Presseinformation
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
KVB-Vorstand fordert Wirksamkeitsnachweis für alle Gesundheits-Apps
München, 16. April 2021: Nachbesserungen bei den digitalen Gesundheits- anwendungen (DiGA) fordert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) im Nachgang zur Bundestagsanhörung des Digitale-Versor- gung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) am vergangenen Mitt- woch. Zwar gäbe es durchaus DiGA, die Ärzte und Psychotherapeuten bei der Behandlung ihrer Patienten sinnvoll unterstützen könnten. Doch seien zahlrei- che Probleme, wie zum Beispiel Erprobungszeiträume, hohe Kosten, Haftung, Wirksamkeit und mögliche unerwünschte Wirkungen, noch nicht abschließend gelöst. Ende März hatte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Ent- wicklung im Gesundheitswesen in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass für die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis vorab definierte Qualitätsanforde- rungen auf der Basis einer Nutzenbewertung unerlässlich seien.
Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr.
Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: „Die niedergelassenen Ärzte und Psy- chotherapeuten stehen modernen IT-Lösungen, wie eben den DiGA, nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber und sind bereit, diese in die Behandlung der Patienten miteinzubinden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anbieter dieser Anwendungen auch wirklich deren Wirksamkeit nachgewiesen haben und dass der Datenschutz gewährleistet ist. Insofern beurteilen wir es kritisch, dass laut DVPMG Gesundheits-Apps vorläufig in das DiGA-Verzeichnis auf- genommen werden können, also ohne vorliegenden Nachweis der Wirksam- keit. Es bleiben dann zwei Jahre Zeit für das Erbringen eines entsprechenden Nachweises. In diesem Zeitraum können die betreffenden DiGA ungeprüft beim Patienten zur Anwendung kommen. Wir teilen außerdem die Kritik der Krankenkassen an den überwiegend extrem hohen Kosten einzelner Apps, die durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zu tra- gen sind.“
Die Sicherheit des vertrauensvollen Verhältnisses des Patienten zu seinem behandelnden Arzt beziehungsweise Psychotherapeuten dürfe durch Apps und andere digitale Gesundheitsanwendungen nicht in Gefahr gebracht wer- den, so das Credo des Vorstands der KVB. Auch hier müssten vielmehr die Regeln der evidenzbasierten Medizin gelten. Deshalb sei es bei aller mit der Digitalisierung verbundenen Euphorie einiger politischer Entscheidungsträger dennoch notwendig, das reale Versorgungsgeschehen in den Praxen als Maßstab guter Patientenversorgung stets im Auge zu behalten.
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