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Academic year: 2022

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Gemeinde Riehen

Reg. Nr. 01.03.01.10.05 Axioma: 2853 Nr. 18-22.683.02

Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Paul Spring betref­

fend Begegnungszone bei den Schul- und Kindergartengebäuden am Langenlängeweg

Am 23. September 2020 ist dem Gemeinderat folgende Kleine Anfrage eingereicht worden:

"Der Gemeinderat hat kürzlich die Niederholzstrasse bei den dortigen Schul- und Kindergärtengebäuden als Begegnungszone eingerichtet und damit einen wesentli­

chen Beitrag zum Schutz der dort zum Unterricht gehenden Kinder und Jugendli­

chen geleistet.

Zum Schulstandort Niederholz gehören aber ebenso das Schulgebäude und der Kindergarten am Langelängenweg, wo im Übrigen mit dem „Spatzennäschtli" auch noch eine Spielgruppe ihr Zuhause hat.

Der Unterzeichnende bittet deshalb den Gemeinderat zu berichten, ob auch der Langenlängeweg als Begegnungszone eingerichtet werden kann, zumal er sämtli­

che dafür nötigen Eignungskriterien (Nebenstrasse, wenig Verkehr, kein öffentlicher Verkehr, angrenzend an Strassen mit Tempo 30) erfüllt."

Der Gemeinderat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Der Schulstandort Niederholz und die Spielgruppe «Spatzennäschtli» besitzen jeweils Ein- und Ausgänge zum Langenlängeweg. Gemäss dem Konzept Begegnungszonen aus dem Jahr 2014 kann bei Schulen oder Kindergärten die Initiative für das Einrichten einer Begeg­

nungszone von der Behörde ausgehen. Auf das Bilden einer Initiativgruppe der Anwohner­

schaft sowie eine Umfrage, bei welcher sich mindestens zwei Drittel der Befragten für eine Begegnungszone aussprechen müssen, kann verzichtet werden. Dies, sofern das Einrichten der Begegnungszone im Sinne der Verkehrssicherheit angezeigt ist.

Eine Messung der Geschwindigkeiten hat ergeben, dass heute die durchschnittlich gefahre­

ne Geschwindigkeit nur 16 km/h beträgt. Aufgrund des tiefen Geschwindigkeitsniveau ist allgemein von einer hohen Verkehrssicherheit auszugehen. Da die Niederholzstrasse, im Jahr 2020 zwischen Rauracherstrasse und Keltenweg in eine Begegnungszone umgewan­

delt wurde, ergibt sich jedoch eine untypische Situation. Der Langenlängeweg, als schmale­

re und untergeordnetere Strasse, darf weiterhin mit 30 km/h befahren werden und es gilt kein allgemeines Vortrittsrecht für den Fussverkehr. Explizit Kinder können daher dazu nei­

gen, sich im Langenlängeweg fehl zu verhalten, was ein Risiko darstellen kann. Die Integra­

tion des Langenlängewegs in eine Begegnungszone erscheint daher aus Sicht der Ver­

kehrssicherheit angebracht.

www.riehen.ch

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Seite 2 Damit es in der Betrachtung des Gesamtperimeters zu einer schlüssigen Begrenzung der Begegnungszone kommt, muss der Abschnitt der Fürfelderstrasse vom Langenlängeweg zum Keltenweg auch in die Begegnungszone integriert werden. Die Einführung der Begeg­

nungszone hat keine Auswirkung auf umliegende Strassen und Wegverbindungen. Das Parkplatzangebot wird nicht verändert.

Der Gemeinderat hat aufgrund der vorgegangenen Überlegungen die Gemeindeverwaltung beauftragt, eine Begegnungszone ohne bauliche Massnahmen einzurichten. Gegen die Um­

setzung des Vorhabens kann Einsprache im Rahmen der Publikation ergriffen werden. Die Anwohnenden werden auf die Publikation schriftlich hingewiesen.

Riehen, 5. Januar 2021

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Die Generalsekretärin:

Sandra Tessarini

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