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116 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Februar 2015 | www.pta-aktuell.de

Dem Transplantierten können sie das Leben retten. Dennoch sind viele Deutsche verunsichert, ob sie sich einen

Ausweis zulegen sollen, obwohl sie grund-

sätzlich zur Organspende bereit wären.

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Chance

© MK-Photo / fotolia

PRAXIS ORGANSPENDE

E

lftausend Menschen war- ten laut Angaben des Gesundheitsministeri- ums hierzulande auf ein Spenderorgan, meistens handelt es sich dabei um die Niere. Doch auch Herz, Lunge, Leber, Dünn- darm sowie die Bauchspeicheldrüse können verpflanzt werden. Bevor eine Person als Spender in Betracht kommt, müssen zwei Ärzte unab- hängig voneinander ihren Hirntod feststellen. Dieser liegt vor, wenn im Großhirn, Kleinhirn sowie im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr stattfindet. Um die Organe zu erhal- ten, muss der Betroffene dann künst- lich beatmet werden. Sobald geklärt ist, dass Teile entnommen werden dürfen, untersucht man den Hirn-

toten auf Infektionskrankheiten und Tumoren. Stellt er sich als geeignet heraus, wird er bei der europäischen Vermittlungsstelle gemeldet und die Suche nach passenden Empfängern beginnt. Nach der Entnahme der Or- gane kann der Leichnam dann aufge- bahrt und bestattet werden.

Sterben auf der Warteliste Generell läuft das Verfahren fol- gendermaßen ab: Schwerstkranke Patienten werden nach strengen Kriterien in einer bundesweiten Dringlichkeitsliste geführt. Auf diese Weise ist sicherstellt, dass die Organe nach medizinischer Notwendigkeit vergeben werden.

Aufgrund von aufgedeckten Ma- nipulationen in mehreren Trans-

plantationszentren Deutschlands schwindet jedoch derzeit das Ver- trauen der Gesellschaft in die Me- dizin rund um die Organspende.

Ärzte sollen in einigen Fällen die Wartelisten so manipuliert haben, dass bestimmte Patienten bevorzugt wurden, während andere in ihrer Position nach hinten rutschten und in Lebensgefahr gerieten.

Verschärfte Kontrollen Um der- artige Skandale zu vermeiden, werden zukünftig regelmäßige unangekün- digte Überprüfungen der Trans- plantationszentren durchgeführt.

Grundlage ist das nach dem Skandal 2012 erweiterte Transplantations- gesetz. Auch ein Mehr-Augen-Prin- zip schützt vor Betrügereien. Dabei entscheidet nicht mehr nur ein Arzt, ob ein Patient auf die Warteliste kommt, stattdessen beraten mindes- tens drei Mediziner über die Auf- nahme.

Positiver Verlauf Am Deutschen Herzzentrum Berlin wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit systema- tisch manipuliert, um Patienten bei der Vergabe einen Vorteil zu ver- schaffen. Dies stellte man bei zwei Prüfungen im April und Juli letzten

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Jahres fest. Dennoch verliefen die Kontrollen insgesamt positiv, wie der Jahresbericht 2013/2014 zeigt.

In weiteren untersuchten Zentren wurden keine Verstöße aufgedeckt, zudem gab es bei Nierentransplan- tationen keine Anhaltspunkte für systematische Verstöße und auch bei Pankreas-Spenden lagen keine Auffälligkeiten vor. Vielleicht helfen derartige Ergebnisse, das Misstrauen der Öffentlichkeit abzubauen und das Vertrauen in die Transplantati- onsmedizin zurückzugewinnen.

Generelle Vorschriften Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz die Organübertragung sowohl für Spenden nach dem Tod als auch zu Lebzeiten. Wer in Deutschland nach seinem Hirntod Organe abgeben möchte, muss dies ausdrücklich fest- legen, am besten in einem Ausweis.

Die grundsätzliche Bereitschaft lässt

sich darin auch einschränken, indem man beispielsweise vermerkt, wenn das Herz nicht verwendet werden darf. Hat ein Hirntoter zu Lebzeiten nichts verfügt, entscheiden Angehö- rige über eine mögliche Entnahme.

Eine Niere darf ab dem 18. Lebens- jahr gespendet werden, nachdem man präzise über jegliche Risiken aufgeklärt wurde. Die Spende muss sich allerdings an Verwandte, enge Freunde, den Lebenspartner oder Ehegatten richten. Organhandel ist streng verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.

Das Gewebegesetz ist eine Ergän- zung zum Transplantationsgesetz.

Darin sind Vorschriften zur Ent- nahme von Herzklappen, Knochen, Knorpeln oder Augenhornhäuten festgelegt. ■

Martina Görz, PTA und Fachjournalistin (FJS)

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AUFKLÄRUNG

Das Thema Organ- und Gewebespende ist sehr viel- schichtig. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ist es wichtig sich mit den Informationen aus- einanderzusetzen. Die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.organspende-info.de bietet neben dem Organ- spendeausweis wichtige Broschüren und Flyer zum Thema Organ- und Gewebe- spende. Außerdem können DVD bestellt werden, die sich mit diesem Thema beschäf- tigen.

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