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Academic year: 2022

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Gemeinde Riehen

Reg. Nr. 01.03.01.10.05 Axioma: 2840 Nr. 18-22.678.02.

Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Cornelia Birchmeier betreffend Ast- und Steinhaufen auch in Privatgärten

Am 26. August 2020 ist dem Gemeinderat folgende Kleine Anfrage eingereicht worden:

"In Riehen gibt es viele Gärten. Für die biologische Vielfalt können diese einen grossen Beitrag leisten, beispielsweise wenn - klar definierte - Ast- oder Steinhaufen der Natur zur Verfügung gestellt werden. Werden hingegen Steingärten angelegt, ist dieser weder für die Flora noch für die Fauna hilfreich. Zudem heizen die Steine im Sommer die Umgebung auf und erschweren auch den Menschen die Sommertage.

Es ist unbestritten, dass die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum durch die Gemeinde Sinn macht. Die Gemeinden Baden und Heiden beispielsweise fördern die biologische Vielfalt aktiv mit Beratung und Gestaltungsrichtlinien. Bolligen im Kanton Bern geht einen Schritt weiter und unterstützt seit Oktober 2019 u.a. Ast- und Steinhaufen auch in Privatgärten finanziell.

• Ich möchte anfragen, ob die Förderung von Ast- und Steinhaufen in Privatgärten sowie das Vermeiden von Steinwüsten in das Reglement für Abgeltungsbeiträge für ökologische Angelegenheiten aufgenommen werden kann.

• Wenn ja, wie sieht die Förderung konkret aus? Wenn nein, welche Argumente sprechen dagegen?

Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage danke ich dem Gemeinderat."

Der Gemeinderat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Für den Erhalt der biologischen Vielfalt kommt dem Siedlungsraum eine wichtige Rolle zu.

Riehen verfügt über viele grosse Grünanlagen und Privatgärten mit wertvollem Baumbe­

stand, die auch wichtige Lebensräume für verschiedene Pflanzen- und Tierarten darstellen.

Diese Grünräume kommen durch das verdichtete Bauen vermehrt unter Druck und insbe­

sondere für grosse Bäume wird der Raum eng. Im Rahmen von Baugesuchen macht die Fachstelle Umwelt Auflagen zur Umgebungsgestaltung, insbesondere auch zur Pflanzung von einheimischen Arten. Mit dem Naturgarten im Brühl und der dazugehörigen Broschüre besteht zudem ein Anschauungsbeispiel mit vielen Ideen und Anleitungen für eine naturna­

he Gartengestaltung. Im Naturgarten werden regelmässig Führungen durchgeführt, welche in der Regel gut besucht sind. Die Fachstelle Umwelt gibt zudem auf Anfrage Tipps zur na­

turnahen Gartengestaltung und hilft mit Informationsmaterial weiter. Im Rahmen von Bauge­

suchen wird auch der Grünflächenanteil, welcher gemäss kantonalem Bau- und Planungs­

gesetz vorgegeben ist, geprüft. Steingärten werden nicht zur Grünfläche angerechnet und in der Regel nicht bewilligt.

www.riehen.ch

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Seite 2 Zur Beantwortung der Fragen:

Das gemeindeeigene Reglement betreffend Abgeltungsbeiträge für ökologische Ausgleichs­

leistungen in der Landwirtschaft regelt bislang Abgeltungen ausserhalb Baugebiet. Einzig für den vergünstigten Bezug von Hochstammobstbäumen sind auch Beiträge innerhalb der Bauzone vorgesehen. Das Reglement wird zurzeit überarbeitet, um im Landwirtschaftsge­

biet weitergehende Massnahmen zur Biodiversitätsförderung abgelten zu können. Im Rah­

men der Überarbeitung soll auch überprüft werden, ob in Zukunft einzelne Massnahmen im Siedlungsgebiet gefördert werden sollen. Der Fokus des Reglements wird aber auch in Zu­

kunft im Landwirtschaftsgebiet liegen. Dort sind die Abgeltungen eine Entschädigung an einen Nutzungsverlust oder Mehraufwand der Landwirte.

Das Anlegen von Stein- und Asthaufen ist zweifelslos eine gute Massnahme zur Förderung von mehr Biodiversität im Siedlungsraum. Diese lassen sich jedoch ohne grossen Aufwand und Platzverlust umsetzen, wenn der Garteneigentümer oder die Garteneigentümerin von der Massnahme überzeugt ist. Wir sehen die Aufgabe der Gemeinde denn eher in einer verbesserten Information und Sensibilisierung der Bevölkerung für naturnahe Gartengestal­

tung, wie dies zum Beispiel mit der Artikelserie in der Riehener Zeitung zu Wildtieren im Siedlungsraum erfolgt ist, denn in monetären Anreizen. Im Rahmen der Aktualisierung des Reglements soll deshalb ein Gartenwettbewerb durchgeführt werden, um die Bevölkerung vermehrt auf die Thematik aufmerksam zu machen.

Bezüglich Steingärten müsste ein Verbot im Bau- und Planungsgesetz auf kantonaler Ebene erfolgen. Das Reglement zur Abgeltungen für ökologische Massnahmen ist dazu nicht das richtige Instrument.

Riehen, 17. November 2020

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Die Generalsekretärin:

Hansjörg Wilde Sandra Tessarini

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