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Gemeinde Riehen Öffentliche Planauflage

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Zu publizieren Kantonsblatt vom Samstag, 29. Oktober 2016 Riehener Zeitung vom Freitag, 28. Oktober 2016

www.riehen.ch

Gemeinde Riehen

Öffentliche Planauflage

Bebauungsplan Tiefgarage Wettsteinstrasse für die Parzellen Riehen Sek- tion A, Nr. 0106, 0288, 0376, 0580, 9017, 9019, 9020, 9021, 9024 und 9026

Für die Realisierung einer öffentlichen Tiefgarage im Dorfzentrum ist ein Bebauungs- plan erforderlich.

Von Montag, 31. Oktober 2016, bis Dienstag, 29. November 2016, kann der Bebau- ungsplan Plan Nr. 107.05.001 und die dazugehörenden Vorschriften vom 25. Oktober 2016, bei der Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr, oder auf der Homepa- ge der Gemeinde Riehen (www.riehen.ch) unter „Projekte und Planauflagen“ eingese- hen werden. Rechtsverbindlich sind einzig die bei der Gemeindeverwaltung aufgeleg- ten Originaldokumente.

Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden, wird gemäss § 109 Abs. 4 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 (BPG) durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerk- sam gemacht.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Planentwürfe kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auf- lage, das heisst bis spätestens Dienstag, 29. November 2016, schriftlich und begrün- det beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss min- destens hervorgehen, warum die Nutzungsplanänderungen beanstandet werden. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 des BPG wer von der Planung persön- lich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat, oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen. Einsprachen können an be- troffene Dritte weitergeleitet werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein können.

Riehen, (Publikationsdatum)

Im Namen des Gemeinderats Der Präsident: Hansjörg Wilde Der Generalsekretär: Urs Denzler

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