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Planauflage für eine öffentliche Tiefgarage im Dorfzentrum

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Medienmitteilung

Planauflage für eine öffentliche Tiefgarage im Dorfzentrum

Mit dem Bau einer Tiefgarage unter dem heutigen Gemeindehausparkplatz soll die Aufenthaltsqualität im Dorfzentrum weiter gesteigert werden. Falls der Ein- wohnerrat dem Projekt zustimmt, würde die Zufahrt zu den 90 Parkplätzen nicht mehr mitten durch das Dorfzentrum, sondern unterirdisch von der Bahnhofstras- se her erfolgen. Mit dem frei werdenden oberirdischen Platz würde das Dorf ei- nen weiteren Begegnungsort für Märkte, Ausstellungen von Skulpturen oder Ver- anstaltungen gewinnen. Die öffentliche Planauflage beginnt am Montag, 31. Ok- tober und dauert bis 29. November 2016.

Mit dem Bau der Tiefgarage unter der Wettsteinstrasse soll dem Mangel an privaten und gewerblichen Parkplätzen im Dorfzentrum entgegengewirkt werden. Die Tiefgarage mit 90 Parkplätzen führt zu eindeutigen gestalterischen Verbesserungen, da ein neuer, vielfältig nutzbarer Platz entsteht und die Fussgängerzone im Dorfzentrum ausgeweitet werden kann. Oberirdisch werden 56 Parkplätze aufgehoben. Damit wird das Dorfzent- rum verkehrlich entlastet, ohne dass Automobilisten längere Fusswege auf sich neh- men müssen.

Der neue öffentliche Platz, der durch den Bau der Tiefgarage entsteht, ist ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Bahnhof, dem historischen Zentrum (Bereich Baselstrasse / Dorfkirche), der Wettsteinanlage sowie dem neuen Dorfzentrum. Zudem führt der Weg von der S-Bahn zur Fondation Beyeler über diesen Platz. Der Platz dient als Aufent- halts- und Begegnungsort, nach Möglichkeit der Ausstellung von einzelnen Skulpturen der Fondation Beyeler, für die Erweiterung der regelmässig stattfindenden Märkte oder für besondere Veranstaltungen (z. B. Dorffest). Es ist vorgeschrieben, die Gestaltung des Platzes durch ein Wettbewerbsverfahren zu definieren, um eine möglichst hohe Qualität zu erreichen.

Das Tiefgaragenprojekt

In der Tiefgarage sind maximal 90 Parkplätze realisierbar. Die Verlagerung von 56 oberirdischen Parkplätzen in die Tiefgarage ist Voraussetzung für die Realisierung ei- ner durchgängigen Fussgängerzone im Dorfzentrum. Nach dem Bau der Tiefgarage stehen im Dorfkern 34 zusätzliche Parkplätze zur Verfügung. Zudem entsteht ein neuer Platz, der auch für Anlässe zur Verfügung steht. Die Zufahrt in die öffentliche Tiefgara- ge erfolgt ab der Bahnhofstrasse via bestehende Einfahrt in die Einstellhalle des Post- gebäudes und führt weiter unter der Bahnhofstrasse und unter der Spielwiese durch neben dem neuen Spielplatz vorbei. Der Spielplatz wird nicht tangiert. Die Öffnungen der zwei Fussgängerausgänge mitten im Dorfzentrum ermöglichen eine helle Gestal- tung des unterirdischen Parkings. Zudem sind durch die zentralen Ausgänge die Fuss- wege ins Dorfzentrum sehr kurz, so dass Kunden keine längeren Fusswege aufgebür- det werden.

In der Kostenschätzung wird für die Realisierung der Tiefgarage inklusive unterirdische Zufahrt mit Gesamtkosten von knapp 8 Mio. Franken gerechnet. Das Bauwerk kann in zwei Hauptetappen in einer Bauzeit von ca. 9 Monaten realisiert werden.

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Vorgeschichte

Verschiedene politische Vorstösse verlangten in den letzten Jahren die Stärkung des Riehener Dorfzentrums. Mit der Neugestaltung des Dorfplatzes wurde die Situation der Fussgängerzone nun deutlich verbessert.

Im Jahr 2011 wurde in einer Studie aufgezeigt, dass eine zentrumsnahe öffentliche Tiefgarage unter dem heutigen Gemeindehausparkplatz die beste Lösung für ein at- traktives Dorfzentrum ist, das auch mit dem Auto gut erreichbar sein soll. Gestützt auf diese Studie und in Abstimmung mit dem Neugestaltungsprojekt „Fussgängerfreundli- ches und attraktives Dorfzentrum“ wurde ein Vorprojekt erarbeitet, welches Grundlage für den im Januar 2014 vom Einwohnerrat beschlossenen Projektierungskredit war. Im Einwohnerrat wurden CHF 370‘000 für die Erarbeitung des Bauprojekts, die Durchfüh- rung des Baubewilligungsverfahrens sowie des Submissionsverfahrens bewilligt, damit gestützt auf die genauere Kostenschätzung ein Investitionskredit beantragt werden kann.

Private Investoren

Zudem beschloss der Einwohnerrat, dass das Projekt technisch und finanziell so zu gestalten ist, dass es auch mit einem privaten Investor realisiert werden kann. Für pri- vate Investoren ist die Rechtssicherheit entscheidend. Um diese zu erlangen, wurde auf der Basis des Vorprojekts ein Bebauungsplan erarbeitet. Im Bebauungsplan wird verbindlich geregelt, wo und wie viele Parkplätze nach der Inbetriebnahme des Park- hauses im Dorfzentrum verbleiben werden.

Das Bebauungsplanverfahren

Ein Bebauungsplan dient dazu, massgeschneiderte Lösungen für komplexe Bauaufga- ben zu finden. Wenn damit Vorteile für die Gestaltung der Umgebung erzielt werden können, kann mit einem Bebauungsplan von der bestehenden Bauordnung abgewi- chen werden.

Der Bebauungsplan und die dazugehörigen Vorschriften wurden im Vorprüfungsverfah- ren durch die kantonalen Fachstellen geprüft. Am 25. Oktober 2016 hat der Gemeinde- rat die bereinigten Entwürfe in die öffentliche Planauflage verabschiedet. Diese findet vom Montag, 31. Oktober bis 29. November 2016 gemäss § 109 des Bau- und Pla- nungsgesetzes statt. Während dieser Zeit können der Bebauungsplan Plan Nr.

107.05.001 und die dazugehörigen Bebauungsvorschriften sowie der erläuternde Pla- nungsbericht wie folgt eingesehen werden:

- Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils montags bis frei- tags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr

- Webseite der Gemeinde Riehen www.riehen.ch: unter «Aktuelles, Projekte und Planauflagen»

Nach der öffentlichen Planauflage wird der Bebauungsplan dem Einwohnerrat zur Festsetzung vorgelegt. Stimmt der Einwohnerrat dem Bebauungsplan zu, wird er der kantonalen Fachstelle zur Genehmigung unterbreitet.

Riehen, 25. Oktober 2016

Weitere Auskünfte erteilen:

Daniel Albietz, Gemeinderat, Tel. 061 606 30 00

Ivo Berweger, Abteilungsleiter Bau, Mobilität und Umwelt, Tel. 061 646 82 86 Sebastian Olloz, Fachbereichsleiter Ortsplanung und Umwelt, Tel. 061 646 82 59

Referenzen

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