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„Darf nur zur Herstellung von Mischfuttermitteln verwendet werden“

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Academic year: 2022

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(1)

Deklaration von Heimtierfuttermitteln Claudia Volles

(2)

1. Gesetzliche Grundlagen 2. Kennzeichnung

2.1 Ausgangsprodukte 2.2 Einzelfuttermittel 2.3 Mischfuttermittel

2.3.1 Ergänzungs- & Alleinfuttermittel

2.3.2 Zusatzstoffe in Mischfuttermitteln, Inhalt:

(3)

1. Gesetzliche Grundlagen:

Art. 22 FMV:

• Angaben richtig und vollständig

• Futtermittelbezeichnung (Ergänzungsfuttermittel..)

• Name und Adresse des Inverkehrbringers

• Inhalts- und Zusatzstoffe (Art und Gehalt)

• Verwendbarkeit (ausser Einzelfuttermittel und Ausgangsprodukte)

• In mind. einer Schweizer Amtssprache

(4)

2.1 Ausgangsprodukte (Artikel 19 FMBV)

• Der spezifische Name

• Der Hinweis: „Darf nur zur Herstellung von Mischfuttermitteln verwendet werden“

• Das Nettogewicht

• Name und Adresse des Inverkehrbringers

(5)

Beispiel zu 2.1

Geflügelschlachtabfälle

„Darf nur zur Herstellung von Mischfuttermitteln verwendet werden“

40 kg

Futter AG, 1725 Posieux

Darf nicht zur Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere oder zur Verfütterung an Nutztiere

verwendet werden.

(6)

2.2 Einzelfuttermittel (Artikel 19 FMBV)

• Das Wort: Einzelfuttermittel

• Der spezifische Name

• Die obligatorischen Gehalte in g/kg oder %

• Das Nettogewicht

• Name und Adresse des Inverkehrbringers

• Gegebenenfalls die in Anhang 1, Spalte 8 der FMBV aufgeführten Bemerkungen

(7)

Beispiel zu 2.2

Einzelfuttermittel

Geflügelschlachtabfälle Rohprotein 56 %

40 kg

Futter AG, 1725 Posieux

Darf nicht zur Herstellung von Futtermitteln für

Nutztiere oder zur Verfütterung an Nutztiere verwendet werden.

(8)

Ausnahme für Einzelfuttermittel Einzelfuttermittel

• Rinderknochen

• getrocknete (Schweine-) Ohren

• getrocknete Häute

• getrocknete Poulethälse für Hunde

(9)

Beispiel:

“Wring that Neck”

Getrocknete Poulethälse für Hunde 400 g

Futter AG, 1725 Posieux

Darf nicht zur Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere oder zur Verfütterung an Nutztiere verwendet werden.

(10)

2.3.1 Ergänzungs- und Alleinfuttermittel

Art 20 FMBV:

• Die Futterbezeichnung

• Die Tierart

• Die Fütterungsanweisung pro Tier und Tag

• Die Ausgangsprodukte in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtanteils oder mit Angabe der Gewichtsanteile

• Evtl. die Gehalte an Wasser und salzsäureunlöslicher Asche

(11)

• Gegebenenfalls die Gehalte der Inhaltsstoffe (Anhang 8, Spalten 1 bis 3 FMBV)

• Das Nettogewicht

• Das Mindesthaltbarkeitsdatum

• Die Chargenummer oder das Herstellungsdatum

• Die Angaben der Zusatzstoffe nach Artikel 24 FMBV

• Die Zulassungs- oder Registrierungsnummer

(12)

Zu 2.3.1

Besonderheit bei Heimtierfutter:

• Kategorien können nach Anhang 8 FMBV angegeben werden

• Ausgangsprodukte die nicht im Anhang 1 Teil 1 aufgeführt sind, müssen mit ihrer Sachbezeichnung deklariert werden

(13)

Ergänzungsfuttermittel für Hunde

Zusammensetzung: Getreide, Fleisch und tierische Nebenprodukte, pflanzliche Nebenprodukte, Mineralstoffe, Öle und Fette

Inhaltsstoffe: Rohasche 7%, Rohprotein 15%, Rohfett 4%, Rohfaser 6%

Zusatzstoffe: Vitamin A: 6'000 IE/kg, Vitamin D: 400 IE/kg, Vitamin E: 80 mg/kg

Fütterungsempfehlung: 20 g / kg Körpergewicht und Tag

Herstellungsdatum: (Datumangabe) oder Chargennummer (1234) Mindestens haltbar bis 02. 2007

Nettogewicht: 1 kg

Vertrieb CH: Canidog AG, Bellenweg 4, 9998 Unterhunigen Betriebsnummer 32345

(14)

Zu 2.3.1

Nicht zulässig:

• Andere Angaben, ausser den schon beschriebenen Gehalten oder Inhaltsstoffen, die nicht objektiv,

messbar und somit nachweisbar sind.

• Heilanpreisungen, welche sich auf die

Vorbeugung

,

Erkennung

,

Behandlung

oder

Heilung

von Krankheiten beziehen.

(15)

Denn Heilanpreisungen:

sprengen den Rahmen...!!

(16)

2.3.2 Zusatzstoffe ( Art 24 FMBV)

• Antioxidantien, Farbstoffe,

• Konservierungsstoffe,

• Enzyme, Mikroorganismen,

• Kokzidiostatika, Histomonostatika,

• Vitamine A, D und E

sind mit der spezifischen Bezeichnung des Zusatzstoffes

(17)

zu 2.3.2 Zusatzstoffe

• Enzyme: aktiven Bestandteil(e) und Identifikationsnummer

• Mikroorganismen: Stamm und Stammhinterlegungsnummer in KBE/kg oder Markenname in mg/kg

• Vitamin E: mg/kg; Vitamin A & D: IE/kg Besonderheit bei Heimtierfutter:

Verpackungen < 10 kg, kann alternativ Æ z.B. mit dem spezifischen Namen der Farbstoffe oder mit der

Bezeichnung „gefärbt mit EG- Zusatzstoffen“

geschrieben werden.

(18)

2.3.3 Diätfuttermittel (Art.14 FMV; Anhang 3 FMBV und Art. 26 FMBV)

• Das Wort „Diät-“ in Verbindung mit der Futtermittelbezeichnung

• Der besondere Ernährungszweck

• Die ernährungsphysiologischen Merkmale des Futtermittels

• Die Tierart oder Tiergattung

• Die Kennzeichnungsangaben

(19)

Miezi‘ s Happen

Diätalleinfuttermittel für Katzen zur Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz

Zusammensetzung: Rindfleisch, Leber, Hühner-Volleipulver, Mais, tierisches Fett, Mineralstoffe

Niedriger Phosphorgehalt und herabgesetzter Proteingehalt, jedoch hochwertiges Protein Rohasche 7.0 % Rohprotein 10.0 % Rohfett 9.0 % Rohfaser 1.0 % Ca 0.2% P 0.1% K 0.3% Na 0.1%

Omega-3 Fettsäuren 0.5% Omega-6 Fettsäuren 0.5%

konserviert mit EG-Zusatzstoffen

Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.

Fütterungsempfehlung: Zunächst bis zu 6 Monaten zur freien Verfügung, Wasser zur freien Aufnahme anbieten

mindestens haltbar bis (Datum angeben)

Chargennummer: 0344.5 (oder Herstelldatum) 5 kg

(20)

Zusammenfassung

Art. 22 FMV Art. 22 FMV

Art. 22 FMV Art. 22 FMV

Art.14 FMV;

Anhang 3 FMBV Art. 6 Abs.1 und 3 FMBV

Art. 6 Abs.1

& 3 FMBV Art. 6 Abs.1

& 3 FMBV Art. 6 Abs.1

& 3 FMBV

Art. 26 FMBV Art. 20 FMBV

Art. 19 FMBV Art. 19 FMBV

Diätfuttermittel Mischfutter-

mittel Einzel-

futtermittel Ausgangs-

produkte

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