ihre Stimmen entgegenzunehmen.

(2)

Europawahl und Thüringer Kommunalwahlen 2014

Informationen für Wählerinnen und Wähler in der Stadt Gotha

1. Welche Wahlen fi nden am 25. Mai 2014 statt?

Am 25.05.2014 werden folgende Wahlen gleichzeitig durchgeführt:

– die Wahl des europäischen Parlaments, – die Wahl der Kreistagsmitglieder, – die Wahl der Stadtratsmitglieder,

– die Wahl des Ortsteilbürgermeisters in den Ortsteilen der Stadt Gotha (Boilstädt, Siebleben, Sundhausen, Uelleben) und – die Wahlen der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte in den Orts-

teilen.

2. Wer kann bei den Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Bürger der Europäischen Union, die am Tag der Wahl

• das 18. Lebensjahr vollendet haben,

• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch Strafurteil),

• die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet haben und

im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Das Wahlgebiet für die Wahl des Europäischen Parlaments umfasst die 28 EU-Staaten.

Diese sind neben der Bundesrepublik Deutschland:

Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Repu- blik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Re- publik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Slowa- kische Republik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordir- land sowie Republik Zypern.

Wahlgebiet für die Wahl der Kreistagsmitglieder ist der Landkreis Gotha, für die Wahl der Stadtratsmitglieder die Stadt Gotha, für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters und der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates der jeweilige Ortsteil der Stadt Gotha.

Nur derjenige kann sein Wahlrecht ausüben, der von der Stadtverwal- tung in einer Aufstellung der wahlberechtigten Bürger, dem Wählerver- zeichnis, eingetragen ist oder eine besondere Bescheinigung über das Wahlrecht für die EU-Wahl, die Wahl der Kreistagsmitglieder, Stadtrats- mitglieder bzw. Ortsteilbürgermeister, einen Wahlschein, erhalten hat.

Mit der Erteilung eines Wahlscheins werden grundsätzlich auch Brief- wahlunterlagen ausgereicht.

Für die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte werden keine Wahlscheine ausgestellt.

Die Verwaltungsbehörde hat jedem Wahlberechtigten bis spätestens zum 04.05.2014 eine Wahlbenachrichtigung übersandt. Diese bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis, enthält Angaben über die Wahlberechtigung zur EU-Wahl und zu den verschiedenen kommunalen Wahlen.

Sie informiert über die Anschrift des Wahlraums und enthält Hinweise zur Möglichkeit der Briefwahl (Hinweis: Briefwahl ist bei der Wahl der Ortsteilratsmitglieder nicht möglich! vgl. § 16 a der Hauptsatzung der Stadt Gotha).

Wer sich für wahlberechtigt bei den Europa- und Kommunalwahlen in der Stadt Gotha hält, aber bis zum 05.05.2014 keine Wahlbenachrichti- gungskarte erhalten hat, sollte prüfen, ob er im Wählerverzeichnis ein- getragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird rechtzeitig vor der Wahl in den Verwaltungs- räumen der Stadtverwaltung Gotha, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Bür- gerbüro, zur Einsichtnahme bereit gehalten, damit es von den Wahlbe- rechtigten bis zum 09.05.2014 auf seine Richtigkeit geprüft werden kann. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig

oder unvollständig hält, kann bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtver- waltung Gotha, Wahlbüro, Einwendungen erheben. Die näheren Einzel- heiten zu den Einsichtsmöglichkeiten ergeben sich aus den örtlichen öf- fentlichen Bekanntmachungen.

Nach dem 09.05.2014 kann ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wäh- lerverzeichnis eingetragen ist, beim Wahlleiter der Stadt Gotha einen Wahlschein beantragen, wenn er nachweist, dass er die Frist zur Erhe- bung von Einwendungen gegen die Unvollständigkeit des Wählerver- zeichnisses ohne Verschulden versäumt hat (z. B. längere Reise, Kran- kenhausaufenthalt) oder wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Ein- wendungen eingetreten sind (z. B. die Wohndauer von 3 Monaten erst dann vorlag).

3. Wer kann bei den Kommunalwahlen gewählt werden?

Zum Stadtratsmitglied ist jeder Wahlberechtigte wählbar.

Ortsteilbürgermeister kann jeder Wahlberechtigte werden, der am Wahl- tag mindestens 21 Jahre alt ist. Bewerber für das Amt des Ortsteilbürger- meisters müssen in dem betreffenden Ortsteil seit mindestens 6 Mona- ten vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz haben.

Darüber hinaus müssen die Bewerber für das Ortsteilbürgermeisteramt eine schriftliche Erklärung abgeben, ob sie wissentlich mit dem Ministe- rium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf- tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben und, dass sie mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte, insbesondere beim Lan- desamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einver- standen sind. Zusätzlich müssen sie erklären, dass ihnen nicht die Eig- nung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis fehlt.

4. Wie wird man Bewerber für die Kommunalwahlen?

Die Parteien und Wählergruppen wählen in einer Versammlung ihrer im jeweiligen Wahlgebiet wohnenden Mitglieder die wählbaren Personen, die sie zur Wahl stellen wollen und reichen eine Aufl istung der Bewer- ber – den Wahlvorschlag – beim Wahlleiter der Stadt Gotha (Stadtrats- wahl, Ortsteilbürgermeisterwahl) bzw. des Landkreises (Kreistagswahl) ein.

Für die Ortsteilbürgermeisterwahl können sich auch einzelne Personen selbst als Einzelbewerber zur Wahl vorschlagen.

Die Wahlvorschläge wurden bis zum 11.04.2014 beim Wahlleiter der Stadt Gotha (Stadtratswahl und Ortsteilbürgermeisterwahl) bzw. des Landkreises (Kreistagswahl) eingereicht. Die näheren Einzelheiten sind der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Gotha bzw.

des Landkreises, hier der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor- schlägen, zu entnehmen.

Für die Wahlen der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte können Wahlvor- schläge von Wahlberechtigten des jeweiligen Ortsteils mit Hilfe einer Wahlvorschlagskarte eingereicht werden. Die Wahlvorschlagskarte wur- de mit der Benachrichtigung zur Wahl der weiteren Mitglieder der Orts- teilräte (Wahl der Ortsteilräte) versandt.

Die Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilräte, welche vom Vorschla- genden und vom Vorgeschlagenen vollständig ausgefüllt und unter- zeichnet sein müssen, können bis zum 09.05.2014 12:00 Uhr beim Wahl- leiter der Stadt Gotha eingereicht werden.

Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

– zur Wahl der Stadtratsmitglieder und zur Wahl der Ortsteilbürger- meister entscheidet der Wahlausschuss der Stadt Gotha, – zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder der Wahlleiter der Stadt Go-

tha sowie

– zur Kreistagswahl der Wahlausschuss des Landkreises.

Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen wurden am 30.04.2014 in der Tagespresse öffentlich bekannt gemacht.

Eine Bekanntmachung der zugelassen Bewerber für die Wahl der Orts- teilratsmitglieder ist nicht vorgesehen, wird aber ebenfalls in der Tages- presse erfolgen.

(3)

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Sonderausgabe · 8. Mai 2014 · Seite 3

5. Wie wird gewählt?

5.1 Wie wird bei der EU-Wahl vorgegangen?

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die zugelassenen Wahlvorschläge sind auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler vergibt dann seine (einzige) Stimme durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags. Strei- chungen gelten hierbei nicht als Stimmabgabe und machen die Stim- mabgabe ggf. ungültig.

5.2 Wie wird bei der Stadtratswahl und Kreistagswahl vorgegangen?

Die Verfahrensweise bei den Kommunalwahlen richtet sich in erster Li- nie nach der Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge. Für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder ergibt sich die Verfahrensweise aus der Haupt- satzung der Stadt Gotha. Nähere Erläuterungen ergeben sich aus den öffentlichen Wahlbekanntmachungen der Stadt Gotha und den Hin- weisen auf den Stimmzetteln. In jedem Fall aber ist wichtig, dass die Hinweise auf dem Stimmzettel beachtet werden und der abgegebene Stimmzettel den Willen des Wählers zweifelsfrei erkennen lässt. Auf Grund der Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge bei den Stadtrats-

Beispiel: Beispiel:

Beispiel: Beispiel:

W a h l v o r s c h l a g 1

A – P a r t e i 1. Sand, Karoline

2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Kunz, Dieter

W a h l v o r s c h l a g 1

A – P a r t e i 1. Sand, Karoline

2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Kunz, Dieter 6. Köhler, Sabine

W a h l v o r s c h l a g 2

B – P a r t e i 1. Preuß, Sebastian

2. Meier, Renate 3. Hinz, Henriette 4. Jandl, Elke 5. Strobel, Ewald 6. Kehlen, Emma

W a h l v o r s c h l a g 2

B – P a r t e i 1. Preuß, Sebastian

2. Meier, Renate 3. Hinz, Henriette 4. Jandl, Elke 5. Strobel, Ewald

Der Wahlvorschlag der A-Partei bekommt drei Stimmen, die auf die Bewerberin Sand entfallen. Diese Stimmen kommen zunächst dem Gesamt- ergebnis der A-Partei zugute, wenn errechnet wird, wie viele der vorhandenen Ratssitze jeder Wahlvorschlag bekommt. Ob die Bewerberin Sand am Ende einen Sitz bekommt, hängt zunächst davon ab, ob die A-Partei nach ihrem Gesamtergebnis überhaupt einen oder mehrere Sitze zuge- teilt bekommt. Erlangt die A-Partei z. B. einen Sitz, bekommt diesen Sitz der Bewerber der A-Partei mit den meisten Stimmen.

Der Wähler kann seine Stimmen auch auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilen (panaschieren).

und Kreistagswahlen wird nach dem Prinzip der Verhältniswahl ge- wählt.

5.2.1 Mehrere Wahlvorschläge (Verhältniswahl)

Für die Stadtratswahl/Kreistagswahl liegen mehrere Wahlvorschläge vor.

Der hat Wähler drei Stimmen; er darf auf dem Stimmzettel keine Zusätze anbringen. Gibt der Wähler weniger als drei Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt.

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen der Wahlvorschläge, d. h. die Sitze werden so vergeben, wie es dem Ergebnis jeder Partei im Verhältnis zur Gesamtzahl aller gültigen Stimmen im Wahl- gebiet entspricht. In die Berechnung werden alle Wahlvorschläge einbezo- gen. Die früher zur Anwendung gekommene fünf Prozent-Klausel, gilt für die Kommunalwahlen seit 2009 nicht mehr. Innerhalb des Wahlvorschlags werden die Sitze dann auf die Bewerber mit den meisten Stimmen verteilt.

Seine drei Stimmen kann der Wähler in der Weise vergeben, dass er auf dem Stimmzettel die Bewerber kennzeichnet, denen er seine Stimmen geben will. Er kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumu- lieren).

Der Wahlvorschlag der A-Partei bekommt eine Stimme, die auf die Bewerberin Sand entfällt. Der Wahlvorschlag der B-Partei bekommt zwei Stim- men, die auf die Bewerberinnen Hinz und Kehlen entfallen. Die Streichung der Bewerberin Jandl der B-Partei führt nicht dazu (im Gegensatz zur EU- Wahl), dass die Stimmabgabe ungültig ist. Die Streichung stellt auch keine Stimmabgabe dar.

Der Wähler kann aber auch nur einen Wahlvorschlag kennzeichnen, ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben. Dann entfällt auf die er- sten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme.

(4)

Beispiel:

Beispiel: Beispiel:

Beispiel:

Beispiel:

Beispiel:

W a h l v o r s c h l a g 1

A – P a r t e i 1. Sand, Karoline

2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Kunz, Dieter 6. Köhler, Sabine

W a h l v o r s c h l a g 1

A – P a r t e i 1. Sand, Karoline

2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Haack, Dieter 6. Köhler, Sabine

A – P a r t e i Meier, Erika B – P a r t e i Müller, Karl

A – P a r t e i Meier, Erika B – P a r t e i Müller, Karl

W a h l v o r s c h l a g 2

B – P a r t e i 1. Preuß, Sebastian

2. Meier, Renate 3. Hinz, Henriette 4. Jandl, Elke 5. Strobel, Ewald 6. Kehlen, Emma

W a h l v o r s c h l a g 2

B – P a r t e i 1. Preuß, Sebastian

2. Meier, Renate 3. Mösch, Henriette 4. Jandl, Elke 5. Strobel, Ewald 6. Kehlen, Emma

Hier wurde der Wahlvorschlag der A-Partei oben links angekreuzt. Deshalb bekommt dieser Wahlvorschlag drei Stimmen, und zwar je eine Stimme für die Bewerber Sand, Möbius und Kasper. Roth bekommt keine Stimme, da ihn der Wähler gestrichen hat.

Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag und vergibt er gleichzeitig seine drei Stimmen einzelnen Bewerbern, so gehen die Stimmen für die einzelnen Bewerber der Kennzeichnung des Wahlvorschlags vor. Hat der Wähler nicht alle drei Stimmen auf einzelne Bewerber vergeben und gleich- zeitig einen Wahlvorschlag angekreuzt, entfallen nur die ggf. verbleibenden Stimmen auf die ersten Bewerber des Wahlvorschlags in der Reihenfol- ge ihrer Benennung mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern.

Der Wähler hat im Wahlvorschlag der A-Partei dem Bewerber Kaspar und im Wahlvorschlag der B-Partei der Bewerberin Kehlen jeweils eine Stimme gegeben. Von den drei Stimmen des Wählers bleibt noch eine übrig. Da der Wähler zudem den Wahlvorschlag der A-Partei oben links angekreuzt hat, entfällt die dritte Stimme auf Herrn Roth als zweiter Bewerber des Wahlvorschlages, da der Wähler Frau Sand, erste Bewerberin dieses Wahlvor- schlags, gestrichen hat. Der Wahlvorschlag der A-Partei bekommt also zwei Stimmen, der Wahlvorschlag der B-Partei eine Stimme.

5.3 Wie wird bei Ortsteilbürgermeisterwahl vorgegangen?

Bei der Wahl des Ortsteilbürgermeisters hat der Wähler nur jeweils eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Für den Fall, dass bei der Wahl des Ortsteilbürgermeisters in einem der Ortsteile der Stadt Gotha (Boilstädt, Siebleben, Sundhausen oder Uel- leben) am 25. Mai 2014 keiner der Bewerber für das Amt des Ortsteilbür- germeisters im jeweiligen Ortsteil mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, fi ndet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 08. Juni 2014 in dem Ortsteil eine Stichwahl statt.

Stimmberechtigt für die Stichwahl des Ortsteilbürgermeisters im jewei- ligen Ortsteil (Boilstädt, Siebleben, Sundhausen oder Uelleben) ist, wer

bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwi- schenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Bei der Wahl der Ortsteilbürgermeister wird auch danach unterschie- den, ob mehrere Wahlvorschläge oder nur einer bzw. kein Wahlvor- schlag zugelassen wurde.

5.3.1 Mehrere Wahlvorschläge (z. B. Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil Boilstädt)

Sind mindestens zwei Wahlvorschläge zugelassen worden, werden diese auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler vergibt dann seine (einzige) Stimme durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags. Strei- chungen gelten hierbei nicht als Stimmabgabe.

Meier erhält die Stimme.

Es erfolgte keine Stimmabgabe. Streichungen stellen keine Stimmabga- be dar, ein anderer Bewerber wurde nicht angekreuzt. Die Stimmabga- be ist ungültig.

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Sonderausgabe · 8. Mai 2014 · Seite 5

1. Sand, Karoline 2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Haack, Dieter 6. Strach, Paul 7. Köhler, Sabine

1. Sand, Karoline 2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Haack, Dieter 6. Strach, Paul 7. Köhler, Sabine

(Nachname, Vorname, Beruf )

1. Müller, Max, Tischler

(Nachname, Vorname, Beruf )

2. Schmidt, Ottokar, Maurer

(Nachname, Vorname, Beruf )

3. Lehmann, Lina, Verkäuferin

(Nachname, Vorname, Beruf )

4.

(Nachname, Vorname, Beruf )

5.

(Nachname, Vorname, Beruf )

6.

(Nachname, Vorname, Beruf )

1. Max, Otto, Lehrer

(Nachname, Vorname, Beruf )

2. Lehmann, Ottokar, Polizist

(Nachname, Vorname, Beruf )

3.

(Nachname, Vorname, Beruf )

4.

(Nachname, Vorname, Beruf )

5.

(Nachname, Vorname, Beruf )

6.

5.3.2 Ein oder kein Wahlvorschlag (z. B. Ortsteilbürgermeisterwahl in den Ortsteilen Sundhausen, Siebleben, Uelleben)

Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden, kann der Wähler diesen durch Ankreuzen annehmen oder den Wahlvorschlag streichen und an dessen Stelle eine andere wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen.

Beispiel:

A – P a r t e i Meier, Erika

(Nachname, Vorname, Beruf ) Schultz, Isolde, Lehrerin

Der Wähler hat den Wahlvorschlag gestrichen und seine Stimme einer anderen wählbaren Person gegeben.

Ist kein Wahlvorschlag zugelassen worden, so vergibt der Wähler seine Stimme durch die Eintragung einer wählbaren Person (Name, Vorname, Beruf ) auf dem amtlichen Stimmzettel. Dies trifft für die Kommunal- wahl am 25. Mai 2014 in der Stadt Gotha nicht zu.

5.3.3 Wie wird bei der Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates (Ortsteilratsmitgliederwahl) vorgegangen?

Die zugelassenen gültigen Wahlvorschläge sind auf dem Stimmzettel nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages geordnet ver- merkt. Gehen mehrere Wahlvorschläge am selben Tag ein, ist die alpha- betische Reihenfolge des Namens und ggf. Vornamens maßgebend. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.

Der Wähler darf keiner wählbaren Person mehr als eine Stimme geben.

Sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden, kann der Wähler Be- werber streichen und andere wählbare Personen mit Nachnamen, Vor- namen und Beruf in den Stimmzettel eintragen. Insgesamt dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Mitglieder im jeweiligen Ortsteil- rat zu wählen sind. Streicht der Wähler einzelne Personen, so kann er ei- ne entsprechende Anzahl andere Personen auf dem Stimmzettel hinzu- fügen. Insgesamt, also Stimmvergabe durch Kennzeichnung eines Wahl- vorschlages oder hinzufügen neuer Personen, darf die Zahl der zu wäh- lenden Ortsteilratsmitglieder nicht überschritten werden.

Beispiel:

Es sind 6 weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen und es sind 7 Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wähler hat so viele Stim- men wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, also 6 Stimmen.

Der Wähler hat 3 Bewerber gekennzeichnet und 4 Bewerber gestrichen.

Es sind insgesamt 6 Ortsteilratsmitglieder zu wählen. Der Wähler hat 3 neue Personen auf dem Stimmzettel mit Name, Vorname und Beruf vermerkt. Insgesamt wurden 6 Personen gewählt.

Beispiel:

Der Wähler hat 2 Stimmen durch Kennzeichnung der Bewerber verge- ben, 4 Bewerber gestrichen und 2 Personen hinzugefügt. Er hat insge- samt 4 von möglichen 6 Stimmen abgeben. Stimmen erhalten Kaspar, Haack, Max und Lehmann.

Die Wählbarkeit der neu hinzugefügten Personen wird nach der Stim- menauszählung durch den Wahlleiter festgestellt.

Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge (nach Mehrheit) der auf sie entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Ist kein Bewerber oder sind weniger Bewerber als die Hälfte der ge- setzlich bestimmten Zahl der Orteilratsmitglieder zugelassen worden, fi ndet die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates nicht statt.

Die Wahl wird zu einem späteren Zeitpunkt, der durch den Oberbürger- meister der Stadt Gotha bestimmt wird, erneut durchgeführt.

5.4 Was geschieht bei der Stimmabgabe im Wahlraum?

5.4.1 Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt bei der Wahl am 25. Mai 2014 im Wahlraum oh- ne Wahlumschlag, und zwar wie folgt:

• Ein Mitglied des Wahlvorstands überprüft die Wahlberechtigung je- des Bürgers für jede Wahl anhand der Wahlbenachrichtigung oder ggf. unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und des Wählerverzeichnisses. Ist der Wähler nicht persönlich bekannt, kann sich der Wahlvorstand den Ausweis zeigen lassen (der Wähler sollte also die Wahlbenachrichtigungskarte und seinen Personalausweis zur Wahl mitnehmen).

• Der Wähler erhält einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er berech- tigt ist.

• Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort den Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat (bedruckte Seite nach innen).

Mehrere Stimmzettel sind einzeln zu falten.

• Der Wähler geht an den Tisch den Wahlvorstands, nennt seinen Na- men (und evtl. die Anschrift) bzw. übergibt die Wahlbenachrichti- gungskarte.

• Ein Mitglied des Wahlvorstands gibt die Wahlurne frei, sobald festge- stellt wurde, dass der Wähler im Wählverzeichnis eingetragen ist.

• Der Wähler wirft den Stimmzettel in die Wahlurne.

• Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.

(6)

Ein Wähler kann sich bei der Wahl der Hilfe einer Vertrauensperson be- dienen, wenn er

• des Schreibens oder Lesens unkundig oder

• durch eine körperliche Beeinträchtigung an der persönlichen Kenn- zeichnung des Stimmzettels gehindert ist.

Er muss den Grund dem Wahlvorstand zuvor bekannt geben. Der Wäh- ler entscheidet, wer Vertrauensperson sein soll, es kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein.

Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies erforderlich ist. Die Hilfeleistung muss sich jedoch auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers beschränken.

Der Wahlvorstand weist die Stimmabgabe eines Wählers zurück, wenn

• der Wähler das Wahlgeheimnis bei der Kennzeichnung oder Abgabe des Stimmzettels verletzt (z. B. durch Kennzeichnen oder Falten des Stimmzettels außerhalb der Wahlkabine oder wenn der Stimmzettel so gefaltet ist, dass sichtbar wird wie der Wähler gewählt hat),

• der Wähler den Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat,

• der Wähler keinen amtlichen Stimmzettel benutzt hat oder

• außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will.

Hat der Wähler sich auf seinem Stimmzettel verschrieben oder diesen versehentlich unbrauchbar gemacht oder ist seine Stimmabgabe vom Wahlvorstand zurückgewiesen worden, kann er die Aushändigung eines neuen Stimmzettels verlangen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen hat.

5.4.2 Ungültige Stimmabgabe

Die gesamte Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmzettel

• nicht amtlich hergestellt worden ist,

• den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder

• einen unzulässigen Zusatz oder Vorbehalt enthält (Achtung: Strei- chungen machen die Stimmabgabe nicht ungültig; nur Hinzufügen).

Bei der Stadtrats- und Kreistagswahl können auch einzelne Stimmen un- gültig sein, und zwar dann, wenn der Wille des Wählers nicht zweifels- frei zu erkennen ist (z. B. wenn der Wähler ein Kreuz zwischen zwei Be- werbernamen setzt oder mehr Stimmen abgibt als zulässig sind).

Bei der Wahl der Ortsteilbürgermeister mit einem Wahlvorschlag (Mehr- heitswahl – siehe oben Nr. 5.3.2) sind darüber hinaus einzelne Stimmen auch dann ungültig, wenn:

• nicht zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person der Wähler wählen will (z. B. Name, Vorname und Beruf keiner bestimmten Person in der Stadt Gotha zugeordnet werden können)

• der Stimmzettel gegenüber einer Person einen nicht geforderten Zu- satz oder Vorbehalt (z. B. „den nicht!“) enthält (Streichen von Bewer- bernamen und Hinzufügen des Namens einer anderen wählbaren Per- son sind aber zulässig)

• eine Person, die der Wähler eingetragen hat, nicht wählbar ist (z. B.

noch nicht 21 Jahre alt ist)

• eine wählbare Person mehr als einmal aufgeführt ist (in diesem Fall sind die weiteren für diese Personen abgegebenen Stimmen ungül- tig).

Weitere Erläuterungen zum Wahlverfahren gibt der Wahlleiter in der Wahlbekanntmachung und am Wahltag zur Stimmabgabe der Wahl- vorsteher. Zudem enthalten die Stimmzettel Hinweise zur Stimmab- gabe.

5.5 Welche Besonderheiten gibt es bei der Briefwahl?

Wer in der Form der Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein. Ein Wahlschein wird nur auf Antrag, der an den Wahlleiter der Stadt Gotha (Stadtverwaltung Gotha, Wahlbüro, Hauptmarkt 1, in 99867 Gotha) zu richten ist, und nur dann erteilt, wenn

• eine Person zwar nicht im Wählerverzeichnis eingetragen, aber den- noch wahlberechtigt ist oder

• im Wählerverzeichnis eingetragen ist, jedoch den Wahlraum am Wahl- tag aus bestimmten Gründen (z. B. wegen Krankheit oder Urlaubs- reise) nicht aufsuchen kann.

Ein Wahlschein kann auch von einem anderen beantragt werden, wenn er hierzu vom Wahlberechtigten bevollmächtigt ist. Die schriftliche Voll- macht ist mit dem Wahlscheinantrag nachzuweisen.

Da am 25.05.2014 die Europawahl und die Kommunalwahl (Wahl des Kreistages, Wahl des Stadtrates und Wahl des Ortsteilbürgermei- sters) sowie die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte stattfi n- det, erhält jeder Wähler zwei Wahlbenachrichtigungskarten, Wahlbe- rechtigte in den Ortsteilen sogar drei Wahlbenachrichtigungskarten.

Hinweis: Bei den Wahlen zu den weiteren Mitgliedern des Ortsteil- rates fi ndet keine Briefwahl statt. Es werden auch keine Wahlscheine für diese Wahlen ausgestellt. An der Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte kann nur teilnehmen, wer im Besitz einer Wahlbenachrich- tigungskarte für diese Wahl ist bzw. in das entsprechende Wählerver- zeichnis getragen wurde.

Der Wahlscheinantrag

Der Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl bzw. die Kommunalwahl (Wahl des Kreistages, Stadtrates bzw. Ortteilbürgermeister) befi ndet sich auf der Rückseite der Wahlbe- nachrichtigungskarte zur Europa- bzw. Kommunalwahl. In der Regel können Wahlscheine nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, dem 23.05.2014, 18.00 Uhr, beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen, z. B.

wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Der Wahlscheinantrag ist vom Wähler zu unterschreiben. Soweit der Wähler den schriftlichen Antrag auf dem Postweg an die Stadt Gotha richtet, sind die üblichen Postlaufzeiten zu beachten; anfallende Porto- kosten trägt der Absender. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, elektronisch (über die Internetseite der Stadt Gotha; www.gotha.de, dort unter Wahlen, Wahl- schein-online) beantragt werden. Näheres zur Beantragung von Wahl- scheinen ergibt sich aus der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsicht- nahme in das Wählerverzeichnis und der Beantragung von Wahlschei- nen und Briefwahlunterlagen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen werden ab dem 07.05.2014 versandt. Sie werden dem Wahlberechtigten an die Anschrift seiner Hauptwohnung übersandt oder können amtlich über- bracht werden, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der Briefwahlunterlagen ergibt. Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen persönlich ab, so hat er die Möglichkeit an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben (der Wähler sollte den Personalausweis mit sich führen). Wahlschein und Brief- wahlunterlagen dürfen auch an einen anderen als den Wahlberechtigten ausgehändigt werden, wenn die Empfangsberechtigung durch schrift- liche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Empfangsberechtigte darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten und hat dies gegenüber der Stadt- verwaltung vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi- chern. Der Empfangsberechtigte hat sich auf Verlangen auszuweisen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert der Wahlberech- tigte jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zuge- gangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.

Für die Europawahl gilt:

Der Briefwähler

• kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den Stimmzettel (grauer Stimmzettel);

• legt den Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag und verschließt diesen;

• dann unterschreibt der Wähler die auf dem Wahlschein für die Euro- pawahl vorgedruckte Versicherung an Eides Statt unter Angabe des Ortes und des Datums;

• der Wähler steckt den blauen Wahlumschlag und den unterschrie- benen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag und verschließt diesen;

(7)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 4/2014 · 24. April 2014 · Seite 7

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Sonderausgabe · 8. Mai 2014 · Seite 7

• der Wähler übersendet oder überbringt den Wahlbrief an die darauf angegebene Stelle;

• der Wähler muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlhandlung, also 25.05.2014, 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ankommt.

Für die Kommunalwahl gilt:

Jeder Wahlberechtigte, der einen Wahlschein erhält, kann nur auf dem Wege der Briefwahl wählen (also nicht am Wahltag im Wahlraum).

Der Briefwähler

• kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den/die Stimmzettel;

• legt den/die Stimmzettel in den gemeinsamen (gelben) Wahlum- schlag für die verbundenen Kommunalwahlen und verschließt die- sen;

• dann unterschreibt der Wähler die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt unter Angabe des Ortes und des Datums;

• der Wähler steckt den gelben Wahlumschlag und den unterschrie- benen Wahlschein in den grünen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen;

• der Wähler übersendet oder überbringt den Wahlbrief an die darauf angegebene Stelle;

• der Wähler muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlhandlung, also 25.05.2014, 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ankommt.

Nimmt der Wahlberechtigte die Möglichkeit in Anspruch, bei Abholung der Briefwahlunterlagen an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben, muss sichergestellt sein, dass der/die Stimmzettel unbeobachtet ge- kennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann/können.

Die zuständigen Bediensteten der Stadt Gotha nehmen die Wahlbriefe entgegen und halten sie bis zum Wahltag unter Verschluss.

Bei der Briefwahl werden vom Wahlvorstand Wahlbriefe zurückgewie- sen, wenn

• der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist,

• dem Wahlbriefumschlag kein gültiger Wahlschein beiliegt,

• dem Wahlbriefumschlag kein amtlicher Wahlumschlag beigefügt ist,

• der Stimmzettel sich außerhalb des Wahlumschlags befi ndet,

• der Wahlbriefumschlag nicht verschlossen ist,

• der Wahlbriefumschlag mehrere Wahlumschläge, aber nicht eine glei- che Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Wahlscheine enthält,

• der Wähler oder die Vertrauensperson die vorgeschriebene Versiche- rung an Eides Statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unter- schrieben hat,

• der Wahlschein erkennbar nicht amtlich hergestellt ist,

• ein Wahlumschlag benutzt worden ist, der das Wahlgeheimnis gefähr- det oder

• der Wahlumschlag einen fühlbaren Gegenstand enthält.

Die Einsender der zurückgewiesenen Wahlbriefe werden nicht als Wäh- ler gezählt. Ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben.

6. Wählerbeeinfl ussung während der Wahl

Während der Wahlhandlung ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befi ndet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude jede Beeinfl ussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf an- dere Weise, insbesondere durch Umfragen oder Unterschriftensamm- lungen, sowie jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der Wäh- ler verboten.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Stimmabgabe ist vor Ende der Wahl- handlung ebenfalls verboten.

7. Wahlergebnis

Nach dem Ende der Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand das Er- gebnis der Wahl für den Stimmbezirk (dies ist eine Unterteilung des Wahlgebiets). Das Auszählen der Stimmen ist öffentlich, jeder Interes- sierte kann hierbei zuschauen. Sofern der Wahlvorstand am Wahlsonn- tag seine Arbeit nicht beenden kann, muss die öffentliche Auszählung

der Stimmen ggf. am Montag fortgeführt werden; Ort und Zeit werden vor der Wahl in der Wahlbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.

Die Ergebnisse der Wahlen werden in folgender Reihenfolge ermittelt:

1. Europawahl

2. Ortsteilbürgermeisterwahl (nur in den Ortsteilen) 3. Stadtrat

4. Kreistag

5. Weitere Mitglieder des Ortsteilrates

Der Wahlvorstand meldet das Ergebnis der Wahlen der Europawahl, des Ortsteilbürgermeisters, des Stadtrates und des Kreistages dem Wahllei- ter und fügt die Wahlniederschrift zusammen mit den sonst noch erfor- derlichen Unterlagen (z. B. Stimmzettel) bei. Der Wahlleiter legt die Wahlniederschriften und Unterlagen dem zuständigen Wahlausschuss vor, dessen Vorsitzender er ist, bzw. leitet die Niederschriften nebst An- lagen der Europawahl und der Wahl der Kreistagsmitglieder an den Landkreis weiter.

Der Wahlausschuss der Stadt Gotha prüft aufgrund der Wahlnieder- schriften der Wahlen zum Ortsteilbürgermeister und des Stadtrates je- des Stimmbezirks die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt das Wahlergebnis für das jeweilige Wahlgebiet fest. Die Sitzungen der Wahlausschüsse sind ebenfalls öffentlich.

Das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis für jede Wahl wird sodann öffentlich bekannt gemacht.

Bei der Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates prüft der Wahllei- ter der Stadt Gotha die Niederschriften und stellt das Ergebnis der Wahl fest.

8. Wahlanfechtung

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntma- chung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses an- fechten.

Die Anfechtung muss schriftlich gegenüber der Rechtsaufsichtsbehör- de erfolgen und ist zu begründen. Dies ist bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden das zuständige Landratsamt – Kommunalauf- sicht – und bei den kreisfreien Städten und Landkreisen das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Anfechtung kann nur darauf gestützt wer- den, dass bei der Wahl die Bestimmungen des Thüringer Kommunal- wahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvor- schriften) verletzt wurden. Die jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung brauchen hierbei jedoch nicht genannt zu werden. Allerdings müssen die Tatsachen (also das betreffende Geschehen), die einen Wahlrechts- verstoß begründen, innerhalb der o. g. Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses der zuständigen Rechtsauf- sichtsbehörde mitgeteilt werden.

Die Rechtsaufsichtsbehörde entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über die Wahlanfechtung. Stellt die Rechtsaufsichtsbehörde Fehler im Wahlergebnis fest, ist die Feststellung des Wahlergebnisses zu berichtigen. Bei erheblichen Wahlrechtsverstößen, die geeignet sind, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinfl ussen, erklärt die Rechtsauf- sichtsbehörde die Wahl für ungültig. Weist die Rechtsaufsichtsbehörde die Anfechtung zurück, kann der Anfechtende Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Sollten Sie weitere Fragen zur Kommunalwahl 2014 haben, können Sie sich jederzeit an den Wahlleiter der Stadt Gotha persönlich oder an das Wahlbüro bei der Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1 in 99867 Go- tha wenden. Informationen zu den Wahlen am 25.05.2014 fi nden Sie auch im Internet, dort unter Wahlen, auf der Homepage der Stadt Go- tha.

Status- und Funktionsbezeichnungen im o. g. Text gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

M. Langenhan Wahlleiter

(8)

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen zur Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Gotha und zur Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen Boilstädt, Siebleben, Sundhausen und Uelleben der Stadt Gotha zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 I. Wahl der Stadtratsmitglieder

1. Der Wahlausschuss der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates in der Stadt Gotha als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

2. Zugelassene Wahlvorschläge

Wahlvorschlag 1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Listenplatz Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

11 Fliedner, Maximilian 1988 Lehramtsanwärter Gotha Boxbergstraße 14

12 John, Sascha 1978 Leitender Angestellter Gotha Bergallee 7

13 Schäfer, Sylvia 1950 Lehrer im Ruhestand Gotha Am Mönchhof 10

14 Heinze, Martin 1960 Orgelbauer Gotha Lutherstraße 5

15 Cron, Emanuel 1988 Student Gotha Friedrich-Ebert-Straße 5

16 Kauk, Donata 1973 Diplombetriebswirt Gotha Ahornweg 97 b

17 Honnef, Peter 1951 Maschinenbauingenieur Gotha Tulpenweg 4

18 Seyfarth, Rainer 1943 Kfz-Meister Gotha Mönchallee 12

19 Gießmann, Edeltraud 1952 Apothekerin Gotha Liebetraustraße 17

10 Kuhn, Holger 1956 Bauingenieur Gotha Ida-Koch-Weg 12

11 Helbing, Klaus-Dieter 1942 Dipl. Chemiker Gotha An den Hundert Äckern 29

12 Lepach, Viola 1951 Floristin Gotha Leesenstraße 2

13 Wachsmuth, Maik 1966 Tischlermeister Gotha Unterstraße 7

14 Döbler, Eckehart 1942 Dipl. Philologe Gotha Schöne Allee 11

15 Löwe, Edda 1951 Fleischfachverkäuferin Gotha Dorotheenstraße 20

16 Fialik, Michael 1953 HLS-Meister Gotha Gayerstraße 24

17 Bartels, Helmut 1940 Bankkaufmann/Rentner Gotha Wilhelm-Umbreit-Straße 15

18 Schulze, Ullrich 1959 Fahrlehrer Gotha Weimarer Straße 3

19 Nieschwitz, Susanne 1951 Krankenschwester Gotha Waltershäuser Straße 61

20 Schleip, Uwe 1940 Druckermeister Gotha Wilhelm-Bock-Straße 8

21 Topf, Rüdiger 1960 Bauingenieur Gotha Lindenauallee 12

22 Gralka, Ingo 1961 Dipl. Ing./Geschäftsführer Gotha Werner-Sylten-Straße 24

23 Dr. Nacke, Christian 1977 Zahnarzt Gotha Pfortenstraße 3

24 Kukulenz, Werner 1948 Elektromonteur Gotha Ida-Koch-Weg 14

25 Honnef, Dirk 1974 Geschäftsführer Gotha Parkstraße 13

Wahlvorschlag 2 DIE LINKE (DIE LINKE)

Listenplatz Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

11 Fundheller, Bernd 1956 Maurermeister Gotha Oststraße 6 a

12 Jereschinski, Nadja 1969 selbst. Projektmanagerin Gotha Heinestraße 2

13 Wiegand, Doris 1956 Finanzökonom Gotha Maybachstraße 3

14 Luhn, Ottokar 1952 Fahrausweisprüfer Gotha Bendastraße 17

15 Linstädter, Heide 1949 Sozialarbeiterin Gotha Bendastraße 3

16 Kraußer, Sebastian 1983 Bachelor o. S. Gartenbau Gotha Bendastraße 11

17 Fitzke, Vera 1956 selbst. Handelsvertreterin Gotha Am Wiegwasser 31

18 Bezold, René 1974 Dipl. Sozialpädagoge Gotha Weißdornweg 7

19 Ortmann, Marie-Christin 1990 Zeitarbeiterin Gotha Hützelsgasse 3

Die nachfolgende amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgte gemäß § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gotha am 30.04.2014 in der örtlichen Tagespresse (TA/TLZ) und hat nur wiederholenden Charakter.

Langenhan

Wahlleiter

(9)

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Sonderausgabe · 8. Mai 2014 · Seite 9

10 Dietrich, Marcel 1984 Sozialarbeiter Gotha Schäferstraße 31

11 Schultze, Stephanie 1953 Lehrerin Gotha Ohrdrufer Straße 2

12 Hübner, Swen 1970 Gastwirt Gotha Am Schmalen Rain 7

13 Kranz, Christiane 1953 Übersetzerin Gotha Ostheimer Weg 22

14 Kranz, Florian 1996 Schüler Gotha Ostheimer Weg 22

15 Bach, Sebastian 1982 Mediengestalter Gotha Weimarer Straße 33

16 Schönau, Erich 1953 Dipl.-Ing. Ökonom Gotha Clara-Zetkin-Straße 54

Wahlvorschlag 3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Listenplatz Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

11 Hey, Matthias 1970 Steuerbeamter Gotha Schäferstraße 29

12 Reichstein, Gabriele 1957 Krankenschwester Gotha In der Klinge 2

13 Leisner, Peter 1988 Angestellter Gotha An den sieben Teichen 5

14 Lehnen, Constance 1968 Bauingenieurin (FH) Gotha Bahnhofstraße 5

15 Müller, Matthias 1981 Speditionskaufmann Gotha Inselsbergstraße 45

16 Schletz, Margot 1947 Finanzökonom Gotha Schützenallee 23

17 Kupfer, Heinz 1939 Ingenieur Gotha Kindleber Straße 79

18 Schüller, Ursula 1943 Lehrerin Gotha Kantstraße 13

19 Kehmeier, Matthias 1970 Gebietsverkaufsleiter Gotha Mönchelsstraße 19

10 Hagag, Simone 1966 Kriminalbeamtin Gotha Bürgeraue 10

11 Fuchs, Wolfram 1955 Heizungsmonteur Gotha Hauptmarkt 40

12 Bischoff, Susan 1975 Dipl. Sozialpädagoge Gotha Reyherstraße 6

13 Metze, Wolfgang 1947 Motorenbauer Gotha Kindleber Straße 81

14 Walther, Maria 1991 Kauffrau im Einzelhandel Gotha Neumarkt 5

15 Wenzel, Matthias 1962 freiberufl icher Publizist Gotha Bendastraße 3

16 Thein, Sascha 1984 Politikwissenschaftler Gotha Goethestraße 1

17 Allewohl, Mathias 1977 Beamter Gotha Schwabhäuser Straße 24 a

18 Richter, Rainer 1958 Gastronom Gotha Alschleber Weg 18

19 Andreß, Marcel 1990 Verwaltungswirt Gotha Feldstraße 30

20 Schulz, Günter 1946 Diplommathematiker Gotha Lothringer Straße 30

21 Baumbach, Rolf 1948 Lehrer Gotha Leinastraße 9

22 Denner, Nick 1970 Frisör Gotha Hauptmarkt 19

23 Baier, Mathias 1969 Kulturmanager Gotha Oberstraße 9

24 Hobert, Marcel 1992 Azubi Gotha Lindemannstraße 18

25 Börß, Theodor 1938 Lehrer Gotha Dr.-Hans-Loch-Straße 3

26 Petters, Christian 1972 Betriebswirt Gotha Oskar-Blödner-Straße 11

27 Eccarius, Frieder 1988 Industriekaufmann Gotha Clara-Zetkin-Straße 71

28 Rommel, Paul 1979 angestellt. Projektleiter Gotha Heinestraße 2

29 Holzhause, Uwe 1974 Lokführer Gotha Unterstraße 18

30 Wagner, Nicky 1978 Koch Gotha Heinoldsgasse 13

31 Wolf, Martin 1988 Finanzwirt Gotha Hützelsgasse 2

32 Harz, Sebastian 1993 Azubi Gotha Ohrdrufer Straße 93 a

33 Roßmeier, Klaus 1936 Rentner Gotha An den Hundert Äckern 35

Wahlvorschlag 4

Freie Demokratische Partei (FDP)

Listenplatz Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

11 Steinbrück, Martin Helmut 1948 Dipl.-Verwaltungswirt Gotha Grenzweg 1

12 Ziegenbalg, Steffi 1964 Dipl.-Ökonom Gotha Schillerstraße 12

13 Ehrlich, Jürgen 1947 Lehrer (Rentner) Gotha Schillerstraße 1

14 Schulz, Henry 1961 Dipl.-Verwaltungswirt Gotha Warzaer Straße 25

15 Taube, Hilmar 1955 Zahnarzt Gotha Bertha-Schneyer-Straße 5

16 Ruck, Wolfram Konrad 1946 Schlosser Gotha Lassallestraße 20

17 Köhler, Michael 1984 Makler Gotha An der Wolfsgrube 8

18 Bach, Martin 1986 Techniker für Gotha Heinestraße 27

Denkmalpfl ege Altbausan.

19 Wündsch, Mike 1966 Unternehmer Gotha Kleine Feldstraße 41

10 Schmidt, Ronald 1946 Lehrer (Rentner) Gotha Stiftsgasse 12

(10)

Wahlvorschlag 5

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Listenplatz Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

11 Falta, Tyra 1980 Sozialpädagogin Gotha Fritzelsgasse 7

12 Loth, Albrecht 1977 Diplom-Archivar (FH) Gotha Fritzelsgasse 3

13 Berndt, Katrin 1970 Verlagsangestellte Gotha Brunnenstraße 6

14 Angermüller, Joachim 1960 Dipl.-Ing. Landschaftsplaner Gotha Eisenacher Straße 33 15 Negelen, Solveig 1968 Ref. für politische Bildung Gotha Beethovenstraße 21

16 Dr. Hommel, Joachim 1950 Arzt Gotha An den Hundert Äckern 8

17 Maneck, Annegret 1965 Erziehungsberaterin Gotha Beethovenstraße 4

18 Oppel, Thomas 1956 Vermessungsingenieur Gotha Heinestraße 18

19 Sporn, Sigrid 1944 Rentnerin Gotha Fritzelsgasse 21

10 Seidel, Michael 1971 Jugenddiakon Gotha Goethestraße 15

11 Ansorg, Sigrid 1957 Sozialarbeiterin Gotha Oststraße 44

12 Wiegand, Frank 1966 Lehrer Gotha An den Hundert Äckern 28

13 Falta, Bianca 1978 Elektronikerin Gotha Fritzelsgasse 6

14 Dr. Mattern, Dirk 1966 Diplom-Biologe Gotha Unterstraße 52

15 Kornprobst, Manuela 1964 Erzieherin Gotha Fritzelsgasse 14

16 Reichardt-Staab, Johannes 1975 Staatl. anerk. Erzieher Gotha Schwabhäuser Straße 26

17 Schwerdt, Yvonne 1976 Industriekauffrau Gotha Carl-von-Ossietzky-Straße 6

18 Stiller, Thomas 1961 Bürokaufmann Gotha Böhnerstraße 27

19 Merbach, Matthias 1966 Planungsingenieur Gotha Weimarer Straße 17

20 Sauer, Hartmut 1959 Fotograf Gotha Burgfreiheit 11

Wahlvorschlag 6

Freie Wählergemeinschaft Gotha (FWG)

Listenplatz Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

11 Schreyer, Bärbel 1948 Beigeordnete i. R. Gotha Myconiusplatz 2

12 Wohlfarth, Dietrich 1952 Bauingenieur Gotha Oberstraße 9

13 Pürstinger, Juliane 1979 Apothekerin Gotha Bahnweg 1

14 Brankatschk, Johannes 1958 Dipl. Ingenieur Gotha Schlichtenstraße 2

15 Schittko, Lara-Sophie 1995 Schülerin Gotha Südstraße 39

16 Lein, Holger 1960 Sonderpädagoge Gotha Warzaer Straße 5

17 Schulz, Karolin 1981 PR-Redakteurin Gotha Uelleber Straße 6

18 Bechmann, Reinhard 1948 Rentner Gotha 18.-März-Straße 28

19 Dr. Greiner-Stöffele, Beate 1962 Zahnärztin Gotha An den Hundert Äckern 16

10 Dr. Dehmel, Joachim 1942 Arzt Gotha Mozartstraße 4

11 Hierl, Katrin 1968 Friseurmeisterin Gotha Ludwigstraße 3

12 Offenhammer, Heike 1971 Sekretärin Gotha Seebachstraße 25

13 Schittko, Christiane 1951 Ausbilderin Gotha Südstraße 39

14 Schreyer, Tanja 1982 Dipl. Sozialpädagoge Gotha Seebachstraße 23

15 Dehmel, Michael 1972 Angestellter Gotha Klosterstraße 1

16 Merbach, Heidrun 1948 Lehrerin i. R. Gotha Hölderlinstraße 7

17 Mildner, Peter 1961 Präparator Gotha Cobstädter Weg 10

18 Großkopf, Sebastian 1973 Architekt Gotha Schwabhäuser Straße 24

19 Eichhorn, Elke 1943 Kirchenmusikerin i. R. Gotha Uelleber Straße 80

20 Brückner, Brigitte 1946 Dipl. Ingenieur Gotha Friedrich-Perthes-Straße 19

21 Hoffmann, Eckardt 1934 Superintendent i. R. Gotha 18.-März-Straße 3

22 Ahrendt, Henning 1975 Goldschmiedemeister Gotha Goethestraße 2

23 Eisenhardt, Kerstin 1965 Sekretärin Gotha Lutherstraße 5

24 Geutebrück-Zeyßig, Silke 1971 Grundschullehrerin Gotha Reinhardsbrunner Straße 39

25 Cyrus, Götz 1954 Dipl. Biologe Gotha Dreikronengasse 14

26 Stadelhofer, Ute 1941 Lehrerin i. R. Gotha Heinoldsgasse 5

27 Sikorski, Frank 1961 Lehrer Gotha Friedrichstraße 7 e

28 Nitz, Dietrich 1958 selbständig Gotha Dr.-Hans-Loch-Straße 1

29 Nürnberger, Maik 1966 Vorstand Gotha Große Fahnenstraße 25

30 Nicolai, Rudolf 1950 Statiker Gotha An den Hundert Äckern 30

31 Morgenstern, Hartmut 1947 Rentner Gotha Lindemannstraße 14

32 Wolf, Eva 1935 Rentnerin Gotha Eschleber Straße 2

(11)

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Sonderausgabe · 8. Mai 2014 · Seite 11

33 Maywald, Monika 1947 Fachapothekerin Gotha Am Stadtfeld 31

34 Stein, Norbert 1952 Dipl. Ingenieur (FH) Gotha Bachstraße 7

35 Schatt, Helmut 1956 Geprüft. Polier Hochbau Gotha Hauptstraße 31

36 von Rohden, Wolfgang 1965 Orchestermusiker Gotha Schulstraße 15

Wahlvorschlag 7

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Listenplatz Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

1 Stiller, Enrico 1972 technischer Mitarbeiter Gotha Leinastraße 29

2 Jeron, Gerrit Walter 1971 selbständig Gotha Hauptmarkt 32

3 Beitlich, Sebastian 1977 Dipl.-Inf. (FH) Gotha Ernststraße 17

4 Gerlach, Michael 1965 Dipl.-Ing. f. Bauwesen Gotha Annastraße 4

5 Negelen, William-Christian 1969 Student Gotha Gretengasse 3

6 Kalbe, Felix Maximilian 1994 Student Gotha Ernst-Thälmann-Straße 37

7 Koim, Bernhard 1973 Bäckermeister Gotha Lindenweg 55

8 Stolz, Tino 1975 Zimmermann Gotha Robert-Blum-Straße 22

Wahlvorschlag 8

Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Listenplatz Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

1 Klauke, Heinz Peter René 1985 Angestellter Gotha Pfullendorfer Straße 55

2 Reiche, Sebastian 1983 Dipl.-Medienwissenschaftler Gotha Mönchallee 9

3 Keßler, Udo Fritz 1957 Berufskraftfahrer Gotha Breite Gasse 12

4 Winderstein, Angela 1957 Kellnerin Gotha Joseph-Meyer-Straße 5

3. Listenverbindungen wurden nicht angezeigt. Somit sind keine Listenverbindungen zugelassen worden.

II. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Boilstädt

1. Der Wahlausschuss der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Boilstädt als gültig zugelassen, welche hiermit bekannt gegeben werden.

Wahlvorschlag 1

Fuchs, Ivonne (Fuchs) Einzelbewerber

Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

Fuchs, Ivonne 1978 Sachbearbeiterin Gotha Am Sembach 19

OT Boilstädt

Wahlvorschlag 2

Wehner, Jens (Wehner) Einzelbewerber

Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

Wehner, Jens 1967 Offi zier der Bundeswehr Gotha Am Friedhof 4

OT Boilstädt

Die Erklärung des Bewerbers zur Frage gem. § 24 Abs. 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffi zieller Mitarbeiter mit dem Mini- sterium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, wurde von bei- den Bewerbern mit NEIN gekennzeichnet.

III. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Siebleben

1. Der Wahlausschuss der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Siebleben als gültig zugelassen, welcher hiermit bekannt gegeben wird.

Wahlvorschlag 1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

Wachsmuth, Maik 1966 Tischlermeister Gotha Unterstraße 7

OT Siebleben

(12)

Die Erklärung des Bewerbers zur Frage gem. § 24 Abs. 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffi zieller Mitarbeiter mit dem Mini- sterium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, wurde vom Be- werber mit NEIN gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme verge- ben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

IV. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Sundhausen

1. Der Wahlausschuss der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Sundhausen als gültig zugelassen, welcher hiermit bekannt gegeben wird.

Wahlvorschlag 1

Berndt, Detlef (Berndt) Einzelbewerber

Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

Berndt, Detlef 1963 FK für AW-Technik Gotha Inselsbergstraße 106

OT Sundhausen

Die Erklärung des Bewerbers zur Frage gem. § 24 Abs. 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffi zieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, wurde vom Bewerber mit NEIN gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme verge- ben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

V. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Uelleben

1. Der Wahlausschuss der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 22.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Uelleben als gültig zugelassen, welcher hiermit bekannt gegeben wird.

Wahlvorschlag 1

Weißleder, Gabriele (Weißleder) Einzelbewerber

Name Geburtsjahr Beruf Wohnort Straße

Weißleder, Gabriele 1958 Finanzkaufmann Gotha Obere Marktstraße 25

OT Uelleben

Die Erklärung des Bewerbers zur Frage gem. § 24 Abs. 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffi zieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, wurde vom Bewerber mit NEIN gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme verge- ben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Gotha, den 30.04.2014 Langenhan

Wahlleiter der Stadt Gotha

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