Verordnung Aktuell
Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Kontakt zu Ihrem Beratungscenter www.kvb.de/verordnungen
LANR : «LANR»
Psychotherapie
Stand: 2. August 2021
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Digitale Gesundheitsanwendungen verordnen
Alle verordnungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind ausschließlich im sog. DiGA-Verzeichnis gelistet: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis
Dabei sind DiGA Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die mit Smartphone oder Tablet genutzt werden können, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser laufen.
DiGA werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter anderem hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Benutzerfreundlichkeit geprüft.
Kann der Hersteller - spätestens nach zwei Jahren - einen positiven Versorgungseffekt nach- weisen, erfolgt eine dauerhafte Aufnahme ins Verzeichnis. In der Zwischenzeit kann es vor- läufig aufgenommen werden und der Nachweis später erfolgen.
Zu jeder Anwendung sind im DiGA-Verzeichnis verordnungsrelevante Informationen ver- fügbar, zum Beispiel die Pharmazentralnummer. Diese Informationen sollen auch im Praxis- verwaltungssystem (PVS) bereitstehen. Sollten die Informationen noch nicht in Ihre PVS in- tegriert sein, können Sie das Verzeichnis online (https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis) aufru- fen. Sie müssen die erforderlichen Angaben dann zunächst händisch auf das Rezept über- tragen. Aber auch Ihre Patienten können das Verzeichnis aufrufen und sich informieren.
Sie können DiGA zur Behandlung Ihrer Patienten verordnen, wenn Sie diese Anwendungen für zweckmäßig und medizinisch sinnvoll halten.
Für die Verordnung von DiGA nutzen Sie bitte das Muster 16. In der Codierleiste des Mus- ters ist der Eindruck der Nummern „999999999“ (9 x 9), statt der BSNR aufgebracht. Auf dem Rezept ist neben der PZN die Bezeichnung der Anwendung sowie die Verordnungs- dauer anzugeben. Beides wird durch die Verordnungssoftware automatisch hinzugefügt wer- den.
Die Rezepte können bereits - Achtung: nur gemeinsam mit anderen Vordrucken - von Ihnen in den Mengen 50/100/200 über den Kohlhammer-Verlag bestellt werden. Eine Ausfüllhilfe für das Muster 16 - die DiGA-Verordnung - finden Sie unter https://www.kvb.de/verordnun- gen/formelles/.
Das Rezept reicht Ihr Patient bei seiner Krankenkasse ein.
Verordnung Aktuell – Sonstiges 2. August 2021
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Möglich ist auch, dass sich Ihr Patient direkt an seine Krankenkasse wendet. Diese kann die Kosten auf Antrag übernehmen, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Der Nachweis erfolgt anhand von Informationen, die dem Patienten oder der Krankenkasse vorliegen. Sie müssen dafür keine Nachweise beibringen oder Befunde zusammenstellen.
Das BfArM informiert hierüber in einem entsprechenden Ablaufschema:
https://diga.bfarm.de/de/leistungserbringer
Die Erstverordnung einer DiGA wird seit 1. Januar 2021 für „dauerhaft aufgenommene“ DiGA und ab dem 1. August 2021 auch für „vorläufig aufgenommene“ DiGA vergütet.
Die Regelung gilt für Ärzte und Psychotherapeuten, die Patienten ab 18 Jahren behandeln.
Erst ab diesem Alter dürfen Apps verordnet werden. Das hat der Erweiterte Bewertungsaus- schuss entschieden. Zudem hat er eine Vergütung für Leistungen, die mit der Web-Anwen- dung „somnio“ zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen verbunden sind, festge- legt.
GOP Inhalt Berechtigte Fachgruppen Punkte/€1
01470 befristet bis 31.12. 222
Erstverordnung einer digitalen Gesund- heitsanwendung aus dem DiGA-Ver- zeichnis / auch im Rahmen der Video- sprechstunde berechnungsfähig / extra- budgetäre Vergütung für zwei Jahre Hinweis: Die GOP 01470 ist mehrfach im Behandlungsfall berechnungsfähig, sofern dem Patienten unterschiedliche DiGA verordnet werden. In diesem Fall muss als Begründung die verordnete DiGA benannt werden. (Feldkennung 5009)
Alle Vertragsärzt:innen und Vertragspsychothera- peut:innen (nicht: Kinder- und Jugendmediziner, La- borärzte, Mikrobiologen und Infektionsepidemiolo- gen, Transfusionsmedizi- ner, Pathologen und Neuro- pathologen) die Patient:in- nen ab 18 Jahren behan- deln.
18 Punkte / 2 €
01471 Verlaufskontrolle und Auswertung Web- Anwendung „somnio“ / einmal im Be- handlungsfall / auch im Rahmen der Vi- deosprechstunde berechnungsfähig / extrabudgetäre Vergütung für zwei Jahre
Hausärzte, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Kardiologen, Pneumologen, Internisten ohne Schwerpunkt sowie Fachärzte bzw. Psychothe- rapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistun- gen berechnen dürfen
64 Punkte / 7,12 €
1 Stand: 25.03.2021
2 Die GOP bildet die Besonderheiten der Verordnung in der Einführungsphase der DiGA als neue Ver- sorgungsform ab und ist daher befristet bis 31. Dezember 2022.
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Mehr Transparenz über digitale Gesundheitsanwendungen:
Weitere Informationen und eine kritische Auseinandersetzung finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis / IT in der Praxis / Digitale Gesundheitsanwendungen :
Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über Ihr Beratungscenter unter https://www.kvb.de/service/beratung/beratungscenter/ einen Rückrufwunsch.